Siegesnachrichten in Rom. Plut. Aemil. 24; Flor. 1, 28 (2, 12), 15; Val. Max. 1, 8, 1; Cic. de n. d. 2, 6; Plin. 7, 86.
Fabius . .] s. 44.45.3.
quanta . . festinatio] steht mit dem folgenden Satz nur in loser Verbindung, da nicht mit tanta oder einer ähnlichen Wendung fortgefahren wird, sondern ohne Korresponsion sogleich celeriter angeknüpft ist; gewöhnlich heifst es blofs quanta maxima festinatione (celeritate) oder quanta maxima festinatione (celeritate) potuit; an u. St. wird in celeriter (‘in kurzer Zeit’) der Erfolg der angewendeten raschen Bewegung bezeichnet, durch die man bald das Ziel zu erreichen beabsichtigt (festinatio). Ähnliche Zusammenstellungen s. Cic. Phil. 3, 2: mea . . festinatio non victoriae solum avida est sed etiam celeritatis; Curt. 7, 2, 15: velocitate opus est, qua celeritatem famae antecedas u. a.; vgl. Cic. ad fam. 10, 21, 2: pro magnitudine rei celeritatem adhibens; über die Sache s. 2.3.
quarto post die, quam . . est pugnatum] ebenso 25.19.1; s. zu 28.16.14; diegewöhnlichere Konstr. s. zu 44.45.1; es ist der 7. oder 8. September, je nachdem der erste Tag mitgezählt wird oder nicht.
in circo] Plut. 24: tou= dh/mou qewrou=ntos i(ppikou/s a)gw=nas; nach beiden wären also schon am 8. September Cirkusspiele gehalten worden. Gegen das Ende der Republik waren zu den ludi Romani maximi allerdings so viele Tage hinzugesetzt worden (vgl. 24.43.7; 39.7.9; Cic. ad Q. fr. 3, 1, 1; in Verr. 1, 31; 2, 130), dafs dieselben schon den 4. Sept. begannen (s. § 6); allein an diesen Zusatztagen zu den 4 seit langer Zeit festgesetzten (s. 6.42.12) scheinen nur scenische Spiele gegeben zu sein; s. 24.43.7; vgl. die Kalendarien CIL. I 401 f., welche nur für die 4 letzten Tage ludi in circo haben. An u. St. ist nicht bestimmt bemerkt, dafs die Feier zu den ludi Romani gehört habe; aber es wird doch wahrscheinlich vorausgesetzt, wie § 6. Die ganze Erzählung des Vorfalls gehört wohl der Sage an.
spectacula] s. zu 1.35.8; Friedlaender bei Marq. 3, 510.
fremitus increvit] das Gemurmel war zum Getöse geworden, und dieses ‘wuchs immer mehr an’; vgl. 1.33.8.
clamor plaususque . . est exortus] vgl. § 10; 33, 32, 9:
ab certo iam gaudio . . cum clamore plausus est ortus.
magistratus] da diese zuerst von der Sache hätten benachrichtigt werden müssen.
postquam nullus erat] s. zu 24.1.6; über nullus vgl. 18.4 und zu 24.36.8.
tamquam certae rei gaudium] gehört zusammen, = die Freude, die sie bei der gleichsam beglaubigten Sache empfunden hatten; s. 19.5; vgl. zu 2.2.3. Sigonius verm. incertae rei, so dafs tamquam incertae rei mit evanuit zu verbinden wäre; Harant schreibt: evanuit id quidem . . (Hdschr. equidem).
omen] man freute sich nicht mehr, fand aber in dem Geschehenen eine Vorbedeutung (nachher augurium genannt); s. 1.34.9; 26.18.8; Plut. 24: e)qau/mazon th\n prodramou=san a)ggeli/an, w(s e)n tw=| yeu/dei to\ a)lhqe\s ei)=xe; Nissen 107. 273. 303.
insidebat animis] vgl. 8.6.12; 10.41.2; 28.26.7.
altera traditur] die Hdschr. hat aliter editus, weshalb früher aliter editur gelesen wurde, womit, wie Wfsb. sagt, 1, 18, 2. 46, 4; 27, 27, 13: Coelius triplicem gestae rei rationem edit u. a. verglichen werden könnte.
circensis turbae] =§ 2: populi; vgl. Friedlaender bei Marq. 3, 509.
ante diem . . Octobres] der 17. Sept.; nach dem vorjulianischen Kalender, in dem der September nur 29 Tage hatte (s. Ideler 2, 34 f.), der 16. Sept., der 13. Tag nach der Schlacht; s. § 11; 44, 37, 8. Vgl. Nissen 68 f.
secundo die] zu den ludi Romani im engeren Sinne scheinen nur die 4 ursprünglichen Tage (s. zu § 2), an denen ludi in circo stattfanden, gerechnet worden zu sein und diese den 15. Sept. begonnen zu haben; s. Mms. RF. 2, 55; CIL. I 401 f.
consuli] diesem lag die Leitung der Spiele ob; s. zu 8.40.2; Mms. StR. 12, 397, 4; Lange 1, 564. 627.
ad quadrigas mittendas] s. 44.9.4; das Zeichen zum Beginn des Rennens wurde von einem über den carceres angebrachten Balkon (daher escendenti) gegeben, indem der Vorsitzende ein weifses Tuch (mappa) in die Bahn warf; s. Friedlaender bei Marq. 3, 491.
escendenti] absolut, wie 38.22.1; vgl. Jordan, Forma u. R. 31b.
qui . . diceret] vgl. 40.37.6: testes . . qui dicerent; an u. St. erklärt sich der Konjunktiv schon aus der Verbindung mit dem Inf.; dafs L. die Ankunft des Boten als wirklich erfolgt betrachtet hat, geht aus § 7: conscendit . ., deutlicher aus 2.2 hervor.
laureatas] s. zu 5.28.13.
reddidisse] vgl. 2.3.7.
conscendit] nachdem er von dem Balkon wieder herabgestiegen ist.
foros publicos] s. zu 29.37.2; um von dort aus den Spielen zuzuschauen.
in medium] in die Rennbahn oder in den Raum zwischen dieser und den fori publici.
eo senatum . . vocavit] wie das Volk von der Versammlung des Senats, in welcher der Bericht vorgelesen und der Beschlufs, ihn dem Volke sogleich mitzuteilen (ex auctoritate patrum), gefafst worden sein mufs, habe fern gehalten werden können (s. 27.51.5), läfst sich nicht bestimmen, da die Lokalität nicht näher bekannt ist. Übrigens ist diese Berufung des Senats eine ganz aufserordentliche, da sonst die Sitzungen desselben nur in der Kurie oder in einem Tempel gehalten werden; vgl. jedoch 23.32.3; zu 26.10.2.
pro foris publicis] ist wie pro tribunali, pro rostris u. a. gesagt, = ‘von . . aus’.
denuntiavit] s. 22.49.3.
domus] diese Form statt der gewöhnlichen domos findet sich auch sonst bisweilen; s. zu 3.29.5; vgl. Neue 12, 520; zur Sache vgl. 22.7.12.
nuntium portabant] vgl. 3.6.6: pro tristi nuntio tristiorem domum reportantes (so im Ver.); Val. Ant. bei Oros. 5, 16: miserum nuntium . . reportarent; ist ein vulgärer Ausdruck, der uns bei Liv. sonst nicht begegnet; vgl. Ter. Andr. 338; Heaut. 427 u. a.; Pompon. 135.
tertius decimus] s. § 6. Eine mehr mythische Darstellung des Vorgangs geben Cicero und Plinius a. a. O.; vgl. Val. Max. 1, 8, 1; Preller RM. 660.
in curia] der Zusatz ist durch das 1.8 Erzählte veranlafst. Über den Sitzungstag vgl. Bardt im Herm. 7, 16.
supplicationes] s. § 8; 35, 8, 9; 40, 53, 3.
quos praeter . . coniuratos haberet] kann nur den Sinn haben, dafs die coniurati, von den milites und socii navales geschieden, als besondere Klasse bezeichnet werden; doch ist nicht sicher, was für Truppen gemeint sind, nur wahrscheinlich, dafs die coniurati ohne regelmäfsigen dilectus Ausgehobene, Freiwillige oder evocati waren (s. 27.46.3; 32.26.11; 34.56.13; 40.26.6; 41.5.11), welche den 22.38.4 erwähnten Eid geleistet haben; vgl. Servius zu Verg. Aen. 8, 1: apud maiores nostros tria erant militiae genera in bellis gerendis; nam aut legitima erat militia aut coniuratio aut evocatio; Marq. 2, 374.
3.ante diem sextum . .] nach der vorjulianischen Datierung der 25. Sept., also 21 Tage nach der Schlacht,
9 Tage nach dem Boten; nach 41.3 ist Aemilius mit Truppen und nach einem Aufenthalt zu Delphi in 11 Tagen von Brundisium nach Phila gekommen; die 1.1 erwähnte Eile kann also nicht so grofs gewesen sein; vgl. das 36.21.6 über Cato Berichtete.
hora . . secunda] diese Genauigkeit ist der Darstellung der Annalisten angemessen (vgl. 30.36.8; 41.22.1), deren einem L. das 1.6—3, 2 Erzählte entlehnt hat; s. Nissen 270.
trahentes turbam] vgl. 26.27.16; 35.34.11.
in forum ad curiam . .] vgl. 27.51.3: circumfusi . . frequentia in forum pervenerunt; . . cum aegre in curiam perventum esset; Suet. Cal. 44: monitis speculatoribus, ut vehiculo ad forum usque et curiam pertenderent; häufiger begeben sich Gesandte dieser Art an das Tribunal des Prätors (s. 27.50.9; 36.21.6; vgl. 22.7.7; 29.16.6; 45.44.4), was an u. St. weniger passend wäre, da nach L.' Darstellung gerade Senatssitzung ist; s. zu 27.50.9.
tantum . . dum] s. 6.5; 40.48.5.
quam paucorum . . iactura] ‘unter (mit) . .’; ein Abl. des begleitenden Umstands; vgl. 21.35.1; gewöhnlicher wäre die Hinzufügung von cum.
pavide] s. 5.39.8: tam pavide fugerat; vgl. zu 25.37.15; doch ist an u. St. pavide nicht sicher, da die Handschrift quampauci hat. Früher wurde seit Gryn. quam cum paucis rex fugisset gelesen; da dies jedoch schon 1.9 Erwähnung gefunden hat, so ist die Hinzufügung an u. St. nicht angemessen; Va. meint, dafs quam pauci eine Wiederholung aus dem Vorhergehenden und die Stelle korrupt sei.
existimari . . petiturum] dies war erst nach der Abreise der Gesandten bekannt geworden; s. 44.46.10.
elabi] s. 40.23.2; 44.40.7 u. a.
traducti] s. 27.51.5; gewöhnlicher ist producere; s. 24.39.2; 27.7.4 u. a.
exposuerunt] ist vielleicht absichtlich nach exponerent am Schlusse des Vordersatzes wiederholt.
renovataque laetitia] ist Abl. abs. und steht mit ire in Verbindung.
gratias agendas] vgl. zu 7.36.7.
conpleri . .] zur Sache vgl. 30.17.6. 40, 4.
revocatus] die Senatoren sind mit in die Kontio gegangen und werden jetzt in die Kurie zurückgerufen; vgl. 27.51.5.
supplicationes] diese sind schon § 1, aber ohne die Zahl der Tage be-
schlossen.
in quinque dies] dagegen nur in triduum 3, 2; 27, 51, 8; 30, 40, 4; 37, 52, 2; 40, 53, 3.
circa] s. 40.19.5; vgl. 40.28.9.
hostiisque] die Zahl derselben, die sonst gewöhnlich hinzugefügt wird, ist wohl ausgefallen.
in Tiberi] wahrscheinlich in dem Hafen; s. zu 40.51.4.
posceret] darnach scheint ein Adverbium (z. B. statim; HAKoch: sine mora) verdorben zu sein.
dato annuo stipendio] eine Vergünstigung, wenn sie nicht über ein halbes Jahr im Dienste gewesen sind; s. 5.4.7; es ist auffallend, dafs dieselbe auf die socii navales beschränkt wird.
omnes . . iuraverant] s. zu 28.29.12; die regelmäfsig ausgehobenen Soldaten (vgl. 3.20.3), welche § 1 milites heifsen (§ 12: hos omnes milites), mit Ausschlufs der coniurati; es scheinen zunächst, im Gegensatze zu den im folgenden erwähnten, die in Rom anwesenden gemeint.
11.quod militum] s. 24.40.5; 28.2.12: quod veterum peditum erat.
Corcyrae . .] von diesen Vorkehrungen ist früher nicht die Rede gewesen; s. 44.21.9; vgl. jedoch 43.12.8; über Corcyra s. zu 38.11.5.
in agro Larinati] s. 22.18.7; 27.43.10; auch die hier aufgestellten standen an dem mare superum, nur mehr nördlich.
exercitus] obgleich an verschiedenen Orten aufgestellt, bilden die Truppen doch ein Heer; die Römer sind, da sie eine so bedeutende Reserve zur Disposition haben, auf alle Fälle gerüstet gewesen.
Licinius . .] obgleich er Italien zur Provinz hat; s. 44.17.10.
ex ante diem quintum . .] vgl. Cic. ad Att. 3, 17, 1: ex ante diem tertium Non. Iun.; ante diem wird als ein indeklinables Substantiv betrachtet; s. 3.2; zu 41.16.5; die Supplikation beginnt am Tage nach der Ankunft der Gesandten § 3.
cum eo die] diesen Tag (den 26. Sept.) mitgerechnet.
Licinius . . Decius] L. hat 44.32.4 nach Polybios einen anderen Gesandten genannt.
in dicione] s. 1.9; zu 33.17.15.
et Illyricum] wenn dies richtig ist (andere tilgen et, Duk. setzt es vor in dicione), so hat L. bei diesem ‘auch’ vielleichtan die Unterwerfung Macedoniens gedacht oder die Gesandten andeuten lassen wollen, dafs ihnen dieselbe bekannt sei, dafs also der mit dem macedonischen verbundene illyrische Krieg denselben Ausgang wie jener gehabt
habe. Übrigens ist es auffallend, dafs diese Nachricht erst jetzt nach Rom gelangt, da der Krieg in Illyrien nach 44.32.4f. schon im Anfang des Sommers, wenigsteus geraume Zeit vor der Schlacht bei Pydna beendigt sein mufste, und die Entfernung Dyrrachiums von Rom geringer war.
iterum Latinae edictae] das Fest der Latinae wurde regelmäfsig in jedem Jahre nach dem Antritt der Magistrate gefeiert (s. Marq. 3, 286), aber auch aufserordentlicher Weise als Dankfest für Ereignisse von besonderer Bedeutung. Die in der Hdschr. verdorbene La. hat viele Emendationsversuche veranlafst; s. Mms. RF. 2, 106.
Gesandtschaft der Rhodier. Pol. 29.7; Diod. 30, 33; Dio Cass. fr. 66, 2.
tradidere quidam] da L. nach den Annalisten die Gesandtschaft der Rhodier ein Jahr zu früh (die an Aemilius ist 44.35.4 der Zeit nach richtig angesetzt) erwähnt hat (s. 44.14.13), so scheint er, um diesen Bericht mit dem an u. St. aus Polybios entlehnten auszugleichen, dessen Darstellung etwas geändert und den Übergang mit tradidere . . dimissos gemacht zu haben, während es bei Pol. 29.7.1 heifst: kata\ to\n kairo/n, e)n w(=| *perseu\s h(tthqei\s a)pedi/drasken, e)/doce th=| sugklh/tw| tou\s para\ tw=n *(rodi/wn presbeuta\s paragegono/tas u(pe\r tou= dialu/ein to\n pro\s *perse/a po/lemon proskale/sasqai; Nissen 50. 106. 261. 273.
ad ludibrium . .] zur Verhöhnung . ., d. h. ‘um . . zu verhöhnen’; s. § 8: ad aliam rem; 32, 38, 3 u. a.
grave . .] s. Pol. 29.7.3: pa=si me\n toi=s *(/ellhsin a)lusitelh\s (po/lemos) kai\ au)toi=s de\ *(rwmai/ois dia\ to\ me/geqos tw=n dapanhma/twn.
finito aliter] s. Pol. 29.7.4: nu=n de\ lelume/nou tou= pole/mou kata\ th\n tw=n *(rodi/wn bou/lhsin sugxai/rein au)toi=s. Vgl. Nissen 261. Hertzberg 1, 204.
utilitatium Graeciae gratia] vgl. 29.17.3; 40.56.3 u. a.; in der Handschrift fehlt gratia; Grynaeus bezog daher cura auch auf utilitatium, doch sind die Beispiele, wo das den Genetiv regierende Wort erst in dem zweiten Gliede steht, selten und unsicher; vgl. 18.3; 21.52.11; verbessert ist 33.31.4: ceterae urbes; Caes. BC. 2, 37, 5 u. a.; verschieden Caes. BC. 1, 19, 4: obsidione atque oppidi circummunitione; ebenso die 39.16.4; 42.14.6 angegebenen Fälle; vgl. Nägelsb. § 167, 4. Zweifelhaft bleibt, ob die Einfügung von gratia das Richtige trifft; Mg. stellte anstatt dessen cura vor neque; zur Sache vgl. Pol.
29, 7, 6: dio/ti th\n presbei/an tau/thn ou)/te tw=n *(ellh/nwn e(/neken u(polamba/nousin e)stalke/nai tou\s *(rodi/ous ou)/q' e(autw=n, a)lla\ *perse/ws.
ea . . cura] = earum rerum . . cura; s. 1.30.4.
per biennium] die 2 ersten Kriegsjahre.
denuntiatione armorum] ‘durch Androhung von Waffengewalt’; vgl. 32.6; 21.19.1.
nullam . . mentionem factam] vgl. Pol. 29.7.8: pare/ntas e)kei=non to\n kairo\n nu=n parei=nai . . o(/te ei)s *makedoni/an sugkekleime/nos o( *perseu\s o)li/gas panta/pasin e)lpi/das ei)=xe th=s swthri/as.
tunc] nach postquam, wie nach ubi 4, 55, 2; nach cum 24, 16, 9 u. a. In dem Nachsatze ist das Subjekt nachdrücklich durch Rhodios statt durch eos bezeichnet; zu audissent (die Hdschr.: audirent; Gr.: audierint) ist das Subj. aus dem Vorhergehenden zu entnehmen.
non ad ullam aliam rem] s. 9.37.2: non umquam antea; Cic. ad fam. 10, 18, 2: non ullam rem aliam extimescens.
quam ad . .] gewöhnlicher ist quam ut . .
Rückkehr des M. Marcellus aus Spanien. Gefangennehmung des Königs Perseus. Pol. 29.6b; Plut. 26; Diod. 29, 25; 30, 23; Dio Cass. fr. 66, 3 f.; Zonar. 9, 23; Iustin. 33, 2; Vell. Pat. 1, 9 u. a.
Marcellus] s. 43.11.7; 45.44.2.
Marcolica] scheint, obgleich sie L. als nobilis urbs bezeichnet, sonst nicht erwähnt zu werden.
sestertii] s. 40.1.43, 8; vgl. Cic. ad Att. 4, 2, 5; Tac. Ann. 2, 37: inlectus . . liberalitate deciens sestertii.
in aerarium rettulit] so sagt Liv. in dieser Verbindung nicht selten; s. 37.57.12; 38.54.3. 5. 55, 6. 59, 2; daneben gebraucht er inferre und ferre. Die kurze, ohne Zusammenhang eingeschobene Notiz (vgl. 38.28.1) ist einem Annalisten, das Folgende wieder dem Polybios entlehnt; s. Nissen 108.
ut supra dictum est] es ist am Ende des 44. Buches ausgefallen.
Siras] vgl. Herod. 8, 115: e)n *si/ri th=s *paioni/hs; Steph. Byz.: *sirra\ po/lis *qra/|khs.
terrae Odomanticae] über die Konstruktion s. 26.15; 44.13.11; zu 27.30.7; Odomantice lag östlich am unteren Strymon, nördlich von dem Prasiassee und dem Pangäongebirge; vgl. Herod. 5, 16; 7, 112; Strabo 7, fr. 36.
legatos * * cerneret] die Lücke läfst sich dem Sinne nach
mit Wahrscheinlichkeit ausfüllen; Mg. schreibt legatos <traditae ei sunt. quas cum> cerneret. Statt traditae schlug Wsbg. redditae vor (vgl. 1.6), statt quas cum schrieb Htz.: quos cum sordidatos, MMüller: quos cum gementes (oder flentes; dies auch Pluygers), ersteres paläographisch empfohlen, letzteres wegen et ipse wünschenswert (vgt. 44, 45, 11). Hiernach vermutet HJM.: litterae . . per . . legatos <redditae ei sunt. quos cum flentes ac sordidatos> cerneret, et ipse . .
inlacrimasse . . sorti] wie 40.56.6; vgl. 25.24.11.
Dardanos Illyriosque] s. 43.18.3 f.
Bastarnarum] s. 44.26.2. Thessalien hat der König schon früher aufgegeben, auch wohl Epirus.
excivisset] Va. verm. ascivisset nach 25.13; Hdschr.: civisse; Mg. schiebt et vor Bastarnarum ein.
extorris regno] s. zu 44.19.12.
fani religione] wie 44.29.2.
a rege Perseo . . salutem] näml. dici, was in den Überschriften der Briefe gewöhnlich ausgelassen wird; vgl. die Formel der Überschrift 24.31.7: litteras . . recitat: ‘praetores Syracusani consuli Marcello’; secundum salutem . . Da die Hdschr. regepersea hat, so schreibt Htz. nach Mg.: a rege Perse; allein der Abl. heifst bei Liv. fast durchgängig Perseo (anders bei Cic.), und darauf weist auch hier die Hdschr. hin; vgl. § 2; Zon. a. a. O. sagt: e)pei\ basile/a e(auto\n e)n th=| e)pistolh=| w)no/masen, ou)d' a)pokri/sews e)/tuxen.
ac sine] vgl. 1.57.1: atque in; 5, 40, 1; 23, 38, 1; dagegen 8.38.11: sine respiratione ac respectu . . in defatigationem ultimam aut noctem spectabat; häufiger wird sine anaphorisch wiederholt; s. 9.5.10. 20, 10; 7, 2, 4; 27, 49, 8 u. a.
cum . . titulo] der in der Überschrift stand; privati nominis = nominis viri privati; es hiefs nur Perseus consuli . . salutem.
ad eum] weil vorher litterae Subjekt und personificiert war.
de statu et condicione . .] die Begriffe sind wenig verschieden; = die Lage, in die er gekommen sei (in die er sich versetzt habe); 44, 31, 9 heifst es nur de statu rerum suarum; vgl. Cic. p. Balb. 18: de communi condicione . . hunc vitae statum . .; ad fam. 12, 23, 1: omnem condicionem imperii tui statumque provinciae mihi demonstravit.
Lentulus] s. 44.18.8.
Postumius] s. 28.11.
Antonius]
sonst nicht erwähnt.
in fidem et clementiam] vgl. 44.9.1: fidem clementiamque Romanorum . . experiri; das letztere soll nur das im römischen Sinne zu nehmende in fidem se permittere (s. 36.27.8; = ‘sich auf Gnade und Ungnade ergeben’) mildern; vgl. 8.5.17, 7; Zon. sagt: prosede/cato to\n u(pe\r tw=n spondw=n lo/gon, ou)k a)/llws me/ntoi sumbh/sesqai e)/fh (*pau=los), ei) mh\ kai\ e(auto\n kai\ ta\ e(autou= pa/nta toi=s *(rwmai/ois e)pitre/yeie.
permitteret] s. 8.20.6: se in dicionem consulis permisisse; vgl. zu 33.17.15.
tendente] s. zu 23.14.8.
classis . . adpulsa] s. zu 44.44.5; Samothracam: die Insel oder die Stadt; vgl. § 11; 6, 3; der Ausdr. classis Cn. Octavi ist nicht gewöhnlich; sonst sagt Liv. z. B. 24, 40, 17: Romana classis cum M. Valerio oder 24.40.5: relicto . . Valerio legato cum classe; vgl. 35.4.
quoque] bezieht sich nur auf perlicere, ut se traderet, da die vorher geschickten Gesandten nicht so wie Octavius aufgetreten waren.
praesenti admoto terrore] vgl. 27.43.3: metus tormentorum admotus; 36, 10, 4; 41, 17, 7; 42, 53, 7: victa . . praesenti metu.
modo spe] steht nicht, worauf die Stellung von modo . . modo führen könnte, mit admoto terrore in näherer Beziehung, sondern dieses bezeichnet nur, was vorausgegangen ist (näml. die Landung der Flotte), ehe Drohungen usw. angewendet wurden; vgl. 30.12.8.
in hoc] ist Abl., = ‘hierbei’; anders 44.31.10: triduo in hoc dato.
contracta] ‘herbeigeführt, veranlafst’; vgl. 5.15.10: nefas contrahi; 5, 52, 14: tantum . . piaculi contrahet; 22, 28, 4: causam contrahere; 44, 27, 12.
populum Samothracum] wie 23.15: Atheniensium populum.
animum advertisset] s. zu 24.18.2; vgl. 44.46.4.
permisso] s. zu 38.10.2; vgl. 44.28.4.
hospites] er tritt als hospes in der Versammlung auf; vgl. 5.44.1.
sacram . . et augusti . . soli] über den Wechsel des Ausdr. s. zu 3.62.6; zu augusti vgl. 38.13.1: fanum ibi augustum Apollinis; = ‘hochheilig’; in inviolati liegt eine Andeutung des Asylrechtes; s. 44.29.2; vgl. zu 2.1.4: inviolati templi; Plut. a. a. O.: *)okta/bios . . th\n me\n a)suli/an parei=xe tw=| *persei= dia\ tou\s qeou/s. Der Dienst der Kabiren und die samothrakischen Mysterien waren in jener Zeit sehr gefeiert; s. Preller GM. 1, 665 f.; Mms. CIL. I 581; die Heiligkeit der Insel wurde jedoch darauf zurückgeführt, dafs sie bei einer grofsen Flut die einzige Zufluchtsstätte der Menschen gewesen sei.
creditae sanctitati] ist kurzer Ausdruck statt: ‘dem, was er über
die credita sanctitas gesagt hatte’; vgl. 41.24.19: cum iidem huic orationi, qui litteris regis adsensi erant, adsentirentur.
polluit eam . . violavit] violavit ist eine asyndetische Erklärung und Ausführung des Vorhergehenden in chiastischer Form; Euander ist gleichsam noch befleckt mit dem Blute des Königs. Die Lesart der St. ist nicht sicher; Gr. verm.: pollutus eam . . violavit; Mg.: pollutus eam . . violabit; Wfsb.: polluet eam . . violabit; Harant ebenso wie Va., nur möchte er et vor sanguine transponieren.
omnis] wie bei jeder heiligen Handlung und in jedem Tempel, so besonders in dem hochheiligen zu Samothrake; s. Hermann, Gottesd. Altert. d. Gr. § 55, 13.
praefatio] das Aussprechen gewisser Formeln vor heiligen Handlungen; vgl. das bekannte procul este profani; s. zu 39.15.1; Plin. 25, 4: inchoata etiam praefatione religiosa, ut omnibus malis . . principis semper mederetur maiestas.
purae] vgl. § 7: incestae; zu 1.45.6: inceste; Marq. 3, 170.
penetralia] vgl. 26.27.14; Macrob. 3, 4, 7: Varro . . Dardanum refert deos Penates ex Samothracia in Phrygiam et Aeneam ex Phrygia in Italiam detulisse.
nobilis] ‘allgemein bekannt’; s. zu 39.4.8 u. a.; fama ist Ablativ; zur Sache s. 42.15.3 f.
apud] ‘in’; s. zu 42.12.1.
ne . . quidem] nach praeterquam quod, wie 3.34.8; 37.39.13; an u. St. enthält ne inmerito quidem den positiven Gedanken etiam merito.
regem] wie in Athen der a)/rxwn basileu/s; Hermann a. a. O. § 11, 1; der Ausdruck zeigt, dafs L. den Polybios vor sich hatte.
iudicia . .] in denen die, welche das Heiligtum entweihten, gerichtet wurden, wie in Athen bei den eleusinischen Mysterien; s. 31.14.8.
intulisse intra . .] s. 36.15.5.
terminos sacratos] s. 1.44.5: termini hi consecrati; vgl. oben penetralia; vielleicht mit Rücksicht auf die Sage bei Diod. 5, 47.
dicantur] neben den Imperfekten; s. zu 43.1.10; vgl. 14.5.
liberaret religione templum] s. 27.37.5; vgl. das Gegenteil 42, 3, 9: obstringere religione; an u. St. ist religio = ‘Fluch’.
sibimet ipse consuleret] ist zweideutig, aber wohl mit Absicht.
auctor esse] s. zu 35.25.5. —
causa . . gratia] s. 36.15.5: nec auctoritate nec gratia . . valuisse; vgl. 25.40.4: dispar . . causa earum . . erat u. a.
protraheret] wie 44.26.1.
reliqui quid] s. 44.39.1: nihil nostri; vgl. zu 22.40.8.
fortiter] ‘mit festem, standhaftem Sinne’.
tamquam] ist, da die Vorstellung der Samothraker der Wirklichkeit entsprochen hätte, zu nehmen = ‘weil er, wie sie glauben mufsten, . . hatte’; vgl. 1.4.
interfici] vielleicht durch die Kreter; s. 44.45.13.
subiit . . animum] ist hier, wie 23.48.6: occurrebat . . animis, impersonal gebraucht, wie sonst mehr bei Dichtern und Späteren (auch ohne animum); bei L. gewöhnlich mit einem Subjekte, wie cogitatio 10, 45, 2; 25, 24, 14; 36, 20, 3; cura 41, 19, 4; memoria, spes u. a.
labem] wie Cic. p. SRosc. 66: macula; in Bezug auf purae manus.
Samothracae] s. § 1; 44, 46, 10.
duo . . uno . .] der Gegensatz und die Verteilung der Begriffe soll die Gröfse der Gottlosigkeit scharf bezeichnen; vgl. zur Sache Hermann a. a. O. § 65, 6.
auctore] da er auch den Mord in Delphi angestiftet hatte, ist § 11: quae . . fuisset in dem Sinne zu nehmen: ‘die gegolten hätte für . .’
ut renuntiaret] hängt von corrupto ab.
unicum] nicht der Zahl, sondern der Beschaffenheit nach (= ‘der treueste’); s. zu 1.21.2; dafs ihn mehr Vertraute begleitet haben, als 44.43.6. 45, 13 vorausgesetzt wird, zeigt § 2 und 7. Über admisso = commisso s. zu 25.23.5; zu in mit Acc. in der Verbindung in . . amicum admisso vgl. zu 43.7.8.
proditum . . prodiderat] ähnlich 21.13.3. 19, 9 u. a.: ‘und (nur deshalb) verraten, weil . .’
ab se abalienavit] s. zu 22.60.15 und 25.39.4; zur Sache s. Dio Cass. fr. 66, 3: *perseu\s . . *eu)/andro/n tina, ge/nos me\n *krh=ta, pisto/taton de\ o)/nta . . ou)k e)ce/dwke . . la/qra| de\ a)poktei/nas die/dwke lo/gon, o(/ti e(auto\n proapexrh/sato. oi( de\ suno/ntes oi( fobhqe/ntes th\n a)pisti/an au)tou= kai\ th\n miaifoni/an meqi/stasqai h)/rcanto; Ihne RG. 3, 215, 1.
pro se quisque] ‘jeder für seine Person’, d. h. nur auf sich bedacht, ohne auf den König Rücksicht zu zu nehmen; vgl. § 9.
solum
prope] ist zu verbinden, wie 23.49.14: omnes prope; vgl. 22.35.3. 37, 3; 37, 20, 13.
Oroandemque] que = ‘und so’; s. 21.35.12: aliique; 23, 13, 8 u. a. Gr. streicht que von Oroandemque; Mg. schreibt: Oroandem itaque; ansprechender Harant: Oroandem denique. Plut. sagt: lanqa/nei pws . . *)oroa/ndhn . . sumpei/sas meta\ xrhma/twn a)nalabei=n au)to/n.
mercaturas . . fecerat] vgl. Cic. in Verr. 5, 72: cum mercaturas facerent.
sublatum] ‘(mit sich) an Bord nähme und . .’; s. Caes. BG. 4, 28, 1; BC. 3, 28, 3: navis CCXX e legione tironum sustulerat u. a.
Demetrium] Plut.: h(/kein . . e)pi\ to\n pro\s tw=| *dhmhtrei/w| (dem Tempel der Demeter) lime/na; Preller GM. 1, 663; über est s. zu 7.26.2.
quae ad usum necessaria erant] ‘die notwendigen Lebensbedürfnisse’; s. zu 24.1.2; Plut. sagt: meta\ . . qerapei/as a)nagkai/as.
nocte media . .] Plut. sagt: e)kei=non . . th=s nukto\s h(/kein keleu/sas (*)oroa/ndhs) . .
posticum aedium] s. zu 23.8.8.
hortum] s. Guhl und Koner 84. 87. Der König hat sich bis jetzt nicht in einem Tempel, sondern in einem Privathause aufgehalten; vgl. § 6: hospitium.
maceriam] vgl. zu 23.9.13; Plut. sagt: o( de\ *perseu\s oi)ktra\ me\n e)/pasxe dia\ stenh=s quri/dos para\ to\ tei=xos e)kmhruo/menos au(to\n kai\ paidi/a kai\ gunai=ka po/nwn kai\ pla/nhs a)pei/rous.
tantum . . dum] s. 2.4.
solverat navem] Plut. sagt: o( de\ krhtismw=| (Paulus an Tit. 1, 12) xrhsa/menos . . eu)qu\s a)f' e(spe/ras a)pe/pleusen.
vagatus . . timens . . non ausus] stehen in verschiedenem Verhältnis zu delituit; = postquam vagatus est, cum timeret (propter timorem), non ausus; vgl. zu 44.42.4.
postremo] in Bezug auf die längere Dauer in vagatus . . aliquamdiu; vgl. 36.38.3.
in latere templi prope angulum] an der Seitenwand des Tempels (der Demeter), wo diese einen Winkel bildete; einfacher heifst es bei Plut.: u(pexw/rei fugh=| pro\s to\ tei=xos, ou) laqw\n me/n, u(pofqa/sas de\ tou\s *(rwmai/ous meta\ th=s gunaiko/s. to\ de\ paidi/a sullabw\n au)to\s *)/iwni e)nexei/risen.
delituit] Zon. sagt: o( de\ h(me/ras me/n tinas au)tou= meta\ *fili/ppou, e(no\s tw=n ui(e/wn, krupto/menos e)/laqen.
pueri regii] s. 8.24.12; 44.43.4.
principum] hochgestellte Beamte und Vertraute des Königs;
s. zu 31.28.5; Arrian Anab. 4, 13, 1: tw=n e)n te/lei *makedo/nwn; Curt. 8, 6, 2: mos erat . . principibus Macedonum adultos liberos regibus tradere ad munia haud multum servilibus ministeriis abhorrentia. excubabant servatis noctium vicibus proximi foribus eius aedis, in qua rex adquiescebat. § 6: haec cohors velut seminarium ducum praefectorumque apud Macedonas fuit. § 7: puer nobilis ex regia cohorte; 10, 7, 16: puerorum regia cohors.
ea cohors] das aus diesen bestehende Gefolge (eine junge Nobelgarde).
persecuta] s. zu 44.45.9.
tum] weist auf § 2 zurück.
donec] hierzu ist der Zwischengedanke zu ergänzen: ‘sondern blieben, bis’; s. 7.4; 1.39.2.
quae aut . . aut] anders 7.39.10.
ad hanc . .] ‘bei und infolge . .’; s. 34.1; 1.7.7; 31.37.10 u. a.
transitio . . facta est] wie 9.26.5: coniurationes factae; 31, 18, 6: deditionem . . fecissent u. a.
nominaque dabant] ‘sie meldeten sich’, liefsen sich aufzeichnen; s. zu 1.59.12.
ad C. Postumium] s. 24.48.9; 38.55.4: ad praetorem; 40, 24, 1: ad patrem u. a.
liberos] s. 42.52.5; Plut. sagt: o(\s (*)/iwn) . . prodo/ths geno/menos ai)ti/an pare/sxe th\n ma/lista sunanagka/sasan to\n a)/nqrwpon . . ei)s xei=ras e)lqei=n kai\ paradou=nai to\ sw=ma toi=s e)kei/nwn (tai=n paidi/wn) kratou=sin (der jüngere Sohn und eine Tochter); die Gemahlin wird hier auch von Plutarch nicht erwähnt.
Thessalonicensis] s. 42.58.10.
maximum natu] nur selten hat L., wo der Zusammenhang zeigt, dafs von dem Lebensalter die Rede ist, zu maximus, maior, minimus noch natu hinzugesetzt; s. zu 1.53.5; filiis ist hier = liberis; denn Perseus hatte unter seinen Kindern nur 2 erwachsene Söhne; s. 28.11.39, 7; 42, 52, 5.
Octavio] Plut. sagt: e)pi/steuse me\n . . ma/lista tw=| *nasika=| ka)kei=non e)ka/lei, mh\ paro/ntos de\ . . e)/dwken au(to\n u(poxei/rion tw=| *gnai/w|.
deos] s. § 3; Plut. 23 sagt: ei)s *samoqra/|khn . . diafeu/gwn e)pi\ tou\s *dioskou/rous (die Kabiren) i(ke/teuen.
accusans] vgl. Diod. 29, 25: a)/kuron e)/sxe th\n tw=n a(gnota/twn qew=n i(kesi/an dia\ th\n u(perbolh\n th=s ei)s a)delfo\n tetolmhme/nhs a)sebei/as.
repetiit] die Absendung der Flotte (s. 5.1) von Amphipolis war wohl in der Lücke am Ende des 44. Buches erwähnt.
in potestate] ohne Genetiv; s. zu 39.14.3.
sicut erat] ‘wie er es in Wirklichkeit war’; anders 22.1.14; 27.43.4. 51, 11.
victimas cecidit] bis § 5: consurrexit . . hat Plutarch nicht.
Aelium] Plut. 5 sagt: tw=n de\ qugate/rwn tw=n *ai)mili/ou th\n me\n o( *ka/twnos ui(o\s e)/ghmen, th\n de\ *a)i/lios *toube/rwn, a)nh\r a)/ristos kai\ megaloprepe/stata *(rwmai/wn peni/a| xrhsa/menos; Lange 2, 277.
non alias] s. 20.3; 7.33.1 u. a.
tanta multitudo] dafs L. die Menge sehr grofs gedacht habe, zeigt § 4; daher ist es wohl nicht nötig, das hdschr. tantu mit Mg. in tantum zu ändern, besonders da ullum tantum mehrere gleich grofse Schauspiele der Art voraussetzt, was L. schwerlich hat andeuten wollen; auch erwartet man bei multitudo ein Epitheton wie bei spectaculum.
patrum aetate] vgl. 36.7.10; 37.51.1: patrum memoria; 39, 42, 6.
Syphax] s. 30.13.8.
nec sua . .] vgl. 31.1.6.
tunc] ohne etiam nach praeterquam; s. 14.4; vgl. 8.25.5; 32.38.3; zu 21.10.1; die Erwähnung des Zeitpunktes (tunc) erscheint nicht sehr passend; daher vermutet HAKoch tamen statt desselben.
accessio] ‘Anhang’; s. 26.7.39, 7; 30, 40, 3; 38, 54, 10 u. a. Gr. wollte fuerat tilgen. Der Gegensatz zu tunc ist nicht ausgedrückt, weil er wieder tunc sein müfste.
fuerat] entsprechend dem adductus erat; hieraus mufs zu Gentius erat gedacht werden.
caput belli] in etwas anderem Sinne 44, 31, 2; vgl. 28.35.12: caput rerum . . Masinissam fuisse.
quos] davor kann et ceterorum regum oder ceterorumque (Crev.) oder etwas Ähnliches ausgefallen sein, d. h. ein Hinweis auf Antigonus Doson, Gonatas, Demetrius Poliorketes.
sanguine ac genere] durch Blutsverwandtschaft und Abstammung (Geschlechtsgemeinschaft); vgl. 1.9.4; die Könige von Macedonien nach Alexander d. Gr. stammten nicht von diesem, sondern von Antigonus, dem Vater des Demetrius Poliorketes, ab; s. Niebuhr, Kleine hist. Schriften 1, 223.
conspectum] s. 2.5.5; 5.23.5 u. a.
efficiebat] s. 11.4; zu 2.60.4.
magnus Alexander] s. zu 1.46.6.
Macedonum fecerant] ‘sie hatten in den Besitz . . gebracht, zum Eigentum . . gemacht’; dieser possessive Gen. ist bei esse und fieri häufig; s. 38.23.4; 43.22.6; zu 1.25.13 und 24.1.1.
pullo amictu] vgl. Cic. in Verr. 4, 54: cum tunica pulla sedere solebat; Guhl und Koner 582. Bisher wurde allgemein pullo amictus gelesen; auch cum filio (s. 6.9.28, 11) ist unsicher, aber wegen des folgenden alio wahrscheinlich.
nullo suorum] weder seine Ge-
mahlin oder die kleineren Kinder noch einer seiner Vertrauten.
qui . . faceret] ‘der ihn (wenn er da gewesen wäre) . . hätte machen können’; s. Praef. 5: posset; 21, 13, 1; 33, 5, 8: quod obmoliretur u. a.; Douiatius verm.: alio comite, quam qui . ., = quam ille (filius), qui . .
ad spectaculum] vgl. 27.8; 21.42.1; 38.33.8: Achaei ad spectaculum concurrebant; = ‘um zu schauen’; etwas anders § 2.
donec] s. zu 6.7.
missi sunt] da die Hdschr. misissent hat, so wurde früher (consul) . . misisset (Fr. 1) oder nach Kr. missi essent gelesen; vgl. 5.17.5: donec convenisset; 21, 28, 11 u. a.
summoto] s. zu 29.2; vielleicht gehört hierher Pol. fr. 7t: parh=n r(abdou=xos para\ tou= strathgou=, kalw=n to\n basile/a.
sedere] ‘sitzen zu bleiben’, um ihm keine Ehre zu erweisen.
progressusque] mit dem Abl. abs. verbunden; s. zu 25.35.2.
summittentem se] ‘als er . . wollte’; s. Val. Max. 5, 1, 8: conatum ad genua procumbere dextra manu adlevavit; Eutr. 4, 7: volentem ad pedes . . cadere; Dio Cass. fr. s. 66.4: prosio/nti oi( u(panasta\s ta/ te a)/lla e)deciw/sato kai\ o(mo/siton e)poih/sato e)/n te fulakh=| a)de/smw| kai\ e)n qerapei/a| pollh=| h)=ge und 66.5: pesei=n boulhqe/nta pro\s toi=s go/nasin au)tou= a)nasth/sas . .
adversus advocatos . . considere iussit] der König soll nicht stehen, sondern sitzen und zwar den . . zugekehrt (ihnen gegenüber), wie im Gericht der reus dem Ankläger gegenüber vor dem Tribunal der Richter; denn an dieser Stelle scheint sich L. den Konsul gedacht zu haben; weniger genau Diod. 30, 23, 1: *ai)mi/lios to\n *perse/a labo/menos th=s xeiro\s ei)s to\ peri\ au(to\n sune/drion e)ka/qisen. Spätere haben die Scene ausgemalt; s. Val. Max. a. a. O.: introductum . . in tabernaculum lateri suo proximum in consilio considere iussit; Flor. 1, 28, 10; Eutrop: iuxta se in sella collocavit; Aurel. Vict. 66, 4; Dio Cass. a. a. O.: e)pi/ tinos basilikou= qro/nou pa/redron au(tw=| katesth/sato; doch ist deshalb schwerlich an u. St. considere ad se oder iuxta se (UKoehler) oder apud se (Harant) zu ändern, besonders da auch nach L.' Ausdruck der König dem Konsul zur Seite safs, nur nicht unmittelbar neben ihm.
advocatos in consilium] gehört als ein Begriff zusammen; vgl. 4.43.2.
subactus . . bellum . . suscepisset] sind durch die Stellung der Nebenbestimmungen contra p. R. und tam infesto animo aus einander gehalten; diese werden dadurch hervorgehoben.
subactus iniuria] vgl. 1.5.6: metu subactus; 1, 22, 6 u. a.; zur Sache s. Mms. RG. 15, 767 f.
quo] geht auf bellum zurück, = ut eo.
ultimum discrimen] die Lage, in welcher über die Existenz entschieden werden mufste, in wel-
cher diese auf das Spiel gesetzt wurde.
expectantibus cunctis] vgl. 40.12.1.
rursum] weil er, wenn er auch nicht gerade wieder fragt, doch wieder das Wort nimmt; es entspricht § 1: prima.
nunc vero] s. zu 44.20.5.
quod nobiscum gessit] der zum Vorhergehenden gehörende Begriff nobiscum wird der Deutlichkeit wegen in der Form eines Relativsatzes ausgedrückt; vgl. 35.6.8: de litteris L. Corneli, quas scripserat secundum proelium.
interfuisses] s. 31.28.5; vgl. 38.5.10.
adversus] gehört zunächst zu fide; s. 10.11.13: necessaria iam facta adversus Romanos fides est; 29, 8, 2: ob egregiam fidem adversus Romanos; vgl. 3.33.8; 5.35.4; Tac. Ann. 11, 17; zu pacem colere vgl. 8.17.10; Sall. Jug. 8, 2: amicitiam populi R. coleret.
fuit] oder erat kann in der Frage nicht wohl fehlen, ebenso wenig in vor bello neben in pace, obgleich L. auch pace ac bello u. a. sagt.
malle] weil in quod fuit consilium der Begriff liegt: non debebas. Die Rede, welche Plutarch dem Konsul in den Mund legt, ist härter und tadelt mehr den Charakter als die Politik des Königs; dagegen sagt Diod. 30, 23: a(rmo/zousi lo/gois tou=ton paramuqhsa/menos. Vgl. Ihne RG. 3, 215.
utcumque] wird durch sive . . seu . . seu . . erklärt; s. zu 32.3.4; inciderunt gehört zu diesen wie zu utcumque haec; tamen ist in den Relativsatz gezogen, gehört aber eigentlich zu bonum animum habe; vgl. Praef. 3; Plin. Ep. 2, 11, 14: utcumque tamen animum collegi, dicere coepi (= tamen, utcumque animum . .); vgl. zu 28.44.12: si hercules u. a.; dieses Gedankenverhältnis wird nicht geändert, wenn man auch einen Koncessivsatz: ‘du zeigst durch dein Schweigen, dafs du dich nicht entschuldigen kannst’ vor tamen ergänzt.
sive . . seu] s. 7.18.2; 9.26.7; zum Gedanken s. Einl. 20; 25, 6, 6: si non deum ira nec fato, cuius lege immobilis rerum humanarum ordo seritur, sed culpa periimus; zu 23.23.3.
regum et populorum] s. 21.43.11: incliti populi regesque; 24, 49, 2 u. a.
clementia] s. 4.7.
salutis] kann sich nur darauf beziehen, dafs er das Leben nicht verlieren soll; über seine Behandlung s. zu 40.6.
Graeco sermone] die griechische Bildung des Aemilius geht auch aus 27.5 f. hervor; dafs er jetzt griechisch sprach, war Herablassung; anders 29.3.
Latine . .]
vgl. Pol. 29.6b, 1: o( de\ metalabw\n th\n *(rwmai+kh\n dia/lekton pareka/lei tou\s e)n tw=| sunedri/w| ble/pontas ei)s ta\ paro/nta.
iuvenes] Plut. 27: au)to\s de\ tou\s pai=das kai\ tou\s gambrou\s kai\ tw=n a)/llwn h(gemonikw=n ma/lista tou\s newte/rous e)/sw th=s skhnh=s e)pispasa/menos (bei ihm redet Aemilius den König aufserhalb des Zeltes an) polu\n xro/non h)=n pro\s au(tw=| siwph=| kaqh/menos . .
nihil . . consulere] s. 26.33.3: ut quicquam de se gravius consulerent; gewöhnlich wird consulere nur mit einem Adverbium (s. 3.36.7; 8.13.14 u. a.) oder, aber dann in anderem Sinne, mit nihil verbunden; s. 9.22.4: nihil consulto dictatore.
quid vesper ferat] s. Varro Sat.: nescis, quid vesper serus ferat; vgl. L. 39, 26, 9: nondum omnium dierum solem occidisse; Pol.: mh/te kaqo/lou pisteu/ein mhde/pote tai=s parou/sais tu/xais, a)ll' o(/te ma/lista/ tis katorqoi/h . . to/te ma/lista pareka/lei th=s e)nanti/as tu/xhs e)/nnoian lamba/nein.
demum] s. 4.4.9.
prospera . . infringet] näml. fortuna, welcher am einfachsten flatus beigelegt wird; vgl. die Stelle aus Pol.; L. 42, 62, 4: serenitas fortunae; Cic. de off. 2, 19; doch kann, da die Hdschr. prospere . . effleret . . adversae infringent hat, L. auch prosperae res efferent . . (Mg.) geschrieben haben. Plutarch hat die Rede weiter ausgeführt und läfst sie nach der Übergabe des Königs an Aelius Tubero gehalten werden.
consilio dimisso] vgl. zu 21.54.3: praetorium missum.
invitatus] vgl. 1.57.10; ebenso 44.31.14 Gentius; vgl. Diod. 30, 23, 2: *ai)mi/lios filanqrw/pws prosenexqei\s tw=| *persei= kai\ pro\s ta\ su/ndeipna paralabw\n kai\ tou= sunedri/ou metadidou/s . .; ebenso Val. Max. u. a.; das folgende qui . . poterat zeigt, dafs nicht gerade ein Akt besonderer Humanität bezeichnet werden soll.
ad consulem] gewöhnlich ad cenam; vgl. 28.18.2: in hospitium invitat.
in hiberna dimissus] vgl. 42.67.3.
acceperunt] sie erhielten dieselben zum Überwintern, d. h. sie wurden ihnen gegeben; vgl. 42.67.8; zur Sache s. 28.9.
cum . . esset] die Dauer des Krieges wird in einem Temporalsatze, der eingeschoben ist, bezeichnet, nicht, wie man erwartet, durch einen Relativsatz.
quadriennium] es war das vierte Jahr; s. Diod. 30, 21, 2: qauma/zein . ., o(/pws tetraeth= xro/non a)nte/sxon tosou=ton e)/xontes h(gemo/na und Pol. 32.15.4: kekunhgh=sqai de\ mhde/pote tw=n tetta/rwn e)tw=n (näml. des Krieges mit den Römern) dia\
tou\s perispasmou/s.
idemque finis] das Substantiv ist mit Nachdruck wiederholt, wie 2.12.2; 6.1.1.
Europae plerumque] wie Sall. Iug. 21, 2: ubi plerumque noctis processit; vgl. 22.24.8: exiguum spatii; zu 9.42.6; gewöhnlicher heifst es pleraque Europae; vgl. 31.1.7: multa quondam Europae, maiorem partem Asiae obtinuerant armis.
vicensimum ab . .] s. zu 1.17.10; wenn die Zahl richtig ist, so weicht die Angabe bei Liv. (oder Polybios, welcher hier ausführlicher über das macedonische Reich gesprochen zu haben scheint; s. 29.6c; Diod. 30, 21; 31, 8 f.) von der Iustins, welcher 30, und der in Eusebius' Chronik, welcher 39 Könige zählt, ab.
Carano] nach der Sage ein Heraklide, Nachkomme des Temenos, und Gründer des macedonischen Reiches; vgl. Herod. 8, 138; Iustin. 7, 1, 1; 33, 2, 6; Abel, Macedonien 93 f. 99 f.
qui . . regnabat] ‘der . . die Regierung führte’; vgl. Caes. BG. 7, 48: quae paulo ante . . manus tendebant; ad Herenn. 1, 13: qui . . defendebant; Mg. vermutet regnarat.
Q. Fulvio . .] s. 40.58.9; d. b. im Jahre 575/179.
rex est appellatus] wahrscheinlich im J. 576/178; s. zu 41.1.1.
undecim annos] nach Eusebius hat er nur 10 Jahre regiert.
Liv. giebt eine Übersicht über die macedonische Geschichte. Ähnliche Digressionen, bald kürzer bald ausführlicher, finden sich bei ihm häufig; vgl. Nissen 72.
Macedonum . . fama] s. Pol. a. a. O.; Diod. 31, 10: *makedo/nes . ., w(=n ou)d' o)/noma pro/teron h)=n gnw/rimon. gens fehlt in der Hdschr., kann aber nicht wohl entbehrt werden, da die Annahme unstatthaft erscheint, dafs amplexa, superfudit, dicionis fecit aus Unachtsamkeit auf fama konstruiert sei; Liv. würde sonst wohl dem Sinne gemäfs mit amplexi usw. fortgefahren haben. Htz. fügt gens vor crescere ein; die Ergänzung von potentia (Sig.) und regnum (Kr.) sind unpassend.
Philippum, Amyntae filium] regierte von 359 v. Chr. an.
tredecim annis] 336—323 v. Chr.
quibus] hat sich an das vorhergehende annis angeschlossen und bezeichnet den Zeitraum, in welchem Alex. König war; der Acc. quos würde zugleich die Dauer zum Ausdruck gebracht haben; vgl. 5.23.2; 21.4.10; 24.15.3 u. a.
qua . . fuerat] ‘wo (so weit) . . gewesen war (sich erstreckt hatte’); vgl. § 6; 29, 6; 7, 33, 10: illa omnia, qua . . micant hastae; 25, 21, 4: qua fugam inclinaturam credebat, omnia itinera insidere iubet u. a.
Arabas] s. Arrian. Anab. 3, 1 f.; Curt. 4, 3, 1.
hinc] steht in Be-
ziehung zu primum und bezeichnet die Zeitfolge.
ultimos finis . .] s. § 7; 38, 60, 5 u. a.
rubrum mare] s. zu 36.17.15 und 42.52.14; hier ist das indische Meer gemeint.
nomen] ‘der Ruhm’; s. 44.25.9; anders nomen Romanum u. a.; s. zu 1.10.3; die folgenden Prädikate distractum . . stetit beziehen sich nur auf regnum.
morte Alexandri] ‘bei dem . . und infolge des’ . .; s. zu 1.3.4; es ist die Zeit der Diadochen gemeint.
dum . . rapiunt] ‘indem, dadurch dafs sie . .’; s. zu Praef. 2; zum Gedanken vgl. 2.6.3; bei rapiunt ist an die die Reiche gründenden Anführer zu denken; vgl. Sall. Iug. 18, 3; an das so angedeutete Subjekt hat sich quisque, wie oft, als Apposition angeschlossen; s. 1.35.8; 21.45.9;
laceratis viribus] ist eine Bestimmung zu regnum distractum stetit.
a summo culmine] kurz statt: von der Zeit (Alexanders) an, wo es auf dem höchsten Gipfel der Macht stand.
centum quinquaginta annos] vgl. Pol. 29.6c, 5: sxedo\n . . e(kato\n kai\ penth/konta pro/teron e)/tesi ta)lhqe\s a)pefh/nato (*dhmh/trios o( *falhreu/s) peri\ tw=n e)/peita sumbhsome/nwn; er scheint von dem Tode Alexanders an gerechnet zu haben, also 155 Jahre; daher ist sxedo/n hinzugesetzt, was L. übergeht; vgl. Diod. a. a. O.
stetit] bezieht sich zwar auf Macedonum regnum, aber das jetzt zu Grunde gegangene Reich war nur ein kleiner Teil des vorher zu denkenden, wie schon das eingeschobene in multa regna zeigt; vgl. Plin. 4, 39: haec est Macedonia terrarum imperio potita quondam, haec Asiam . . transgressa, haec . . per vestigia Liberi Patris atque Herculis vagata, haec eadem est Macedonia, cuius uno die Paulus Aemilius imperator noster LXXII urbis direptas vendidit.
Verhandlungen in Rhodus. Pol. 29.7; Diod. 30, 33; Dio Cass. fr. 68, 1.
pervasisset in Asiam] s. 8.9.11: terror . . in totam penitus aciem pervasit; Cic. in Verr. 5, 5: in Italiam pervasit; de imp. Pomp. 44: quo . . pervasit; ähnlich 42.7.7: ad terga . . pervasit; gewöhnlich hat pervadere nur den Accusativ nach sich; s. 2.23.7; 5.7.6 u. a.
Antenor] s. 44.28.1. 29, 3.
lemborum] s. zu 24.40.2.
Phanas] s. 44.28.6.
Popilius] s. 44.29.1. 5.
et ipse] ist mit dimissis navibus zu verbinden, wie die Wortstellung zeigt; s. zu 44.31.15; da aber der Vergleichungspunkt nicht das dimittere ist (wenigstens hat Liv. dies nicht von Antenor berichtet), sondern vielmehr das Verlassen des Postens, so wird et ipse trotz der Voranstellung von dimissis richtiger auf den ganzen Gedanken dimisit et navigavit bezogen: er machte sich ‘gleichfalls’ von dannen; vgl. 35.8.
adticis] die La. ist korrupt. Gewöhnlich wird Atticis gelesen; attische Schiffe sind aber nirgends erwähnt. Popilius hat 44.29.1 fünf Kriegschiffe des Eumenes in Delos angetroffen und dieselben ohne Zweifel später unter seinem Kommando behalten. Diese wird er jetzt entlassen und die weitere Reise nur mit den drei Fünfdeckern angetreten haben, die er aus Chalkis mitgebracht hatte. Mg. verm. adventiciis, Wfsb.: accitis, Harant: Asiaticis.
navigare Aegyptum] s. 11.8; 42.44.6; zu 10.37.1; vgl. Nipp. zu Tac. Ann. 2, 69.
pergit] s. zu 1.7.6.
posset] wie 32.35.4; occurrere = ‘ihm begegnen, bei ihm eintreffen’; s. § 5; 33, 8; vgl. 31.29.2.
accederet] nämlich Antiochus; harter Wechsel des Subjekts.
Loryma] s. 37.17.8; Strabo 14, 2, 4, p. 652: *lw/ruma parali/a traxei=a, kai\ o)/ros u(yhlo/taton tw=n tau/th| . . *foi=nic; an der südöstlichen Spitze Kariens.
ex adverso] s. 21.27.1; 22.4.4; die Hdschr. hat et adversus.
urbi ipsi] nämlich der Stadt Rhodus.
deveherentur] s. 14.7.
pertinere . .] ‘es gehe . . an, sei wichtig für . .’; s. 10.24.17: ad famam populi Romani pertinere eos consules esse; 35, 24, 1; 36, 26, 3 u. a.
conperta . .] s. zu 44.18.2.
diu negantes perpulerunt] = eos, qui diu negabant, perpulerunt; s. 40.55.7: primo audaciter negantem . . non ultra tetendisse; vgl. zu 27.43.3. Die Hdschr. hat perpulserunt; dafür vermutet Harant: perpulsi sunt.
iidem] die principes Rhodiorum (§ 5), welche auf Seiten der Römer gestanden haben.
pertraxerunt] s. zu 43.8.3.
adventus . .] steht in Beziehung zu § 5: pertinere . .: ‘indes’ vermehrte . . nur . .
civitati] s. zu 44.35.1.
singuli] einzelne Parteihäupter; universi: das ganze Volk in seinen Beschlüssen; vgl. 44.29.7.
rettulit] ‘brachte wieder vor, wiederholte’; anders 37.6.7 u. a.
quae dicerentur] nämlich ab eo; denn nur auf das, was er sagte, können sich die Worte beziehen; = ‘was er nur sagen mochte’; einfacher wäre quae diceret.
accusatoria] s. zu 2.61.7: accusatorio spiritu.
propriae simultatis] s. 26.27.11: sibi privatam simultaiem cum
Campanis negare ullam esse; man kann esset nehmen als ‘vorhanden war’ ; doch vermifst man den Dat. ei; diesen will Harant hinter civitate einschieben oder noch lieber mit Gr. cum in cui verwandeln.
non penes. .sed penes] vgl. 3.19.4: non ut in. .sed ut in; zu penes vgl. 2.24.2: penes eosdem . .penes quos; zu 35.33.3.
concitores] s. 23.41.2; 37.45.17; zur Sache s. 44.29.7.
venalem] ‘käuflich’, d. h. vom König bestochen; vgl. 35.50.4.
regiae] = dem obj. Gen. regis; vgl. 3.42.6; 3.43.2: invidiam decemviralem; 22, 26, 4 u. a.
legationes] s. 44.14.5. 35, 4; 45, 3, 3; der Plur. ist steigernd, da nur eine Gesandtschaft dieser Art abgegangen war.
puderet . . paeniteret] ‘ . . bereuen müfsten’; vgl. 44.33.6: fieret.
sana mens] s. 9.9.12: si sana mens fuisset; 23, 7, 4; 32, 21, 37; vgl. 8.27.9: tumultu etiam sanos consternante animos.
foret] bei Livius ganz gewöhnlich = esset; steht hier in futurischem Sinne mit Benziehung auf den über die Bestrafung der Schuldigen zu fassenden Beschlufs; s. 19.6.
versura] nämlich se; s. zu 1.53.6.
non magis . . quam] s. zu 39.52.7.
noxa . . culpam] vgl. zu 3.42.2.
principes eorum] kann nur die ersten der Rhodier bezeichnen, nicht die principes der zuletzt genannten auctores; doch ist die Bezeichnung eorum unklar und wegen der zweimaligen Wiederholung desselben Wortes im folgenden schwerlich für richtig zu halten. Wfsb. vermutet anstatt dessen Rhodiorum oder bonorum; Plüfs: seorsum.
utcumque] ‘so gut es gehen wollte, auf jedwede Weise’; s. 44.36.3.
ad piaculum] s. 21.10.12: dedendum . . ad piaculum rupti foederis.
obiciendis] ‘preisgeben’ nämlich Romanis; anders als kurz vorher obiecerat (nämlich iis).
pro . . adversus] s. 22.10; 23.8.3; 24.47.7; 43.3.7 u. a. Der Beschlufs wird sogleich gefafst, wie 24.25.10.
fecisse convincerentur] diese persönliche Konstr. nur hier bei Livius; vgl. Curt. 9, 8, 9; Nipp. zu Tac. Ann. 13, 23; zu L. 43, 2, 10.
sub adventum] s. 23.15.1.
quidam, alii] vgl. 1.54.8; 37.20.5; 41.20.4.
utra quam . .] vgl. 9.34.16: sex menses ultra quam licet; häufiger als mit einem Accusativ der Zeit wird ultra quam in anderen Verhältnissen gebraucht; s. 23.10; 8.27.11; 10.8.10. 9, 5; 42, 41, 5 u. a.
quam perseverantiam . .] diese und die folgenden Worte sind in der Hdschr. verschrieben, und die Stelle ist lückenhaft. Nach lenitas quam scheint das dem tam entsprechende Glied zu fehlen, etwa severitas Popili, wie Wfsb. vermutet, oder Popili imponebat acerbitas, wie MMüller zugleich mit einem nach 5.4.10 passenden Prädikat ergänzt, oder etwas Ähnliches; vgl. 23.14; 8.27.5; 10.8.5.
Verhältnisse in Ägypten. Pol. 28.19; 29, 7 a. 11; Diod. 31, 1. 2 ; Appian. Syr. 66; Zon. 9, 25; Iustin. 34, 2 f.; Vell. Pat. 1, 10; Val. Max. 6, 4, 3; Plin. 34, 24.
moenibus . . abscesserat] schliefst sich an 44, 19, 6 f. an; s. daselbst § 11: ut . . abscessurus a moenibus Alexandreae . . esset.
Memphi] früher die bedeutendste Stadt in Unterägypten, lange Zeit Residenz der Pharaonen, am Nil, da, wo er sich in mehrere Arme teilt. Nach L. hat Antiochus freiwillig Ägypten verlassen; s. § 4: sibi tradita.
maiore] der Vergleich mit § 2: minorem deutet an, dafs von dem Alter die Rede sei; s. 6.9.
cui . . quaeri] s. zu 1.39.4; die Worte deuten an, dafs Ptolemaeus aus Alexandria vertrieben ist; s. § 2: recipi; Pol. 28.19.4: th\n me\n ga\r basilei/an ei)=nai *ptolemai/ou . . kai\ nu=n boulome/nwn tw=n e)n th=| po/lei kata/gein tou=ton mh\ kwlu/ein *)anti/oxon; Diod. 31, 1, 1: *)anti/oxos th\n a)rxh\n e)semnu/neto, le/gwn ou) th=s kat' *ai)/gupton basilei/as e(auto\n e)piqumou=nta pareskeua/sqai mega/las duna/meis ei)s to\n po/lemon, a)lla\ tw=| presbute/rw| *ptolemai/w| (Ptolemaeus VI Philometor) bou/lesqai sugkataskeua/sai th\n patrw/|an a)rxh/n.
victorem] d. h. den von den beiden Brüdern, der gesiegt haben würde.
dum conterritum . . haberet] Gedanke des Ptolemaeus; über die Verbindung conterritum haberet s. zu 39.16.3; vgl. 29.23.7: dum accensum . . habet; der jüngere Ptolemaeus, Euergetes II., ist, wie das Folgende zeigt, in Alexandria zum König erwählt; sorore: Kleopatra.
amicis] s. zu 32.4.
mittere] vgl. zu 44.23.4.
quam . . confirmaret] vgl. 35.25.3: non antea ausi . . quam revertissent; gewöhnlich steht bei non ante . . quam das Perf. Indic.; s. zu 34.8.2; zum Ausdr. vgl. 12.7; confirmaret wird im folgenden erklärt.
suspectum . . effecerat] s. zu 7.3; hierzu kann ei hinzugedacht werden; sibi ist auf das in destitit
. . confirmaret liegende und suspectum Antiochum gegenüber wieder zu denkende Subjekt zu beziehen; das folgende relictum erat (Gr. verm. reliquerat) giebt einfach die Thatsache an, während man, dem sibi entsprechend, die subjektive Färbung des Gedankens (relictum esset) erwartete.
Pelusi] dieses hatte er im ersten Feldzug erobert; s. Pol. 27.17; 29, 11; Diod. 30, 22. 23.
claustra] ‘den Schlüssel zu Ägypten’, welches nur an diesem Punkte von Osten her zugäglich ist, da es weiter südlich bis zum arabischen Meerbusen durch Wüsten oder Berge gedeckt wird; s. Strabo 17, 1, 21, p. 803; zu claustra vgl. 44.7.9.
bello intestino . .] wie auch finis est oft mit dem Dativ verbunden wird; s. zu 2.11.10; cum fratre, = quod cum fratre gereret, ist genauere Bestimmung zu intestino; zum Gedanken vgl. § 1; 1, 23, 9.
futurus esset] nach fore, welches schon auf die Zukunft hinweist, ist ungewöhnlich (statt esset); hier daraus zu erklären, dafs der Satz ut victor . . zunächst die Epexegese zu eum exitum bildet.
prudenter] ‘mit politischem Scharfblick’.
quique cum eo erant] = § 3: amici; zum Ausdr. vgl. 24.1.9; 44.20.5.
adiuvit] absolut; s. zu 24.16.3; häufig im Abl. abs., wie § 2; 1, 53, 11; 2, 55, 6 u. a.
pace facta] vgl. Zon. a. a. O.: oi( ga\r a)delfoi\ sune/ntes th\n tou= *)antio/xou dia/noian kathlla/ghsan.
ex Ageypto] aus ‘dem übrigen’ Ägypten; wahrscheinlich hatte der ältere Ptolemaeus vor der Aussöhnung die Zufuhr gesperrt.
adtenuata] s. 25.11.3; 39.49.4 u. a.; vgl. 22.8.4: extenuatis.
conveniens esset] vgl. 8.33.20; 34.48.5: minime conveniens . . videbatur u. a.
Aegyptum] s. zu 10.2.
specioso titulo] titulo = ‘Vorwand’; s. 42.52.15; vgl. 44.19.8: per honestam speciem maioris Ptolemaei reducendi in regnum.
legationibus] viele griechische Staaten hatten Gesandte an ihn geschickt, denen er die Gerechtigkeit seiner Sache darzuthun suchte; vgl. Pol. 28.17—19.
primo vere] s. zu 21.21.8.
Coelen Syriam] s. 33.19.8; 42.29.5.
Rhinocolura] in einer Wüste gelegen, nicht weit von dem Bergstrom, der Ägypten von Palästina trennt, ‘dem Bach Ägyptens’ (2. Könige 24.7).
aliter] ‘unter anderen (Verhältnissen) Bedingungen’; s. 31.8; 32.38.4; 35.39.4 u. a.
Cypro] s. 12.7; zur Konstr. Cypro . . cederetur vgl. zu 24.6.8.
agro. .] die Gegend um Pelusium ist sumpfig, aber als Einganspunkt in das Land wichtig; que knüpft das Zugehörige an Pelusio.
Pelusiacum] die östlichste der Nilmündungen; s. 44.19.9; Plin. 5, 9, 48.
diemque praestituit] vgl. 6.4.5: dies . . praestituta; 10, 20, 16 u. a.
peractis] scheint zu bedeuten: ‘abgeschlossen, vollzogen’; vgl. 6.16.1: peragere verum indicium = ‘die Anzeige als wahr abschliefsen, d. h. beweisen’; s. zu 1.32.6: peragit postulata; da das Wort in obiger Verbindung sonst nicht gebraucht wird, so verm. Crevier: delatis. — Nach L. würde der Abzug des Antiochus aus Ägypten (s. § 1: abduxit; Pol. 28.18) in dasselbe Jahr fallen wie sein zweiter Einfall (vgl. zu 44.19.8); allein wahrscheinlich ist derselbe, nachdem der Krieg 171 v. Chr. (s. 42.29.5) begonnen war, im J. 170 erfolgt und die Aussöhnung der Brüder 169; im Jahre 168 erscheint Antiochus wieder in Ägypten.
praeteriit] darnach ist etwa praefectis oder praefectis cum copiis maritimis ausgefallen; da aber der folgende Satz ipse (Crev.) nicht entbehren kann, so verm. HJM. die Lücke hinter Pelusium und nimmt hier praefectis ipse als ausgefallen an; hinter Arabiae ergänzt Crev. ingressus receptusque Aegyptum ab iis qui.
ad Memphim . .] ‘zu Memphis’; s. 44.6.2; zu 36.11.3 und 42.67.1; über incolebant vgl. zu 40.41.3: incolere circa.
ad Alexandream . .] um die Stadt wieder zu belagern; s. 11.1; vgl. 10.3.
Eleusinem] ein kleiner Ort am See Mareotis; s. Strabo 17, 1, 16, p. 800: *)eleusi=na . . a)poiki/a e)p' au)th=| th=| *kanwbikh=| diw/rugi keime/nh.
tabellas . .] vgl. Pol. 29.11.2: delta/rion, e)n w(=| to\ th=s sugklh/tou do/gma katege/grapto, prou/teinen au)tw=|, kai\ tou=t' e)ke/leuse prw=ton a)nagnw=nai; Diod. 31, 2, 1: to\ bibli/on, e)n w(=| to\ th=s sugklh/tou do/gma katekexw/risto; Val. Max.
a. a. O. sagt nur: tabellas s. c. continentes tradidit; noch kürzer drücken sich Iustin, Velleius u. a. aus; zur Sache vgl. Marq. 1, 345.
Popilius] unrichtig nennt ihn Plin. a. a. O. Octavius, wohl nach Cic. Phil. 9, 4, wo aber eine andere Gesandtschaft berührt ist; s. Appian. Syr. 47.
consideraturum] vgl. Cic. ad fam. 10, 16, 1: ille (dixit) se considerare velle (absolut).
amicis] s. zu 32.4.
pro . . asperitate] s. 10.8; 42.10.10. 21, 1. 28, 1 f.
virga] Val. Max.: virga solum, quo insistebat, denotavit; vgl. Iustin a. a. O.; Cic. Phil. 8, 23: virgula stantem circumscripsit; Pol. 29.11.5: e)/xwn . . a)mpeli/nhn bakthri/an perie/grafe tw=| klh/mati to\n *)anti/oxon; Diodor: a)mpe/linon bakth/rion; Appian: r(a/bdw|.
priusquam . . excedas] vgl. zu 22.39.9.
redde] s. Pol. § 5: th\n a)po/fasin e)ke/leuse dou=nai peri\ tw=n gegramme/nwn.
senatui quod. . ] s. 13.2; zu 43.21.8.
violento] vgl. Pol. § 4: e)poi/hse pra=gma baru\ me\n dokou=n ei)=nai kai\ tele/ws u(perh/fanon.
cum] ist weit nachgestellt, wie oft bei Liv.; s. 1.26.7; 8.7.21; zu 26.17.13.
tamquam] wie 1.4.
finita] s. 39.17.2; vgl. 11.11: praestituit.
vixdum convenerat pax] da kaum noch (in politischer Hinsicht) Friede zustande gekommen war, befestigen sie auch die Eintracht; denn concordia etiam gehört zusammen; Pol. sagt nur § 9: parakale/santes tou\s basilei=s o(monoei=n. Zu vixdum vgl. 33.9.5.
quae . . classem. .] s. Pol. § 9: boulo/menoi kai\ ta\s e)kei= u(parxou/sas duna/meis e)kbalei=n e)k th=s nh/sou . . katalabo/ntes h(tthme/nous ma/xh| tou\s tou= *ptolemai/ou strathgou\s . . taxe/ws a)ne/sthsan to\ strato/pedon e)k th=s xw/ras kai\ parh/dreusan, e(/ws a)pe/pleusan ai( duna/meis e)pi\ *suri/as. Pol scheint von einer Landschlacht und von Landtruppen zu sprechen; L. hat, wohl wegen der letzten Worte, an ein Seetreffen gedacht und unter duna/meis die Flotte verstanden. Dafs Antiochus Coelesyrien habe aufgeben müssen, wird nicht berichtet, wohl aber Pelusium (excessisset Aegypto) und Cyprus; s. Pol. 31.18.
clara . . fuit] hat L. hinzugesetzt, dabei aber übergangen, dafs Antiochus schwerlich dem Befehle sogleich gehorcht haben würde, wenn nicht Perseus bereits besiegt gewesen wäre.
adempta. . ] Pol.
§ 11: o(/son ou)/pw katapeponhme/nhn th\n tou= *ptolemai/ou basilei/an. Da die Hdschr. dubiaeadempta hat, so vermutet Va., dafs Livius haud dubie <ea> adempta (= ‘durch sie’, d. h. durch die Gesandtschaft) geschrieben habe.
Verhältnisse in Italien. Gesandtschaften in Rom. Val. Max. 5, 1, 1.
alterius obscura fama . .] des C. Licinius. Zu obscura fama vgl. 9.4.
materiam res gerendi] vgl. zu 35.12.10.
ad conveniendum] wie § 12; gewöhnlich wird auch der Ort der Zusammenkunft hinzugefügt; s. 22.11.3.
non auspicato . . intravit] es ist wohl ein inaugurierter Ort zu verstehen, an dem die Berufung des Heeres geschah (s. 41.18.8), nicht der kapitolinische Tempel, in dem der abziehende Feldherr Gelübde that; s. 21.63.9. Wie alle öffentlichen Angelegenheiten, wurde, was vielleicht nur hier erwähnt ist, auch die Zeit, wann, und der Ort, wo sich das bereits vereidigte Heer (s. 22.38.3) sammeln sollte, erst nach abgehaltenen Auspicien bestimmt; ob das Auspicium hier gemeint sei, welches der Feldherr bei seinem eigenen Auszug in den Krieg aufserhalb des Pomerium halten mufste, ist nicht sicher; s. Marq. 3, 392. Sonst wird das Templum gewöhnlich betreten, um in demselben Auspicien zu halten; s. zu 4.7.3. Statt intravit empfiehlt Harant iniit (Hdschr.: int).
vitio] es wird also kein neuer Termin bestimmt, um das versäumte Auspicium nachzuholen, wie es sonst geschah, wenn ein solcher Fehler vorgekommen war; vielleicht wurde derselbe erst nach dem Abgang des Konsuls entdeckt; s. Cic. de n. d. 2, 11. Über das vitium vgl. Mms. StR. 12, 111.
cum . . relatum est] s. zu 4.60.8: cum . . vidit; da die Fixierung des Zeitpunktes an u. St. weniger angemessen erscheint, als vorher bei cum . . dixit (s. 2.51.1; 42.66.1 u. a.), so liest Mg. cum . . relatum esset.
profectus] nach dem damaligen Kalender also erst gegen Ende des September (s. zu 2.3), nach dem wirklichen etwa in der Mitte des Juli.
Macros campos] s. 41.18.6; die folgenden Berge scheinen nur hier erwähnt zu werden.
stativa habuit] obgleich cum sociis nominis Latini wegen der Stellung nicht zu diesem Satze gezogen werden darf, so müssen doch auch diese Truppen in den stativa gewesen sein; das alte Heer ist wohl schon entlassen; s. 44.21.11: eo addere. Für die socii nominis Latini hat das vitium also keine Wirkung.
dicta erat] wie § 10; 8, 34, 4; 44, 17, 3 u. a.; auch edicere wird so gebraucht.
Romae] dahin sind sie wohl infolge der Erklärung der Augurn (s. § 10) berufen worden.
et praetores . .] der Konsul Licinius war durch die Aufträge
44, 21, 5 und 45.2.11 in Rom zurückgehalten worden, für die Prätoren lag kein Grund vor, so lange in der Stadt zu bleiben; wahrscheinlich ist die Angabe in Rücksicht auf die Zeit ungenau.
eum ius dicere . .] nach 44.17.10 hat Papirius Sardinien, Anicius die provincia peregrina et si quo senatus censuisset; sonst wird, wenn der Praetor peregrinus zum Kriege abgeht, sein Geschäftskreis mit dem des Praetor urbanus (in diesem Jahre Cn. Baebius) verbunden; s. 27.7.8; vgl. 27.10.12. 36, 10; 28, 10, 12; 29, 13, 2 u. a.; warum man jetzt von diesem Verfahren abgegangen sein soll, ist nicht ersichtlich. Noch weniger verständlich sind die Worte nam . . habebat, die nur bedeuten können: ‘denn er hatte auch diesen Geschäftskreis’ (über sors s. 22.35.5; 25.3.2: urbanam et peregrinam, quae duorum ante sors fuerat u. a.); denn nach 44.17.10 hatte Papirius diesen Wirkungskreis thatsächlich nicht, und wenn er ihn gehabt hätte, so hätte der Senat ihm denselben zu übertragen nicht nötig gehabt. Ob L. diese Unklarheit selbst verschuldet hat oder sein Gewährsmann (ein Annalist), oder ob in der Hdschr., welche eumdumius (dafür schreibt Htz. mit Drk. eundem ius) bietet, ein Fehler oder eine Lücke (so GFUnger) ist, läfst sich nicht sicher entscheiden. Duk. glaubt, der Praetor urbanus Baebius sei gestorben und so, da auch der Fremdenprätor Anicius abwesend war, Papirius mit den Geschäften des letzteren beauftragt worden; vgl. auch Lange 1, 662. Verschieden von dem vorliegenden Falle ist es, wenn z. B. der Prätor für Sardinien den Auftrag erhält, in Italien Kriminaluntersuchungen anzustellen; s. 39.38.3; 40.37.4. 43, 2.
eum . . dicere . . censuerant] vgl. zu 2.5.1; zwei Konstruktionen sind verbunden 16.1f.
et] vor Popilius ist anknüpfend, wie § 12 und 12.13, nicht mit dem folgenden et korrespondierend.
et ea legatio] doch besteht die legatio nur aus zwei Personen aufser Popilius; 35, 34, 1: Quinctius legatique wenigstens aus drei neben Quinctius; s. 35.23.5.
rettulit] das Asyndeton ist nicht ohne Härte; doch s. 33.12.1; Crev. streicht rediit, welches in der Hdschr. hinter rettulit steht; Gr., dem Htz. folgt, ändert das et am Anfang in ut.
controversias . .] s. 12.7: concordia . .
post] = postea; s. 9.45.17: post . . ceperunt; Sall. Iug. 55, 8: rursus . . aliis, post aliis minitari; Cic. de domo 140 u. a.
regum] des Antiochus und Ptolemaeus; anders § 7.
senatui quae] s. zu 12.5.
haud secus . . paruisse] vgl. 7.30.20; Lange 2, 267.
imperio] bezeichnet den immer dauernden Befehl, iussis: einzelne, zeitlich getrennte Befehle.
de victoria] s. § 12; 3, 6; 36,
35, 12; dagegen 20.1.44, 8; 36, 25, 1: gratulari victoriam, wie Fr. 1 auch an u. St. liest (gr. deinde victoriam s.).
omni ope] s. 3.50.1; 23.12.3: omni ope iuvandum Hannibalem; 44, 22, 4: omni ope adnisurum u. a. Htz. ergänzt mit Sig. <summa> ope, was gleichfalls livianisch ist; ein Zusatz kann nicht entbehrt werden; nach 26.15.3 wäre auch ope <sua> möglich.
quam . . adiuturum . .] s. 19.3; 42.45.3: adiuvare bellum u. a.
Ptolemaei] zwar haben nur Ptolemaeus, Euergetes und Kleopatra 44, 19, 6 um Hülfe gebeten; aber da die Gesandten den Frieden zwischen den beiden Brüdern vermittelt und die Herrschaft des älteren befestigt haben, so sollte man erwarten, dafs auch dieser bei der Absendung der Gesandtschaft erwähnt werde. Pol. 30.11.1 deutet dies mit folgenden Worten an: kata\ th\n *ai)/gupton oi( basilei=s, a)polelume/noi tou= pro\s *)anti/oxon pole/mou . . ei)s *(rw/mhn presbeuth\n e)ce/pemyan . . eu)xaristh/sonta peri\ tw=n ei)s au)tou\s gegono/twn eu)ergethma/twn; L. aber hat den Abschnitt 12, 8 — 18, 8 nicht dem Polybios, sondern einem Annalisten entlehnt, der nur die 44.19.6 erwähnten Könige berücksichtigte; daher auch § 5: obsidione . . liberati essent, was sich auf den älteren Bruder nicht bezieht und in frühere Zeit gehört; s. 11.11.
quam parentibus suis] s. § 2; 22, 30, 3.
per quos] auf das entfernte senatui populoque Romano bezogen; vgl. 27.22.6.
responsum] den beiderseitigen Gesandten.
recte atque ordine] s. 30.17.12: Scipionem recte atque ordine videri fecisse; vgl. 28.39.18; 30.42.8; 39.54.10.
regibus] s. 37.3.9; 44.19.6 u. a.; gehört zu evenisset (wie § 6 Antiochum zu fecisse in Beziehung gesetzt ist), nicht zu responsum.
in fide] ‘in dem treuen, sicheren Schutze’.
ducant] s. 35.14.10.
ex instituto] s. 42.6.11.
C. Papirio] in Übereinstimmung mit 12.13; ebenso geschieht es durch den Fremdenprätor 42.19.6; wahrscheinlich hat er darauf zu sehen, dafs der Quästor die Geschenke besorgt; s. 14.6.9; oft wird der Magistrat nicht genannt; s. 43.6.10. 8, 8; 44, 14, 2.
litterae . .] die Meldung erfolgt ziemlich spät; nach Pol. 29.11 (s. zu 12.8) ist die Unterwerfung des Perseus in Ägypten schon bekannt, als Popilius mit Antiochus zusammentrifft; dafs die an u. St. erwähnten Gesandtschaften später als die Nachricht über die Gefangennahme des Königs in Rom eingetroffen seien, wird Pol. 30.10f.
vorausgesetzt.
geminarent] ‘welcher . . sollte’; d. h. der Inhalt des Berichtes war so erfreulich, dafs . .; vgl. 44.46.6.
dimissis legatis . .] das Folgende geschieht also nach L. in derselben Senatssitzung wie das vorher Berichtete.
disceptatum . .] s. 42.24.6; vgl. zu 43.8.1.
Pisanos Lunensesque] s. zu 43.9.3; vgl. CIL. I 539 (p. 147).
agro . . pelli] die Pisaner haben nach 40.43.1 Land für die Kolonie angeboten, aber die Triumvirn oder die Kolonisten scheinen sich mit demselben nicht begnügt zu haben. Aus dem Streite geht hervor, dafs die Marken von Pisa und Luna sich berührten oder wenigstens nicht weit von einander getrennt waren; s. zu 41.13.4.
cognoscerent] hier = ‘untersuchen’; anders 35.16.13 u. a.
Fabium] s. 40.18.3.
Cornelium] s. 43.5.10; die übrigen erwähnt L. nur hier.
et ab Eumene] et ist an knüpfend wie § 1; im folgenden ist die Wiederholung der Präposition zu beachten, wodurch die Absender, obgleich es eine communis legatio ist, aus einander gehalten werden; vielleicht ist die Gesandtschaft von der Kap. 19 nach Polybios berichteten nicht verschieden.
Attalo] s. 19.1.
Athenaeo] s. 42.55.7.
Masgabae] vgl. CIL. IIII 1917: Mazgaba; Suet. Aug. 98.
Puteolis nave egresso] vgl. Caes. BC. 3, 106, 4: ibi . . e nave egrediens; Cic. ad fam. 9, 6, 1.
Manlius] s. Nitzsch, Die Gracchen 185.
is adulescens] da die Erwähnung des Masgaba so fern liegt, senatus vorhergeht und is entbehrlich erscheint, so ist vielleicht mit Wfsb. ibi adulescens zu lesen.
rebus . . verbis] s. 35.46.6; vgl. 44.41.4.
pedites equitesque] s. zu 44.21.8.
eo quadriennio] ‘in den letzten vier (Kriegs-) Jahren’.
rubori fuisse] vgl. 4.35.11: minorem ruborem fore.
unam . . alteram] s. 19.3; zu 32.38.9.
partum] s. zu 14.2.
usu . . dominium . .] vgl. Sall. Iug. 14, 1: uti regni Numidiae tantummodo procurationem existumarem meam, ceterum ius et imperium eius penes vos esse; also usus = der Niefsbrauch, den der faktische Besitz giebt; dominium = das Eigentum, in Verbindung mit ius (Hendiadyoin) = Eigentumsrecht.
sumere itaque . . de se] eine Konstr. nach Analogie von capere de (von den Besiegten gesagt, denen etwas genommen wird), petere de, emere de u. a.; vgl. 1.18.5: rege inde (= ex Sabinis) sumpto. Wfsb. streicht se und hält an dem hdschr. eosdem fest.
ex fructibus] kann von allem, was aus dem Lande gewonnen wird (Früchte, Steuern, Zölle usw.), verstanden werden; hier ist es infolge der unmittelbaren Verbindung mit agri (s. 34.9.9) von den eigentlichen Erzeugnissen des Landes, den Feldfrüchten, zu verstehen, deren die Römer gerade bedurften; die Hinzufügung von quae ibi proveniant macht den Ausdr. breit und gesucht; darum streicht Crev. diesen Relativsatz und ea; Wfsb. vermutete: quae sibi (oder ipsis) proveniant; Va. ergänzt: . . dati <quae sibi necessaria sint, sed omnibus ut suis uti>, quae ibi proveniant.
esse et fore] s. 3.2.4: nunc esse, mox fore; 8, 19, 12; 10, 24, 7; 26, 27, 11: et esse et futuras u. a.
postea] s. 14.2; wie tum oder deinde nach einem Partic. coni. oder Abl. abs.; s. 21.50.9; 22.11.1; 44.23.5 u. a.
gratulatumque] ‘nach dem Glückwunsch’; vgl. 21.50.8.
ut Romam venire velit . .] wie z. B. Prusias (s. 44.4) und Eumenes; s. 37.52.1; vgl. Pol. 30.17.
in Capitolio] s. 43.6.6.
pretium . .] dafs er einer Wohlthat (Auszeichnung), zu der das römische Volk ihm gegenüber verpflichtet gewesen wäre, auch höheren Wert beilege und eine Ehre in derselben finde; der Nachdruck liegt auf addat.
forti fidelique opera] s. zu 21.44.2.
regnum adeptum] s. 13.15; vgl. 29.29.6 f.; 30, 44, 12; 31, 11, 8.
aequatis iis] ‘nachdem so beides ausgeglichen sei’; s. 2.3.3: aequato iure; 3, 61, 6 u. a. Htz. schreibt mit HAKoch: aeque tantis (Hdschr.: aequitatisiis).
sortem omnem fortunae] ‘die ganze Lage (alle Verhältnisse) seiner Stellung’; fortunae ist durch regnique näher bestimmt, = seine Stellung als König; vgl. 4.6: de statu et condicione suae fortunae.
miscuisset] bezeichnet die enge Verbindung; vgl. 40.8.15; das hdschr. inmiscuisset würde die Entfernung von cum (so Kr.) nötig machen; s. 27.30.5: ne Philippus . . rebus Graeciae immisceretur; vgl. dagegen 1.9.4: homines cum hominibus . . genus miscere; 9, 22, 10. Ebenso häufig bei L. das im klassischen Latein bevorzugte coniungere.
grates] s. 13.17; 23.11.12.
praeterquam quod . . non . .] s. 7.2; ungeachtet des 42.29.9 Berichteten steht Masinissa wieder in hohem Ansehn, und bei non esse e re publica p. R. ist wohl daran zu denken, dafs inzwischen die Punier etwas unternehmen könnten; vgl. 43.3.6. Zur Ablehnung des königlichen Besuches vgl. Lange 2, 286.
in locum] darnach fehlt aufser dem Nomen proprium etwa folgender Gedanke: posceretur, responsum est haud aequum videri senatum a Carthaginiensibus obsides arbitrio Masinissae exigere.
quaestor] s. § 9; 13, 8; die Geschenke sind bedeutender als gewöhnlich; s. zu 43.5.8.
sumptum . .] s. 30.21.5; 42.6.11; 43.8.8; Mms. RF. 1, 346.
comitesque] s. 30.17.14; 43.5.8; statt des hdschr. nach regulo nicht passenden regis ist vielleicht mit Gr. eius zu lesen.
deveherentur] s. 10.5.
de . . litterae] ‘der sich bezog auf . .’; vgl. 10.8.1; 28.35.1; 44.16.1; über de . . eum s. zu 43.14.7.
Misagene] s. 42.29.8. 62, 2 f.; vgl. Val. Max. 5, 1, 1: confecto Macedonico bello Musochanes, Masinissae filius, cum equitibus . . Brundisium aeger delatus est.
missum] ‘entlassen’; s. 21.54.3: mittere praetorium; 30, 3, 4: curam ex animo miserat; Wfsb. meint, dafs vielleicht dimissum zu lesen sei; Val. Max. sagt: ad patrem remissus.
hospitio] s. 42.6.11; vgl. Val.
Max. a. a. O.: cuius (quaestoris) cura et hospitium adulescenti expediretur et omnia, quae ad valetudinem opus essent, praeberentur, inpensaeque liberaliter cum ipsi, tum toti comitatui praestarentur, naves etiam ut prospicerentur, quibus se bene ac tuto cum suis in Africam traiceret. equitibus singulas libras argenti et quingenos sestertios dari imperavit (senatus). Aufser dieser von Valerius Maximus wahrscheinlich aus Livius entlehnten Notiz war auf dem in der Hdschr. fehlenden Blatte die Wahl der Kap. 16 genannten Magistrate und die Fortsetzung der Thätigkeit der Censoren Ti. Sempronius Gracchus und C. Claudius Pulcher (s. 43.14.2; 44.16.8) berichtet, namentlich die Meinungsverschiedenheit derselben über die Ausschliefsung der Libertinen aus den Tribus. Hieran knüpft das Folgende an, indem wahrscheinlich bemerkt war, dafs frühere Censoren die Libertinen wieder auf die vier städtischen Tribus beschränkt hatten.
Thätigkeit der Censoren. Cic. de or. 1, 38; Aurel. Vict. 57.
in quattuor . . libertini . .] eine der wichtigsten Einrichtungen der Censoren Claudius und Sempronius trägt L., nachdem er bereits an den zu 14.9 angeführten Stellen über die Thätigkeit derselben berichtet hat, erst hier nach (vgl. 40.51.9), sei es, dafs er dieselbe in diesem Jahre bei seinem Gewährsmann verzeichnet fand, oder dafs er hier und 44.16.8 verschiedenen Annalisten gefolgt ist. Mit den Worten in quattuor . . libertini wird die von den Censoren Q. Fabius und P. Decius im J. 450/304 (s. 9.46.14) getroffene und später von C. Flaminius u. L. Aemilius erneute Einrichtung (s. Per. 20) berührt.
discripti] = distributi; s. zu 30.26.6.
praeter eos, quibus . . esset] und et eos, qui . . haberent enthalten Zusatzbestimmungen, welche wahrscheinlich erst nach den zuletzt genannten Censoren gemacht worden sind; doch läfst sich die Zeit, in der dies geschehen ist, nicht sicher nach weisen, wenigstens bleibt es zweifelhaft, ob unter der Censur des T. Quinctius Flamininus und M. Claudius Marcellus (s. Plut. Flamin. 18) das Plebiscitum Terentianum gegeben sei und sich auf diese Verhältnisse bezogen habe; s. Huschke, Serv. Tull. 552 f.; Lange 2, 219. Die Worte eos . . iusserunt enthalten, wie prokumo lustro und die Form iusserunt zeigen, die Angabe, dafs die Censoren diese bereits bestehende Einrichtung beibehalten wollen, also ein Streit darüber unter ihnen nicht stattfand. Dasselbe gilt von den Worten censendi ius factum est, welche den vorhergehenden eos . . iusserunt parallel stehen. Doch zeigt der Sinn der Worte, dafs etwas ausgefallen ist, da notwendig dem ubi . . essent entsprechendangegeben seinmufste, wo die Libertinen dieser Klasse sich schätzen lassen durften, da sie nicht jetzt erst das Recht sich schätzen zu lassen erhalten. Aufserdem erwartet man eine Andeutung, dafs auch diese oder eine ähnliche Einrichtung schon bestanden habe, da sich bei der Strenge des Gracchus kaum annehmen läfst, dafs er zuerst diese Klasse der Libertinen zu den tribus rusticae zugelassen habe. Wfsb. meint, der Wortlaut der Stelle sei etwa folgender gewesen: et eos . . haberent, sicut ante factum erat; oder cum antea omnes, qui praedium rusticum haberent, in tribubus rusticis censi essent, ibi (oder in his) censendi ius factum est; schwerlich läfst sich die 687/67 erlassene und sogleich aufgehobene Lex Manilia, dafs die liberti in den Tribus ihrer patroni stimmen dürfen, hierher zie-
hen; s. Cic. p. Mur. 47; Dio Cass. 36, 42 (25).
quinquenni maior] = maior (natu) quam quinquennis; vgl. Eutrop. 8, 3: maior sexagenario; da diese Kinder ingenui waren, so erhielten die Väter wegen derselben eine ehrenvollere Stellung; s. zu 22.11.8; vgl. 41.8.9.
ex se natus esset] vgl. 41.8.9: stirpem ex sese; Sall. Iug. 5, 7: is Adherbalem . . ex sese genuit; Gell. 5, 19, 16: filium ex se natum, = filium naturalem im Gegensatze zu filium adoptivum; anders Tac. Ann. 11, 21; Plaut. Cas. Prol. 46.
proxumo lustro] kann nur in Bezug auf die jetzigen Censoren gesagt sein; s. 42.10.10; die zunächst vorhergehenden Censoren scheinen jedoch die Einrichtung nicht erst getroffen, sondern schon vorgefunden zu haben; s. Lange 2, 249.
et eos] hängt noch von praeter ab; Huschke vermutet et eis.
praedium praediave . .] das römische Bürgerrecht beruhte in alter Zeit allein (s. 1.43.1) und später vorzüglich auf Grundbesitz; daher erhalten die Libertinen, welche Grundeigentümer sind, eine bessere Stellung als die übrigen; s. Huschke 568; Mms. Trib. 111. 150 f.; Lange 1, 426f.
praedium] ein zur Bewirtschaftung bestimmtes ländliches (rusticum) Grundstück, im Gegensatze zu praedia urbana (Häuser, Gärten) und zu Kapital- und anderem Vermögen; s. 39.44.2; Cic. p. Flacco 79 f.: haec praedia . . in censum dedicavisti . . census es praeterea numeratae pecuniae CXXX.
pluris . . milium] = praedia, quae pluris essent quam sestertium triginta milium; aber der Genetivus pretii steht an u. St. in attributiver Form; vgl. Varro de r. r. 1, 7, 4: plus . . olei et pretii pluris; Cic. ad fam. 5, 10, 1: simius, non semissis homo. Der Sesterz ist wahrscheinlich 2 1/2 As gerechnet; s. 1.43.1; Marq. 2, 14; Lange 1, 430 f.; Mms. MW. 302 f.; es ist also der Census der zweiten servianischen Klasse. Diejenigen, welche Grundbesitz von weniger Wert haben, scheinen von den ländlichen Tribus ausgeschlossen worden zu sein; s. Lange 1, 428. 450; 2, 277.
censendi ius] ‘das Recht sich schätzen zu lassen’; s. zu 43.14.8.
hoc . . esset] kann nur den Sinn haben: da die libertini mit Ausnahme der beiden mit praeter eos . . et eos bezeichneten Klassen bis dahin in den 4 städtischen Tribus geschätzt worden waren. Aus dem Raisonnement des Claudius geht hervor, dafs vor der Lücke gesagt war, Gracchus habe die, wie iusserunt und factum est zeigt, auch von ihm zugelassenen Ausnahmen abgerechnet, alle übrigen Libertinen von allen Tribus ausschliefsen wollen.
suffragii lationem . . homini . . adimere posse] da auch die, welche aus den Tribus gestofsen und unter die Ärarier versetzt wurden, das Stimmrecht verloren, fast in jedem Census aber, selbst in dem jetzigen (s. § 8; 44, 16, 8), Bürger ohne Volksbeschlufs von den Censoren zu Ärariern degradiert wurden, so hat sich L. entweder nicht genau ausgedrückt, um einen Schlufs a minore ad maius zu gewinnen, oder er läfst den Claudius eine Parteiansicht aussprechen, die dieser selbst in der Praxis (s. § 8) nicht befolgt hätte; s. Huschke 557; Lange 1, 439. Zu cuiquam homini vgl. 20.3.
ordini universo] s. 1.42.4; d. h. den Libertinen insgesamt.
neque enim] enthält nicht sowohl eine Begründung als eine weitere Ausfübrung von negabat suffragii lationem . . adimere posse: der Censor dürfe wohl tribu movere, aber nicht aus allen Tribus ausstofsen, d. h. das Bürgerrecht nehmen könne nur das Volk; s. 26.33.10. Bekanntlich hat tribu movere eine zweifache Bedeutung: 1) aus einer ländlichen in eine städtische Tribus versetzen, 2) aus allen Tribus ausstofsen, womit in der Regel verbunden ist, dafs der Ausgestofsene unter die Ärarier versetzt, d. h. einem willkürlich von den Censoren bestimmten tributum unterworfen (s. 4.24.7), des Stimmrechts beraubt und von dem Dienste in den Legionen ausgeschlossen wird; s. 24.18.6; Gell. 16, 13, 7: in quas (tabulas Caeritum) censores referri iubebant, quos notae causa suffragiis privabant. Dafs die Censoren oft diese Ausschliefsung angeordnet haben, wird von L. selbst an vielen Stellen berichtet; s. 9.34.9; 24.43.3; 42.10.4 u. a.; Huschke 533. 557. 640; Lange 1, 448.
sit] nach posset; s. 5.7. Drak. schreibt possit.
omnibus . . tribubus] die alle römischen Vollbürger enthalten; s. 1.43.12.
emovere] wie vorher movere; dazu ist censorem zu nehmen; auch das Objekt ist nicht hinzugesetzt, um einzelne Personen und ganze Stände, wie vorher, denken zu lassen.
id est] innerhalb der Or. obl. beibehalten, weil es formelhaft geworden ist; vgl. 22.34.7; Va. verlangt id esse.
civitatem libertatemque] scheint nur ein rhetorisch steigernder Ausdruck für das zu sein, was § 4 suffragii latio hiefs; denn auch die aerarii blieben privatrechtlich römische Bürger, wurden nicht peregrini oder Latini oder servi; in anderer Beziehung steht 24.8.1 libertas dem suffragium gleich.
non . . finire] nicht eine Stelle ‘festsetzen’, wo er sich abschätzen lassen soll, sondern ihn zum Census nicht zulassen, also aus der Bürgerliste entfernen. In der Beweisführung des Claudius scheint der Punkt, auf den es gerade ankam, nicht berührt zu sein; Gracchus mochte behauptet haben, wie den Censoren das Recht zustehe, einzelne aus den Tribus zu stofsen, so dürften sie auch viele (einen ganzen Stand) aus denselben entfernen. Dagegen hätte gesagt werden können, dafs die Censoren vermöge ihres regimen morum wohl die, welche etwas verschuldet hatten, notae causa (vgl. Gellius a. a. O.) aus den Tribus ausstofsen durften, nicht aber ohne einen solchen Grund (vgl. 29.37.13 f.), wie es nach der Ansicht des Gracchus im vorliegenden Falle hätte geschehen müssen. Dagegen beweist Claudius, dafs es überhaupt nur dem Volke, nicht den Censoren zustehe, einzelnen Personen und ganzen Ständen das Stimmrecht oder nach Liv. die civitas und libertas zu entziehen, während er selbst (aber notae causa) mehrere unter die Ärarier versetzt, also des Stimmrechts beraubt; vgl. Cic. p. Caec. 96. Übrigens zeigt die Ansicht, die er vertritt, ihn ebenso wenig als strengen Optimaten, als es sein Ahnherr nach L. 9, 46, 10 gewesen ist; vgl. Mms. RF. 1, 317.
disceptata] ‘man stritt darüber’; die Sache war kontrovers.
postremo] nachdem der Streit geraume
Zeit gedauert hatte; s. 6.6.
eo descensum est] ‘man liefs sich dazu herbei’; vgl. 23.14.3.
unam] so dafs der Einflufs der libertini auf den vierten Teil reduziert wurde; ungenau Cic. de or. 1, 38: libertinos in urbanas tribus transtulit; ebenso Aurel. Vict. 57.
in atrio Libertatis] s. zu 25.7.12; vgl. Mms. StR. 22, 348; dafs die Verlosung bei jedem Census habe geschehen sollen, ist wohl zu bezweifeln; s. Huschke 556.
omnes] mit den § 1 und 2 gemachten Ausnahmen.
servitutem servissent] 40, 18, 7 sollen cives Romani, qui servitutem servissent zu socii navales ausgehoben werden, wozu sonst libertini genommen werden; s. zu 43.12.9; also nur die, welche selbst Sklaven gewesen waren, nicht ihre schon freigeborenen Kinder; vgl. Quint. 7, 3, 26: servus est, qui in servitute est eo iure, quo servus, aut, ut antiqui dixerunt, qui servitutem servit.
Esquilinae] s. 1.43.13; Mms. Trib. 168; Lange 1, 450.
sors exiit] s. 24.7.12; vgl. 21.42.3: sors exciderat.
magno . . fuit] vgl. 9.46.15; weil so der Einflufs der Libertinen und zwar der Ärmeren unter denselben beschränkt wurde.
perseverasset] s. 24.11; 36.14.13; er hatte jedoch mehr nachgegeben als Claudius.
plures . .] schon 43.15.6. 16, 1; 44, 16, 8 ist erwähnt, dafs mehrere aus dem Senat gestofsen und die Ritter streng geprüft worden seien; die Wiederholung, 44, 16, 8 vielleicht beabsichtigt, ist hier wohl durch eine andere Quelle, die L. benutzte, veranlafst; vgl. Lange 2, 274.
senatu moti] dies der stehende Ausdruck für das Ausstofsen aus dem Senat; die Hdschr. hat remoti, wofür Gryn. emoti schrieb. Ebenso hat die Hdschr. im folgenden tribu remoti, wo APerizonius emoti herstellte; s. § 4; vgl. Tac. Ann. 13, 11: ordine demotum.
tribu moti et aerarii facti] s. Mms. StR. 22, 392.
notaret] der Konj. bezeichnet entweder wiederholte Fälle (s. 2.16.5) oder das Wollen; s. 39.5.10. Pighius empfiehlt notarat; vgl. 42.10.4. Zur Sache vgl. 29.37.12; 40.51.1; Lange 1, 680.
ad sarta tecta exigenda] s. 42.3.7; = die Reparaturen und Neubauten zu untersuchen; wenig verschieden ist ad opera . . probanda, d. h. die 44.16.9 erwähnten Arbeiten, die sie in Accord gegeben hatten, als diesem gemäfs ausgeführt anzuerkennen, ‘zu übernehmen’; daher heifst es 29, 37, 2 nur sarta tecta acriter . . exigerent; vgl. 24.18.2: operum locandorum cura; 42, 3, 7: sarta tecta exigere . . et locare tuenda; Lange 1, 688.
anni . . tempus prorogaretur]
d. h. es möchte ihnen ihre für diese Zwecke nicht ausreichende 18 monatliche Amtszeit verlängert werden; s. Cic. ad fam. 3, 10, 3; Mms. StR. 22, 339. Da ex instituto vorhergeht, so mufs man annehmen, dafs diese Verlängerung der censorischen Gewalt nur für die in ad sarta . . probanda angegebenen Zwecke gewöhnlich gewesen sei, obgleich ein ähnlicher Antrag von L. nicht erwähnt wird, dafs demnach die Lex Aemilia (s. 4.24.5; 9.33.4) nur die Dauer der eigentlichen Amtsführung der Censoren auf 18 Monate bestimmte; s. Lange 1, 674. An wen die Forderung gerichtet ist, ob an den Senat oder an das Volk, läfst sich nicht erkennen.
mensum] s. zu 3.24.4; Neue 12, 260.
lectus non erat] er war vorher nicht Senator, aber wahrscheinlich Aedilis curulis und hatte als solcher an den Senatssitzungen teilgenommen und sich die Bercchtigung erworben, von den nächsten Censoren in das Album der Senatoren aufgenommen zu werden; s. 22.49.17; dies ist nicht geschehen; jetzt ist er Volkstribun und rächt sich, wie 43.16.3 Rutilius, für die ihm angethane Schmach, die von der Ausstofsung aus dem Senate wenig verschieden war.
Cicereius . .] er hatte den Tempel der Iuno Moneta 581/173 gelobt; s. 42.7.1.
in monte Albano] wo er triumphiert hat; s. zu 42.21.7; vgl. Dio Cass. 39, 20, 1: e)/n te ga\r tw=| *)albanw=| new\s *(/hras braxu\s e)pi\ trape/zhs tino\s pro\s a)natolw=n i(drume/nos pro\s th\n a)/rkton metestra/fh; Preller RM. 252; in Rom war schon ein Tempel der Iuno Moneta; s. 7.28.6; 33.26.8.
flamen Martialis . .] wie 41.28.7; die inauguratio war der letzte Akt der Wahl, vorherging die nominatio und captio (lectio); s. 27.8.4.
Postumius] ist schwerlich der 40.35.1. 44, 4; 43, 14, 1 u. a. erwähnte, wenigstens ist dieser jetzt in Macedonien (s. 27.4), was zu den Funktionen des Flamen Martialis nicht passen würde; s. Mms. StR. 12, 463, 4; Marq. 3, 319. Er wird an die Stelle von P. Quintilius Varus gewählt; s. 44.18.7.
Verteilung der Provinzen. Prodigien. Iul. Obseq. 11.
Aelio . . Iunio] zwei Plebejer, wie 42.9.8.
referentibus] s. zu 26.28.3.
duas provincias . .] s. 44.17.10; vgl. 32.28.11; 35.20.9; 40.44.2; 43.2.1; zu 42.28.6; Marq. 1, 101.
fieri . . obtinere] abhängig von censuere; s. zu 12.13.
in statum . . formandas] ‘umzugestalten’, d. h. es soll statt der Monarchie die republikanische Verfassung eingeführt werden; vgl. 34.51.4: in aliquam formam . . redigendae; zum Ausdruck s. 3.36.1.
Pisae] sonst Ligures oder Pisae et Ligures (s. 38.35.8; 41.14.8); weil Pisae der Hauptpunkt war; s. 34.56.1 f.; 39, 32, 1 u. a.
Gallia] s. 43.1.4.
binis] aufser
legionibus fehlt die Zahl der Fufstruppen, wahrscheinlich quinum milium et ducenorum; s. 42.31.2: quina milia et duceni pedites ex vetere instituto; vgl. 40.1.5. 18, 5. 36, 8; 41, 9, 1; 43, 12, 5; 44, 21, 10; selten sind es nur 5000; s. 39.38.11.
quadringenorum] die Zahl der Reiter ist mit wenigen Ausnahmen (s. zu 22.36.3; 23.34.13; 40.36.8) nur 300; vgl. Huschke, Serv. Tull. 67; vielleicht gehört daher die hier angegebene Zahl zu dem gleichfalls ausgefallenen Kontingente der Bundesgenossen.
sortes] s. 12.13.
Iuventi] er ist im J. 584/170 noch Volkstribun (s. 43.8.2), jetzt schon Prätor, also nicht Ädil gewesen; vgl. Nipperdey, Leg. ann. 42 f.
Sardinia . .] wie 12.13; 39.38.3. 41, 5; 40, 43, 2 wird der Prätor für Sardinien mit einem anderen Geschäfte beauftragt; die Provinz wird unterdes von dem früheren Statthalter verwaltet, der jetzt das dritte Jahr dort bleibt; s. 12.13; 44.17.10.
ad res capitalis quaerendas] ‘um Kriminalverbrechen zu untersuchen’; der Ausdruck ist so allgemein, dafs man nicht sieht, ob die Untersuchungen aufserhalb Roms (s. 40.43.2), oder in der Stadt (s. 39.38.3. 41, 5) gehalten werden sollen. Betraf die Untersuchung einen römischen Bürger, so wurde dieselbe regelmäfsig durch einen Ankläger veranlafst (s. 37.4), nicht durch den das Gericht leitenden Prätor, und führte zu einem Volksgerichte; wenn dieses nicht selbst entscheiden wollte, so übertrug es die Leitung des Prozesses Kommissaren; s. 4.51.2; hier hätte der Senat einen vom Volke gewählten Magistrat mit diesem Geschäfte beauftragt; vgl. 39.14.6. 38, 3; 40, 37, 4; der Prätor hätte dann dieselbe Stellung gehabt, wie später in den Quaestiones perpetuae; s. Rudorff 1, 247.
deum Penatium] die Hausgötter derrömischen Gemeinde; s. Mms. RG. 15, 113; verschieden sind die in Lavinium verehrten; s. zu 1.1.11; über den Tempel, der hier zuerst erwähnt wird, s. Jordan, Eph. ep. 1, 237.
in oppido Minervio] so hat die Hdschr. und wegen portae et muri ist an eine Stadt zu denken; wahrscheinlich ist das alte Scylacium in Kalabrien gemeint, wo später (im J. 631/123) eine Kolonie unter dem Namen Minervium (s. Vell. Pat. 1, 15, 4) oder Minervia gegründet wurde; schwerlich ist es gerechtfertigt, weil Iul. Obseq. 11 (70): Romae aliquot loca sacra profanaque de caelo tacta sagt, bei L. in oppido Minervium zu ändern und oppido, wie 42.36.1: in oppidum, von Rom, Minervium von einem Tempel zu verstehen, wie 1.48.6: Dianium; Varro L. L. 5, 47: Ceroliensis quarticeps circa Minervium; auch würde durch diese Änderung eine völlige Übereinstimmung der Angabe bei L. und Obseq. nicht erreicht, da dieser bei aliquot mehrere Punkte vorauszusetzen scheint.
Anagniae] s. zu 43.13.3.
Lanuvi . .] Obseq.:
Lanuvii fax ardens in caelo visa.
Calatiae] s. 42.20.5.
in publico agro] Calatia war eine Stadt Kampaniens; dieses aber war nach 26.16.8. 33, 13 ager publicus geworden und nach 27.3.1 (vgl. 42.19.1) an römische Bürger verpachtet; ein solcher Pächter scheint Valerius gewesen zu sein und auf dem gepachteten Grundstücke gewohnt zu haben; übrigens steht publico ungewöhnlich vor agro. Über die Sühnung s. 43.13.6.
decemviri] da L. diese sonst immer richtig bezeichnet, so ist nicht zu glauben, dafs er sie hier irrtümlich xuuiri, wie die Hdschr. hat, genannt habe.
capris] s. 25.12.13: decemviri sacrum Graeco ritu facerent . . Apollini . . capris duabus albis; vgl. Marq. 3, 369.
lustrata] s. zu 42.20.3.
item] weil es ebenfalls eine Supplikation ist, obgleich sie nach einem Senatsbeschlusse und aus anderen Gründen (zum Dank), nicht zur Sühne erfolgt.
quod . . pertineret] s. 6.42.13: honoris deorum immortalium causa.
perduelles] wie 25.12.10; 29.27.3; 36.2.3; 42.20.4 u. a.; ist altertümlich und begegnet in solennen Formeln.
Perseus et Gentius] vgl. Obsequens: rex Illyrici Gentius et Macedoniae Perses devicti.
quanta . .] die Gelobung ist 36.2.4 berichtet, die Vollziehung des Gelübdes übergangen; sie müfste 569/185 erfolgt sein; s. 39.23.1.
pulvinaria] s. 2.8.
Cassius . .] die beiden Prätoren in der Stadt erhalten nur den Auftrag, die Ausführung des Beschlusses zu überwachen; s. 22.9.11; die Darbringung der Opfer erfolgt durch die Priester; vgl. Lange 1, 658.
Bestimmungen des Senats über Macedonien und Illyrien. Spartian. Hadrian. 5.
de sententia] s. 30.43.4; 38.38.1: ex sententia; vgl. § 7: de consilio; 29, 3; 33, 24, 7. 30, 1: ex consilio u. a.
decem] s. 33.24.7: decem legati more maiorum . . decreti; Marq. 3, 341, 2.
quinque] diese Zahl wird sonst in diesem Falle nicht erwähnt.
in Macedoniam] s. 44.21.3.
sunt primi nominati] die Überlieferung ist in der Hdschr. verstümmelt zu cul pmi nominati, was zu den verschiedensten Änderungen Anlafs gegeben hat. Mg. schreibt culmina nominati, was nicht geht, da culmen bei L. nicht von Personen gesagt, auch nur im Sing. und nicht
ohne einen Gen. gebraucht wird; ebenso wenig ist Seyfferts curiae lumina nominati zu gebrauchen, da dies gleichfalls nicht zur Bezeichnung von Personen dient; MMüller ergänzt: in Macedoniam, <caput belli, hi> nominati. Am ansprechendsten ist primi (Va.), woneben sunt nach den Zügen der Hdschr. bestehen bleiben kann (Harant). primi wird durch das folgende his . . addidere sehr wahrscheinlich.
Postumius] s. 41.27.1.
Luscus] s. zu 40.35.1.
Claudius] s. 43.14.1; die Censur ist ihm nicht verlängert worden; s. 15.9.
Licinius] s. 44.17.4; vor C. Licinius ist eine Lücke anzunehmen, in der vermutlich die Namen zweier Konsulare gestanden haben; denn die Hdschr. bietet statt der zehn notwendigen Namen nur acht, und es läfst sich vermuten, dafs von den zehn Gesandten die eine Hälfte aus bejahrten und erfahrenen Staatsmännern bestanden hat. Nach 31, 14 war der eine derselben Labeo geheifsen, und diesen fügt Gryn. als C. Antistius Labeo hinter L. Iunium ein, Wfsb. und Htz. am Ende hinter Varronem. Da aber von diesem Labeo Vor- und Geschlechtsname unbekannt sind, so scheint es richtiger, mit Harant an den Konsul des J. 571/183 au denken; s. 39.45.1. Nicht unwahrscheinlich ist ferner Wfsb.'s Annahme, dafs auch der mit allen griechischen Verhältnissen so vertraute, hinterlistige Q. Marcius (s. 43.11.6. 15, 3; 44, 1, 1) unter den Kommissaren gewesen sei. Hiernach ist die Lücke vielleicht in folgender Weise zu ergänzen: censorii, <Q. Fabius Labeo, Q. Marcius Philippus>, C. Licinius Crassus . . .
prorogato imperio] bis zur Ankunft seines Nachfolgers; s. § 5.
Domitium] s. 42.28.13; 44.18.6.
Cornelium Sullam] s. zu 41.21.2: Cornelio.
Terentium] s. 42.26.7; Iunius und Numisius werden von L. nur hier erwähnt.
Aelius] s. 42.9.8.
Cicereius] s. 15.9.
Baebius] s. 44.17.5.
multis ante annis] es sind nur 5 Jahre; s. 15.9.
Terentius] und Manilius kommen nur hier vor; ebenso der Beiname Tuscivicanus; über diesen vgl. Mms. RF. 2, 291.
moniti] häufiger sind folgende Ausdrücke: decernitur (s. 24.10.1; 32.8.1; 43.4.2 u. a.), iubent (s. 8.20.3; 37.1.7), censuerunt (s. 30.1.2), placuit (s. 43.12.1), senatus consultum est factum (s. 26.8.9; 41.6.1; 42.31.1); vgl. auch 28.45.9; 29.20.9: cum tribunis plebis actum est; zur Sache vgl. Mms. StR. 12, 51.
succedere Licinio . . in Galliam] vgl. zu 24.12.6: Luceriam Graccho succedere.
qui . . erat] ist erklärender Zusatz des Schriftstellers.
legationes] vgl. 44.19.5.
quamquam . . mitterentur] eins der wenigen Beispiele, wo L. den Konjunktiv mit quamquam verbindet, was nach ihm immer gebräuchlicher wird; übrigens ist es wenn auch nicht nahe liegend, so doch möglich, den Satz als Gedanken der Senatoren zu fassen; s. zu 36.34.6.
gravitate] ‘Ernst, feierliche Würde’; steht hier statt sveritas der clementia gegenüber; s. 4.7.
in senatu quoque] wie 37.55.3.
agitata sunt summa consiliorum] so mit Wfsb. statt des hdschr. agitaltesunt summa consiliorum; s. 7.29.2; 40.29.11: lectis rerum summis; Nep. Pel. 1, 1; vgl. zu L. 1, 36, 6. Gryn. schrieb: agitata est summa c.; Mg.: agitatae sunt summae c.; vgl. Pol. 22.7.7: peri\ tw=n o(/lwn au)toi\ die/labon . . § 9: do/ntes de\ tou\s tu/pous tou/tous u(pe\r th=s o(/lhs dioikh/sews e)ce/pempon tou\s de/ka.
inchoata] der Abschlufs erfolgt 29.3 durch den Feldherrn und die Kommissare.
liberos esse] Macedonien soll nicht in eine Provinz verwandelt, nicht von römischen Magistraten verwaltet werden, sondern seine Verfassung und Gesetze behalten, aber natürlich nicht das Recht über Krieg und Frieden, überhaupt keine Selbständigkeit haben. Für diese Anordnung hatte Cato gesprochen; s. Spartian. a. a. O.: quare (Hadrianus) omnia trans Euphratem ac Tigrim reliquit exempto, ut dicebat, Catonis, qui Macedonas liberos pronuntiavit, quia tueri non poterant; vielleicht hat auch Aemilius selbst zu derselben geraten; s. Diod. 31, 8, 3; vgl. Mms. RG. 1 5, 780; Marq. 1, 160; Hertzberg 1, 198 f.; Ihne RG. 3, 217 f.
sed contra] mehrfach bei Cicero; s. Acad. 1, 35; de or. 3, 93 u. a.
servientibus] = quae sub regibus viverent im folgenden.
gentes quae] s. 13.2.
perpetuaque] früher wurde nach Sig. perpetuamque (so die Hdschr.) subtutela <populi Romani> esse gelesen, worauf der entsprechende Gedanke respectu p. R. führt; Wfsb. wargeneigt, diese La. zu adoptieren, da ihm eine libertas, welche einer perpetua tutela bedürfe, bedenklich erschien. Die Wiederholung von populi R. wäre hier ebenso wenig anstöfsig als im folgenden populo R. nach populi R.; s. 43.11.3.
fuisset] ‘eingetreten sein würde’; vgl. 44.10; 42.31.6.
metalli quoque Macedonici . .] durch die Anknüpfung mit quoque wird das Folgende dem § 1: liberos esse parallel gestellt, d. h. die Aufhebung der Einrichtung wird als eine Wohlthat für das Volk bezeichnet; denn die Einkünfte daraus (die Abgaben für die Pachtung) waren sehr grofs gewesen; zur Sache vgl. 29.11; nach Cassiodor sind 10 Jahre später 596/158 die Bergwerke in Macedonien wieder eingerichtet worden; s. Mms. RG. 15, 780.
praediorum rusticorum] s. 15.2; der Zusammenhang deutet an, dafs, wie metallum ein Regal war, so auch die praedia rustica, von denen hier die Rede ist, dem König gehört haben, d. h. die Domäne desselben gewesen sind, welche dem Sieger zufiel, so dafs er über dieselbe verfügen konnte; dies geht auch aus den Worten Cic. de leg. agr. 2, 50: (agros regios) in Macedonia, qui regis Philippi sive Persae fuerunt, qui item a censoribus locati sunt hervor. Diese St. zeigt zugleich, dafs später (wohl nach der Verwandlung Macedoniens in eine Provinz; s. Pol. 37.4.10) die Verpachtung derselben an publicani eingeführt war; wie bis dahin die Ländereien benutzt worden sind, ist nicht bekannt. Die Bestimmung über die praedia rustica ist 29.10 nicht erwähnt, sei es, dafs L. sie bei Polybios, dem er dort folgt, nicht gefunden oder übergangen hat, oder dafs der Annalist, aus dem er an u. St. die Notiz nimmt, die Sache nicht klar dargestellt hatte, oder endlich dafs die 10 Kommissare die Bestimmung nicht zweckmäfsig fanden. Da L. an beiden Stellen verschiedene Quellen benutzt hat, so kann aus der zweiten für die erste mit voller Sicherheit nichts gefolgert werden. Daher ist es auch zweifelhaft, ob mit Madvig etwa locationes praeter praediorum . . zu lesen sei, besonders da metallum in der Bedeutung ‘Bergwerksbezirk’, die es sonst wohl nicht hat, genommen werden und praedia die zwischen den einzelnen metalla liegenden Ländereien bezeichnen soll. Heusinger streicht das Komma hinter Macedonici und behält die hdschr. La. locationesque praediorum bei. Die Motivierung der einzelnen Teile des Senatsbeschlusses (hier ubi . . defore; § 1: ut omnibus . . adlaturum; s. Eutrop. 4, 4) sind schwerlich dem Senatsbeschlusse selbst, sondern irgend einer Rede, durch welche dieser begründet wurde, entnommen, vielleicht der Rede Catos, mit dessen Ansicht über die Publikanen (s. 32.27.4; 39.44.7 f.) das hier Gesagte übereinstimmt, während der Senat sonst geneigt ist sich der Publikanen anzunehmen; s. 39.44.8; vgl. 43.16.6.
nam . .] wenn die locationes nicht aufgehoben würden, so müfste die Ausbeutung der metalla und praedia entweder Publikanen oder den Macedoniern überlassen werden; beides aber sei gefährlich, denn die publicani . .
aut . . aut] wenn dies richtig ist. so werden zwei sich ausschliefsende Verhältnisse vorausgesetzt: die publicani liefsen entweder (bei milder, nachlässiger Betreibung) die Gerechtsame des Staates zu Grunde gehen oder gefährdeten (bei gewinnsüchtiger Ausbeutung) die Freiheit der Bundesgenossen. Die Erklärung ist unsicher, da das verschiedene Verfahren der publicani nicht angedeutet ist; vgl. Marq. 1,400. Nitzsch, Gracch. 170 und Lange 2, 283 fassen die Stelle so, als ob es hiefse et ius . . et libertatem, wie Duk. ver-
mutete, wodurch die Erklärung allerdings sehr einfach wird.
publicanus] und vorher publicano sind kollektiv gebraucht; sie pachteten sowohl Bergwerke als Ländereien, überhaupt jede Art staatlicher Einkünfte; s. Marq. 2, 144 f.
ius publicum] nach dem weiten Umfang, den dieser Begriff hat (s. 3.34.6; Ulpian Dig. 1, 1, 1, 2: publicum ius est, quod ad statum rei Romanae spectat . .; sunt enim quaedam publice utilia, quaedam privatim . .] ist hier die Seite zu denken, welche sich auf die Besitzungen des Staates, die Rechte, die er an denselben hat, bezieht; s. 4.8.2: publicorum ius . . locorum; Cic. de or. 1, 201.
libertatem] die von den Römern den Socii verliehenen Rechte; die Socii können dieselben nicht brauchen, sich nicht frei bewegen.
nullam esse] s. zu 1.4.
ne . . quidem] ‘aber auch . . nicht’; der nächste und wichtigste Grund ist im folgenden ubi . . defore angegeben; vgl. Diod. 31, 8, 7: kate/lusan de\ kai\ ta\s e)k tw=n meta/llwn a)rgu/rou kai\ xrusou= proso/dous dii/ te to\ tw=n e)noikou/ntwn a)nephre/aston, kai\ o(/pws mh/ tines meta\ tau=ta newteri/zoien dia\ tw=n xrhma/twn a)naktw/menoi th\n *makedo/nwn a)rxh/n.
id exercere] ‘die Verwaltung und Betreibung desselben (metallum)’; s. Cic. de imp. Pomp. 16.
in medio] eigentlich ‘zwischen zwei Parteien’ (s. 2.57.3), dann ‘allen zugänglich, frei daliegend’; d. h. sie würden dadurch, dafs sie das, was auch anderen nützlich sein sollte, als Beute an sich rissen, Aufstand und Streit veranlassen.
concilium gentis] eine Versammlung, die entweder von Abgeordneten aus allen Teilen Macedoniens beschickt wird (s. 32.2: senatores . .), oder die von allen Bewohnern des Landes, welche dazu die Mittel haben, besucht werden kann, wie die Komitien in Rom, die concilia der Latiner, Achäer, Ätoler u. a. Dafs der Gedanke negativ sein mufs, zeigt das Folgende; aber es ist zweifelhaft, wie derselbe ausgedrückt war, da die Hdschr. gentis esset inprobum uulgi adsenator hat; wahrscheinlich ist die Negation und das regierende Verbum (noluerunt oder ein ähnliches) ausgefallen; Mg. vermutet: commune . . esse improbatum, ne volgi; allein schwerlich findet sich nach improbare im Lateinischen die Konstr. des Acc. c. inf. und gewifs nicht von etwas, was noch nicht vorhanden ist. Livius hat nach improbare weder quod noch Acc. c. inf. Harant schlägt vor: <ne> commune . . esset <et> inprobus . . traheret, in quattuor . . placuit, wovon aber et nicht zu gebrauchen ist.
inprobus . .] s. 23.8: improbos cives . . qui adsentando multitudini grassarentur; vgl. 39.27.8.
salubri moderatione] s. 34.49.8: temperatam eam (libertatem) satubrem esse. Über die Begründung gilt das zu § 4: nam . . Gesagte; dagegen war das Folgende im Senatsbeschlusse wohl genauer aus einander gesetzt; vgl. § 8: cetera; 29, 5; 37, 56, 1.
in quattuor . .] erscheint auch ohne sed als Gegensatz zu commune.
dimidium . . quam quod]
vgl. zu 35.1.2: dimidium militum, quam quod acceperat; in dimidium wurde also ein Komparativbegriff gefühlt (= dimidio minus; s. 24.42.5), auf den man quam folgen lassen konnte, wie nach duplex 34, 19, 4. Anders ist der Ausdruck 26, 14. 29, 4. 11. Gr. wollte quam tilgen; Harant ist geneigt, tributi quamque, quod . . zu schreibe.
pendere] Wechsel der Konstr. in discribi und pendere, wie 16.1.
in Illyricum] auch über dieses scheint Cato gesprochen zu haben; s. Gell. 11, 3, 2; zur Konstr. s. 17.1; 4.52.7: in legationes; 26, 18, 4: in Hispaniam.
cetera] die Verteilung in die verschiedenen Distrikte u. a. war schwerlich den Kommissaren allein überlassen, sondern im allgemeinen schon im Senate abgegrenzt.
praesens] ‘an Ort und Stelle’; s. 24.2.6.
subiectura] ‘an die Hand geben’; s. 1.59.11. — Von 12, 9—18, 8 ist L. den Annalisten gefolgt, von 19.1 an meist dem Polybios.
Attalus in Rom. Pol. 30.1 f.; Diod. 31, 10.
inter multas . .] s. 17.6.
regum gentiumque et populorum] von Monarchieen und freien Völkern, und zwar ganzen Volksstämmen und einzelnen Staaten; s. 22.8; vgl. 31.3; 42.30.1: regibus . . liberis gentibus populisque; 43, 5, 7; zu 4.49.3; 26.27.12.
convertit in se . .] die Sache ist schon 44.13.13 vorbereitet; vgl. dagegen 42.5.5. 26, 8.
simul] durch eo bello (s. 10.7; 44.22.7 u. a.; vgl. 22.9: in hoc bello) von militaverant getrennt.
haud paulo] steigernd, wie haud sane; s. 9.19.7.
ipse rex Eumenes] ist nach § 5 nicht passend angeführt.
in speciem] vgl. 42.14.5.
una . .] s. 13.14.
gratulatio . .] s. Pol. 30.1.2: e)/xwn me\n pro/fasin, ei) kai\ mh\ to\ kata\ tou\s *gala/tas e)gego/nei su/mptwma peri\ th\n basilei/an, o(/mws e)lqei=n ei)s th\n *(rw/mhn e(/neken tou= sugxarh=nai th=| sugklh/tw| kai\ tuxei=n tinos e)pishmasi/as dia\ to\ sumpepolemhke/nai.
conveniens . .] vgl. 24.5.5; zu 23.5.4.
quam . . adiuvisset] s. 13.3; der Konj. aus dem Sinne der Römer, deren Urteil conveniens ist; adductum esset aus dem Sinne des Attalus; im folgenden ist quae . . poterant Urteil des Liv.
querimonia . . cladis] s. 8.1.1: cum querimoniis acceptae cladis; vgl. 44.38.3: dilatae pugnae ratio.
tumultus] s. zu 21.16.4.
suberat . .] nach L. ist er also schon mit ehrgeizigen Plänen nach Rom gekommen; dagegen Pol. § 4: gignome/nhs th=s a)panth/sews u(pe\r th\n prosdoki/an mete/wros e)genh/qh
tai=s e)lpi/sin, ou)k ei)dw\s th\n a)lhqinh\n ai)ti/an th=s a)podoxh=s (der feindlichen Stimmung gegen Eumenes).
praemiorum ab senatu] ‘von dem S. zu erhaltende’; s. zu 27.5.6; 32.23.9: metu poenae a Romanis.
quidam Romanorum] vgl. Pol. § 7: e)/nioi tw=n e)pifanw=n a)ndrw=n lamba/nontes ei)s ta\s xei=ras to\n *)/attalon pareka/loun . . peri\ . . au(tou= poiei=sqai tou\s lo/gous: bou/lesqai ga\r au)tw=| th\n su/gklhton sugkataskeua/zein i)di/an a)rxh\n kai\ dunastei/an dia\ th\n a)llotrio/thta th\n pro\s to\n a)delfo/n; diesen einfachen Gedanken hat L. im folgenden rhetorisierend ausgemalt; über die Motive der Römer s. Mms. RG. 15, 782 f.; Hertzberg 1, 202; Ihne RG. 3, 232.
quoque] in Bezug auf andere Ratgeber oder seine eigenen Pläne.
tamquam de . .] eine solche Meinung, wie man sie zu hegen pflegt von . .; s. 1.4; folgt auf eam ähnlich wie auf sic, = sic existimare . . tamquam . . esset; doch ist die Verbindung und die Verkürzung des Satzes tamquam de . . ungewöhnlich; ebenso die Nachštellung der Präposition statt de altero tamquam; nur ähnlich ist 7.30.23: ut aut de vestris . . amicis aut nusquam ullis futuris . . consulite; 42, 64, 7: et propter longinquitatem et viae . . difficultatem; vgl. zu 35.32.7; die Präposition wird bei jener Stellung leichter auch auf das zweite Glied bezogen; anders Plin. Ep. 5, 6, 31: diaetae duae, quarum in altera . . altera; vgl. Cic. de off. 1, 112: alia in causa M. Cato fuit, alia ceteri; s. 39.34.2; zu 40.5.11.
pro se . . contra fratrem] obgleich beides wesentlich zusammenfallen und dasselbe sein kann, so ist es doch, weil die Personen einander gegenübergestellt werden, als sich ausschliefsend dargestellt. contra bei petere, wie 9.18.6 bei favere, gewöhnlich bei äufseren Thätigkeiten.
ab senatu . . inpetrabilia] wie inpetrare konstruiert; vgl. 25.29.8; 42.29.3.
forent] hier = futura essent, nicht, wie gewöhnlich, = essent.
univer sos omnia] absichtlich zusammengestellt.
et . . vero] eine seltsame Verbindung, in der das korrespondierende Glied zugleich versichert und bekräftigt wird wie in kai\ mh/n; ähnlich Plaut. Mil. 1149: et . . et ille autem; Gr. verm. merito, Wfsb. iure statt uero; Harant schreibt: omnia ei nunc tribuere, illi vero negare.
tribuere . . negare] schliefst das Wollen (die Geneigtheit) ein; s. 4.53.6: facere; 40, 46, 15 u. a.
eorum hominum . . erat] ‘gehörte zu der Klasse von Menschen’; doch ist durch den partitiven Genetiv zugleich die Eigenschaft bezeichnet,=‘war ein solcher Mensch’; s. 23.31.11: quorum hominum essent; etwas anders Ter. Eun. 409: sic homost: perpaucorum hominum. immo nullorum, arbitror. Hor. Sat. 1,9,44: paucorum hominum (est Maecenas); vgl. 15.2; Pol. § 9 fährt fort: e)f' oi(=s (das § 4 Erwähnte) sune/baine to\n *)/attalon e)pi\ polu\ metewri/zesqai . .; L. giebt eine
psychologische Erklärung.
spes spopondisset] wie fortuna spondet gesagt, = ‘die Hoffnung gab ihm die Gewähr’ für das, was er wünschte, d. h. ‘versprach ihm’, was er wünschte; vgl. 3.59.3: spondet . . perpetua cura; s. zu 4.13.3.
ni] das Bedingte (‘und er hätte seinen Wünschen gemäfs gehandelt’) ist aus dem Zusammenhang zu nehmen; Pol. § 10 spricht es bestimmt aus: te/los de\ pro\s e)ni/ous tw=n a)ciolo/gwn a)ndrw=n sune/qeto kai\ parelqw\n ei)s th\n su/gklhton poih/sesqai tou\s peri\ tou/twn lo/gous, nälich dafs ihm ein Teil des pergamenischen Reiches als selbständige Herrschaft gegeben werde. Bei L. ist das Eingreifen des Stratius unvermittelt, wohl absichtlich, um zu überraschen; erst § 9 wird seine Ankunft gemeldet.
frenos] vgl. 34.2.13.: date frenos.
gestienti] s. 6.36.1: gestientes otio.
a non securo Eumene] das Adjektiv vertritt hier einen Nebensatz, der den Grund angiebt: quod non securus erat; vgl. 1.46.6; Pol. 30.2.1: o)tteusa/menos o( basileu\s to\ me/llon e)pipe/mpei *stra/tion to\n i)atro\n ei)s th\n *(rw/mhn . .
speculator . . monitor] die Andeutung der Bestimmung ist durch die Apposition und die Form der Substantive gegeben; s. 1.56.8; Pol. § 2: e)nteila/menos pa=san ei)sene/gkasqai mhxanh\n pro\s to\ mh\ katakolouqh=sai to\n *)/attalon toi=s boulome/nois lumh/nasqai th\n basilei/an au)tw=n.
decedi fide] vgl. zu 43.7.9.
occupatas] s. 26.2.7: aliud certamen occupaverat animos; 27, 3, 8.
sollicitatumque iam . .] Wfsb. vermutet, dafs iam aus dem Vorhergehenden wiederholt sei.
adgressus . . sermonibus . .] vgl. Pol. § 3: o( de\ . . labw\n ei)s ta\s xei=ras to\n *)/attalon pollou\s me\n kai\ poiki/lous die/qeto lo/gous (kai\ h)=n o( a)/nqrwpos e)/xwn ti nounexe\s kai\ pistiko/n, fidus) mo/lis de\ kaqi/keto th=s proqe/sews kai\ meteka/lese to\n *)/attalon a)po\ th=s a)lo/gou fora=s.
prolapsam] = ‘die schon ins Sinken gekommen war’; s. 5.21.16.
novum . . concordia] vgl. 33.21.2; von Livius hinzugesetzt; zu concordia vgl. 40.8.14.
quod unus . .] Pol. § 4: qei\s u(po\ th\n o)/yin, o(/ti kata\ me\n to\ paro\n sumbasileu/ei ta)delfw=| tou/tw| diafe/rwn e)kei/nou tw=| mh\ dia/dhma periti/qesqai mhde\ xrhmati/zein basileu/s, th\n de\ loiph\n i)/shn . . e)/xwn e)cousi/an.
praecipuum capitis insigne] s. § 16: diadema.
quis . . habeat] nicht quem . . habere, weil die Frage auch in direkter Form den Konjunktiv gehabt hätte; vgl. Caes. BC. 1, 43, 8: id iis eripi quis pati posset?
eo . . quia . . quod] s. 5.41.4; 34.23.8 f.; 39, 41, 2; vgl. eo . . quia:
2, 7, 4; 7, 3, 7 u. a.
cernat] ist noch auf den einzelnen bezogen; dagegen 20.2 mitteret auf die Gesamtheit; vgl. 32.36.8 u. a.
eam] vgl. § 5; zu 1.34.9.
infirmitatem aetatemque] Pol. § 5: ei)s de\ to\ me/llon o(mologoume/nws katalei/petai dia/doxos th=s a)rxh=s, ou) makra\n tau/ths th=s e)lpi/dos u(parxou/shs, a(/te tou= basile/ws dia\ me\n th\n swmatikh\n a)sqe/neian a)ei\ prosdokw=ntos th\n e)k tou= bi/ou meta/stasin, dii\ de\ th\n a)paidi/an ou)d' ei) boulhqei/h duname/nou th\n a)rxh\n a)/llw| katalipei=n.
necdum . . regnavit] Pol. § 5 fährt nach den vorher verzeichneten Worten fort: ou)de/pw ga\r a)nadedeigme/nos e)tu/gxane kata\ fu/sin ui(o\s w)\n au)ta=| o( meta\ tau=ta diadeca/menos th\n a)rxh/n; da es a)paidi/a heifst und der später zur Regierung gekommene kata\ fu/sin ui(o/s, d. h. der legitime Sohn genannt wird, so kann nur Attalus III Philometor gemeint sein, der erst kurz vor dem Tode des Eumenes geboren wurde und 21 Jahre unter der Vormundschaft des an u. St. erwähnten Attalus stand; s. Pol. 33.16; Strabo 13, 4, 2, p. 624: a)pe/lipen (*eu)me/nhs) ui(w=| th\n a)rxh\n *)atta/lw|, gegono/ti e)k *stratoni/khs th=s *)ariara/qou qugatro/s (s. L. 38, 39, 6; 42, 16, 8), e)pi/tropon kate/sthse tou= paido\s ne/ou tele/ws o)/ntos . . to\n a)delfo\n *)/attalon; L. dagegen, wahrscheinlich durch a)nadedeigme/nos, was hier nicht ‘als Sohn anerkennen’ (agnoverat) bedeutet, sondern = natus oder sublatus erat ist, und durch a)paidi/a irre geführt, hat, die Worte kata\ fu/sin übersehend, an den illegitimen Sohn des Eumenes (Aristonicus; s. Per. 59) gedacht, welcher nach dem Tode Attalus' III. sich der Herrschaft bemächtigte und mit Rom Krieg führte; s. Mms. RG. 25, 51 f.
quid adtinere] s. 6.23.7; 37.15.2 u. a.; anders 10.13.10: quid adtineret rogitans.
vim adferre rei] s. 38.20.8: insuperabilibus vim adferre; häufiger von Personen gesagt.
sua sponte] von einer Sache gesagt; s. zu 10.36.3.
accessisse . . regno] s. 3.29.7: clades accessit Sabinis; 40, 39, 9 u. a.; Pol. § 7: to\ de\ sune/xon, qauma/zein e)/fh po/sa bla/ptei tou\s e)nestw=tas kairou/s. mega/lhn ga\r dei=n ei)de/nai pa=si toi=s qeoi=s xa/rin, ei) sumpneu/santes kai\ mia=| gnw/mh| xrw/menoi du/nainto to\n a)po\ *galatw=n fo/bon a)pw/sasqai; die Gallier waren kurz vorher, vielleicht nicht ohne Vorwissen der Römer, in das Reich des Eumenes eingefallen; s. 20.1; Mms. RG. 25, 50.
resisti . . sisti] ist wohl absichtlich zusammengestellt; s. 4.12.6.
si vero . .] Pol. § 9: ei) de\ nu=n ei)s . . diafora\n h(/cei pro\s to\n a)delfo/n, pro/dhlon ei)=nai dio/ti katastre/yei th\n basilei/an kai\ sterh/sei me\n au(to\n kai\ th=s parou/shs e)cousi/as kai\ th=s ei)s to\ me/llon e)lpi/dos, sterh/sei de\ kai\ tou\s a)delfou\s th=s a)rxh=s . .; statt den letzten Gedanken, mit dem Polybios die Ansprache schliefst, anzufügen, hat L. den ersten weitläufig rhetorisierend ausgeführt.
nec aliud eum] dazu müfste, da ne nicht wohl von erepturum ab-
hängig gemacht werden kann, ein allgemeiner Begriff, wie effecturum, gedacht werden; s. 22.4; 2.32.8; 24.36.7; 44.32.1; Gr. vermutete: eum <fratri>, quam ne.
res esset] obgleich L. in der Or. obl. den Wechsel der Tempora nicht ängstlich meidet (s. § 16; zu 43.1.10), so ist dies alleinstehende Impf. doch auffällig; HJM. vermutet, dafs eine Dittographie zu tilgen und res sit zu schreiben ist.
servasse . . eripuisse] der Inf. Praet. wie bei erit melius 3, 41, 3; decuit 30, 44, 7 u. a.; dagegen ist im folgenden fuisse ungewöhnlich; man würde eher esse erwarten (so verm. JPerizonius) oder fu<turam> esse (HJM.); Wfsb. meint, fuisse sei statt esse im Anschlufs an die vorhergehenden Infinitive servasse und eripuisse gesagt.
sed enim vero] vgl. 4.4.1: at enim vero; jedoch an u. St. nicht als Einwurf, sondern als starke Hervorhebung des Gegensatzes.
quid . . dubii] wie quid reliqui u. a. gesagt; vgl. 30.12.20.
utrum . . petiturum esse an . . erepturum] der Inf., obgleich die Worte an Attalus gerichtet sind, weil die Frage rhetorisch ist und die Gewifsheit bezeichnet werden soll, dafs er eins von beiden thun müsse, aber, wie das Folgende ausführt, weder das eine noch das andere geschehen dürfe; in einer wirklichen Frage (utrum . . petiturus esset . .) würde der Redner fragen, welches von beiden der Angeredete thun wollte, was in den Zusammenhang nicht pafst; s. 4.43.10; 6.39.10.
distractis viribus] s. 9.7; gehört sowohl zu infirmos als zu obnoxios.
omnibus] jeder Art und von jedem beliebigen Feinde (den Galliern, Bithyniern, Römern); schwerlich hat L. blofs an die letzteren gedacht, so dafs das hdschr. pro in populi Romani (so Mg.) geändert werden könnte. Im folgenden fehlt das Prädikat; Htz. fügt nach Mg. esse passurum hinter infirmitate ein; an derselben St. wollte Drak. visurum einfügen, MMüller trahere animam; Mg. schreibt vivere, Harant esse; HJM. verm. exulem <esse> illa aetate. Die Begriffe privatum, exulem, mori bilden eine Klimax.
ergo] nach dem untergeordneten si ist ungewöhnlich, aber wohl gewählt, weil der Schlufs zu Grunde liegt: du kannst einen Teil des Reiches oder das ganze Reich begehren; das ganze Reich kannst du nicht erlangen ohne deinen Bruder zu verdrängen; also mufst du ihn entthronen.
illa . . illa] s. 9.17.13 u. a.
ad ultimum] ‘zuletzt, am Ende’; s. 1.53.10; 5.10.8; dagegen § 17 = ‘bis ans Ende’; s. 38.24.11 u. a.
ut . . taceatur] = ut . . non commemoretur (Praeteritio).
fabulis] ‘in den Tr.’, eig. durch, vermittelst
der Tragödien; es sind die Söhne des Oedipus gemeint; vgl. 5.21.8; 40.8.11.
fraterna caede] s. 1.48.7: caedes paternae: vgl. § 10; 10, 11.
raptum] mit ex, gleichsam wie die Beute aus einem Kampfe; stärker als ex fratre caeso; vgl. Tac. Hist. 2, 43: signa ex hostibus rapuit. Übrigens pafst das Beispiel nicht zu der Darstellung 40, 15, 4, wo Perseus wenigstens als der rechtmäfsige Erbe bezeichnet wird.
praesentibus dis] s. zu 6.10: accusans.
exigentibus poenas] s. 25.31.4.
illi] Dativ; in Orat. recta: tibi. Harant nimmt Anstofs daran, dafs auf dieselbe Person mit illi und eum hingewiesen werde, und vermutet daher: qui nullis (Hdschr.: nillis) amici . .; wenn dieses Bedenken berechtigt wäre, so könnte einfacher geschrieben werden: . . stimulent, eam pietatem . .; über den absoluten Gebrauch von stimulare vgl. 1.15.1; 21.53.6; 42.18.4; 44.17.6; zu eam vgl. 23.13; doch s. Nägelsb. § 93.
laudaturos] s. 20.3.
praestitisset] s. zu § 14.
in . . animo] s. 9.34.11: unus . ., in quo hocvaleat; 30, 12, 12 u. a.
gratulatus . .] s. § 7; 13, 17. Vor sua kann et nicht fehlen; vielleicht aber ist est mit Gryn. in et zu verwandeln; vgl. 21.50.8.
fratrisque, si qua erant] ist von L. hinzugesetzt in Bezug auf das 42.26.7 Erwähnte. Pol. 30.3.1 sagt nur: peri\ th=s kaq' au(to\n eu)noi/as kai\ proqumi/as, h(\n pare/sxeto kata\ to\n pro\s *perse/a po/lemon, a)pelogi/sato.
Gallorum defectionem] wenn die Worte genau zu nehmen sind, so wird ein Abhängigkeitsverhältnis der Gallier von Pergamum vorausgesetzt, während es 38, 40, 1 heifst: leges, quibus pacem cum Eumene servarent; vgl. Pol. § 2: pe/myai presbeuta\s tou\s parakaqe/contas th\n tw=n *galatw=n a)po/noian kai\ pa/lin ei)s th\n e)c a)rxh=s au)tou\s a)pokatasth/sontas dia/qesin pareka/lese (*)/attalos); dafs sie autonom werden, berichtet Pol. 31.2; zu defectionem vgl. Diod. 31, 14.
exposuit; petiit] vgl. 43.1.10.
Aenum . . et Maroneam] s. 43.7.10.
[ut] ist von Gr. getilgt worden; um es zu halten, fügt Kr. ita vor omnibus ein; Harant ändert es in at.
raro alias] s. 3.69.1; 41.12.10.
quisquam rex] s. 15.3; 39.50.4; zu 8.40.5.
est cultus] s. 40.57.4; im folgenden ist der
Wechsel des Subjekts zu beachten; Pol. § 5: toi=s ei)qisme/nois dw/rois e)ti/mhsen au)to\n megalomerw=s. Dagegen hat L. den an diese Worte angeknüpften, mit dem 19.17: eos ipsos . . im Widerspruche stehenden Tadel (§ 6): e)pei\ de\ parauti\ tuxw\n tw=n filanqrw/pwn w(/rmhsen e)k th=s *(rw/mhs, ou)de\n poih/sas tw=n prosdokwme/nwn, diayeusqei=sa tw=n e)lpi/dwn h( su/gklhtos . . th\n . . *ai)=non kai\ th\n *marw/neian h)leuqe/rwsen, wahrscheinlich um den Senat nicht in ungünstigem Lichte erscheinen zu lassen, durch destituta . . spe nur oberflächlich angedeutet.
Gesandtschaft der Rhodier. Pol. 30.4 f.; Diod. 31, 5 f.; Dio Cass. fr. 68, 2; Gell. 6 (7), 3.
inter multas . .] s. Diod. 31, 7: h(=kon ei)s *(rw/mhn pa/ntoqen oi( presbeutai\ sugxarhso/menoi toi=s gegono/si katorqw/masin.
legati] Polybios erwähnt zwei Gesandtschaften und erzählt auch sonst manches genauer; Liv. wird die Stelle, vielleicht schon § 3: raro . ., einem Annalisten entlehnt haben.
converterunt] s. zu 1.7.7; vgl. 19.1.
nam cum primo . .] die Periode ist durch die vielen verschiedenartigen Nebensätze überladen und durch den Wechsel der Subjekte unübersichtlich geworden (ähnlich 43.18.1); der Nachsatz zu cum . . visi essent folgt § 9 nach dem das Vorhergehende zusammenfassenden his auditis mit prostraverunt se. Um indessen eine vollständige Periode zu gewinnen, mufste egressusque geschrieben werden (s. 21.50.8). Mit § 9: testes essent habe ich die Per. geschlossen; Mg. setzt darnach ein Komma; aber orantes ist Nebenbestimmung zum Vorhergehenden, nicht zum Folgenden; vgl. 23.6.4.
in veste . .] s. 40.6; 29.21.12: in catenis; Per. 103: in habitu mulieris; gewöhnlich hat Livius cum oder ein Participium.
quod] mufs, da es vor et steht, auch zu et si . . poterant genommen werden; vgl. 37.39.13; Harant meint, es sei wohl id oder ea nach et ausgefallen.
poterant] s. zu 7.7.9.
in comitio] wahrscheinlich ist die auf dem Komitium neben der Kurie stehende Graecostasis gemeint, von der aus die Gastfreunde der Römer auch den Spielen zusahen; s. Moms. RF. 1, 347 f. Zur Sache vgl. Lange 2, 391.
an] nach consulere; s. zu 31.48.6.
locum . . senatumque darent] s. zu 28.39.19.
in iis] s., § 1; 42, 9, 1: qua ferocia animi usus erat in Liguribus u. a.
gratulatum . . purgatumque] beide Supina sind mit mehreren Bestimmungen versehen; s. 44.5; 3.25.6; 5.36.8 u. a.
civitatis crimina] ‘gegen die civitas’; vgl. zu 1.47.7.
sociis et amicis] das erste ist nach 25.9 nicht streng zu nehmen; die Verbindung hatte nur für die
Kriegsführung bestanden. Bei comiter atque hospitaliter ist zunächst an Gastfreundschaft zu denken; s. 23.33.7; 29.22.2; 42.1.10 u. a.; aber die Wiederholung der Worte im folgenden zeigt, dafs auch politische Verbindung gemeint ist; s. Mms. RF. 1, 336 f.
numero habendi sint] vgl. zu 7.30.19.
prostraverunt se . . humi] s. 25.1; 42.23.10; 44.19.6.
consulemque et . .] s. zu 1.43.2.
quam antiqua merita] dazu ist nicht ohne Härte prodesse aus obesse zu nehmen; doch vgl. 24.8; 31.26.13; Cic. de fin. 2, 88: uterque summo bono fruitur, id est voluptate. at enim hic etiam dolore (näml. ‘empfindet’).
ipsi] die, welche an den Kriegen mit Philippus und Antiochus teilgenommen hatten.
testes] Gegensatz zu falsa; das jetzt ihnen Vorgeworfene beruhte nur auf Hörensagen; s. 10.5.
veste sordida sumpta] vgl. Pol. 30.4.5: to/te de\ panta/pasin e)/cw tou= fronei=n geno/menoi dia\ to\n peri\ th=s patri/dos ki/ndunon, ei)s toiau/thn h)=lqon dia/qesin, w(/ste kai\ faia\ labei=n i(ma/tia kai\ . . mhke/ti parakalei=n . . tou\s fi/lous, a)llo\ dei=sqai meta\ dakru/wn mhde\n a)nh/keston bouleu/sasqai peri\ au(tw=n; Pol. berichtet dies aber erst nach dem 21.1 f. erwähnten Antrage des Thalna; ebenso Diodor.
Iuventius] s. 16.3.
indiceretur] nach dem Völkerrechte, durch die Fetialen.
ex magistratibus] Privatleute erhielten selten den Auftrag, Krieg zu führen, wie 26.18.5; Pompeius durch die Lex Gabinia und Manilia; an u. St. sind überhaupt magistratus genannt, weil nach dem Sinn des Antragstellers nicht einer der Konsuln, denen es zunächst zukam, sondern auch einer der Prätoren sollte gewählt werden können.
actioni] dem Antrag und der Verhandlung über denselben; s. 2.56.4; 4.51.4.
Antonius . . Pomponius] Polybios und Diodor nennen nur den ersteren, weil er in der Verhandlung mehr hervorgetreten war; L. scheint dieselbe, worauf besonders Ton und Inhalt von § 4—8 hinweist, einem Annalisten entlehnt zu haben.
sed et praetor . .] beweist, dafs auch die Intercession der Tribunen zwar formell statthaft, aber gegen den Brauch war; s. § 6; Mms. StR. 12, 271. 273.
novo maloque exemplo] s. 4.13.1; 39.39.6; es wird durch diese Bemer-
kung, wie durch § 6: traditum esset, nicht gesagt, dafs ein Prätor, um einen Gesetzvorschlag vor das Volk zu bringen, nach dem Gesetz 1) einen Senatsbeschlufs einholen und 2) die Konsuln davon in Kenntnis setzen müsse, ebenso wenig, dafs die Tribunen vor der Verhandlung in einer Kontio einem Vorschlag zu intercedieren durch ein Gesetz verhindert gewesen seien, sondern nur, dafs die Sitte, der usus, verlangt habe, dafs das Erwähnte geschehe; s. Jhering, Geist des römischen Rechtes 2, 290; namentlich wurde wohl nicht leicht ein Krieg (s. 4.30.15) ohne Senatskonsult beschlossen (s. Rubino 1, 292 f.; Lange 2, 374), wenn es auch in anderen Fällen bisweilen geschah, dafs ein Senatsbeschlufs nicht eingeholt wurde; s. 21.63.3; 38.36.8; Mms. RF. 1, 204; Schwegler 2, 167.
quod . . ferret] nach der Ansicht der Bürger.
non ante . .] s. zu 39.56.6.
consulto senatu] auch wenn die Konsuln anwesend waren, stand es wohl dem Prätor zu, den Senat zu befragen (s. 42.21.8), obgleich es selten geschehen ist; Hofmann, Senat 96 f.
consulibus certioribus factis] s. 42.38.2.
de sua unius sententia] s. zu 43.16.6.
vellent iuberentne] s. zu 1.46.1; es ist nicht deutlich, ob Centuriatoder Tributkomitien gemeint sind; da der Krieg sonst immer in Centuriatkomitien beschlossen wird, sollte man an diese denken; indes kommt es sonst nicht leicht vor, dafs der Prätor aufser für Kriminal prozesse die Centurien beruft; Mms. RF. 1, 163 hält daher die hier erwähnten für Tributkomitien; s. 3.72.3; Lange 2, 560.
et tribuni plebis] entspricht § 4: et praetor; auch dazu gehört novo maloque exemplo, wenn die Lesart richtig und nicht die spezielle Angabe, wie die Tribunen gefehlt haben, ausgefallen ist, die jedoch aus dem sogleich Folgenden entnommen werden kann.
privatis] diese werden allein erwähnt, wie 36.1.10; 3.63.8; 10.7.1; vgl. 34.1.4,; dafs auch Magistrate das Wort ergreifen durften, zeigt 34.1.7. 5, 1; 43, 16, 8; Dion. 9, 44: *koi/+ntios (Konsul) . . prw=tos ai)thsa/menos to\n lo/gon, wonach auch diese von dem die Kontio leitenden Tribunen das Wort sich erbitten; s. Lange 2, 451.
uitiis] s. 3.25.4.
auctoritatibus] s. 36.10; 23.6.4.
tum inter . .] wiederholt das eben Gesagte für den vorliegenden Fall. Was nach intercedendo ausgefallen sei, läfst sich nicht bestimmen; schon in alten Ausgaben wird ergänzt: cum damnarent, imitabantur; hoc tamen intercessioni suae praetendebant. Nach adventum imperatoris ist ein Blatt in der Hdschr. ausgefallen. L. hatte das Ende des Streites der Tribunen mit dem Prätor erzählt
und dann das Auftreten des Rhodiers Astymedes geschildert, von dessen Rede noch der Anfang fehlt; Pol. § 6: meta\ de/ tinas h(me/ras ei)sagago/ntos au)tou\s *)antwni/ou tou= dhma/rxou kai\ to\n strathgo\n to\n parakalou=nta pro\s to\n po/lemon kataspa/santos a)po\ tw=n e)mbo/lwn (den rostra) e)poiei=to tou\s lo/gous prw=tonprw=tos ESchulze nach Diod. 31, 5, 1 me\n *filo/frwn (L. scheint die Rede nicht erwähnt zu haben), meta\ de\ tou=ton *)astumh/dhs; doch hat Polybios die Rede selbst nicht aufgenommen, sondern beurteilt eine den Inhalt derselben darstellende Verteidigungsschrift als unpassend und nicht zeitgemäfs. L. hat also die folgende Rede selbst entworfen oder sie bei seinem Gewährsmann, wenn auch in anderer Form, gefunden, dabei aber die Kap. 25 erwähnte Rede Catos an einigen Stellen berücksichtigt.
peccaverimusne . .] da der Redner sich schon in der Argumentation bewegt und nachweist, dafs die Römer inkonsequent handeln würden, wenn sie die Rhodier strafen wollten, ehe noch fest stände, dafs sie gefehlt haben, so mufs mehr als der Eingang der Rede ausgefallen sein.
poenas, ignominias] Asyndeton, wie Philippo, Antiocho; vgl. § 6; 44, 22, 8; zu 21.28.2; im folgenden werden, um die Gröfse der Schmach zu zeigen, die früheren Ehren gegenübergestellt.
Carthaginiensibus] s. 25.9.
cum . . venissemus] bezeichnet hier wiederholte Handlungen; s. zu 44.29.3.
publico hospitio] es sind die oft genannten aedes liberae oder locus, gewöhnlich wohl in der villa publica, dem Gemeindehof auf dem Marsfeld; s. 28.39.19; Mms. RF. 1, 344.
in Capitolium . .] s. 13.17; 44.14.3 u. a.
ferentes] darnach oder an einer anderen Stelle ist veniebamus (Sig.) oder deducebamur (Crev.) oder ein ähnliches Wort ausgefallen; schwerlich hat Livius aus dem entfernten venimus (§ 2) einen solchen Begriff ergänzt wissen wollen.
deversorio] s. 1.51.2; 44.43.2: devertit.
mercede] ‘für Geld, gegen Bezahlung’.
prope] steht bei Liv. vor oder nach dem Begriff, den es beschränken soll; vgl. 38.51.14; Anton, Stud. 2, 127.
hostium more] nicht = wie es Feinde machen, wie more maiorum u. a., sondern = ‘wie es bei Feinden geschieht’; vgl. Curt. 3, 11, 17; 5, 13, 19: agmen pecudum more . . agebatur; Vell. Pat. 2, 119, 2: quem . . more pecudum trucidaverat; zur Sache s. 42.36.7.
Rhodii] ‘wir Rhodier’; im Lat. wird, aufser wenn ein anderes Subjekt dem genannten entgegentritt, das Pronomen nicht leicht hinzugesetzt; vgl. 7.30.6. 9; 23, 8, 9; 25, 29, 2; 30, 30, 29; 32, 21, 15; 44, 24, 7 u. a.
Lycia atque Caria] s. 38.39.13; Liv. hat vergessen, dafs er, obgleich zu früh, schon 44.15.1 die
Zurücknahme dieses Geschenkes berichtet hat. Über die Sache im allgemeinen hatte auch Cato gesprochen; s. Gell. 6 (7), 3, 26: ea nunc derepente tanta beneficia ultro citroque, tantam amicitiam relinquemus? quod illos dicimus voluisse facere, id nos priores facere occupabimus?
et] führt einen neuen Grund ein.
audimus] bezeichnet oft eine in der Gegenwart überhaupt wiederholte oder geschehende Handlung, wenn sie auch in dem Zeitpunkte, in dem sie erwähnt wird, vollendet ist; s. 23.19.24, 2; 30, 30, 28; Cic. Brut. 290; de fin. 4, 61 u. a.; vgl. 23.9: audivi. Sig. schreibt auch an u. St. audivimus.
nec cuiusquam fortunae invidemus] vgl. zu 44.30.4.
nihil aliud quam] hier adverbial = ‘nur’; s. 2.29.4; 7.17.13 u. a.; vgl. 19.13.
certe eidem] Sinn: es ist nicht zu glauben, dafs ihr so gegen uns verfahren werdet; es wäre sicherlich ungerecht; die Hdschr. hat wenig passend certe quidem = ‘ganz gewifs’ (s. Cic. Tusc. 1, 70).
iusta] im römischen Sinne; s. zu 1.22.4; 30.16.9.
quod vincatis . . quod . . suscipiatis] sind den kausalen Ablativen parallel gestellt und erklären dieselben; der etwas gesucht ausgedrückte und im folgenden weitläfig, wie an anderen Stellen (s. 31.29.6. 31, 5 f.), ausgeführte Gedanke ist: ihr rühmt euch, nur gerechte Kriege anzufangen, nicht des Erfolges; vgl. 21.10.8 f.; 38, 48, 14.
Messana] s. 28.28.6; das Beispeil ist nicht glücklich gewählt; vgl. Mms. RG. 15, 514 f.; Peter RG. 1, 284.
Athenae . . Graecia . . Hannibal] die vorgeblichen Gründe, welche 31.1.10. 7, 6 f. ausgeführt sind; s. Nissen 123. 275; Hertzberg 1, 61 f.
pecunia auxiliis] Asyndeton, wie 40.1.
ipse] neben ultro kann wegen accersitus nicht bedeuten: ‘aus eigenem Antriebe’, sondern wohl: ‘er selbst’ (in eigener Person) erschien als der Angreifende, begann einen Offensivkrieg; s. 21.1.3; 23.38.6.
accersitus] s. 35.12.18.
Demetriade] vgl. dagegen 35.34.12.
Chalcide] s. 35.51.6.
saltu Thermopylarum] s. 36.15.12.
de possessione imperii] s. 5.47.10; von der Herrschaft überhaupt (der Weltherrschaft; s. 22.58.3), nicht blofs in Griechenland, obgleich dieses teils von früherer Zeit her, teils, soweit es Philippus beherrscht hatte, für frei erklärt, in der That der Herrschaft der Römer unterworfen war; s. 37.54.25.
conatus] ohne est,
welches Mg. hinzusetzen will; vgl. 26.4; zu 1.3.3 und 42.37.2. —
cum Perseo] ist durch die Einschiebung der mehrfach berührten Anklagen (s. Hertzberg 1, 180 f.) weit von belli, womit es zunächst in Verbindung steht, getrennt und zwar des Gegensatzes wegen an die Spitze gestellt.
aut interfecti . .] unter den socii oppugnati ist Abrupolis zu verstehen, unter reguli Arthetaurus, unter principes die Thebaner; s. 42.13.6. 40, 5. Wfsb. schrieb alii <eiecti, alii> interfecti, weil Abrupolis nicht angedeutet schien; aber alii . . principesque als Ausführung des vorhergehenden oppugnati zu nehmen, ist sprachlich hart und sachlich verkehrt.
titulum] s. 42.52.15; d. h. gegen uns könnt ihr ein iustum bellum (§ 5) nicht führen, da keine Verschuldung von unserer Seite vorliegt.
habitura est] ‘soll haben’ nach eurer Bestimmung; ebenso perituri sumus.
nondum segrego . .] d. h. die Rhodier, Schuldige und Unschuldige, haben keinen Akt offenbarer Feindseligkeit ausgeübt.
a Polyarato . .] statt a causa Polyarati . .; s. 23.20.4; 42.5.2 u. a.; zur Sache s. 13.14; 44.29.7.
et iis] aufser den beiden genannten; s. 24.6.
aeque] näml. wie die vorher bezeichneten, ohne Andeutung des Verglichenen (s. 38.26.4); oder: wenn alle (und zwar) in gleichem Mafse . .
Persei partibus favimus] ‘wir haben dann’, nach der Voraussetzung, ‘nur . .’; durch et quem ad modum . . wird auch für diesen Fall die Schuld entfernt.
pro . . adversus] s. 10.14.
reges] Rom steht diesen als Freistaat gegenüber; daher nicht eos reges.
C. Livium] offenbar hat L. an den 36.2.14. 42, 1 erwähnten gedacht; ob dieser damals noch lebte und ein anderer war, als der 43.11.13 erwähnte, kommt bei der rhetorisierenden Darstellung nicht in Betracht.
nostra] mit Nachdruck vorangestellt: ‘mit der unsrigen’ (allein).
ad Samum] s. 37.10.11.
adversus Hannibalem] s. 37.23.2.
ex Syria venienti] es ist das eben berührte Treffen gegen Hannibal gemeint.
gloriandi causa] s. 22.39.9;
23, 42, 6; vgl. 7.30.6: magnifice loqui.
praemia . .] die Belohnungen sind ein Beweis, dafs wir als Bundesgenossen euch nachdrücklich unterstützt haben; für Perseus haben wir nichts gethan, sind also seine Bundesgenossen nicht gewesen.
Philippo] s. 33.30.11; Nissen 146.
Antiocho] s. 22.1.7.
deum benignitate] s. 37.54.10.
pecuniane . .] hängt von diceremus? ab und ist eine Erklärung des vorhergehenden quid diceremus?; zum Gedanken vgl. Cato bei Gell. 6 (7), 3, 16: atque ego quidem arbitror Rhodienses noluisse nos ita depugnare, uti depugnatum est, neque regem Persea vinci (Persem <vin>ci HJM; vgl. das. § 22) atque Rhodienses tamen Persen publice numquam adiuvere.
praesidium tenuisse] ‘einen Posten’, festen Platz (für ihn) ‘bestzt gehalten haben’.
per nos ipsos] ‘für uns allein’, d. h. mit unseren Mitteln.
intra praesidia] vgl. 43.7.4.
causam . . diceremus] ‘wir würden uns verteidigen müssen’, weil wir angeklagt würden.
ab neutra] da die Hdschr. neabutraque hat, vermutet Heusinger nec ab utraque . . et ab altera, so dafs et dem nec entspräche; vgl. Hand Tursell. 4, 34. Der Satz bildet den Übergang zu dem Gedanken: ihr habt unsere Hülfe zurückgewiesen.
quamquam] verbessernd und beschränkend.
misisse . . legatos] s. 42.26.8.
navalibus] wird schwerlich so gebraucht, dafs es Schiffe und Seetruppen bezeichnet; wahrscheinlich ist copiis ausgefallen; vgl. § 2: auxiliis; Gr. verm. dafür navibus; die Rüstungen sind 42.45.7 erwähnt, die Abweisung der Schiffe 42, 56, 6; vgl. Pol. 27.6. Der Satz navalibus . . fore ist Erklärung von quae . . essent; zu paratos ist aus dem Vorhergehenden nos zu denken oder dieses ist ausgefallen (Drak.; vielleicht ist nostra mit Pluygers in nos zu verwandeln); paratus aliqua re ad findet sich sonst mehr bei einem Gerundium; s. Cic. de or. 1, 38: omnibus naturae . . praesidiis ad dicedum parati u. a.; an u. St. ist zu denken: ad omnia vobis praestanda.
ne . . per vos stetit] s. 44.14.12; zu 2.31.11.
de quacumque causa] s. 40.46.6: de quibus causis; Cic. ad Att. 7, 7, 3: gravi de causa; über quacumque = ‘jedwede’ s. zu 1.3.3; so auch bei Cicero; s. Mg. zu Cic. de fin. Exk. 6.
tamquam hostes] wie es Feinde zu thun pflegen.
non potuimus] die Handschrift hat nur fuimus; Mg. verm. daher nequivimus; Harant: prohibiti id praestare sumus.
quid igitur . .] bildet den Übergang zu dem zweiten, schon 22.9: nondum segrego angekündigten Teile; der Redner läfst aus dem bisher Gesagten den Gegner eine Folge ableiten, um nachzuweisen, dafs auch so eine Schuld des Staates nicht begründet werde.
nihil . . neque] s. 2.30.5; 5.43.2 u. a.
nolletis] wenn euch die Wahl gelassen würde; vgl. 38.49.13.
hic iam non . .] ‘an diesem Punkte’ (angelangt), d. h. nachdem ich jenes vorausgeschickt habe, ‘gedenke ich nunmehr nicht . .’; s. Cic. de imp. Pomp. 24: hic iam non plura dicam.
adeo] führt einen in dem hohen Grade der angeführten Eigenschaft liegenden Grund ein; in Parenthese, wie 3.4.2; 21.20.8 u. a.
improbos] die nicht rechtliche, sondern egoistische, das Staatswohl gefährdende Pläne verfolgen; s. 18.6.
aliquando] solche finden sich zu Zeiten (L. hat besonders die das Volk aufregenden Tribunen im Auge; s. § 9), eine unerfahrene Menge, die sich leicht irre leiten läfst, fehlt nie (semper); vgl. Nägelsb. § 86, 2.
adsentando . .] s. 41.24.18; vgl. 23.4.2.
grassarentur] s. 3.44.8.
in potestate vestra rem publicam fuisse] die Regierung des Staates war nicht in eurer Gewalt (wie es nach L.' und der Optimaten Ansicht sein sollte), da die Plebs (von improbi cives irregeleitet) sich derselben entzogen hatte und ihre Forderungen geltend machte; s. 26.8.11: ut sua cuique res publica in manu esset; 39, 50, 6.
bene morata] s. Einl. 21.
aliquos] hier verringernd = ‘einige wenige’.
depravarent] = dem Schlechteren (der schlechten Partei) zuwandten.
nihil ultra valuerunt, quam ut . .] s. 26.30.8; vgl. 42.41.5: in qua tamen nihil ultra obicitur, quam interfectores . . exulasse.
in officio cessaremus] da sie sich gerüstet hatten; s. § 5;
24, 7; 35, 35, 6; anders ist cessare a . . (s. 21.11.5) oder cessare officio (s. 42.6.8).
non praeteribo . .] Übergang zu einem wichtigen Punkte, der 44.14.8 erwähnten Gesandtschaft, die als verkehrt ausgeführt bezeichnet wird. Ihr Auftreten sei mit der im Volkscharakter liegenden Art zum Teil zu entschuldigen (s. § 14 bis 16) und wohl hinreichend bestraft, da sie, auf blofse Worte beschränkt, keine so harte Züchtigung verdiene; s. § 17 f.
furiosus] ‘sinnlos’; die Vernunft hat ihre Macht bei ihm verloren; vgl. 25.4.5; 28.24.5.
tamquam] = tamquam si; s. 10.34.5; 29.22.1; vgl. 2.53.2; oft so velut = velut si.
ea] ‘dies’ (= dieses Verfahren) ist der Form nach an superbia angeschlossen; s. 1.7.5. 30, 1 u. a.
et] ‘auch’; bezieht sich auf eadem; s. 10.28.17.
tam . . quam] s. 10.15; 7.1.8; Cic. p. Sest. 120: artifex . . partium in re publica tamquam in scaena optimarum, wie an u. St. civitatium . . hominum.
sunt] = ‘es giebt’ gewisse Charakterzüge bei Staaten und einzelnen Mneschen; diversi zu mores hinzuzusetzen (so UKoehler) scheint nicht nötig.
aliae . . quaedam . . aliae] um abzuwechseln; s. 10.14.
in Venerem proniores] s. 30.12.18.
Atheniensium populum] wie 5.2; vgl. 29.23.5; 30.43.4; das Folgende (fama est) nach Thuk. 1, 70, 2: kai\ e)pinoh=sai o)cei=s kai\ e)pitele/sai e)/rgw|, o(\ a)\n gnw=sin . ., para\ du/namin tolmhtai/ . .
supra vires] adverbiale Bestimmung zu audacem, wie 21.2.4: plus quam u. a.
cunctatorem] das Substantiv drückt die Eigenschaft als Geneigtheit so zu handeln schärfer aus; s. 22.12.12; 30.26.9; Thuk. § 3: a)/oknoi (die Athener) pro\s u(ma=s mellhta/s.
vix . .] Thuk. § 2: e)/rgw| ou)de\ ta)nagkai=a e)cike/sqai . . th=s te duna/mews e)ndea= pra=cai, th=s te gnw/mhs mhde\ toi=s bebai/ois pisteu=sai . .
in ea . . ingredientem] ‘beginnen’, dem e)cike/sqai entsprechend; L. betrachtet diesen Charakter als noch bestehend (fidit), obgleich das Volk ein anderes geworden ist; s. 39.37.1 f.
non negaverim] s. zu 24.8.5.
Asiae] Vorderasien; s. Cic. Or. 25: Caria et Phrygia et Mysia . .
regionem] s. 38.59.5.
inaniora] die viele Worte machen ohne tiefere Bedeutung, ‘inhaltsleer’; Mg. verm. vaniora; s. Gell. 18, 4, 10; das folgende sermonem
zeigt, dafs L. besonders an die Art der Rede (die der Asiani) gedacht hat; vgl. Quint. 12, 10, 16: inflati illi (Asiani) et inanes habentur.
tumidiorem] anders urteilt Cic. Brut. 25: Caria . . asciverunt aptum suis auribus opimum quoddam et tamquam adipatae dictionis genus, quod . . Rhodii numquam probaverant; ebenso Quint. 12, 10, 18; vgl. Mms. RG. 35, 562.
quod . . videamur] ‘weil wir uns einbilden mögen’; s. zu 2.27.6.
id ipsum] näml. das excellere.
non tam . .] läfst selbst das videri als nicht begründet erscheinen.
honoribus] s. 22.2.
satis quidem . .] ‘gewifs ist doch . .’; der Satz ist wie § 14 und 18 ohne Andeutung des logischen Zusammenhangs angereiht.
tunc in praesentia] damals als die Sache geschah, = ‘unter den damals gegenwärtigen (vorliegenden) Verhältnissen’, da castigata erat folgt; ähnlich 2.44.2: priore anno, in praesentia.
si . . est . . esset] setzt das als wirklich Angenommene dem, was unter anderen Verhältnissen sein könnte oder würde, entgegen, indem der bedingte Satz eigentlich von einer anderen Bedingung (etwa: si aequi essetis) abhängig zu denken ist; s. Cic. de fin. 4, 22: an senatus . . posset dicere . ., si dici potest; ad Att. 5, 18, 1; Senec. Ep. 1, 3, 4; vgl. 37.1.
parum ignominiae pensum est] vgl. 23.3.3: poenas pendere u. a.
piaculum] wie bei Göttern.
superbiam] vgl. Cato bei Gell. 6 (7), 3, 50: Rhodiensis superbos esse aiunt id obiectantes, quod mihi et liberis meis minime dici velim. sint sane superbi. quid id ad vos attinet? idne irascimini, si quis superbior est quam vos?
praesertim] weil der Gedanke zu Grunde liegt: ‘zumal wenn es nur . . sind’; s. 39.26.13.
iracundi] ‘nur leidenschaftliche’, wie prudentes, inferioris und superiorem substantivisch; s. 2.3.4; 22.12.12.
id enim vero] sarkastisch: ‘freilich das wäre . .’
etiam deos . . audimus] vgl. Tac. Ann. 1, 73: deorum iniurias dis curae (esse).
superat] = superest; s. 22.49.5; 29.24.11 u. a. Nachdem der Redner das im folgenden Angedeutete (si . . nostrum est: s. 23.1—10; verba tumidiora . . meruerunt: s. 23.11—19) nachgewiesen hat, zeigt er, wie ungerecht es sein würde, wenn an den Rhodiern der blofse Wille bestraft werden sollte.
tumidiora] s. zu 23.16. —
offensionem] ist wegen seiner Verbindung mit perniciem von meruerunt abhängig gemacht; perniciem merere ist wie piaculum, noxam, supplicium mereri (= ‘verschulden’) gesagt; vgl. zu 2.38.4; offensionem aurium meruerunt also = aures offenderunt.
voluntatis . . litem aestimari] s. 38.55.9; Abschätzung des Streitobjekts und Bestimmung der Summe, welche der Verurteilte zahlen soll; s. Rudorff 2, 133. 258. 442; der Genetiv, wie bei Cic. in Verr. 4, 22: Catonis lis aestimata est; der Sinn ist: ihr findet schon den Willen strafwürdig.
inter vos] attributiv, = ‘gegenseitig’; vgl. 21.39.9.
neque moribus . .] s. 26.3.8; vgl. Anton, Stud. 2, 143 f. Es ist derselbe Grundsatz, wie 1.58.9; vgl. Cato bei Gell. 6 (7), 3, 36: qui acerrime advorsus eos dicit, ita dicit: hostes voluisse fieri. ecquis est tandem, qui vestrorum (?), quod ad sese attineat, aequum censeat, poenas dare ob eam rem, quod arguatur male facere voluisse? nemo, opinor. § 37: ecqua tandem lex est tam acerba, quae dicat: si quis illud facere voluerit, mille minus dimidium familiae multa esto. § 38: sed si honorem non aequum est haberi ob eam rem, quod bene facere voluisse quis dicit (dicitur HJM.) neque fecit tamen, Rhodiensibus oberit (Lambecius; id oberit Jordan; non abierit Htz.; Rhodiensibusne oberit HJM.), quod non male fecerunt, sed quia voluisse dicuntur facere?
si nihil fecerit] ist eine beschränkende Bedingung zu dem schon von einer Bedingung abhängigen Hauptsatze: wenn einer das Verderben seines Feindes will, so wird er nicht bestraft, falls (gesetzt, dafs) er nichts gethan hat; s. 3.64.10; 39.42.7. Die Hdschr. hat utsinihil; dafür schrieb Gr. ut is, si nihil; früher Perionius etsi nihil mit einer nicht unpassenden Einräumung.
his . .] nur die wenigen Schuldigen haben Strafe verdient.
crimine] der poena gegenüber hier = Verbrechen, nicht = Anschuldigung; s. 42.9; zu 40.12.10.
ipsi nobis hanc dicimus legem] wir stellen das als Rechtsvorschrift, Rechtsgrundsatz für uns auf, nach dem wir beurteilt zu werden wünschen; zum Ausdruck s. 34.57.7: cum bello victis dicerentur leges; 38, 37, 5. Die nach dem vorhergehenden quidem zu erwartende Adversativpartikel fehlt, wie 36.19.10.
quod arguimur] s. zu 26.12.17.
si alii] s. 40.12.10.
partium . . fuimus] s. zu 23.14 die Stelle aus Cicero; vgl. 3.38.11; 42.30.4.
non] soll betont werden; sonst würde man civitas gegenüber non vos erwarten.
plerique eorum] nicht ii plerique oder plerique, weil ein wirkliches Partitivverhältnis vorliegt; zur Sache s. 10.4.
in potestate . . erunt] s. 23.9.
ceteri Rhodii] wir übrigen Rhodier sind unschuldig und verdienen keine Strafe.
cumulus] der damalige Überschufs mag den jetzigen Mangel decken (die Lücke ausfüllen); vgl. 43.6.12; über explere s. 23.5.5.
quam] näml. prosit; s. zu 20.9.
sententias] als Aussprüche, ‘Stimmen’ von Richtern; ponite = ‘lafst . . gelten’. Die Kürze des Ausdrucks (Philippum, Antiochum, Persea statt ‘unsere Thaten in den Kriegen der Römer mit Philipp usw.’.) ist bemerkenswert.
duae nos absolvunt] vgl. 37.54.4.
una dubia est] die Lesart ist unsicher, da die Hdschr. una aut dubia hat; Mg. verm. aut dubia est aut gravior. si illi . ., so dafs der Gegensatz in aut gravior etwa so zu vermitteln wäre: aut vera et ob eam causam gravior, wodurch aber die Rhodier ihre Schuld bekennen würden; auch ist nicht klar, wie eine Stimme gewichtiger sein kann als zwei. Wfsb. verm. una ita dubia est, ut gravior sit? (= dafs sie sein sollte?), um das Unzulässige der Annahme anzudeuten; ähnlich Kr. una autem (so auch Baumgarten und Harant) dubia est et gravior sit (so auch Htz.). Ich habe mit Htz. aut getilgt und das hdschr. ut gravior sit mit Va. (ebenso Harant) zum Folgenden gezogen.
gravior] ist wohl mit Beziehung auf die Bedeutung gesagt, die Ascon. in Mil. p. 49 angiebt: absolutus est sententiis plenius quam prius; graves (d. h. verdammende) habuit XVIIII, absolutorias duas et XXX.
illi . . si iudicarent . .; vos iudicatis] wenn jene, die drei Könige, über uns und unser Verhalten zu ihnen richteten, so würden sie uns verdammen; jetzt seid ihr Richter und müfst das entgegengesetzte Urteil fällen. Wenn auch ihr uns für schuldig erklärt, so verurteilt ihr uns nicht, sondern ihr vernichtet unsern Staat; denn wir werden nicht Krieg führen, sondern die Insel verlassen. Die Ausführung dieses Gedankens im folgenden ist rhetorisch übertreibend, dem tumidior sermo (s. 23.16) entsprechend.
non . . deliberatis . . non potestis] weil der Krieg nach der Ansicht des Redenden bei dem Ver-
fahren der Rhodier wirklich nicht eintreten kann, wenn sie auch über denselben beraten und beschliefsen, Flotten und Heere abschicken sollten.
perseverabitis] s. 15.7; ist hier nur ein anderer Ausdruck für si nos damnabitis.
legationem . . referamus] s. 25.5; zu 24.48.5.
quidquid . . virorum feminarum est] ist eine Ausführung von capita; ebenso § 12; das Asyndeton wie 22.1.
penatibus publicis privatisque] s. zu 3.17.11.
Romam veniemus] L. scheint an das ähnliche Verfahren der Tuskulaner 8, 37, 9 gedacht zu haben.
quidquid publici . . est] kann sich nur auf das Gold und Silber und das bewegliche Gut überhaupt beziehen.
in vestibulo] vgl. 1.36.5: in comitio in gradibus ipsis ad laevam curiae.
corpora] wie 8.37.9; 21.13.8 u. a.
vestrae potestati permittemus] es ist eine förmliche deditio, wie 1.38.2; vgl. 7.31.4, wo sie auch in Rom erfolgt. Da die Hdschr. vestra potestate hat, so vermutet Harant mit grofser Wahrscheinlichkeit: <in> vestram potestatem.
quodcumque] s. 42.50.9.
urbs . . diripiatur] obgleich soeben gesagt ist, dafs alles Wertvolle nach Rom geschafft werden soll; dafs mehrere Städte auf der Insel sind, wird auch 25.12 nicht beachtet.
Romani . .] Senat und Volk, welches den Krieg genehmigen mufs. In der Überlieferung der Hdschr. (possunt teste est enim) ist este Dittographie; das übrigbleibende läfst im Vorhergehenden einen zu iudicare possunt gegensätzlichen Gedanken vermissen; Va. ergänzt nach diesen Worten: <facere non possunt>.
aliquod] irgend ein, wenn auch wenig geltendes, = ‘ein bescheidenes’; vgl. § 4: ipsi . . legem; 22, 59, 19: suum quisque animum habet.
iudicium, quo . . iudicabimus] s. zu 24.22.8.
nec . . faciemus] ohne Rücksicht auf den fingierten Zug nach Rom; in ihrem Staate werden sie keine feindliche Handlung begehen.
iactantes] ‘schwenkend’; als noch dauernd bezeichnet, während sie sich erheben und weggehen; vgl. 44.42.4: manus tendentes.
tandem] um anzudeuten, dafs das vorher Erwähnte längere Zeit gedauert hat, und dafs die Rhodier
ihre flehende Stellung nicht haben aufgeben wollen.
consules] Licinius scheint noch in Rom gewesen zu sein, vielleicht auch Marcius; s. 17.2.
asper ingenio] vgl. 39.40.10: asperi procul dubio animo; = ‘der sonst . . war’.
egit] er trat auf als . ., ‘spielte’ den Gelinden und Milden; s. zu 4.56.13; Per. 49; dagegen ist 34.5.6: Catonem oratorem . . interdum . . trucem esse scimus omnes, cum ingenio sit mitis wohl nur rhetorische Wendung; anders Cic. p. Mur. 6: ego has partis lenitatis . ., quas me natura docuit, semper egi libenter.
simulacrum viri copiosi] da es sich hier, im Gegensatze zu asper ingenio, nur um eine Rede und das rednerische Talent Catos handelt, nicht um seinen Charakter, so scheint copiosi nicht unpassend; s. Cic. p. Caec. 64: mihi non copioso homini ad dicendum; Quint. 10, 1, 106: densior ille, hic (Cicero) copiosior; Q. 12, 5, 5; zu vir vgl. Q. 10, 3, 12: mirae facundiae virum; Q. 6, 3, 3: praecipui in eloquentia viri u. a.; aus der hier bezeichneten, wie Gell. 6 (7), 3 zeigt, noch zu Ciceros Zeit berühmten Rede konnte wohl ein Bild der Beredsamkeit und Redefülle Catos entnommen werden. Die La. ist nicht ganz sicher, da die Hdschr. simulacrumviricopiasidque hat; Mg. verm. simulacrum veri copiose . ., doch wäre simulacrum veri (‘ein Abbild der Wahrheit’) ganz eigentümlich ausgedrückt; copiose aber (so schreibt auch Htz.) kann man, da L. die Rede gar nicht wiedergeben will, nicht erwarten.
ipsius . .] es bedarf also einer Bearbeitung oder der Aufnahme derselben nicht; s. Gell. 6 (7), 3, 6: orationemque inclutam dicit, quae et seorsum fertur inscriptaque est pro Rhodiensibus et in quintae originis libro scripta est; über die letzte Angabe, die bei L. anders lautet, s. Nipperdey zu Nep. Cato 3, 3; Jordan, Catonis . . quae exstant, S. LVIf.
exstat . . inclusa] derselbe Ausdruck in der Per. 49; vgl. zu 23.2.9; die Fragmente der Rede, von Gellius erhalten, sind zusammengestellt von Jordan a. a. O. S. 21 f. und H. Peter, Hist. Rom. Relliquiae S. 80f.
ut nec . .] noch unbestimmter lautet die Antwort bei Pol. 30.4.9: ei) mh\ di' o)li/gous a)nqrw/pous tou\s au(tw=n fi/lous, kai\ ma/lista di' au)tou/s, h)/|desan kalw=s kai\ dikai\ws w(s de/on h)=n au)toi=s xrh/sasqai.
socii] nach § 9 zu verstehen.
Philocrates et Astymedes] erst hier trägt L. die Namen der Gesandten, die der Annalist, dem er vorher gefolgt ist, nicht gekannt zu haben scheint, aus Polybios nach, übergeht aber, was dieser von der Schrift des Astymedes sagt.
partim . . partim] s. 44.40.1; dieser und der folgende Satz sind etwas abgerissen, der Inhalt ist zum Teil aus einer anderen Quelle, zum Teil aus Polybios genommen, aber ver-
kürzt und in anderer Form wiedergegeben; s. Nissen 275.
quae agerentur . .] vgl. Pol. 30.5.1: oi( . . peri\ to\n *)astumh/dhn au)to/qi me/nontes parh/dreuon, xa/rin tou= mhde\n au)tou\s lanqa/nein tw=n prospipto/ntwn h)\ legome/nwn kata\ th=s patri/dos.
in praesentia] für jetzt, ‘vor der Hand; Härteres wird noch in Aussicht gestellt.
iusserunt] näml. patres; ein rascher, auffallender Wechsel des Subjekts; zu deducere ist Rhodios zu denken; die praefecti sind die Statthalter und Befehlshaber der Besatzungen, welche natürlich mit den Präfekten abziehen; vgl. 26.12; 33.30.2: praesidia . . deduceret (Philippus) u. a.; Pol. 30.5.12 läfst den Beschlufs dio/ti dei= *ka=ras kai\ *luki/ous e)leuqe/rous ei)=nai pa/ntas, o(/sous prose/neime *(rodi/ois meta\ to\n *)antioxiko\n po/lemon erst gefafst werden nach dem § 7 gemeldeten Abgang des Theaetetus von Rhodus; L. nimmt denselben voraus und scheint sich nicht zu erinnern, dafs er ihn schon 44.15.1 (nach Claudius Quadrigarius), über ein Jahr zu früh, erwähnt hat.
haec Rhodum nuntiata . .] dasselbe berichtet Polybios; aber bei ihm tritt es nicht nach der Nachricht von dem Senatsbeschlusse über die Karier und Lycier, sondern nach der Ankunft des Philokrates mit dem § 4 erwähnten Senatskonsulte ein; s. § 2: prospesou/shs de\ th=s a)pokri/sews tau/ths ei)s th\n *(ri/don, do/cantes a)polelu/sqai tou= megi/stou fo/bou tou= kata\ to\n po/lemon, ta)/lla kai/per a)kmh\n o)/nta dusxerh= r(a|di/ws e)/feron.
quae . . fuissent] ‘obgleich dasselbe (unter anderen Umständen) . . gewesen wäre’.
cum bellum timuissent] ist Erklärung von maioris mali.
coronam . .] vgl. Pol. § 4: paraxrh=ma yhfisa/menoi th=| *(ra/mh| ste/fanon a)po\ muri/wn (dismuri/wn Nissen) xrusw=n kai\ katasth/santes presbeuth\n a(/ma kai\ nau/arxon *qeai/thton, e)ce/pempon qerei/as a)rxome/nhs . . peirasome/nous kata\ pa/nta tro/pon summaxi/an sunqe/sqai pro\s *(rwmai/ous. Der Gehalt des Kranzes ist wohl in der Hdschr. des L. treuer erhalten als in der des Polybios, da schon der Zweck einen gröfseren Aufwand forderte; vgl. 44.14.3.
Theaetetum] ein von Polybios (s. 27.11.2; 28.2.3. 14, 3 u. a.) oft erwähnter Anhänger der Römer.
in . . legationem] s. 42.26.7.
ut nullum . . scitum populi fieret] s. zu 25.33.6; vgl. Pol. § 5: boulo/menoi di/xa tou= yhfi/smatos kai\ presbei/as a)potuxei=n, e)a\n a)/llws do/ch| *(rwmai/ois, di' au)th=s de\ th=s tou= naua/rxou proaire/sews th\n kata/peiran poih/sasqai.
nisi] hier wenig verschieden von si non.
maior a repulsa ignominia] s. 3.15.7; 10.5.2; 25.26.7 u. a.
id unius erat ius . .] s. Pol. § 5: th\n ga\r e)cousi/an ei)=xe tau/thn
o( nau/arxos e)k tw=n no/mwn; nach dem Ausdruck bei L. könnte es scheinen, als ob der Nauarch nur das Recht gehabt hätte, die gerade vorliegende Sache zu verhandeln, wenn man nicht de ea re als Ausflufs seines Rechtes überhaupt betrachtet.
sine rogatione ulla perlata] ist, wenn in perlata kein Fehler liegt, eine ungewöhnliche Ausdrucksform, da durch die Präposition das Wesen des Abl. abs. aufgehoben wird; sie ist vielleicht veranlafst durch die nahe Verwandtschaft von sine und non; s. 3.52.2 (Mg.); 5, 4, 4; vgl. Hor. Carm. 3, 6, 29: non sine conscio marito surgit, wo non sine conscio marito = conscio marito ist.
tot annos] s. Pol. § 6: w(s sxedo\n e)/th tettara/konta pro\s toi=s e(kato\n kekoinwnhkw\s o( dh=mos (*(rodi/wn) *(rwmai/ois tw=n e)pifanesta/twn . . e)/rgwn ou)k e)pepoi/hto pro\s au)tou\s sumaxi/an; darnach wäre die Verbindung schon gegen 447/307 geschlossen worden; L. hat jedoch, wenn nicht in der 2. Dekade die Sache erwähnt gewesen ist, erst 31.2.1 von einer rhodischen Gesandtschaft in Rom berichtet; s. 22.1; vgl. 28.7.13; 37.54.4.
amicitia] hierzu ist aus dem Folgenden cum Romanis hinzuzudenken.
sociali foedere] wie 34.57.9; vgl. 8.4.3; 32.22.11: familiari amicitia plerique illigati Philippo erant u. a.
ob nullam aliam causam] vgl. 38.41.1: nullam ob aliam causam; 42, 40, 10: quaerendo, quam ob causam u. a.
spem . . absciderent] s. 24.30.12: spe undique abscisa; zu 44.13.3; vgl. Pol. § 8: boulo/menoi . . mhde/na tw=n e)n tai=s u(peroxai=s kai\ dunastei/ais a)pelpi/zein th\n e)c au(tw=n e)pikouri/an . . ou)k e)bou/lonto . . prokatalamba/nein sfa=s au)tou\s o(/rkois . . a)ll' a)ke/raioi diame/nontes kerdai/nein ta\s e)c e(ka/stwn e)lpi/das; zur Sache s. 41.20.7; 42.12.3; Diod. 31, 47 f.
si quid opus esset] vgl. 13.3. Wfsb. vermutete, dafs si quo id opus esset zu lesen sei (quo nach Bk.) und verglich 26.9.9: si quo usus operae sit; Harant: si cui id opus esset; für Vahlens Verbesserung spricht der Umstand, dafs 44.34.5 in der Hdschr. dieselbe Verschreibung angetroffen wird.
tunc utique . .] utique ist wohl mit petenda zu verbinden; s. Pol. § 9: to/te de\ mega/lhn e)poiou=nto filotimi/an, boulo/menoi tau/ths th=s timh=s tuxei=n para\ *(rwmai/wn.
ipsis] im Gegensatze zu aliis; Ursinus wollte dafür ipsos schreiben.
sub idem . . tempus] in Bezug auf tunc; vgl. Pol. § 11: a)/rti . . tw=n peri\ to\n *qeai/thton katapepleuko/twn a)pe/sthsan *kau/nioi. § 12: kata\ de\ to\n au)to\n kairo\n h( su/gklhtos e)ce/bale do/gma dio/ti dei= *ka=ras kai\ *luki/ous e)leuqe/rous ei)=nai; da L. das letztere schon vorausgenommen hat (s. § 6), so mufste er eine andere Wendung suchen: si . . forent; s. Nissen 276.
Caunii] s. 33.20.12; Appian.
Mithr. 23: *kau/nioi *(rodi/ois u(potelei=s . . . a)po\ *(rwmai/wn a)feqe/ntes ou) pro\ pollou= (dem mithridatischen Kriege).
Mylasenses] 38, 39, 8 sind sie für immunes erklärt worden; vgl. Pol. 22.24.4.
Euromensium . .] s. 32.33.7; 33.30.3, wo sie für frei erklärt werden; später müssen sie von den Rhodiern abhängig geworden sein; s. § 13: provincia.
civitatis] der Rhodier.
ut non sentirent] Folge von non fracti animi ist nicht sowohl das sentire, als das diesem entsprechende Handeln; s. § 13.
si . . forent] wenn der § 6 erwähnte Beschlufs ausgeführt würde; s. 43.7.3: naviter.
cetera] auch dazu ist si zu denken; s. 22.39.3; 40.14.11; vgl. 45.36.1.
includi . . posset] findet sich bei Polybios nicht; zur Sache vgl. 44.14.10.
sterilis agri] gehört, wie parvae, als Attribut zu insulae; s. 3.62.6.
urbis] s. zu 25.13.
Cibyratarum] s. zu 38.14.3.
Alabandensisque] da die Hdschr. alabandeniquequialabandesium hat und Alabandeni ebenso gebildet werden konnte, wie Mylaseni (s. 38.39.8) neben Mylasenses, Coroneus neben Coronensis (s. 36.20.3) u. a., so ist Wfsb. zweifelhaft, ob L. an u. St. Alabandensisque (s. 38.13.4; 43.6.5) oder Alabandenosque geschrieben hat.
Euromensium provinciam] nach römischem Ausdruck, um sie als abhängig zu bezeichnen; auch Polybios (ta\s e)n *eu)rw/mw| po/leis) erwähnt einen (wohl nach der Stadt genannten) Bezirk; § 11 hiefs es Euromensium oppida, obgleich Polybios denselben Ausdruck hat, der hier durch Euromensium provincia wiedergegeben ist. Da Euromus in Karien liegt, so mufs wohl angenommen werden, dafs die auch jvon Polybios berichtete Unterwerfung erfolgt sei, ehe der Senatsbeschlufs über die Freiheit der Karer bekannt oder ausgeführt wurde.
et ipsi] gehört, wenn es richtig ist, zu coniuncto exercitu und steht in Beziehung zu asciverant auxilia; vgl. Pol. § 15: e)ni/khsan ma/xh| *mulasei=s kai\ *)alabandei=s, a)mfote/rwn paragenome/nwn meta\ stratia=s e)p' *)orqwsi/an; dies eine St. Kariens in der Nähe des Mäander; s. Strabo 14, 1, 47, p. 650.
Unterwerfung epirotischer Städte. Anordnungen in Illyrien. Pol. 30.7.
dum . . interim] ein nicht seltener Übergang; s. 3.17.12 u. a.
in Macedonia] das Kap. 4—14 Erzählte; in Aegypto ist von L. selbst oder dem Abschreiber übergangen.
Scodrae] s. 44.31.2; hängt von praefecit ab, wie im folgenden Rhizoni . ., nicht von praesidio inposito, so dafs inposito absolut gebraucht ist; vgl. § 4.
Dem Schriftsteller mag indes auch eine Beziehung zu inposito vorgeschwebt haben; vgl. 8.16.10; 9.24.14. 40, 20; 38, 30, 1; 43, 19, 1.
Rhizoni] j. Risano; nördlich von Epidaurus; s. Strabo 7, 5, 7, p. 316: meta\ d' ou)=n th\n tw=n *)ardiai/wn . . parali/an o( *(rizoniko\s ko/lpos e)sti\ kai\ *(rizwn po/lis; Ptol. 2, 17, 12: *(rizana; vgl. CIL. III 285.
Olcinio] weiter südlich an der Küste; s. Plin. 3, 144: oppida . . Rhizinium . . Olcinium, quod antea Colchinium dictum est.
Licinium] nicht der gewesene Konsul (s. 44.17.4); er wird in dem Kriege ebenso wenig erwähnt als Gabinius.
reliquo exercitu] Abl. der Begleitung; vgl. 23.43.5; 36.30.3 u. a.; Gryn. fügte cum vor reliquo ein, und die Herausgeber sind ihm gefolgt; aber cum ist in dieser Ausdrucksweise kaum häufiger als der blofse Abl.
in Epirum] über die Verhältnisse dort s. zu 43.3.7; über Phanota vgl. 43.21.4 f.
omni multitudine . .] die sätlichen Bewohner der Stadt gehen dem Sieger entgegen; geschieht öfter.
cum infulis] vgl. 25.1; 25.25.6; 44.19.7: cum ramis oleae u. a.
hinc] die Hdschr. hat hic, was hier so wie an den zu § 2: praesidio inposito erwähnten Stellen gesagt sein könnte; passender ist aber hinc, da L. den Ausgangspunkt der Bewegung bei solchen Märschen anzugeben pflegt; s. 27.11.28, 3. 4 u. a.
in Molossidem] soll wohl bedeuten: aus dem Teil von Epirus, in dem Phanota lag (Chaonia), nach Molossis; denn auch das letztere gehört zu Epirus.
transgressus] nämlich est; s. 22.7.
Passaronem] die alte Hauptstadt von Epirus, nicht weit südlich von Dodona; die Lage der folgenden Städte ist nicht näher bekannt; Steph. Byz.: *te/kmwn, po/lis *qesprwtw=n deutet auf eine südlichere Lage von Tekmon; vgl. Bursian 1, 25.
Antinous et Theodotus] Pol. 27.13 erzählt, wie beide durch die Intriguen des jüngeren Charops genötigt wurden, die Sache der Römer aufzugeben; dann fährt er fort 30.7.2: mete/rriyan pro\s *perse/a to\ tw=n *molottw=n e)/qnos *)anti/nous kai\ *qeo/dotos kai\ *ke/falos met au)tw=n. a)ntipeso/ntwn tai=s e)pibolai=s au)tw=n i(losxerw=s kai\ perista/ntos tou= kindu/nou, . . pa/ntes o(mo/se xwrh/santes toi=s parou=sin a)pe/qanon gennai/ws.
Persei] ist wegen des Gegensatzes adversus Romanos als Genet. object. zu nehmen; s. 4.21.3: favore nominis; vgl. 31.3: favor in regem.
auctores desciscendi] s. zu 1.59.4.
conscientia privatae noxae . .] vgl. 23.15.7; privatae = was sie allein (persönlich) verschuldet hatten; communi = der ‘alle treffende’ Untergang des Staates; s. Sall. C. 31, 9: incendium meum ruina restinguam; Cic. in Cat. 2, 21.
hiscere] hat allgemein die Bedeutung ‘sich äufsern’ (eig. ‘den Mund aufthun’); s. 37.13; 6.16.3: nec adversus dictatoriam vim . . hiscere audebant; 9, 4, 7; 10, 19, 7; 39, 12, 5; 44, 45, 10 u. a.
et ipse] geht auf nobilis, nicht auf adulescens.
a Romanis metus] s. zu 2.24.3: ancipiti metu et ab cive et ab hoste; die beiden Begriffe metus und timor (s. 26.20.5) sind absichtlich neben einander gestellt.
noxae] Abstr. pro concreto; vgl. 4.11.1; 23.25.7: qui eorum ex fuga Cannensi essent u. a.
accessionem] s. zu 7.2.
fando audivi] vgl. 22.30.3; es ist zu ergänzen: ‘von manchen’ (eos); zur Konstr. vgl. 6.2.9; 31.18.1; 42.52.10; Nipp. zu Tac. Ann. 4, 23.
pro se] vgl. 2.55.6.
orbis terrarum] s. 21.30.10.
Cephalonis] hat hier die Handschrift; dagegen heifst er 43, 18, 2, wie bei Polybios (s. d. St. zu § 5), Cephalus, weshalb Gr. auch an u. St. Cephali vermutet.
ipso interfecto] steht ohne Beziehung auf das thätige Subjekt; s. 39.54.13; 42.16.7; er wurde von den Mitbürgern ermordet.
divisisque . .] vgl. 37.45.19; 43.23.6.
quinque legati] dafs mit diesen die Anordnungen besprochen worden sind, geht aus de sententia consilii hervor; vgl. 17.1.
evocatis] s. 31.27.3 u. a.
provincia] das Land, in dem Anicius den Krieg zu führen beauftragt war; s. 28.10.
pro tribunali] wie 38.54.9: pro rostris, = ‘von . . aus’.
liberos] s. 35.46.11.
et castellis] über et vor dem dritten Gliede s. 44.43.6; zu 3.1.5; Mg. streicht oppidis; es wird so zugleich bestimmt, dafs das Land keine römische Besatzung haben soll; s. 34.51.1; vgl. Kuhn, Die städt. und bürgerl. Verfass. des röm. Reichs 2, 24.
deducturum] s. 25.6.
inmunes] ‘abgabenfrei’; sie sollen keine Steuern an die Römer
zahlen; s. 33.32.5; Marq. 1, 349.
Issenses] die Bewohner der Insel Issa; s. zu 43.9.5; sie haben sich schon in dem illyrischen Kriege 535/219 an die Römer angeschlossen; vgl. Pol. 2.11.
Taulantios] östlich von der Mark von Epidamnus; s. Thuk. 1, 24, 1: *)epi/damno/s e)sti po/lis e)n decia=| e)sple/onti to\n *)io/nion ko/lpon. prosoikou=si d' au)th\n *taula/ntioi ba/rbaroi, *)illuriko\n e)/qnos; Plin. 3, 144: eo tractu fuere . . proprie dicti Illyrii et Taulantii et Pyraei.
Dassaretiorum] s. 27.32.9; 31.33.5; 42.36.9.
Pirustas] s. Ptol. 2, 17, 8: e)nto\s de\ th=s *dalmati/as *daou/rsioi . . *pirou=stai; nach Strabo 7, 5, 3, p. 314 sind sie Pannonier, wahrscheinlich am oberen Lauf des Apsus; über die Verbindung Dassaretiorum Pirustas s. zu 32.29.7: Gallorum Boios.
quod . . defecissent] scheint sich auf die vorher erwähnten Staaten zu beziehen, obgleich in den erhaltenen Teilen der letzten Bücher des L. nur der Übertritt der Dassaretier zu den Römern bestimmt erwähnt ist; s. 42.36.9: ad occupanda Dassaretiorum et Illyriorum castella ipsis arcessentibus praesidia; der Abfall der anderen Staaten ist in et Illyriorum nur angedeutet.
Daorseis] s. die St. aus Ptol. zu § 13; Strabo 7, 5, 5, p. 315: ei)=q' o( *na/rwn (j. Narenta) potamo\s kai\ oi( peri\ au)to\n *dao/rizoi kai\ *)ardiai=oi kai\ *plhrai=oi, w(=n toi=s me\n plhsia/zei nh=sos h( me/laina *ko/rkura kaloume/nh . .; liegt auf der Halbinsel Sabioncello; s. Mannert 7, 293. 302; auf einer Inschrift (s. Rhein. Mus. 16, 296) findet sich Annaius . . Daverzus Delmatarum; App. Illyr. 2: *da/rsioi; 44, 30, 9 wird nur eine Stadt Caravandis genannt, das an u. St. Erwähnte bezieht sich wohl auf ein anderes Verhältnis.
Dassarensibus] diese und die Selepitani scheinen sonst nicht erwähnt zu werden.
ceterisque Illyriis] näml. von den durch den Sieg über Gentius unterworfenen.
dimidium . . eius, quod] s. 29.11; die Steuer wurde wahrscheinlich durch die Staaten selbst, nicht von Rom aus erhoben; s. Nitzsch, Die Gracchen 174.
quae supra dicta est] in der Handschrift steht dictam statt dicta, und hierin ist vermutlich ein Ortsname zu suchen; welcher aber, ist nicht sicher. Mg. meint Issam; doch wäre es auffallend, wenn nach einer kleinen, weiter als andere vom Festlande getrennten Insel ein Teil des Festlandes bestimmt worden sei; es scheint der nördliche Teil Illyriens zu sein.
Labeatas] an dem See Labeatis; s. 44.31.10; sie bilden den südlichen Teil.
Agravonitas . .] der mittlere Teil; die Agravonitae werden sonst nicht genannt; da hingegen Plin. 3, 144 und Ptol. 2, 16 (17), 5 eine Stadt Acruvium in der Nähe von Olcinium erwähnen, so ist vielleicht diese gemeint, und der Name der Einwohner dieser Stadt (Acruvionitas nach Douiatius) in der Hdschr. verschrieben.
for-
mula] hier = ‘Grundgesetz’, d. h. die Urkunde, welche die Bestimmung der Verfassung, Rechte und Pflichten der Illyrier enthält; anders 43.6.10; vgl. Marq. 1, 143. Mg. streicht in vor Illyrico, MMüller hält es für Korrekturvariante und empfiehlt Inlyrico zu schreiben.
inde] statt des hdschr. in von MMüller empfohlen; s. zu 26.4; ebenso Harant. Über den Ausdruck Epiri Passaronem vgl. zu 4.2.
Bestrafung einiger Städte. Rundreise des Aemilius Paulus durch Griechenland. Pol. 30.14. 15; Plut. Aemil. 28.
regressum] s. 2.3 f.; durch iam scheint L. anzudeuten, dafs er diese Rückkehr als nicht gar lange nach der Abreise erfolgt gedacht hat; s. § 5: auctumni.
Aeginium] s. 44.46.3.
Agassas] s. 44.7.5, wo das Bündnis bei inmunes . . victuros vorausgesetzt wird.
defecerant rursus] wahrscheinlich hatten sie sich bei dem Rückzug der Römer (s. 44.8.5) wieder an Perseus anschliefsen m¨ssen.
novum crimen] wahrscheinlich ist das bereits 44.46.3 Erzählte gemeint, aber nach verschiedenen Quellen in einigen Punkten abweichend dargestellt; wenigstens wäre es auffallend, wenn zwei Städte, von denen überdies die eine nicht weiter bekannt ist, gleichen Namen gehabt und fast in gleicher Weise gehandelt hätten und behandelt worden wären.
in quosdam . .] 44, 46, 3 wird ein Ausfall aus der Stadt erwähnt, der erfolgte, weil man von der Schlacht bei Pydna noch nichts Bestimmtes gehört hatte.
hostiliter] s. 44.42.6.
Aeniorum . . urbem] es scheint die 44.10.7. 32, 7 erwähnte Stadt gemeint, deren Bewohner 40, 4, 4 Aenianes heifsen; indes konnten für dieselben verschiedene Namen gebildet sein; vgl. zu 25.13: Alabandensis und zu 40.4.4; Drak. schreibt Aeneatum.
quoque] bezieht sich nur auf diripiendam, nicht auf den Anführer L. Postumius; über diesen s. zu 15.10.
pertinacius . .] ist vorher nicht erwähnt.
auctumni] da die Schlacht bei Pydna am 4. Sptbr. (22. Juni) 586/168 stattgefunden hatte, so wird die Reise, da 16, 1 ein neues Jahr begonnen hat, fast ein Jahr nach derselben unternommen; Aemilius hatte also Zeit genug, die Verhältnisse Macedoniens kennen zu lernen, in Rom Vorschläge zu machen (s. 18.1) und für Macedonien Einrichtungen vorzubereiten; s. 32.7.
tempus . . temporis initio] wenn auch die Wiederholung von tempus bei L. nicht auffällt, so ist doch temporis initio eigentümlich ausgedrückt.
ad circumeundam Graeciam . . uti] vgl. Caes. BG. 4, 31, 2: earum materia . . ad reliquas (naves) reficiendas utebatur.
Als griechisch gebildeter Mann (s. 8.6) benutzt Aemilius die Mufse, um die berühmtesten Punkte Griechenlands zu besuchen; s. Claussen, Aeneas 979. 1100; Lange 2, 285.
maiora . . sunt] Gegenstände, welche, weil sie durch den Ruf verherrlicht sind, wenn man von ihnen hört, gröfser erscheinen, als sie wirklich sind; s. 21.32.7; Sall. C. 8, 2; ob L. hier seine eigene Ansicht oder die seines Gewährsmanns oder die des Aemilius ausspricht, ist nicht klar; in Bezug auf letzteres scheint 28.5 gesagt, wo erzählt wird, dafs die Erwartung des Aemilius übertroffen sei.
Sulpicio] s. 44.37.5.
tegentibus latera] s. 32.39.8; 42.65.14.
Scipione filio] s. 40.4; 44.44.2: Lange 2, 304 f.
Athenaeo] er scheint immer bei dem Heere geblieben zu sein; s. 42.55.7.
per Thessaliam] 28, 6 kehrt er nach Demetrias zurück, ist also wohl von Amphipolis (s. 9.1) zunächst dorthin gereist.
Delphos] hier ist er nach 41.3 schon früher gewesen; vgl. 36.11.6.
imposituri . . fuerant] vor dem Kriege oder vor der Niederlage des Königs hatte man die Absicht gehabt . .; s. zu 22.22.19; Pol. 30.15: ki/onas ga\r kateskeu/aze *perseu/s, kai\ tau/tas katalabw\n a)telei=s *leu/kios *ai)mi/lios e)telei/wse kai\ ta\s au(tou= ei)ko/nas e)pe/sthsen; vgl. 36.20.3; Plut. a. a. O.
Lebadiae] an der Westgrenze von Böotien.
Iovis Trophonii] Throphonios, nach der Sage König von Orchomenos, wurde als eine besondere Gestalt des *zeu\s xqo/nios in dem Tempel bei Lebadia verehrt, in dem die Statue des Gottes von Praxiteles stand. An dem Tempelhaine flofs der Bach *(/erkuna vorbei, in dessen Wasser die das Orakel Befragenden baden mufsten; das Orakel selbst war schon zu Krösus' Zeit berühmt; s. Herodot 1, 46.
os specus . .] auf dem Berge, an dem der Tempel stand, war das Orakel, eine künstlich angelegte und ausgemauerte, nach unten sich verengende Höhle, in welche die das Orakel Befragenden nach vielfachen Reinigungen hinabgelassen, dann betäubt wieder heraufgezogen wurden und nach dem, was sie gesehen und erfahren hatten, von den Priestern die Deutung der ihnen zu teil gewordenen Offenbarung erhielten; s. Paus. 1.34.2; 4, 32, 5; 9, 39, 3 f.; Preller GM. 2, 501; Bursian 1, 206 f.
deos] Trophonios und Hercyna; ist hier von sciscitatum abhängig, welches sonst absolut gebraucht wird, wenn vom Befragen eines Orakels die Rede ist; s. 1.56.10; 22.57.5; vgl. Cic. de div. 1, 76.
Hercynnaeque] die Nymphe der oben erwähnten, an der westlichen von den Höhen, welche den Thalkessel von Lebadia bilden, entspringenden Quelle wurde mit Trophonios vereint in einer Grotte über dem Quell verehrt. Über die Namensform vgl. Plin. 31, 15.
Chalcidem] er hat
sich durch Böotien zuerst nach Euboea begeben.
ad spectaculum] ‘zum Anschauen’; s. 7.4; vgl. 35.49.11: nihil aliud quam Aulide atque Euripo spetatis; 35, 51, 1.
Euripi] s. 28.6.10; 31.22.8.
tantae insulae] s. 21.30.5.
ponte continenti iunctae] die seit Ol. 92, 3 bestehende Brücke wird hier als noch vorhanden vorausgesetzt; s. zu 35.50.8.
Aulidem] Chalcis schräg nach Süden gegenüber, in Böotien. Da die Hdschr. aulidem erattraicit hat, so verm. Kr., dafs rate vor traicit einzufügen sei; Wfsb. empfiehlt freto traicit, MMüller mari traicit (mari = ‘zu Wasser’, im Gegen satz zur Brücke) nach 28.7.2; 35.51.1.
trium milium spatio distantem] vgl. 35.51.1.
portum] der baqu\s limh/n, eine weite Bucht südlich von Aulis, wo sich nach der Sage die Flotte der Griechen vor der Abfahrt nach Troja sammelte und durch Windstille eine Zeit lang zurückgehalten wurde; der Ankerplatz wird an u. St. selbst Aulis genannt; vgl. Hom. II. 2, 303 f.; Bursian 1, 218.
quondam] attributiv; s. 8.1.9: suos semper hostes . . numquam amicos; 43, 19, 10: interim; vgl. zu 1.39.3.
mille navium] runde Zahl statt der 1186 bei Homer, die sich von Aeschylus Agam. 45 an oft bei Dichtern findet; s. Verg. Aen. 2, 198; Ov. Met. 12, 7; Sil. It. 8, 622; vgl. Thuk. 1, 10.
Dianaeque templum] hängt noch von einem aus traicit zu entnehmenden Begriffe (petiit, adiit) ab, wenn dieser nicht vor ubi ausgefallen ist; der Hafen wird besucht, weil dort die Flotte vor Anker gelegen hat, der Tempel wegen des Opfers; Kr. liest templo; der Tempel Iag in Aulis; s. Paus. 9.19.5.
filia victima . . admota] s. 27.34.3; vgl. 21.4.
aris admota] hier = ‘an den Altar gebracht’, wie 21.1.4, da Iphigenia nach Tauris entrückt wurde; sonst heifst diese Verbindung auch ‘opfern’; über aris s. 10.38.8 f.; 21, 1, 4; 41 20, 8.
rex . . regum] hier wegen des Verhältnisses, in dem Agamemnon zu den übrigen Fürsten stand; vgl. Cic. ad fam. 9, 14, 2; sonst wird der Perser-oder Partherkönig so genannt; s. Suet. Calig. 5. Vielleicht steht die ungewöhnliche Bezeichnung mit dem Umstande in Verbindung, dafs man den Pompeius als Gegner des Caesar (eines Nachkommen des Aeneas) spottweise Agamemnon und König der Könige nannte; vgl. Plut. Pomp. 67; Caes. 41. Im folgenden fehlt ein Begriff wie petiit oder impetravit und nach dem Zusammenhange inde Oropum.
Oropum Atticae] s. 26.15; Plin. 4, 24: Oropus in confinio Boeotiae; Thuk. 2, 23; Bursian 1, 219; die Stadt gehörte früher zu Böotien, wurde aber schon gegen das Ende des 6. Jahrhunderts, dann wieder durch Philippus Ol. 110, 3 von Athen abhängig, obgleich die Böoter diesen den Besitz bestritten; in dem Gebiete der Stadt, 1 1/2 Stunde südöstlich an den östlichen Vorbergen des Parnassus, lag das Heiligtum des Amphiaraus, der an u. St. mit vates anticus bezeichnet ist (s. Ov. Met. 9, 407), welcher nach der Sage hier von der Erde verschlungen war und darnach als
göttlicher Prophet den Fragenden in Träumen Orakel erteilte; s. Herod. 1, 46; 8, 34 u. a.; Preller GM. 2, 361.
fontibus rivisque . .] das Heiligtum lag in einem von mehreren Bächen durchflossenen Engthale.
amoenum] mit dem Abl., wie bei Curt. 5, 1, 32: horti . . multarum arborum umbra et proceritate amoeni und 7.2.22: recessus . .amoenos nemoribus.
et ipsas] wie die § 9 und 10 erwähnten Orte; quidem steht tamen gegenüber. Athen bot zwar gleichfalls vieles, was nur wegen des hohen Alters gefeiert war, aber auch vieles Grofsartige, das seiner selbst wegen und noch damals sehenswert war.
vestutate famae] vgl. 26.7: noxae; 1, 41, 4; 2, 60, 2: tantae concordiae ducis exercitusque; 4, 11, 2 u. a.; zur Konstr. vgl. 7.28.7: plena religione civitas; 26, 7, 7; 38, 58, 3 u. a.
arcem] die Akropolis mit den Propyläen und mehreren berühmten Tempeln; s. Bursian 1, 306.
portus] Piraeeus, Munychia, Zea, Phaleron.
muros . .] die makra\ tei/xh; vgl. zu 31.26.8; Bursian 1, 267 f.
navalia] Docks, Arsenale usw. Darnach scheint ein Substantiv zu fehlen, da die navalia dem Staate, nicht einzelnen angelören.
magnorum imperatorum] wohl Themistokles, Perikles, Konon, Lykurgos.
materiae] aus Marmor, Erz, Holz, Elfenbein; manche waren vergoldet, wie die chrysoelephantine Statue der Athene von Phidias.
artium] Plastik, Toreutik, Malerei, Architektonik; s. 25.40.2.
praesidi arcis] wie 31.30.9; es kann nur *)aqh/nh *polia/s oder *poliou=xos gemeint sein, welcher auf der Burg das Erechtheion und der Parthenon heilig waren, so dafs man eher praesidi urbis in arce er warten sollte; indes die spätere Akropolis wurde ursprünglich po/lis genannt, und deren Schützerin war Athene im engeren Sinne; s. Paus. 1.26.7; vgl. Val. Max. 5, 3 ext. 3.
facto] s. 27.7; 44.19.4: perfecto.
ante excidium] durch Mummius; Erklärung von tunc; die Wiederherstellung der Stadt durch Caesar (s. Paus. 2.1.2) wird nicht berührt, wahrscheinlich weil L. nur wiedergiebt, was Polybios erwähnt hatte, selbst aber an die Gründung der Kolonie nicht dachte.
quoque] weil auch die Stadt ein glänzendes Schauspiel bot; s. Pol. 30.15.1a: o( de\ qauma/sas th\n th=s po/lews qe/sin kai\ th\n th=s a)kropo/lews eu)kairi/an pro/s te tou\s e)nto\s *)isqmou= kai\ tou\s e)kto\s a)polambanome/nous to/pous; vgl. Plin. 4, 4, 9 f.
arx] Akrokorinth; s. 32.23.7, Strabo 8, 6, 21, p. 379: o)/ros u(yhlo\n . . ei)s o)cei=an teleuta=| korufh/n . . ou(= to\ me\n pro\s a)/rkton me/ros e)sti\ to\ ma/lista o)/rqion, u(f' w(=| kei=tai h( po/lis.
intra moenia] s. Strabo a. a. O.: sumperiei/lhpto de\ tw=| peribo/lw| tou/tw| (die Stadtmauer) kai\ to\ o)/ros au)to\ o( *)akroko/rinqos . .; das hdschr. inter omnia, = ‘vorzüglich’ (s. Curt. 3, 3, 17), kann nicht richtig sein, da
die Gegend um Korinth flach war und die Burg hoch lag; Mg. verm. inter plana omnia.
in immanem altitudinem] s. Strabo a. a. O.: o)/ros u(yhlo\n o(/son triw=n h(/misu stadi/wn e)/xon th\n ka/qeton (senkrechte Höhe), th\n d' a)na/basin kai\ tria/konta stadi/wn.
scatens . .] ‘ganz voll von ..’; s. Strabo a. a. O.: u(po\ . . th=| korufh=| th\n *peirh/nhn ei)=nai sumbai/nei krh/nhn. Akrokorinth besteht aus zwei Berghörnern, welche aber erst in bedeutender Höhe aus der gemeinschaftlichen Wurzel sich trennen; die westliche (to\ pro\s a)/rkton bei Strabo) ist höher als die östliche, auf jener, auf einem kleinen Plateau unterhalb des Gipfels, befindet sich die berühmte Quelle Pirene und in der Nähe derselben noch andere Quellen ohne sichtbaren Abflus; vgl. Göttling, Ges. Abh. 1, 131.
duo maria] am Fufse des Berges der blaue Korinthische Meerbusen (Golfo di Lepanto) östlich der grüne saronische Meerbusen.
artis faucibus] ‘durch die schmale Landenge’; s. 32.21.26: paeninsula est Peloponnesus, angustis Isthmi faucibus continenti adhaerens; 33, 17, 6.
dirimens] s. 22.15.4.
Sicyonem] nordwestlich von Korinth; s. 27.31.1; 32.19.6; Pol. 30.15.1: e)pishmhna/menos de\ tou= *sikuw=nos th\n o)xuro/thta kai\ to\ ba/ros th=s tw=n *)argei/wn po/lews h)=lqen ei)s *)epi/dauron.
Argos] 32, 25, 11; 34, 25, 4. 41, 4; L. hat über die Merkwürdigkeiten beider Städte nichts erwähnt.
Epidaurum] s. 10.47.7; in Argolis, südlich am saronischen Meerbusen.
Aesculapi nobili templo] s. 24.3.3; der berühmteste unter den Tempeln des Gottes; s. Strabo 8, 6, 15, p. 374: kai\ au(/th d' ou)k a)/shmos h( po/lis kai\ ma/lista dia\ th\n e)pifa/neian tou= *)asklhpiou= qerapeu/ein no/sous pantodapa\s pepisteume/nou, kai\ to\ i(ero\n plh=res e)/xontos . . tw=n a)nakeime/nwn pina/kwn, e)n oi(=s a)nagegramme/nai tugxa/nousin ai( qerapei=ai.
nunc vestigiis . . ] ob L. die Plünderung des Tempels unter Sulla (s. Paus. 9.7.4) selbst zu dem Berichte des Polybios hinzugefügt hat oder eine von diesm berührte, frühere Beraubung des Tempels meint, läfst sich nicht sicher entscheiden; s. Nissen 276.
remediorum . . mercedem] zur Wortstellung s. 24.8.5: cur M. Valerio non diffideretur adversus similiter provocantem arma capienti Gallum ad certamen; 25, 18, 5; 36, 31, 10 u. a.
magnificentia] s. 1.55.9.
disciplina. .] s. 39.37.1 f. Nach memorabilem hat die Hdschr. ac silentiam, was Kr. in ac Pallantium verwandelt hat; da jedoch dieser Ort weder oft erwähnt wird (s. Paus. 8.3.1; Plut. Kleom. 3; Plin. 4, 20) noch überhaupt irgend bedeutend gewesen zu sein scheint, und die Bewohner desselben nach Megalopolis bei dessen Gründung verpflanzt worden waren (s. Xen. Hell. 7, 5, 5), die Sage von Euander aber erst verhätnismäfsig spät in Rom bekannter wurde (s. 1.5.1), so ist zu bezweifeln, dafs Aemilius Veranlassung hatte, gerade diesen da-
mals gewifs unbedeutenden Flecken zu besuchen; es würde wenigstens das Lykeion als der wichtigere Punkt erwähnt sein; s. Curtius, Pelop. 1, 192. 274; vielleicht liegt in der hdschr. La. ein zweites Attribut, aber ac visendam (Mg.) ist nicht passend; MMüller vermutet dafür incolentium (Gegensatz von operum); Va. ist für die Auserzung (wie Gryn.) als fälschliche Wiederholung aus magnificentia.
Megalopolim] s. 32.5.5; 36.31.6; von Epaminondas gegründet.
Olympiam] vgl. Pol. § 1a: pa/lai mete/wros w)\n pro\s th=s th\n th=s *)olumpi/as qe/an w(/rmhse.
et Iovem] et fehlt in der Hdschr., kann aber nicht entbehrt werden, wie Mg. meint, da et alia quidem nicht auf gleicher Stufe steht mit Ausdrucksweisen wie 2.2.8.
velut praesentem . . ] soll den tiefen Eindruck der grofsartigen Statue (s. Paus. 5.1) schildern; vgl. Pol. § 3: *ai)mi/lios parh=n ei)s to\ te/menos to\ e)n *)olumpi/a|, kai\ to\ a)/galma qeasa/menos e)cepla/gh kai\ tosou=ton ei)=pen, o(/ti mo/nos au)tw=| dokei= *feidi/as to\n par' *(omh/rw| *di/a memimh=sqai, dio/ti mega/lhn e)/xwn prosdoki/an th=s *)olumpi/as mei/zw th=s prosdoki/as eu(rhkw\s ei)/h th\n a)lh/qeian; Plut. 28; wenn L., wie es wahrscheinlich ist, den Polybios in diesem Abschnitte benutzte, so hat er, wie diese Äfserung, wohl auch manches andere übergangen.
in Capitolio] er betrachted den olympischen Juppiter als ein treues Bild der in dem kapitolinischen ausgesprochenen Idee; vgl. 42.3.9: tamquam non iidem ubique dii immortales sint; Preller RM. 211.
nihil . . inquireret] später ist dies in um so reichlicherem Mafse geschehen; s. Kap. 31 f.
publice] in seiner Stellung im Staate, als Magistrat.
cuius] das Neutrum wie 42.6.7: ne cuius nisi temporis gratia regi fieret; vgl. zu 2.47.12: eius; dieser Gebrauch des Neutrums von Pronomina im Genetiv ist selten.
Demetriadem] s. zu 27.6.
cum reverteretur] da der Ind. revertitur (Hdschr. hat revertit) nicht passend ist, so scheint diese Änderung natürlicher als alle anderen ebenso unsicheren. Da imfolgenden die Hdschr. turbane hat, so verm. Harant sordidatae turbae . . occurrit.
Lycisco et Tisippo] eifrige Anhänger der Römer, Gegner der National partei; s. Pol. 28.4; 30, 10, welcher 30.14 ein Bild der ätolischen Verhältnisse entwirft.
A. Baebio] nur hier erwähnt.
praesidii] wahrscheinlich an dem Orte, wo der Frevel ver¨bt wurde.
possideri] ‘sie wären im Besitze’, natürlich derer, welche den Mord veranlafst hatten, die auch im folgenden bei arguebantur Subjekt sind.
Amphipoli adesse] s. 29.1; 21.63.1; 42.27.5: Brundisi adesse u. a.; die Handschrift hat ampipolimadesse; vgl. Apul. Met. 5, 5.
fama accidit] s. 27.29.7. 50, 6 u. a.; vgl. 21.10.12.
traiecisse] geht auf 18.8 zurück.
Apolloniam] nicht das oft genannte in Neuepirus (s. 44.30.12), sondern eine Stadt in Macedonien, nach u. St. nicht weit von Amphipolis, in der Nähe des Sees Bolbe; vgl. Strabo 7, 21, p. 331; Act. apost. 17, 1; eine andere Stadt meint Pomp. Mela 2, 2, 9: ultra Nestus fluit; inter eum et Strymonem urbes sunt Philippi, Apollonia, Amphipolis.
obviam . . processisset] ohne Dativ, wie sonst oft; s. § 6; 35, 3; 44, 46, 11.
Amphipoli] gewöhnlicher wäre ab Amphipoli; doch s. zu 24.12.3.
nimis . . custodia] Abl. abs., = ‘da . . war’; vgl. 39.1.4. Die Lesart ist unsicher, da die Hdschr. abweicht; Mg. vermutet: omni solutus custodia; Va.: nimis soluta usus custodia; HJM.: nimis soluta eius custodia; vgl. 38.7.
diei iter est] s. 44.1.4; vgl. zu 38.41.9.
ceterum] nach quidem; vgl. 2.3.1.
castra ad Amphipolim] die Truppen scheinen also das ganze Jahr hindurch in der Stadt (s. 9.1) oder nach u. St. in der Nähe derselben gelagert zu haben.
vagari] darin liegt, dafs er ohne Bewachung war.
adeo indulsisset] Aemilins hält auch nach dem Sieg die strenge Disciplin aufrecht; s. 44.34.3; Lange 2, 284.
nudare tegulis muros] die breiten Stadtmauern sind also hier mit Ziegeln gedeckt, was sonst nicht erwähnt wird.
hibernacula] sie waren im Freien; sonst sind die Baracken mit Fellen (s. 5.2.1), Holz oder Stroh gedeckt; s. 30.3.9; vgl. zu 32.18.3.
sua] auf das zu ergänzende eos (milites) zu beziehen.
referri] s. 26.51.9; 33.17.10 u. a. Gryn. schrieb resarciri; s. zu 42.3.7.
detecta] s. 42.3.1; das von Gryn. aufgenommene tecta wäre wegen muros zu nehmen als das vorher bedeckt Gewesene, ‘die bedeckten Stellen’.
Philippo] s. 6.9.
A. Postumio] s. 4.7; andere Postumii sind 6.9.27, 4 erwähnt.
filiam] diese wird erst hier bestimmt genannt; s. 6.9.
filiam cum . . filio . . accitos] wie vorher Persea . . cum . . filio . . traditos; vgl. zu 1.59.11.
Verfassung und Einteilung Macedoniens. Diod. 31, 8; Plut. Aemil. 28; Iustin. 33, 2, 7; Strabo 7, fr. 48.
denos principes] s. 34.2; nach
der Analogie der Ausschüsse in den Gemeinderäten der Municipien und latinischen Kolonieen genannt; s. 29.15.5.
civitatium] es sind wohl die einzelnen Staaten und Völkerschaften, welche das macedonische Reich bilden, gemeint; in denselben werden den Gemeinderäten ähnliche Kollegien vorausgesetzt.
litterasque omnis] wahrscheinlich Urkunden über Verfassung, Einrichtungen, Rechte und Pflichten der einzelnen Staaten, nicht das königliche Archiv; s. 31.11.
pecuniam regiam] die in den Staaten noch vorrätigen Gelder, welche an den königlichen Schatz abzuliefern waren.
circumfusa . . multitudine] s. 27.19.3; vgl. 26.27.10; bei omni ist zunächst an die vorher erwähnten principes und die Bewohner von Amphipolis zu denken.
adsuetis] ‘obgleich sie . . waren’.
novum] ist nicht als substantivisches Neutrum (s. 28.6; 8.10.13 u. a.) zu nehmen, sondern dazu ist, wenn auch nicht ohne einige Härte, imperium aus imperio zu denken; vgl. 3.38.11: suarum rerum erant, omissa publica; 22, 30, 6: laetusque dies ex admodum tristi factus; zu 42.3.8; gewöhnlich ist das Nomen im zweiten Gliede in gleicher Form wie im ersten zu denken; s. 4.24.4; 9.5.4: nomina u. a. Da die Hdschr. nouiin statt novum hat, so vermutet Harant: novi in<perii> formam . . praebuit tribunal.
forman terribilem praebuit . .] ‘eine Schrecken erregende Gestalt (Erscheinung)’; vgl. 41.3.1; praebuit: wie oft speciem praebere; s. zu 26.27.16.
tribunal . . accensus] scheint Erklärung von novum und insueta . . auribus dazu Apposition zu sein; bei tribunal . . accensus sollte eigentlich dasselbe Prädikat wie vorher (formam . . praebuit) gedacht werden, allein dieses ist in dem Relativsatze (quae . .) genauer ausgesprochen; das Relativum hat sich an die Apposition angeschlossen; s. 1.44.4; 44.6.5.
summoto aditus] bildet zusammen einen Begriff: der Zutritt, Zugang (zum Tribunal), nachdem die Liktoren Platz gemacht haben; s. 7.4; 28.27.15; vgl. 25.3.16; es werden so zugleich die dem Imperator voranschreitenden 12 Liktoren bezeichnet, während nur ein praeco (s. 28.27.1) und ein accensus ihm folgen; s. Mms. StR. 12, 341.
nedum] nach vel, wie 26.26.11; ebenso nach etiam; s. 7.40.3; 24.40.13.
Latine] er bedient sich in diesem Staatsakte der offiziellen Sprache; s. 40.42.13; vgl. 45.8.6.
quae . . quae] da eine Anapher hier nicht passend ist, und ein Grund zu der scharfen Trennung nicht vorliegt, so ist vielleicht mit Wfsb. quae . . quaeque zu lesen.
interpretata] s. 23.11.4; Sall. Iug. 17, 7.
referebat] ‘gab wieder’; s. 37.6.7.
liberos] nach 18.1 die, wenn auch beschränkte, politische Unab-
hängigkeit (Souveränität); s. 35.46.11; eine wichtige Stelle derselben, eigenes Recht und legislative Gewalt, enthält utentes legibus suis; s. 30.37.1; 33.32.5 u. a.; dagegen bezeichnet annuos creantis magistratus die republikanische Verfassung (vgl. 2.1.1; Iustin. 33, 2, 7) und urbes . . agrosque, dafs kein Teil Macedoniens von demselben genommen und römische Provinz werden oder einem anderen Staate einverleibt werden soll: alles im Gegensatze zu dem, was sonst bei der deditio geschieht. Dafs ungeachtet der libertas das Recht über Krieg und Frieden dem Staate entzogen wird, ergiebt sich aus dem Verhältnis zu Rom überhaupt und aus § 14.
urbes] diese werden besonders genannt, weil, wie in dem römischen Reiche und in Griechenland meistenteils (s. 34.3), so auch in Macedonien der Staat aus einer Anzahl von Stadtbezirken bestand, indem sich an je eine Stadt das umliegende Land anschlofs; s. Kuhn 2, 390 f.
tributum dimidium . .] nach Plutarch e(kato\n ta/lanta r(wmai/ois u(potelei=n; s. Kuhn 2, 32; da keine Staaten von Perseus abgefallen sind, so können auch keine für immunes erklärt werden, wie 26.13.
in quattuor regiones] in vier einzelne Staaten (Republiken); s. Strabo 7, fr. 48: *pau=los . . suna/yas th=| *makedoni/a| kai\ ta\ *)hpeirwtika\ e)/qnh ei)s te/ttara me/rh die/tace th\n xw/ran . .
unam . . et primam] ‘ein Teil und zwar der erste’ (der Ordnung oder Reihenfolge nach) solle sein . .; § 7 nur secundam.
inter Strymonem et Nessum] Macedonia adiecta; vgl. Strabo 7, fr. 35: o( *strumoniko\s ko/lpos me/xri *ne/stou tou= potamou= tou= a)fori/zontos th\n kata\ *fi/lippon kai\ *)ale/candron *makedoni/an.
Nessum] ebenso Ptol. 3, 13, 7; gewöhnlich heifst der Flufs Nestus, j. Mesta.
trans . . versum] statt eines Substantivbegriffs, wie vorher quod agri . ., wird sogleich das Speziellere (qua . . castella . .) angeknüpft; vgl. 9.5. Es ist nicht zu verkennen, dafs der Ausdruck ungewöhnlich ist, namentlich befremdet tenuisset vicos . . statt des einfachen Begriffes ‘geherrscht hatte’. Daher vermutet Harant quod (= quod agri) statt qua; HJM. möchte lieber eine Lücke annehmen, wie <regnum oder imperium> tenuisset; denn vicos . . folgt besser nach als erklärende Apposition zu dem vorher zu denkenden Begriffe ‘Gebiet’.
praeter Aenum . .] weniger genau Diod. 31, 8, 8: prw=ton (me/ros) to\ metacu\ *ne/stou potamou= kai\ *strumo/nos kai\ ta\ pro\s a)natolh\n tou= *ne/stou e)ru/mata kai\ ta\ pro\s *)/abdhra kai\ *marw/neian kai\ *ai)=non po/leis; über Aenus und Maronea s. 20.2; 43.7.8; über Abdera s. 43.4.8.
vergentia] das Neutrum schliefst den Lokalbegriff ein; s. 25.30.5.
Bisalticam] s. 30.3; 44.45.8; Strabo 7, fr. 36: u(pe\r de\ th=s *)amfipo/lews *bisa/ltai kai\ me/xri po/lews *(hraklei/as, e)/xontes au)lw=na eu)/karpon, o(\n diarrei= o( *strumw/n. Mit Heraklea, der bedeutendsten Stadt des Landes (s. 42.51.7), ist
zugleich Sintice (vgl. 44.46.2), nördlich von Bisaltica, als Teil der esten Region bezeichnet.
Axius] s. 39.53.15.
Paeonibus] welche im Axiusthale, besonders in dem oberen Teile desselben, teils nach Westen, teils östlich, bis an die Quellen des Strymon wohnten; vgl. Strabo 7, fr. 38. 41; Abel 58 ff.
qui] beschränkend: ‘so weit sie . .’
ad regionem orientis] s. 23.16; 33.17.6: occidentis regione; 33, 18, 1; weniger genau Diod. § 8: o( . . *)acio\s . . kai\ oi( parakei/menoi au)tw=| to/poi.
colerent] s. zu 21.26.6; da schon durch die Angabe, dafs der Axius die Grenze der Landschaft bilde, die Zugehörigkeit dieses Teiles von Päonien zu derselben angezeigt ist, so soll durch die Bemerkung additis . . qui . . im Vergleich mit § 8: regio Paeoniae und § 12 wohl angedeutet werden, dafs Päonien von den übrigen Landschaften getrennt und für sich genommen worden sei. Es gehörten also zu dieser regio aufser dem Teile von Päonien noch Mygdonia und Chalcidice; s. 30.4.
Peneus . .] ebenso Diodor, obgleich der Peneus mehr südlich als westlich die Grenze bildete. Heusinger glaubt, dafs Astraeus zu schreiben sei.
Bora] Diodor nennt es *be/rnon o(/ros; vielleicht der Barnus; s. Abel 7; das Boragebirge trennte Lyncestis und Eordaea von Päonien, so dafs dieses auch hier von den übrigen Landschaften geschieden wird; die dritte regio umfafste also aufser Päonien noch Bottiaea und Pieria; vgl. 30.5.
Edessa] früher Aegae, die älteste Residenz der macedonischen Könige, nördlich an dem Bermius; s. Herod. 8, 138; Iustin. 7, 1; Diod. 19, 2. 22 u. a.; Abel 93. 111.
Beroea] s. 44.45.5; Strabo 7, fr. 26: h( *be/roia po/lis e)n tai=s u(pwrei/ais (im Südosten) kei=tai tou= *bermi/ou o)/rous.
concesserunt] ‘gingen dahin über’, = wurden dazu geschlagen.
trans Boram] der Name des Berges ist unsicher, doch kann ein anderer nicht gemeint sein, als der vorher genannte; es ist der westliche und nordwestliche Teil Macedoniens mit den 30.6 erwähnten Völkerschaften.
capita . .] s. Diod. § 8: h(gou=nto de\ kai\ po/leis te/ssares tw=n au)tw=n tessa/rwn merw=n. § 9: e)n tau/tais a)rxhgoi\ te/ssares katesta/qhsan kai\ oi( fo/roi h)qroi/zonto.
Pelagoniam] hier nicht die Landschaft, sondern eine Stadt; wahrscheinlich nicht verschieden von Heraclea Lyncestis, j. Bitoglia; vgl. 40.24.5; zu 31.28.5; Kuhn 2, 429.
concilia] wie in Achaja, Ätolien; Versammlungen des Volkes, aber wohl mehr der Angeseheneren und Reichen, in denen ge-
meinsame Angelegenheiten verhandelt, die Magistrate gewählt wurden usw.
suae cuiusque regionis] s. 3.22.6; 24.3.5; 25.17.5.
pecuniam] ‘die Abgaben’; s. die Stelle aus Diodor.
pronuntiavit . . placere] näml. senatui et sibi, wie § 3.
conubium] wie früher die latinischen und andere Völker aus einander gerissen waren; s. 8.14.10; 9.43.23; gegen diese Bestimmung geschlossene Heiraten waren illegitim.
commercium agrorum aedificiorumque] nicht das commercium überhaupt, d. h. die Fähigkeit zu den Kauf und Verkauf bedingenden Rechtsgeschäften wird ihnen entzogen, sondern diese Fähigkeit blofs in der angegebenen Beschränkung; d. h. das Recht sich anzukaufen und niederzulassen wird so beschränkt, dafs es nur von den Einwohnern jeder der vier Landschaften unter sich geübt werden darf; s. 26.34.10; Marq. 1, 342.
inter se] gehört zu commercium; s. 21.39.9.
metalla . . auri . .] ‘Gold- und Silberberwerke’; s. 18.3; Mms. MW. 691; RG. 15, 780.
vectigal exercentibus] s. 18.4; die, welche dieselben ausbeuteten, hatten, wie früher an den König, so jetzt an die Römer eine Abgabe zu entrichten. Die Bestimmung 18, 3: locationes praediorum rusticorum tolli wird hier nicht erwähnt.
sale invecto . .] der Grund der Mafsregel ist nicht angedeutet.
Dardanis . .] sie haben auf der Seite der Römer gestanden; s. zu 44.30.4; übrigens wäre es auffallend, wenn dieselben in der feierlichen Verkündigung des Grundgesetzes den Konsul unterbrochen hätten.
Paeoniam, quod . .] hiernach würden die Dardaner einen grofsen Teil Macedoniens in Anspruch nehmen, obgleich der Senat und die Kommissare schon über denselben verfügt haben. Wfsb. heilt es fü möglich, dafs quod aus quae verschrieben sei; quae = ‘so weit es’, wie § 7: qui.
sua fuisset] vor der Eroberung des Landes durch die Macedonier; s. Abel 144.
dare] insofern er im Namen des Senats und der Kommissare spricht; die Antwort soll nur bedeuten, dafs an den getroffenen Bestimmungen nichts geändert wird.
salis commercium] das Recht, Salz zu kaufen; s. 43.5.9.
dedit] näml. Dardanis; die Vergünstigung (da sie als stete Feinde der Macedonier schwerlich ihr Salz daher bezogen haben) scheint besonders durch ut Stobos . . statuit bezeichnet zu sein.
Stobos] an der Südwestgrenze Päoniens; s. 33.19.3; dahin soll das Salz von den Bewohnern der 3. Region gebracht und an die Dardaner um einen bestimmten Preis abgelassen werden; vgl. 29.37.4.
navalem materiam] nach Plin. 16, 197 lieferte Macedonien
treffliche Tannen; durch die Mafsregel wird das Volk von der Schifffahrt ausgeschlossen.
caedere] ist auch zu pati zu denken.
adfines] von der örtlichen Nähe, wie 28.17.5.
praesidia armata] eine Postenkette an der Grenze; sonst wird das Volk natürlich entwaffnet; s. Diod. § 9: e)n de\ toi=s e)sxa/tois th=s *makedoni/as to/pois . . kate/sthsan stratiw/tas.
varie adfecerunt] s. 2.24.1: quae audita . . longe aliter patres ac plebem adfecere; 21, 39, 2: otium . . corpora varie movebat; vgl. 33.32.6; im folgenden adrexit (näml. animos) . . videri wird varie ausgeführt.
praeter spem] Diod. § 1: ou)d' au)toi\ *makedo/nes h)/lpizon a)ciwqh/sesqai thlikau/ths filanqrwpi/as.
regionatim] vgl. 40.51.9.
interruptis] vgl. 9.34.5: conubia patrum et plebis interrupit. Der Ausdr. commercio interruptis = ‘vom gegenseitigen Verkehr ausgeschlossen’ ist ganz singulär; man erwartete vielmehr commercio interrupto oder, wie Gryn. hat, commerciis interruptis; vgl. Verg. Aen. 10, 532; Tac. Hist. 3, 81; jenes ist durch Analogieen einigermfsen zu rechtfertigen (s. Sall. Iug. 18, 6), = commercio interdictis; s. zu 5.3.8.
lacerata] dazu kann nicht aus dem Folgenden Macedonia ergänzt werden; auch wenn man, wie Crev. vermutet, lacerati lesen wollte, würde die Beziehung auf die Makedoner im folgenden genannt werden, unklar sein. Mg. und Htz. lesen so, ändern aber auch im Vorhergehenden interrupti und fügen sibi vor oder nach ita ein. Wahrscheinlich ist der Begriff, auf den sich lacerata bezieht, ausgefallen; Wfsb. fügt omnia hinter lacerata ein, Va. Macedonia, und dies wird durch das folgende Gleichnis empfohlen.
tamquam animali . . distracto] s. zu 2.53.2.
alterum alterius] ‘immer das eine Glied des anderen’. Passend wird so die Absicht der Römer bei der Zerreifsung des Landes und der Nation bezeichnet; s. Nitzsch, Die Gracchen 173; Hertzberg 1, 200.
adeo] durch diese Form wird gewöhnlich das Vorhergehende begründet; an u. St. das videri lacerata; der Zusammenhang scheint zu sein: da die Macedonier keine klare Vorstellung von der Beschaffenheit ihres Landes hatten, d. h. nicht wufsten, wie es bei seiner Gröfse nach Flüssen und Gebirgen ohne Schwierigkeit so geteilt werden könne (s. Abel 2 f.), dafs jede Landschaft für ihre eigenen Bedürfnisse sorgen könne und der anderen nicht bedürfe, schien ihnen alles zerrissen. Der Gedanke ist mehr eingeschoben, um das Folgende zu vermitteln.
divisui facilis] leicht für die Teilung, ‘leicht zu teilen’; s. 40.58.1; die Form divisui findet sich, wie es scheint, nur bei L.; s. 1.54.9: bona divisui fuere; 33, 46, 8; Crev. vermutet divisu; vgl. Kühn. 260 Anm.
quam se] die Hdschr. hat etase;
dafür schrieb Wfsb. mit Sig. ut se, Crev. et se, Drak. et ut se.
Macedones quoque] ‘auch die Macedonier’, wie alle anderen; erst die Römer hatten durchschaut, was allen entgangen war.
habet] s. zu 27.51.9.
trans Nessum] stimmt nicht genau zu 29.6; doch scheint an der letzten Stelle mit omnem nur auf die Bisaltica genannte Landschaft hingewiesen zu werden, auf welche die Bisalter allerdings nicht beschränkt waren; s. Abel 68 f.
incolunt] s. 40.41.3.
circa] ‘in der Nähe’ oder ‘auf beiden Seiten’.
frugum proprietates] s. 21.43.3; = besondere, ‘eigentüliche Fruchtarten’; vgl. 38.17.10; zur Sache vgl. Plin. 15, 104; 21, 40; 27, 80.
metalla] s. Strabo 7, fr. 34: plei=sta me/talla/ e)sti xrusou= e)n tai=s *krhni/sin, o(/pou nu=n oi( *fi/l=ippoi po/lis i(/drutai, plhsi/on tou= *paggai=on o)/rous kai\ au)to\ de\ to\ *paggai=on o)/ros xrusei=a kai\ a)rgurei=a e)/xei me/talla . .; indes konnten die Bergwerke nach der neuen Einrichtung ebenso wenig Vorteil bringen, als die günstige Lage für die Schiffahrt (§ 4) bei der Bestimmung 29, 14.
opportunitatem] die im folgenden beschriebene günstige Lage.
obiecta] vor den Zugängen gelegen, schliefst sie dieselben, wie claustra 11, 5; vgl. 6.9.4: cum ea loca opposita Etruriae et velut claustra . . essent.
omnes . . aditus] doch zog Xerxes auf mehreren Wegen nach Macedonien; s. Herod. 8, 112 f.
celeberrimas] ‘sehr besucht, volkreich’, gegenüber § 5: nobilis.
Cassandream] s. 44.11.1.
fertilem] allgemein = ‘fruchtbar’; frugiferam = ‘an Feldfrüchten reich’.
portus] wie von der westlichen Seite der drei Halbinseln speziell die Fruchtbarkeit hervorgehoben wird, so werden von ganz Chalcidice die Häfen gerühmt.
ad] s. 44.44.5.
Toronen] s. 44.12.7.
Athon] s. 44.28.3: portus . . qui sub Atho monte sunt; statt Athon schrieb Wfsb. Atho, was sich als Accusativform bei Plin. 4, 37; 18, 215 findet; aber Vergil (s. Georg. 1, 332), Plin. 7, 27 und alle anderen Schriftsteller (s. Neue 12, 182) haben Athon; nur Cicero bildete Athonem (s. Prisc. VI 70 p. 255 Htz.), davon im Abl. Athone (s. de fin. 2, 112), und hiernach Liv. 44.11.3 im Nom. Atho.
Aeneamque et Acanthum . . .] Wfsb. schrieb in Aenianum sinum statt der verdorbenen hdschr. La. eneaeuocant hunc; Pol. 10.42 nennt so den malischen Meerbusen (s. L. 28, 5, 15); es würde dadurch die Richtung nach Magnesia, Phthiotis, Lokris bezeichnet. Mg. verm. ad Aegeum mare oder, noch weniger wahrscheinlich, in Favonium (im Vorhergehenden a Torone ac monte Atho); Liv. sagt wohl 37.23.4 favonii venti, schwerlich aber würde er den Westen, wie Plinius und Dichter, durch in Favonium bezeichnet haben; auch liegt nach dieser Himmelsgegend der Halbinsel Sithonia, von der die Rede ist, gerade die HalbinselT. Liv. X. 2. 2. Auft.
Pallene gegenüber; vgl. 44.11.3. Früher wurde mit Gryn. Atho, Aeneae vocant hunc gelesen; aber weder die Nachstellung von hunc ist richtig, noch wird sonst ein portus Aeneae am Athos erwähnt; s. Claussen, Aeneas 348. Unter Aenea, das in der Hdschr. angedeutet wird, ist vielmehr sicher die Stadt auf Chalcidice am thermaischen Meerbusen zu verstehen (s. Herod. 7, 123; Strabo 7, 21, p. 330); ebenso steckt in ocanthunc höchst wahrscheinlich Acanthum (Mg.), gleichfalls Stadt auf Chalcidice am strymonischen Meerbusen. Es scheinen also alle Hafenstädte hervorgehoben zu werden, und zwar zunächst die beiden südlichen im Anschlufs an das erwähnte Pallene, dann zwei nördliche. Daher vermutet HJM., dafs die Stelle so zu schreiben sei, wie oben im Texte geschehen ist. MMüller schlug vor: ad Toronen ac montem Atho Sanenque et Acanthum; Harant: ab Torone ac monte Atho ad Aeneam et Acanthum. Nach dieser Veränderung der La. wird, um das que von insulamque zu erklären, der Ausfall einer zweiten Ortsangabe erwartet; MMüller empfahl alii in <Thessaliam in> sulamque; dafür ansprechender (schon wegen ad) Harant: alii <ad Thessaliam> insulamque.
opportune versi] s. 24.13.5.
Vettiorum] sonst ist ein Volk dieses Namens in jener Gegend nicht bekannt; da jedoch ein gallischer Häuptling (s. 34.12) Solovettius heifst, so ist es möglich, dafs auch eine Völkerschaft jenen Namen gehabt habe; Niebuhr vermutet Bottiorum, Dederich Bottiaeorum; vgl. Zeufs, Die Deutschen 180.
Gallos] wahrscheinlich waren sie nach den Zügen gegen Griechenland und Asien zurückgeblieben und hatten sich an einzelnen Punkten behauptet; s. 33.12.10; 44.14.1; Illyrier mögen vom Westen her eingedrungen sein; s. Abel 142. 206.
cultores] ‘Bewohner’; vgl. § 7; 28, 28, 6.
Eordaei] um den See Begorrites und südlich davon, in dem Becken von Ostrovo; in ihrem Gebiete lag Edessa.
Lyncestae] nordwestlich von Eordaea am Lynkosgebirge; s. 31.33.6.
Pelagones] nördlich von Lynkestis und Eordaea; s. 26.25.4; 31.39.7; Abel 34 f. 105.
Atintania] s. 27.30.13; 29.12.13; wird von Strabo 7, 7, 7, p. 326 noch zu Epirus gerechnet; vgl. Bursian 1, 20.
et Tymphaeis] am Tymphegebirge, an der Grenze von Macedonien und Epirus; s. Bursian 1, 10; die Hdschr. hat estrymepalis, wofür Gryn. et Stymphalis schrieb; dieser Ort wird sonst aber in dieser Gegend nicht erwähnt; verschicden ist Stymphalia bei Ptol. 3, 13, 43. Die Ver bindung epirotischer Stämme mit Macedonien berührt Strabo an der zu 29.5 angeführten Stelle.
Elimiotis] an der Südgrenze Macedoniens, im südlichen Teile des Haliakmonthales; s. 42.53.5; Abel 27. 179. Auffallend ist, dafs die Oresten nicht erwähnt werden.
frigida] wegen der Gebirge, besonders des hohen Nidgégebirges; doch wird die Fruchtbarkeit des Haliakmonthales gerühmt; s. Herodot 8, 138: pe/las tw=n kh/pwn; Grisebach, Reise in Rumelien 83 f.; Abel 4. 111.
duraque cultu]
mühevoll bei der Bebauung, ‘schwer zu bebauen’; vgl. Verg. Aen. 5, 730: gens dura atque aspera cultu; Ov. Am. 3, 6, 47: horrida cultu.
cullorum . . similia] vgl. 5.33.11; 29.25.12; 37.54.21.
barbari] wohl Illyrier; die Macedonier selbst galten damals nicht für Barbaren; s. 32.34.4.
miscentes ritus suos] s. zu 24.3.12: inmixti Bruttiis in alienos ritus, mores . . verterentur. Mg. möchte lieber mores suos lesen.
partium usibus separatis] nachdem die jedem einzelnen Teile Macedoniens eigenen Vorteile abgesondert, d. h. jedem seine gesonderten Vorteile bestimmt waren; entspricht § 2: in artus . . contenta. Das Folgende ist unsicher und wohl lückenhaft. Vielleicht hat L., wie 26.15, nach der Erwähnung der Absonderung der Teile die Verfassungsurkunde noch einmal erwähnt, um zu bemerken, dafs diese sich über alle einzelnen Teile erstreckt habe; doch läfst sich nicht erkennen, in welcher Weise dies ausgedrückt gewesen sei; Wfsb. meint, dafs in der hdschr. La. quantauniuersostendit durch das folgende ostendisset der von L. gebrauchte Ausdruck verdrängt sei; Mg. schreibt quanta universa <esset> mit Rücksicht auf § 2.
Untersuchungen in Griechenland. Pol. 30.6 f.; Diod. 31, 42; lust. 33, 2; Plin. 5, 139.
formula dicta] mit formula dicta schliefst das ab, was Aemilius im Auftrag des Senats nach den Bestimmungen der Kommissare gethan hat; mit cum leges . . wird etwas angefügt, was von Aemilius aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Macedonier versprochen ist, und dies bildet den Übergang zum Folgenden.
leges] s. 32.7; Marq. 1, 64, 3.
deinde] nach cum; s. 1.8.7; 4.47.2 u. a.
utra . . aut] nach utra . . utra, um abzuwechseln.
ratum fuit] wurde als gütig, gerechtfertigt anerkannt, ‘gut geheifsen’; also werden auch die Güter (s. 28.7) nicht zurückgegeben.
damnatus] dasselbe Verfahren wie 28.9.
ad ministerium caedis] zur Dienstleistung bei dem Morde, d. h. zur Vollziehung desselben; s. Brandstäter 492. Hertzberg 1, 211.
Aetolorum causae] die Sache, welche die als Ankläger aufgetretenen Ätoler geführt hatten.
gentibus populisque] s. 22.8.
partis Romanorum fuerant] s. 24.35.6; 42.30.4 u. a.
inflavit ad . . superbiam] der Stolz erscheint so als das, wozu das Aufgeblasensein führte; gewöhnlich wird bei inflare die dasselbe veranlassende Sache, die an u. St. in eventus liegt (s. 24.6.8), oder die Gemütsstimmung (s. 24.22.8; 35.42.5 u. a.) im Ablativ hinzugesetzt.
obnoxios] als abhängig, ‘unterdrückt’.
aliqua parte] vgl. 24.33.9; 41.4.3.
favoris in regem] s. 26.5; hier wäre das Zusammentreffen zweier Genetive härter gewesen als § 3: Aetolorum causae.
adulando . . imperium . . amicitiam] s. 23.4.2: plebem adulari; vgl. 36.7.4; an u. St. ist nicht die Person, sondern das an derselben, worauf die Schmeichelei gerichtet ist, Objekt, wie bei Cic. de div. 2, 6: adulatus . . fortunam. Zur Sache s. Pol. 30.6.5: sune/baine . . trei=s diafora\s gene/sqai. § 6: w(=n mi/a me\n h)=n tw=n ou)x h(de/ws me\n o(rw/ntwn krino/mena ta\ o(/la . . ou)/te de\ sunergou/ntwn ou)/t' a)ntipratto/ntwn a(plw=s *(rwmai/ois ou)de/n § 7: e(te/ra de\ tw=n h(de/ws o(rw/ntwn krino/mena ta\ pra/gmata kai\ boulome/nwn nika=n to\n *perse/a, mh\ duname/nwn de\ sunepispa=sqai tou\s i)di/ous poli/tas. § 8: tri/th de\ kai\ tw=n . . metarriya/ntwn ta\ politeu/mata pro\s th\n *perse/ws summaxi/an. Von dieser Einteilung ist L. wohl absichtlich abgegangen und betrachtet die erste der von Polybios genannten Parteien, die dieser als Mittelpartei bezeichnet, als römisch gesinnt; nicht treuer folgt er demselben 42.30.2 f.
pars] oder ein ähnliches Wort (Mg.: secta) ist wahrscheinlich ausgefallen; s. § 1.
libertatem et leges tuebatur] dies ist dieselbe Partei wie 42.30.5: optuma eademque prudentissima. Die relative Verbindung ist bei media . . aufgegeben; vgl. Cic. de or. 1, 123 f.: causas . . duas, unam, quod intellegerent, . . altera est haec; ebenda 2.116; vgl. Liv. § 11; 28, 6, 2; Mg. zu Cic. de fin. Exk. 1, 6.
ad externos] bei den Römern und dem König.
secundis rebus] ohne Vermittelung wird der Erfolg dieser Partei angefügt.
elati] wie § 3: inflavit; wird oft von L. gebraucht; s. 42.59.9 u. a. Die Trennung des Genetivs Romanorum von secundis rebus ist nicht auffallender als an anderen Stellen; s. 28.3; 2.5.2; 2.44.6: novemque tribunorum adversus unum moratorem publici commodi auxilio u. a.; und hier um so weniger auffallend, da elati sich ebenso passend an secundis rebus als partis eius an Romanorum anschliefst. Mg. stellt um: Romanorum elati.
in magistratibu . .] vgl. Pol. 30.10.
frequentes] Polybios zählt dieselben einzeln auf; dagegen fehlt bei ihm der Gedanke § 7 f.: non eos tantum . . spectarent; wahrscheinlich hat nicht L. denselben hinzugesetzt, sondern der Epitomator des Polybios ihn übergangen; s. Nissen 16.
per vanitatem] ‘in unüberlegter Eitelkeit’; vgl. 28.42.22: per superbiam; zu 24.4.2.
ex occulto] vgl. zu 1.37.1.
per speciem] s. zu 44.19.8.
in conciliis]
in Achaja, Ätolien usw.
instruxissent] sie hätten Mafsregeln getroffen, durch welche der Einflufs der Römer vernichtet wäre.
nec aliter] s. zu 11.11.
fractis animis partium] würde etwa bedeuten: wenn überhaupt der Parteigeist gebrochen und keine Partei geduldet würde; doch liegt es nach dem Zusammenhange näher an die Gegenpartei der Redenden zu denken. Wahrscheinlich ist die Bezeichnung derselben in dem hdschr. aptium verdorben oder, wenn partium richtig ist, ausgefallen; denn L. scheint partes allein nicht, wie Tacitus (s. Hist. 1, 13. 59. 71. 87 u. a.), von einer bestimmten Partei gebraucht zu haben. Mg. dachte an ancipitum, Wfsb. an partium <aliarum>, HJM. an <advers> antium.
nihil praeter . .] s. 38.2: aliquis . . praeter . .?
ab his . .] ebenso Polybios.
evocati] s. 26.11; wird gewöhnlich gebraucht, wenn ein höher stehender einen untergeordneten zu sich entbietet; bei Pol. 30.10.6 heifst es statt evocati . . sequerentur nur: oi( de/ka . . e)poih/santo th\n e)pitagh/n, ou(\s deh/sei poreu/esqai tw=n a)ndrw=n ei)s th\n *(rw/mhn; vgl. Pol. 31.8.8; Iust. 32, 3, 8.
forsitan] s. 10.24.13; zu Praef. 12.
Callicraten] die Endung wie 44.32.7: Androclen u. a.
criminum auctores delatoresque] s. Pol. § 9: do/cantes e)ceirga/sqai ta\s kata\ pa/ntwn tw=n *(ellh/nwn diabola/s, o(\ kaq' a)lh/qeian h)=n; dagegen läfst L. die den Aemilius und die Aristokratenpartei charakterisierende Bemerkung bei Pol. § 11 weg: e)ce/pempen o( strathgo\s ta\s e)pistola\s kai\ tou\s pre/sbeis, kai/per ou)k eu)dokou/menos kata/ ge th\n au(tou= gnw/mhn tai=s tw=n peri\ to\n *luki/skon kai\ *kallikra/thn diabolai=s, w(s e)c au)tw=n tw=n pragma/twn u(/steron e)ge/neto katafane/s.
altera . . causa erat] entspricht nicht genau dem vorhergehenden una, quod . . credebant; vgl. zu § 4.
in commentariis] e)n toi=s ai)xmalw/tois gra/mmasin, ‘dem königlichen Archiv’; anders hat Philippus gehandelt; s. 33.11.1.
caecum] passivisch, = ‘unsichtbar’; s. Cic. de rep. 2, 5: periculis . . caecis; oft so bei Dichtern.
Acarnanum] s. 43.17.6.
Leucas] s. zu 33.17.6; die Wegnahme der Insel, denn diese ist ge-
meint, in deren Hauptstadt Leukas zuweilen die Versammlungen des Volkes gehalten wurden (s. 33.16.3), war für die Akarnanen ein gröfserer Verlust, als es nach L.' Worten scheint; die Römer bringen alle bedeutenden Inseln und Küstenpunkte in ihre Gewalt; vgl. 36.31.10 f.; 37, 50, 5.
quaerendo. .latius] vgl. 9.26.9.
Asiam . .] die Sache ist 44, Kap. 28f. nicht besonders erwähnt; Plinius a. a. O. sagt: Antissam Methymna traxit.
quo. .est vagatus] hat L. als blofses Faktum ohne Rücksicht auf die Orat. obl. eingefügt; s. 2.15.3. Da man jedoch wenigstens erat vagatus erwartete (so schreiben Gr. und Crev.), so ist wahrscheinlich mit Ruperti esset vagatus zu lesen.
duo . .] dies und das Vorhergehende ist bei Polybios ausgefallen.
Andronicus] bei L. sonst nicht erwähnt; Freeman und Hertzberg meinen, dafs sich L. verschrieben habe und an Archidamus zu denken sei; s. 44.43.6.
Neo] s. zu 44.43.6; vgl. Pol. 27.1 f.
iunxerant] das Subjekt ist ganz allgemein gelassen, nur durch das vorhergehende Thebanus angedeutet; vielleicht ist es in der Hdschr. ausgefallen, wie Crev. meint, und das hdschr. perseandi zu vervollständigen in perseo <beo> di = Perseo Boeoti. Über das Verfahren der Römer s. Schorn 342. 365 f.; Hertzberg 1, 211 f. 216. 218; Ihne 3, 224.
Anordnungen in Macedonien. Gesetze. Spiele. Die Beute. Pol. 30.15 f.; Plut. Aem. 28; Quaest. sympos. 1, 2, 2; Diod. 31, 8, 4 f.
externarum] ist Macedonum entgegengestellt, weil nur Macedonien der Geschäftskreis des Aemilius war.
rursus . . concilium] in Bezug auf 29.1: denos principes civitatium; 30, 1: conventus; doch ist nicht deutlich, ob auch jetzt nur die decem primi der Staaten berufen werden oder eine allgemeine Versammlung.
quod. . pertinebat] der Ind. als Bemerkung des Schriftstellers oder wie 31.14; 3.5.13; 26.33.9: quorum dignitas . . eminebat; 38, 20, 5 u. a.; vgl. zu 10.5: pertinere.
senatores, quos synedros vocant] die Übersetzung zeigt, dafs L. den Polybios vor sich hatte; s. Nissen 76. Diese senatores, verschieden von den magistratus 29, 4, sind die Mitglieder der obersten Verwaltungs-Behörde, die Abgeordneten von den einzelnen Staaten (s. Marq. 1, 370), jetzt aber, da die Einrichtung erst in das Leben treten soll, werden sie gemeinschaftlich in dem concilium gewählt. Da nur im allgemeinen von synedri die Rede ist und hinzugefügt wird quorum . .administraretur, so könnte es scheinen, dafs L. an
ein gemeinsames Kollegium, an ein Organ für das ganze Land, gedacht habe; indes würde dies 18.6 und 29.9 widersprechen; vermutlich hat Livius nicht bemerkt, dafs Mitglieder für vier solcher Synedria zu wählen waren. Vgl. Pol. 31.12.12: sune/baine ...tou\s *makedo/nas a)h/qeis o)/ntas dhmokratikh=s kai\ sunedriakh=s politei/as stasia/zein pro\s au(tou/s; ebenda 31.25.2: katasfa/cas e)n tw=| *fa/kw| tou\s sune/drous e)/fuge.
nomina . .] die folgende Mafsregel kommt ganz unvorbereitet, ist aber vielleicht deshalb hier angefügt, weil so die Wahl der principes zu synedri unmöglich gemacht wird.
maioribus . . natis] der Begriff des bestimmten Alters ist durch quindecim annos natis gegeben, die Andeutung, dafs dieses überstiegen werde, durch den hier adjektivisch ausgedrückten Komparativ mit quam; vgl. zu 38.38.15; Gell. 1, 12, 1: miorem quam annos sex, maiorem quam annos decem natum; Nep. de reg. 2, 3: maior . . annos sexaginta natus ohne quam; Cic. p. SRosc. 14, 39 u. a.; anders Nep. Hann. 3, 2; Cic. in Verr. 2, 122.
saevom] wie 21.14.3: imperium crudele . . prope necessarium cognitum ipso eventu.
pro libertate. .] ‘zu Gunsten. .; der Zweck war wohl nur, das Volk seiner Stützen und der einflufsreichen Vertreter der Monarchie zu berauben.
amici] die Vertrauten und nächsten Ratgeber (e(tai=roi); purpurati: hochgestellte Hofleute überhaupt; s. 11.2.12, 5; 41, 20, 1; 42, 16, 6. 17, 4; 44, 26, 8 u. a.; vgl. Friedländer, Darst. aus der Sittengesch. Roms 1, 114 f.
servire. .] vgl. 24.25.8: (multitudo) aut servit humiliter aut superbe dominatur.
quos. . aequarent] s. 1.53.1; der Konj. drückt die Verallgemeinerung (Wiederholung) aus; da die Hdschr. aequaret hat, so vermutet Harant: quos. . aequaret iis, sumptibus pares. In der La. des Gryn. ist zwar his (Dat.) sumptibus (Abl.) auffallend; doch s. Sall. Cat. 20, 10.
regius] s. 2.3.2: more regio vivere; 24, 5, 5: tam superbum . . habitum; im folgenden steht vestitus wohl in Bezug auf purpurati.
neque legum. . patiens] Erklärung von civilis, dem Gegensatz von regius; s. 6.40.15; ihre Willk¨r soll gelten (s. 2.1.1), und sie wollen über andere herrschen.
omnes] geht noch weiter als die vorhergehende Aufzählung; Diod. a. a. O.: tou\s e)pifanei=s a)/ndras.
aliquis] s. zu 26.49.6.
in legationibus . .] wie 31.5; aber die ministeria, Dienste bei dem Fürsten, Stellen am Hofe, sind verschieden von den magistratus in Freistaaten. Da die Hdschr. ministeriis vor legationibus hat, so
schreibt Gryn. in minimis legationibus.
leges Macedoniae dedit] näml Aemilius; da es 29, 4 heifst: utentes legibus suis, so können hier nicht neue Gesetze gemeint sein, etwa die römischen, die den Macedoniern gegen ihren Willen gegeben würden, obgleich L. bei non hostibus victis dies vorauszusetzen scheint; sondern es ist nur an eine Revision des bestehenden Landrechts zu denken, durch welche dasselbe der neuen Verfassung angepafst wird; dare ist gebraucht, weil der Imperator, auch ohne besonders vom Senate beauftragt zu sein, was nicht angedeutet ist, die Vollmacht dazu hat; vgl. 3.31.8; 9.20.5; Per. 100; Marq. 1, 341; Nitzsch 173 f.; Lange 2, 408.
tanta cura . .] vgl. Iust. 33, 2, 6: leges, quibus adhuc utitur (Macedonia), a Paulo accepit; daher an u. St. usus = ‘der lange Gebrauch’.
corrector] ungewöhnlich auf ein abstraktes Nomen bezogen.
experiendo] dadurch, dafs man Erfahrungen mit denselben machte, dafs man sie ‘erprobte’; s. 44.41.4. — Die Zerstörung der Festungswerke von Demetrias, welche Diodor 31, 8, 6, erwähnt, hat L. übergangen.
ab seriis rebus] ‘nach . . ’ s. zu 44.32.8.
ludicrum] s. 1.5.1; 27.30.9.
ex multo ante praeparato] ‘nach langer Vorbereitung, lange vorbereitet’; s. 26.20.10: ex ante praeparato; vgl. zu 4.22.3.
et] vor cum verbindet den Nebensatz cum circumiret mit dem Abl. abs. (Wfsb. streicht dies et). Hierdurch entsteht eine Ungenauigkeit des Ausdrucks, da indixerat principibus zu dem vorhergehenden ad reges nicht pafst; diese hat aber wohl Liv. verschuldet, da demselben die Graeciae civitates vorschwebten. Die La. ist indes unsicher, da die Hdschr. indignato statt indixerat hat. Mg. schreibt invitatis dafür, mufs damit aber zugleich quod hinter ludicrum tilgen; dann ist ex . . praeparato und magno apparatu beides auf fecit zu beziehen.
artificum omnis generis] s. 41.20.10.
ex. . orbe terrarum] s. 33.3: conventu Europae Asiaeque; aus allen Ländern, wohl besonders Griechen.
athletarum] s. 39.22.2.
nobilium] die schon Siege davon getragen haben.
legationes cum victimis] es sind die griechischen qewroi/, Festgesandtschaften, die von den Staaten geschickt wurden, um dieselben bei dem Feste zu vertreten und in ihrem Namen zu opfern.
sed prudentiam] s. 1.10.1;
vgl. Plut. a. a. O.
ad quae rudes . . erant] vgl. 10.22.6: ad verborum certamina rudes; ein Beispiel dafür giebt Pol. 30.13.1 f.
dictum ipsius] s. Pol. 30.15.4: th=s au)th=s yuxh=s e)stin a)gw=na/s te diati/qesqai kalw=s kai\ paraskeuh\n kai\ po/ton megalomerh= xeiri/sai deo/ntws kai\ parata/casqai toi=s polemi/ois strathgikw=s.
ludicro omnis generis] ist ein auffallender Ausdruck statt (editis) ludis omnis generis und verdächtig wegen der Wiederholung in der folgenden Zeile; vgl. auch 32.9. HJM. vermutet, dafs omnis generis hier zu streichen ist; Harant schreibt dafür omnibus cetris.
clupeisque aereis] eherne Rundschilde, wie sie in alter Zeit auch die Römer führten; s. 1.43.2.
in ingentem acervum] vgl. 8.30.8: congesta in ingentem acervum hostilia arma; 10, 29, 18: spolia coniecta in acervum.
Minervam] als Kriegsgöttin; s. Preller RM. 258.
Luamque] s. 8.1.6; Gell. 13, 23 (22), 2: Luam Saturni; Marq. 3, 22.
quibus . . est] weniger beschränkend 8.10.13: Vulcano arma sive cui alii divo vovere volet; 10, 29, 14 wird noch Iuppiter Victor genannt.
ius fasque] gewöhnlich wird in Bezug auf die Götter nur das zweite gebraucht; vgl. jedoch 7.6.11 und 8.39.13 mit 1.32.6.
notata] ‘bemerkt’ als etwas Besonderes, Auffallendes.
Europae Asiaeque] s. 33.32.2: Graeciae Asiaeque; an u. St. sind auch die Römer berücksichtigt; vgl. 32.9.
ad spectaculum] s. 27.8; dagegen § 5: spectaculo fuit = ‘bot ein Schauspiel dar.’
ut et . .] bezieht sich weniger auf vilitas als auf copia rerum, von der jene erst die Folge ist.
pleraque] s. 10.13.14.
eius generis] aus copia rerum zu erklären.
quod] ‘manches, so viel, dafs . . ’; wie bei in usum, ist bei quod .. weniger an die einzelnen dona, als überhaupt an das Gegebene gedacht; vgl. Cic. de n. d. 3, 18; Mg. vermutet quae.
venerat] Duk. schreibt convenerat.
curricula equorum] s. 41.27.6; 44.9.4.
omnis] ge-
hört zu dem Prädikat exposita.
statuarum. .] epexegetischer Genetiv zu praeda, aber davon getrennt, wie 28.32.5: eam (societatem), quae sola fuerit, fidei atque amicitiae; vgl. 10.15.5; 28.7.12; zur Sache vgl. 26.21.8; 32.16.17; 38.9.13.
in earegia] ist, um den Gegensatz zu regia Alexandreae hervorzuheben, an das Ende gestellt.
ubi] = in qua; s. 1.38.4; das hdschr. ut läfst sich nur künstlich als Folge oder Absicht von ingenti cura erklären; Mg. vermutet ut quae.
in praesentem . . speciem] ‘zum augenblicklichen Schmuck’, indem sie momentan, so lange man sie betrachtete, einen schönen Anblick gewährten; vgl. § 4: in usum . . praesentem. Die Begriffef praesens und perpetuus werden oft zusammengestellt; s. 2.44.2; 7.30.1 u. a. Zu speciem vgl. 9.40.15 und zu 41.18.4.
Abzug des römischen Heeres nach Italien. Bestrafung der Epiroten und Illyrier. Pol. 30.15; Plut. Aem. 28 f.; App. Illyr. 9; Plin. 4, 39; Strabo 7, 7, 3, p. 322.
inposita . . data] s. § 8; 44, 34, 10 u. a.
mille passuum] also ganz in der Nähe der Stadt, da Amphipolis am Strymon liegt und das Heer vor der Stadt gelagert hat; s. 28.10.
profectus] dient, wie oft, nur zur Veranschaulichung; s. 39.30.8; vgl. 44.2.4.
Spelaeum] der Name ist unsicher und der Ort sonst unbekannt, schwerlich der von Steph. Byz. *sph/laion to\ a)/ntron genannte.
Nasicam] s. 44.35.14.
Illyrios] vertritt die Bezeichnung des Landes; s. 22.9.5; wahrscheinlich sind die nächsten Nachbarn Macedoniens, welche Gentius nicht unterworfen gewesen waren, gemeint, sonst hätte sie wohl Claudius gez¨chtigt (s. 43.9.7 f.) oder Anicius nach der Besiegung des Gentius; s. 44.32.4.
Oricum] s. 24.40.2.
Passaronem] s. 26.4.
ne] von dem in litteris missis liegenden Begriffe monebat abhängig.
ad ea] s. 6.9; 25.9.6.
missis centurionibus] nach litteris missis fällt auf; Ähnliches findet sich aber oft bei Livius, z. B. 44, 2, 5. Gryn. schrieb submissis, = ‘unter der Hand, nach und nach schicken’, weil nicht alle Orte gleich entfernt waren; s. 35.26.1 u. a.
praesidia] die ein-
zelnen sind bereits unterworfen; s. 26.10.
denos principes] wie 29.1.
civitatibus] wie § 1; dagegen § 2: urbes; da das kleine Land (es ist besonders Molossis gemeint; s. § 9) kaum 70 Städte im eigentlichen Sinne haben konnte, so ist civitates wohl die genauere Bezeichnung, aber dabei an Ortschaften zu denken, deren mehrere eine civitas (= kw/mh; vgl. 29.4: urbes) bildeten; s. 29.12.11; Droysen, Hellen. 2, 433; doch scheint L. nach § 6: muri . . alle für befestigte Städte gehalten zu haben, obgleich er Kap. 26 nur die Eroberung von wenigen berichtet.
cohortes] ist wohl nicht genau zu nehmen, sondern = ‘Abteilungen’; vgl. jedoch 34.28.7.
dimisit] s. 21.54.4.
propiores] die Hdschr. hat proprietatis, was Kr. ergänzt zu propio<res civi>tates.
edita . . quae agerentur] ‘es wurde mitgeteilt (angezeigt), was . .’; zur Konstr. vgl. zu 44.30.12.
signum ad diripiendas . . datum] s. 21.27.7 u. a.; dagegen 22.4.5: signum invadendi; vgl. zu 2.59.6.
in equitem . . peditibus] Wechsel der Form, wie 22.54.2.
quadringeni denarii] = etwa 260 M.; vgl. Plut. 29: gene/sqai . . e(ka/stw| stratiw/th| th\n do/sin ou) mei/zon' e(/ndeka draxmw=n, was die Unzufriedenheit der Soldaten (s. 35.6) eher erklären würde, aber schwerlich richtig ist.
circa septuaginta] vgl. 23.49.9: sedecim circa; zur Sache vgl. Strabo 7, 7, 3, p. 322: tw=n gou=n *)hpeirwtw=n e(bdomh/konta po/leis *polu/bio/s fhsin a)natre/yai *pau=lon . . (*molottw=n d' u(pa/rcai ta\s plei/stas), pe/nte de\ kai\ de/ka muria/das a)nqrw/pwn e)candrapodi/sasqai; Plin. 4, 39: Macedonia, cuius uno die Paulus Aemilius . . LXXII urbis direptas vendidit. L., sonst nicht ohne Mitgefühl, findet hier kein Wort der Mifsbilligung für dieses Verfahren, welches nach dem damaligen Kriegsrecht zwar erlaubt und bei einzelnen Städten wiederholt angewandt war (s. 2.16.9; 4.34.3; 23.37.12 u. a.), nie aber die Ausdehnung gehabt hatte, wie hier, oder dem hier angegebenen Zwecke gedient hatte; s. 7.27.9. Ebenso wenig freilich entschuldigt er den Aemilius, wie Plut. 29 f. es thut: fri=cai de\ pa/ntas a)nqrw/pous to\ tou= pole/mou te/los . . *ai)mi/lios me\n ou)=n tou=to pra/cas ma/lista para\ th\n au(tou= fu/sin e)pieikh= kai\ xrhsth\n ou)=san ei)s *)wriko\n kate/bh; s. Schorn 367; Hertzberg 1, 208.
praeda omnis] in diesem Falle auch wohl die Gefangenen (vgl. 41.11.8), die sonst für den Staat verkauft werden.
ea summa] die eben bezeichnete.
expertis . . esse indignabantur] aus indignabantur ergiebt sich das zu expertis zu denkende Subjekt se, wie in ähnlichen Fällen, z. B. 25, 8, 12; 40, 21, 8; vgl. zu 21.27.7 und 41.6.8; Cic. de fin. 5, 31: minamur praecipitaturos alicunde; Mg. hät die Einfügung von se vor esse für notwendig.
et] knüpft etwas Ähnliches an.
conventu . . acto] s. 10.39.2: concilia agere.
reliquorum] der Thesproten und Chaoner, die wahrscheinlich abgesondert von den Akarnanen versammelt werden; da die Angelegenheiten der letzteren schon 31.12 bestimmt sind, so werden wohl jetzt nur die infolge der getroffenen Einrichtungen notwendigen Veränderungen eingeführt.
principibus] s. 31.9.
quorum] dazu gehört causae; zur Wortstellung s. 27.1.8: in Fulvii similitudinem nominis u. a. Das weitere Verfahren der Römer gegen die Griechen, besonders gegen den achäischen Bund (s. Paus. 7.10.2), hat Livius wohl an einer späteren Stelle erzählt.
reservarat] s. 44.16.8.
Gesandtschaft an die Gallier. Pol. 30.3. 17; 31, 6; Diod. 31, 20 f.
cum . . gesta sunt] ‘damals, als . .’; s. 7.16.2; 22.14.12; 23.20.5; 39.38.1; gewöhnlicher ist cum mit dem Imperf. Coni. oder dum mit Praes. Ind. bei solchen Übergängen.
missi erant] s. 20.2; Pol. 30.3.7: tou\s . . peri\ to\n *po/plion *liki/nion e)/pemye (h( su/gklhtos) presbeuta\s pro\s tou\s *gala/tas; L. spricht § 12 so, als ob er die Gesandten bereits genannt hätte, was nicht geschehen ist. Nach Pol. 30.17 ist bald nachher Eumenes nach Italien gereist, aber von den Römern, um die Gallier zu ermutigen, abgewiesen worden, was L. im Anfange des folgenden Buches erzählt hatte.
ver primum] die Personifikation ist sonst bei L. nicht selten, aber in diesem Falle sagt er gewöhnlich primo vere; vgl. 21.21.8: iam veris principium erat; 44, 30, 1 u. a. Im folgenden kann das Objekt nicht wohl fehlen, doch ist die Ergänzung unsicher. Die gewöhnliche Verbindung wäre iamque et Galli . . et Eumenes; s. 4.28.1; 35.10.1; indes kann cum, welches Mg. durch et ersetzt, dieselbe Bedeutung haben wie § 10, ‘damals als’; beide Plusquamperfecta werden so auf die Zeit der Ankunft der Gesandten bezogen; s. zu 28.2.1; vgl. zu 2.46.3. —
Synnada] an der Ostgrenze Lydiens, welches damals zum pergamenischen Reiche gehörte; j. Afium Karahissar; s. 38.15.14.
ibi] zu Sardes. Was im folgenden ausgefallen sei, läfst sich aus dem Zusammenhange erkennen: die Gesandten erfahren in Sardes, dafs die Gallier bis nach Synnada gekommen sind, und begeben sich dorthin, um ihren Auftrag auszurichten; die Worte aber sind nicht sicher herzustellen.
Solovettium] klingt an die 30.5 erwähnten Vettii an.
adlocuturi] dies oder adlocutum (s. Varro L. L. 6, 57: mulieres adlocutum ire aiunt . .) oder Ähnliches mufs in dem hdschr. adlocutus liegen; Mg. ergänzt die Stelle mit Auslassung der beiden et vor Solovettium und Attalus folgendermafsen: Synnadis <esse comperissent, eo proficisci decrerunt> ad colloquium. Attalus . .
ne . .] ist blofses Vorgeben.
Licinius] der Konsul des Jahres 583/171; s. 42.29.1.
valuisse] mit inter, ist wohl verkürzter Ausdruck statt ‘bei der Schlichtung des Streites zwischen . .’
apud Gallos . .] s. Pol. 30.3.8: oi(=s (dem Licinius) poi/as me\n e)/dwkan e)ntola\s ei)pei=n ou) r(a/|dion, stoxa/zesqai de\ e)k tw=n meta\ tau=ta sumba/ntwn ou) dusxere/s; vgl. P. 30, 17, 12: profane\s h)=n o(/ti dii\ to\n skubalismo\n tou=ton (die Verweisung des Eumenes aus Italien) . . oi( *gala/tai diplasi/ws e)pirrwsqh/sontai pro\s to\n po/lemon; damit deutet Pol. klar genug das hinterlistige Verfahren der Römer an; L. scheint dasselbe (wohl absichtlich) ebenso wenig zu bemerken als die Mifshandlung der Epiroten (s. auch 20.3), während er 42, 47, 4 die heimtückische Politik, die jetzt schon gewöhnlich geworden ist, entschieden tadelt; s. Nissen 277.
Triumph des Aemilius Paulus. Plut. Aem. 30 f.; Diod. 31, 13; App. Maced. 19; Vell. Pat. 1, 9; Val. Max. 5, 10, 2; Eutr. 4, 4; Zon. 9, 24.
Romam . . in custodiam . .] vgl. zu 21.49.3; die Abführung des Gentius ist schon 44.32.4 erwähnt.
quibus] davor ist ii zu ergänzen; auch die beiden Klassen quibus . . Graeciae werden wenn nicht in das Gefängnis gebracht, doch wenigstens interniert; s. Paus. 7.10: e)/s te *turshni/an kai\ e)s ta\s e)kei= die/pemyan po/leis, näml. die 1000 nach Rom geführten Achäer, unter denen sich auch Polybios befand.
apud reges] s. 32.8; in Ägypten, Syrien usw., wie Neo bei Per-
seus; s. 31.15; auch auf die Freistaaten hat sich die Inquisition der Römer erstreckt; s. 31.13; Pol. 30.6 f. Va. schreibt peregre statt aputreges, wie die Hdschr. hat.
regia nave . .] s. zu 42.12; 33.30.5; Eutrop sagt 4.8: Romam cum ingenti pompa rediit in nave Peršei, quae invisitatae magnitudinis fuisse traditur.
versus] Ruderreihen über einander; s. Dio Cass. fr. 66, 6.
insignium . . textilium] s. 33.1.5; ebenso Plut. 30; vgl. Cic. de fin. 5, 70: quem Tiberina descensio festo illo die tanto gaudio affecit, quanto L. Paulum, cum regem Persem captum adduceret, eodem flumine invectio? Paulus scheint, wie später Anicius und Octavius, von Ostia her gekommen zu sein; daher subvectus, = ‘stromaufwärts fahrend’; s. 24.40.2; er mufs also um Italien herum gesegelt sein; von dem Heere (s. 34.8) ist bei ihm so wenig als bei Anicius die Rede, vielleicht war dieses vorher auf der Flotte nach Brundisium übergesetzt; s. 44.16.
classe sua] s. 5.1; ist wohl nur im Gegensatze zu regia nave gesagt, da allein Octavius eine Flotte kommandierte; vgl. 44.30.15.
praetori] die Konsuln sind, da das Jahr schon weit vorgerückt ist (s. 40.1), in ihre Provinzen gegangen; s. 16.3.
cum tribunis . .] erst der dritte Satz hat hier ut; s. 44.3.9. 9, 1 u. a.; vgl. 8.23.12: actum cum tribunis pl., ad plebem ferrent, ut . .; das Verfahren ist wie 26.21.5; s. Mms. StR. 12, 127; Lange 2, 629; das Volk erhält so die Macht, indirekt den Triumph zu verweigern; vgl. 3.63.8.
intacta . .] der Grund des Vorhergehenden ist des Nachdrucks wegen asyndetisch und ohne alle Vorbereitung angefügt, ebenso die folgenden Sätze bis § 8, von denen jeder die Erklärung des voraufgehenden giebt; zum Gedanken vgl. 8.31.7; Hor. Carm. 2, 10, 9 f.; nach u. St. Vell. Pat. a. a. O.: eminentis fortunae comes invidia altissimisque adhaeret.
ipsi quoque] obgleich sie nach der Art der Menschen am meisten hätten geneigt sein können, ihr Verdienst zu überschätzen; von den übrigen hätte man also um so mehr ein unparteiisches Urteil erwarten sollen; aber das fand nicht statt, denn . .
conparare erubuissent] diese Verbindung zuerst bei Liv.; s. 10.8.5; 42.41.2; vgl. Curt. 6, 5, 5.
obtrectatio] wie 34.11: ver.
carpsit] s. 44.38.2.
antiqua . .] s. 44.33.5; 45.28.9. 31, 2; Mms. RG. 15, 823. —
de praeda parcius . .] s. 23.49.4.
relicturis, si . .] ‘da sie nichts würden übrig gelassen haben, wenn . .’; enthält zugleich den Grund, warum das Verfahren des Aemilius zu billigen war; vgl. Tac. Ann. 1, 46: opponere maiestatem . . cessuris, ubi principem . . vidissent; L. 5, 39, 12; 21, 4, 10; häufiger ist bei ihm der Nominativ und Ablativ des Part. Fut. Act.; vgl. zu 4.18.6.
iratus neglegenter erat . .] die La. ist unsicher; Va. schreibt: exercitus <fuit iratus> imperatori; ita-<que> . . (ähnlich Htz.); Mg.: iratus Macedonicus exercitus imperatori erat; ita<que> . ., wo aber das zweifache erat störend und Macedonicus noch auffallender ist, als wenn totus hinzutritt, wie die Hdschr. hat. Ein Widerspruch zwischen den Begriffen: ‘das ganze Heer, alle Soldaten’ (im folgenden eos) und neglegenter erat adfuturus, ‘nachlässig, ohne Eifer zu erscheinen entschlossen’, um so dem Feldherrn ihre Erbitterung zu zeigen, scheint nicht statt zu finden; vgl. Plut. 30: oi( stratiw=tai . . ou) pa/nu proqu/mws e)pi\ th\n u(pe\r tou= qria/mbou spoudh\n a)ph/nthsan. Harant versetzt das von Mg. vermifste ob id, welches dieser an den Anfang vor iratus stellen wollte, zwischen imperatori und iratus.
adfuturus comittiis] um sich an denselben zu beteiligen; vgl. 44.4.9: certamini adfuit; Wfsb. meint, dafs vielleicht in ausgefallen sei, welches in den Verbindungen in iudicio, in consilio adesse u. a. erscheint.
ferendae legis] s. 3.19.2; 40.37.8; vgl. 22.25.16: rogationis ferendae dies. Die Soldaten sind vorläufig bis zum Triumphe entlassen (s. Plut. Pomp. 43; Marq. 2, 562), aber nach 38.14 noch in Rom und üben so ihr Stimmrecht als Bürger aus.
Sulpicius] ist bis jetzt nicht erwähnt; s. 37.3; ein anderer ist 44.37.5 genannt. Schwerlich hat Cato bei dieser Gelegenheit die von Gell. 1, 23 skizzierte Rede gegen Galba gehalten; s. Jordan a. a. O. S. LVII. LXXXVII; über diesen Galba s. Per. 48 f.
secundae legionis] s. 44.41.2.
prensando] um die Soldaten zu gewinnen, wie sonst bei dem Bewerben um Ämter. ipse ist des Gegensatzes wegen zu prensando zu nehmen; s. zu 2.38.6; vgl. 10.2; Nägelsb. § 91, 5.
imperiosum . .] Plut. 30: o(/ti baru\s ge/noito kai\ despotiko\s au)toi=s a)/rxwn.
malignum] s. § 6; 34, 7.
plebem urbanam] diese bildet nach L. also schon jetzt den Hauptbestandteil der Abstimmenden, nicht die auf dem Lande und in den Municipien Wohnenden.
dare non potuisse] ihm sei es unmöglich gewesen zu geben, aber die Soldaten hätten die Macht zu geben. Beide
Sätze sind ironisch gesagt, = er habe nicht geben können (wie er sagte), in Wahrheit aber nicht geben wollen; der Soldat könne geben, dazu sei er gut genug (aber derselbe werde es nicht thun); vgl. 36.5; 22.34.11. Der Wortlaut der St. wird von den meisten Kritikern für unrichtig gehalten; Sig. schreibt: dare non potuisse . . dare non posse; Gr.: non dare potuisse . . non dare posse (so auch Mg.); Htz.: dare potuisse . . dare non posse.
fructum gratiae] statt des blofsen gratiam; vgl. 33.33.3: gloriae fructu; = ‘den Genufs . .’
in Capitolio] s. zu 33.25.7.
Sempronius] obgleich sich der Prätor an das ganze Kollegium der Tribunen gewandt hat, und alle auf dem Tribunal anwesend sein können (s. 38.51.5), so kann doch nur einer die Verhandlungen leiten; s. 26.33.11: cum tribunis plebis agendum esse, ut eorum unus pluresve rogationem ferant; vgl. 25.4.9; 34.53.1; 35.7.4 u. a.; doch sagt Cic. ad fam. 10, 16, 1: quinque tribuni plebi rettulerunt; p. Sest. 70. Daher wendet sich § 2 GaIba an die Tribunen, und diese antworten § 3 durch den, der das Wort führt; Plut.: tw=n de\ dhma/rxwn le/gein au)to/n, ei)/ ti bou/letai, keleuo/ntwn.
privatis] s. 21.6.
ad suadendum] das Asyndeton wie 40.14.11; 43.22.9; vgl. 25.12; 10.26.6; 22.39.3; die suadentes treten also zuerst auf.
haud quisquam] s. 1.46.1; 2.3.1 u. a.
octava] ebenso Plutarch; es waren nur noch 4 Stunden eines Herbsttages (s. 40.1) übrig; in diesem kurzen Zeitraum mufsten also die Tribunen die Vollendung der Abstimmung für möglich halten; den Zwischenfall hatten sie nicht voraussehen können; s. 37.6; Lange 2, 461.
cur . . non iuberent] weshalb die Abstimmenden nicht . . dürften; vgl. 39.5.10; 37.17.6.
eam rem] gehört der Wortstellung nach zu agerent, dem Sinne nach auch zu differrent; doch wird differre oft absolut gebraucht; s. 6.14.13.
agerent] die Sache ‘zur Verhandlung bringen’ (s. § 10), d. h. den Antrag von neuem stellen, die Aufforderung zum Reden ergehen lassen usw.; vgl. 1.50.8.
extraxit] s. 37.6; 38.51.4; vgl. 1.50.8; Lange 2, 384. 452.
admonendoque] er erinnerte sie, wenn sie etwa einzelnes vergessen hatten.
exacta] s. 37.10; = ‘die Ausführung . . sei gefordert worden’.
munia] s. 23.34.11; 44.41.1.
artata] ‘knapp zugemessen; findet sich bei L. wohl nur hier, aufserdem bei Vell. Pat., sonst mehr in früherer und späterer Zeit; artus (s. 2.34.5; 26.17 5 u. a.) ist dem Sinne nach etwas verschieden.
si . . succedat] gewöhnlicher
wird bei L. das unpersönl. succedit mit Begriffen wie coeptis, fraudi u. a. verbunden (s. 21.7.6; 24.38.3 u. a.; vgl. 2.45.5) oder persönlich konstruiert; s. 24.19.6; 42.58.1 u. a.; vgl. zu 2.44.1.
victoribus] kondicional.
inhonoratam] s. 23.46.6; 32.23.9; Tac. Hist. 1, 87; es ist an Beute, Geschenke, Auszeichnungen, höhere Stellen u. a. zu denken.
legem] vgl. § 1: rogationem.
antiquandam] s. 5.30.7.
omnia] alles, was im Kriege in Betracht komme; zunächst nach dem Zusammenhange Auszeichnungen und Belohnungen.
in . . manu esse] sie hätten darüber zu verfügen; s. 35.9: dare posse.
incitati] wie § 1.
aditus nulli . .] übertreibend, da der Raum mehr als 12000 Menschen (2 Legionen) fassen mufste; s. auch 35.9: plebem . .
intro vocatac . . tribus] näml. in die Saepta; s. 10.24.18; dies kann nur so verstanden werden, dafs einige Tribus zum Abstimmen berufen sind und bereits gestimmt haben, wie es auch § 10: easdem tribus vorausgesetzt und 40.42.10: plures tribus intro vocatae angedeutet wird (vgl. Val. Max. 8, 1, 7), während nach Dion. 7, 59. 64 die zuerst stimmende Tribus (principium) besonders, alle übrigen zusammen mia=| klh/sei berufen wurden, was auch Plut. 31 (vielleicht nach Polybios) erzählt: a(/ma d' h(me/ra| th=s yh/fou doqei/shs h(/ te pra/th fulh\ to\n qri/ambon a)peyhfi/zeto, kai\ h( tou= pra/gmatos ai)/sqhsis ei)s . . th\n su/gklhton kath/ei. Möglicher Weise hat L. die Abstimmung mit der Renuntiation der Stimmen derjenigen Tribus, welche zuerst die Abstimmung vollendet hatten, verwechselt; s. Lange 2, 455f.; 605.
concursus in Capitolium] s. 43.16.14; auch dies setzt einen längeren Zeitraum zwischen der Renuntiation der einzelnen Stimmen voraus.
tanti belli victorem] s. 6.4.1: trium bellorum victor; vgl. 9.14.14; Tac. Ann. 4, 18: Sacroviriani belli victor.
despoliari] ‘es solle . . werden’; dieses Kompositum nur hier bei L.; die Hdschr. hat dispoliari; vgl. Cic. in Verr. 4, 43.
obnoxios] s. 31.3; steht hier proleptisch.
licentiae] Gegensatz der disciplina; s. 37.11.
militari] = militum, der gemeinen Soldaten.
iam nunc] s. 3.40.12; 22.38.9; 31.32.3; ‘schon jetzt’, ehe noch das verderbliche Beispiel gegeben werde.
per ambitionem] ‘aus . .’; s. 43.11.10: per ambitionem; vgl. 3.43.2; 22.59.3; 28.40.2; 31.10.3; 43.11.10, 14.7; 44.26, 1.
imponantur] s. 1.52.6: centuriones inposuit; 40, 12, 15.
consul . .] s. 30.26.1.
agerent] s. § 2; statt in der Abstimmung oder der Renuntiation der Stimmen fortzufahren, sollen sie die Verhandlung . .
ad populum] = ad plebem; s. 37.8; 3.63.8; 10.37.10; 30.40.14 u. a.; vgl. 43.4.5.
secessissent] s. zu 38.60.3.
revocaturosque . . tribus] deren Stimmen bereits an den Vorsitzenden abgegeben und renuntiiert sind; dafs auch die übrigen Tribus zum Abstimmen berufen worden seien, liegt nicht in den Worten und ist von L. selbst nach § 7 schwerlich angenommen worden. Das revocare findet, wie das Folgende zeigt, erst nach einer Kontio statt, da die Verhandlung ganz von neuem beginnt.
pronuntiarunt] sie verkünden ihr decretum (vgl. 3.13.6: medio decreto; 38, 52, 8), dessen Bekanntmachung durch pronuntiarunt (s. 38.60.3), nicht durch renuntiarunt, wie die Handschrift an u. St. hat, ausgedrückt wird.
tum Servilius . .] die folgende Rede scheint in ihren Grundzügen sich bei Polybios gefunden zu haben; aber L. hat dieselbe im einzelnen jedenfalls umgestaltet, rhetorisch geschmückt und erweitert, vielleicht überhaupt einem der Annalisten entlehnt (wohl dem Antias), die gerade solche Reden bei Triumphen auszuführen pflegten; s. zu 38.7; 38.45.1; 39.4.5 u. a.; vgl. Nissen 92. Plutarch folgt in dieser Rede dem Livius, und letzterer trägt die Schuld an den mancherlei Ungereimtheiten in derselben.
fuerit] in dem eben beendigten Kriege; er hat zwar die Eigenschaften eines grofsen Feldherrn auch jetzt noch, aber er kann sie nicht mehr zeigen; Plut.: *ai)mi/lion me\n e)/fh *pau=lon, h(li/kos au)tokra/twr ge/noito, to\ nu=n ma/lista ginw/skein o(rw=n . .
nulla] mit Nachdruck an das Ende gestellt.
si . . possit] = ich will einmal zugeben, dafs . . könne; vgl. 6.40.17: si hodie bella sint, . . possetisne . .; 9, 18, 2: si spectetur . . venisset; 49, 9, 4: si . . tenerem . . saevires . . si . . sit inpune; 29, 1, 7; vgl. 45.23.17.
satis erat] wie 3.67.3: satis honorum . . erat; 44, 39, 6; Cic. Phil. 1, 37; anders 1.8.7; 2.49.9.
leves] die sich leicht verführen lassen.
temerarium] ohne feste Grundsätze, ‘planlos handelnd’.
eloquentem] und § 3: eloquentiae . . ist wohl in Bezug auf die später anerkannte Beredsamkeit Galbas gesagt; s. Cic. Brut. 82: inter hos . . Ser. Galba eloquentia praestitit; ebenda 86: a Ser. Galba, quod is in dicendo actuosior acriorque (als Laelius) esset, gravius et vehementius posse defendi; de or. 3, 28 u. a.
ad] weil in eloquentem der Begriff der Fähigkeit liegt.
tum] in dem vorher nur allgemein bezeichneten Kriege.
itaque . .] wiederholt eigentlich nur den vorhergehenden Gedanken; doch kann daraus, dafs Aemilius bei einem solchen Heere die alte Kriegszucht durchzuführen Einsicht und Energie genug hatte, auf die Tüchtigkeit desselben, welche bewiesen werden soll, geschlossen werden.
antiqua disciplina . .] s. 35.6; 39.1.4.
neque dixerunt . .] so werden dicere und facere häufig mit einander verbunden; s. zu 26.15.4. Die St. hat Va. ergänzt; auf dem rechten Wege waren schon Kr. und Heusinger; Mg. verm. quieverunt statt neque fecerunt.
Servius quidem . .] geht auf § 1 zurück: wenn Servius einen so grofsen Feldherrn anders beurteilte und ihn anklagen wollte.
si . . voluit . . debuit . . diceret] s. zu 3.5.8; vgl. 5.52.12: quid opus fuit . . si relicturi fuimus; zu 37.36.4.
in L. Paulo accusando . .] da Quintilian 12, 6, 3. 7 tirocinium ohne weiteren Zusatz von dem ersten Auftreten als Redner gebraucht, und das folgende documentum eloquentiae über den Sinn des Wortes keinen Zweifel läfst, so ist es wenigstens nicht notwendig mit Ruperti accusandi zu lesen, wie Mg. verlangt.
si nihil aliud] wenn nichts anderes (näml. als die Gröfse des Sieges, die Beute usw.) den Triumph als gerecht erscheinen liefse; oder überhaupt: wenn nichts anderes da wäre, weshalb er als gerecht . .; die Formel ist etwas freier als an anderen Stellen gebraucht; vgl. 5.2.11: qui, si nihil aliud, admoneat collegas; 2, 43, 8. 49, 9; 3, 19, 6; 30, 35, 8; Cic. ad Att. 2, 15, 2: fiat tribunus, si nihil aliud, ut . .
postero die quam . .] s. 44.45.1; vgl. 36.27.1; zu 3.8.2; der Konjunktiv esset statt erat wegen der subjektiven Färbung des Gedankens; ebenso im folgenden bei visurus esset; Paulus hatte das Imperium nur noch für die Zeit des Triumphes; wer aber dieses hatte, war, wenigstens nach der Sitte, für die Dauer desselben gegen eine Anklage gesichert; s. 4.44.6; 41.6.2; vgl. 43.4.6.
cum visurus esset] nähere Bestimmung zu dem vorhergehenden postero die, = wo er in der Lage gewesen wäre, ihn als Privatmann zu sehen; s. zu 3.30.6; Mg. schreibt laesurus, Wfsb. wollte invasurus (s. zu 27.42.6); beide Verba aber passen nicht in den Zusammenhang.
nomen deferret . . interrogaret . . diceret . . accusaret] = ‘so sollte er ihn, so hätte er ihn . . sollen’, wie vorher debuit; über das Impf. s. Cic. p. Sest. 54: si laetabantur . . commoverentur; p. Rab. Post. 29: moreretur, inquies; de off. 3, 88: potius docerent u. a.; vgl. Mg. zu Cic. de fin. 2, 35.
nomen deferret] die Nennung des Namens des Anzuklagenden mit der Angabe des Verbrechens vor dem Magistrate (vgl. 9.26.7) war, wenigstens nach der Einführung der quaestiones perpetuae, das erste, was der Ankläger zu thun hatte; war die Anklage vom Magistrat für zulässig erklärt, so mufste der Anzuklagende vor
Gericht erscheinen, und es wurde ihm die Frage vorgelegt, ob er des ihm zur Last gelegten Verbrechens geständig sei (legibus interrogaret); vgl. zu 38.50.8; Sall. C. 18, 2; Tac. Ann. 14, 46.
aut serius paulo] da Galba bereits Kriegstribun war und einer patricischen Familie angehörte, so liefs sich erwarten, dafs er bald Ädil werden würde; als solcher konnte er selbständig, ohne sich an einen Magistrat zu wenden, eine Anklage vor dem Volke erheben (diem dicere); s. 2.35.2. 61, 7.
ad populum accusaret] nach dem diem dicere; vgl. 24.43.2; 29.37.17; 43.8.9. L. unterscheidet ein doppeltes Verfahren, welches Galba einschlagen könne; als Magistrat könne er selbst den Strafantrag stellen und so das Volksgericht, wenn Aemilius an das Volk provoziere, veranlassen oder vorher, ehe er ein Amt erlangt habe, die Klage vor einem Magistrate (dem Prätor) erheben. Da in der früheren Zeit von Privaten erhobene Kriminalanklagen sehr selten und zweifelhaft sind (s. 3.13.3. 24, 3 f.), wenn die Verbrechen durch das Volk oder durch Quästoren, die das Volk (oder der Senat; s. 39.14.6) einsetzte, gerichtet wurden, nach der Einrichtung der quaestiones perpetuae aber die Anklage vor dem Magistrat das gewöhnliche, die durch Magistrate selten war, so ist es wohl möglich, dafs L. oder sein Gewährsmann das spätere Verfahren in die frühere Zeit übertragen habe. Konnten aber in dieser schon Privatankläger in Kriminalprozessen auftreten, so geschah es wohl nur zu dem Zwecke, dafs der Magistrat, bei dem die Anklage angebracht wurde, dann selbst den Strafantrag vor dem Volke stellen, aber nicht gegen das Provokationsgesetz (s. 3.55.5) und gegen die Bestimmung der 12 Tafeln: de capite civis Romani nisi comitiis centuriatis statui non licet allein und in eigener Person Gericht halten und das Urteil fällen sollte; vgl. Cic. de domo 45.77; Eisenlohr, Die Provocatio ad populum 54 f. 84; Lange 2, 508; Zumpt CR. 2, 94. 146. 184. 217.
pretium] der poena gegenüber = praemium; vgl. 14.1; 26.40.15.
haberet] man könnte habiturus esset erwarten; vgl. jedoch 4.35.8; zu 42.13.5.
egregie] die Stellung wie 31.21.3.
sed videlicet . .] ‘aber man sehe (denke) nur’ . .
crimen] ‘Anschuldigung, Vorwurf’, insofern er ein Anklagepunkt werden kann, in Bezug auf sein potitisches Verfahren als Konsul und Bürger überhaupt; probrum: ein Vorwurf, der seinen Charakter betrifft.
dicere] allgemein = ‘vorbringen’; vgl. 25.22.13; 26.31.5; Ovid Rem. am. 697: dicit multa puellae probra; das speziellere wäre obicere.
obtrectare laudes] sonst hat L. bei obtrectare den Dativ; s. 8.36.4; 25.41.3; 36.34.3; der Acc., welcher bei Späteren nicht selten ist (s. Val. Max. 1, 8, ext. 8; 7, 2, ext. 7; oft bei Tacitus), findet sich zuerst an u. St. und nur hier bei Liv.; vgl. Garatoni zu Cic. Phil. 10, 6.
quattuor horas] s. 36.2; da in dieser
Zeit nach der Ansicht der Tribunen auch noch abgestimmt werden sollte, so wird nur eine kurze Anklagerede vorausgesetzt; s. Lange 2, 451.
absumpsit] s. 36.3.
interim] mehr adversativ als temporal; s. zu 4.51.4; Quint. 1, 8, 5; Plin. Ep. 3, 20, 7: quod interim plane remedium erat.
contiones] in solchen Versammlungen wurden an den drei Anklagetagen die Verbrechen vorgetragen, Zeugen verhört, der reus durfte sich verteidigen usw. (s. 26.3.1), damit das Volk sich überzeugen könne, ob mit Recht Provokation erhoben worden sei.
puram alteram . .] s. 9.46.13; puram: ‘unverdorben, nicht parteiisch’; integrioris iudicii = ‘mehr ohne vorgefafste Meinung’; der Komparativ in Bezug auf die andere Versammlung, die bei puram nicht berücksichtigt ist. HAKoch verm. veram statt puram.
a favore . .] genauere Bestimmung zu integrioris; die Präposition ist durch den hierin liegenden Begriff des Frei- und Unberührtseins veranlafst; vgl. zu 9.41.3: gentis integrae a cladibus und zu 23.30.7: vastus a . .
et odio] ohne Wiederholung der Präposition, wie 31.2.1: et ab Attalo et Rhodiis; 42, 64, 7. Mg. streicht et hinter iudicii; Crev. schreibt et <ab>odio; Drak. stellt puram zwischen et und a favore; vgl. 1.44.4.
universi populi Romani] ist, wie § 11; 38, 3. 5, ungenau von derselben Versammlung gesagt, die sogleich contio togata et urbana heifst (vgl. 38.1: plebem urbanam); denn zu dem populus Romanus gehörten auch die Soldaten; vgl. 4.51.3; Cic. p. Mur. 38.
togatam] s. 22.39.7.
reus agatur] s. zu 24.25.1: tamquam reos ageret. Muret schreibt res statt reus; die Hdschr. hat rex.
Quirites Romanos] den ganz eigentlich römischen Bürgern; vgl. § 14; 26, 2, 11; Voigt, Jus gent. 29.
institisti] ist als verstärktes stetisti (vgl. Suet. Tib. 72: instans in medio triclinio) und, wie das folgende operis . ., als an die Soldaten gerichtet anzusehen, = ‘du hast . . müssen’; hierzu pafst severius ‘mit gröfserer Strenge, ohne dir irgend etwas nachzusehen’, weniger genau als intentius, doch erklärt sich jenes aus dem zu Grunde liegenden Gedanken: ‘du bist gezwungen worden zu instare’; vgl. auch Cic. de off. 1, 71: voluptatem severissime contemnant; ad Att. 10, 12, 3: filium severius adhibebo; zur Sache vgl. 44.33.8 f. 36, 4. Das Verbum instare wird bei L. sonst aber nicht so gefunden, zugleich regelmäfsig, auch in der eigentlichen Bedeutung, mit dem Dativ verbunden (s. z. B. 27, 12, 9; 29, 33, 8); daher ändert Mg. stetisti; Crev.: institit; mit grofser Wahrscheinlichkeit MMüller: institit tibi; ebenso Harant. Letzterer fügt zugleich ei hinter vigiliae ein, wo die Hdschr. si hat.
circumitae sunt] s. 3.6.9; 22.1.8. —
exactor] s. 36.26.6; Tac. Ann. 11, 37: custos et exactor . . Euodus datur; vgl. L. 2, 58, 7: adhortator operis; Sall. Jug. 45, 2; vigilias . . ipse cum legatis circumire; ebenda 100.4; im folgenden ist circumiret wohl absichtlich nach circumitae wiederholt.
ex itinere . .] ‘unmittelbar von . . aus’; 44, 36, 3 haben die Soldaten dies, was in ihrem Sinne jetzt dem Feldherrn zum Vorwurf gemacht wird, selbst gewollt. Im folgenden schreibt Gr. ductus es; Harants Ergänzung ist paläographisch leichter; vgl. 7.32.10.
adquiescere] s. 5.23.12; zur Sache s. 44.42.9.
inservitum] s. 2.21.6.
apud] nach ad, um abzuwechseln; s. 38.1; vgl. 4.56.4 u. a.
ut . . non] ‘gesetzt dafs . . nicht’, = ‘auch ohne dafs’; s. 23.9.7 u. a.
repetat] ‘sich vergegenwärtige’; s. Praef. 5: prisca . . tota mente repeto; 7, 3, 3: repetitum ex seniorum memoria.
inter . . interfuerit] s. 8.33.13; 26.2.10.
Minucium . .] s. 22.12.11. 14, 4 f. 27, 8; das Beispiel ist nicht glücklich gewählt, da Minucius nur die Art der Kriegsführung des Diktators tadelte, nicht die Gunst der Soldaten gewinnen und die Disciplin lockern wollte.
itaque . .] die Stelle ist in der Hdschr. verdorben; Wfsb. meint, dafs nach accusatorem, womit in der Hdschr. eine Zeile schliefst, non und das Verb. finit. patet oder ein ähnliches oder patet neque ausgefallen sei; wahrscheinlicher ist Mgs. Vermutung, dafs keine Lücke vorliege, sondern zu verbessern sei hiscere prohibuisset (oder non sivisset; dafür Harant: noluisset oder vetuisset) und am Schlufs fecisset statt fuisse.
hiscere] s. zu 26.7.
Quirites] so hätten sie, da sie als Bürger in der Volksversammlung erschienen waren und abstimmen wollten, angeredet werden sollen, wie es auch § 1 geschieht, während bekanntlich von den Feldherren die Soldaten commilitones oder milites, nur in verächtlichem Sinne Quirites angeredet wurden; s. Suet. Jul. 70; Tac. Ann. 1, 42.
videor] s. 44.22.2.
appellaturus] ich glaube in der Lage zu sein euch . ., d. h. ‘ich glaube euch . . anreden zu sollen’, oder ‘ich möchte euch anreden’.
saltem] im äufsersten Falle, wenn Gründe nichts bewirken; vgl. 2.43.8.
equidem ipse . .] scheint selten verbunden zu werden; vgl. Plaut. Amph. 2, 2, 122: qui ipsus equidem . . conspicio; = ‘ich selbst (als alter Kriegsmann) meines Teils fühle mich . . gestimmt’; zum Gedanken vgl. 43.13.2.
qui . . videar] ‘da ich . .’; Gr. schreibt, dem Folgenden entsprechend, cum . . videor.
cum . . spectabat] vgl. 8.6.13; 25.6.14; 33.34.3.
urbanam] s. 37.8.
quid enim . .] die Hdschr. hat quid etiam; Gr. streicht etiam, Douiatius schreibt dafür iam; Harant hält auch dicitis für falsch und empfiehlt: quid enim ambigitis; HJM. vermutet: quidnam; vgl. 39.5.
aliquis] mit Nachdruck vorangestellt: ‘giebt es auch nur irgend einen, der . .’; hat auch der letzte und geringste von allen, die in Rom sind, den Wunsch . .; s. 6.41.2; 42.23.8; Sen. de ira 3.12.7: aliquis vult irato committi ultionem, cum Plato ipse . .?
et eum] leitet den Schlufs ein: ‘und ihr wolltet ihn nicht . .’; s. 39.3; Cic. har. resp. 25: et non commoveremur.
vincere . .] zum Gedanken vgl. 22.60.21.
urbem inire] s. zu 24.9.2.
non unius in hoc Pauli] der Gegensatz zu diesen Worten folgt erst § 5 nach der Angabe der Gründe, warum Paulus nicht allein bei dem Triumphe interessiert sei. Der Redner sagt, P. hätte, wenn ihm der Tr. in Rom versagt worden wäre, was aber bei der Gröfse des Sieges nicht geschehen könne, auf dem Albanerberge triumphieren und so die Ehre für seine Person haben können; aber diese bedürfe er nicht und der wirkliche Triumph werde dieselbe nicht erhöhen, die Verweigerung sie nicht verringern. § 5 wird mit den Worten militum magis . ., aber wegen der Zwischensätze in veränderter Konstruktion, auf § 4: non unius . . zurückgewiesen; ursprünglich sollte fortgefahren werden: sed militum magis . .; wegen der Beziehung auf in hoc Pauli heifst es deshalb auch militum magis in hoc. Es läfst sich indessen nicht leugnen, dafs diese seit Gryn. gewöhnlich beibehaltene La. die gröfsten Bedenken erweckt; es ist fast unmöglich, die Anfangsworte der Periode zu dem nachfolgenden fama agitur in Beziehung zu setzen. Auch hier scheint Crev. das Richtige gesehen zu haben, als er hinter Pauli eine Lücke annahm; Mg. ergänzt honos agitur; da aber hierzu das Folgende nicht in logischer Verbindung steht, so schreibt Va.: non unius in hoc Pauli <honos agitur: immo quid hoc interest Pauli?> multi . .
etiam qui . . non inpetrarunt] s. 10.37.8; zu 26.21.6. Über inpetrarunt statt des Plusqpf. vgl. 41.5; 43.14.1; zu 1.1.1.
in monte Albano] s.
auch zu 42.21.7.
nemo] ist betont, nec entsprechend; sonst würde Paulo nemo zu erwarten sein; zu nemo . . magis . . quam (‘ebenso wenig’) vgl. 9.22.7.
decus perfecti belli] s. 44.38.3; über die folgenden Genetive s. zu 42.3.8.
quam illi] die Stelle ist auf vielfache Weise geändert worden; kein Vorschlag überzeugt. Daher ist mit Va. eine Lücke angenommen worden in der Voraussetzung, dafs ein dem folgenden nec Paulum . . ähnlicher allgemeiner Gedanke ausgefallen sei.
universique . .] ‘und überhaupt . .’ s. 13.1; 33.29.1: Thebanos Boeotosque omnes. Dieses militum . . populi wird im folgenden in umgekehrter Ordnung bewiesen.
ne . . habeat] bei fama agitur schwebt zugleich der Gedanke vor: die fama mufs wohl gehütet werden. Statt invidiae schreibt Crev. invidi.
opinionem habeat] ‘angesehen werde als’ . .; eigentlich: (bei anderen) die Meinung habe, ‘in dem Rufe stehe’; vgl. Caes. BG. 7, 59, 5: quae civitas . . maximam habet opinionem virtutis.
lacerantem . .] wird hier überhaupt als Charakterzug bezeichnet; derselbe war in dem Ostracismus früher wohl mehr hervorgetreten als in der Zeit, von welcher an u. St. die Rede ist; vgl. 23.14.
invidia] das Motiv; s. 39.25.2; zu 21.2.3.
in Camillo] s. zu 6.1.
ante receptam . . urbem] ehe die Stadt von ihm unmittelbar Wohlthaten empfangen hatte; die Eroberung Vejis wird als minder bedeutende That nicht berücksichtigt, obgleich gerade die Verteilung der vejentischen Beute Anlafs zu dem peccare wurde; s. 5.32.8.
nuper] kann auch neben dem schon in a vobis ausgedrückten Gegensatze zu a maioribus stehen; Wfsb. meint, dafs aus dem hdschr. satis insuper etwa satis superque hergestellt werden könne; s. 25.32.6.
Literni . .] nach der 38.53.8. 56, 3 erwähnten Angabe des Valerius Antias, dem Liv. vermutlich auch hier folgt; s. Nissen 279; HPeter, Hist. Rom. rell. 264.
haec . .] durch die Ausführung des Gedankens § 6: primum . . habeat ist der Redner von der Angabe der Gründe für den Satz populi R. fama agitur abgekommen; daher wird der erste Grund hier wiederholt und erweitert, um § 10 zu einem neuen überzugehen, der aber ohne ein dem primum entsprechendes deinde angefügt ist.
apud alias gentes] s. 5.6.7 f.
in ingrata . . civitate] kondicional, = ‘wenn . . wäre’.
qui . . non . . habet?] = ‘wie sollte nicht . .’?, kurz statt qui fieri potest, ut . . non . . habeat? Harant verm.: qui tandem? triumphus . .?
habet] ‘führt mit sich, enthält in sich’; s. 28.28.1; 42.41.9; vgl. § 6.
an] ‘oder nicht vielmehr’.
Carthaginiensibusque . .] wenn Livius auch et Macedonibus geschrieben haben sollte, so müfste nach de Hannibale folgen nec de Philippo, und nec T. Quinctius müfste nach P. Cornelius stehen. Da aber jetzt gleichfalls über die Macedonier triumphiert werden soll, so würde eine Andeutung dieses Verhältnisses wohl gegeben sein; weil aufserdem 39.1 der Triumph über Philippus in anderer Beziehung erwähnt wird, so ist es wahrscheinlich, dafs derselbe an u. St. übergangen ist und aus gleichem Grunde der über Antiochus; vgl. § 4, wo auch nur einige Beispiele gegeben sind.
Curius] s. Per. 14.
Cornelius] s. 30.45.2.
quidem] betont militum, dem Volke gegenüber, = ‘den Soldaten aber erst’; es folgt die Ausführung von § 5: militum magis . .
laureati] s. 39.4; Zon. 7, 21.
quisque] ohne ein Wort, an das es sich anlehnt; s. zu 4.58.13; der folgende Relativsatz ersetzt das Possessivpronomen suis, welches Htz. mit Mg. vor quisque einfügen. § 14 erscheint dieses Pronomen (vestras) nachgestellt.
donis, quibus donati sunt] s. 25.7.3; 29.35.3; vgl. zu 1.41.3; 24.16.11; 40.25.3. Die Auszeichnungen wurden nur bei feierlichen Gelegenheiten getragen; s. Tac. Hist. 2, 89; Val. Max. 3, 2, 24.
triumphum nomine cient] es ist der Ruf io triumphe; s. Hor. Carm. 4, 2, 49; zum Ausdr. vgl. Varro L. L. 6, 68; zu L. 21, 62, 2; zu cient vgl. 10.8.10; 22.14.7 u. a. Da der Triumph gerade den Soldaten angehören soll, so scheint mit cient (als Verb. fin.) jener Ruf als besonders zu beachtender Teil des Aufzuges neben incedunt, worauf durch que auch laureati und insignes bezogen wird, gestellt zu sein; wahrscheinlich ist aber mit Mg. cientes zu schreiben.
laudes canentes] 4, 20, 2. 53, 11; Marq. 2, 564 f.
si quando . .] vgl. 28.28.7; 40.35.7. —
dimissi sitis] ist die gänz-
liche Entlassung (exauctoratio), nicht die vorübergehende bis zum Triumphe; s. 35.7.
Romam . . sub signis . .] unter den Fahnen (signa die Feldzeichen der einzelnen Manipel; doch hat L. wohl an die späteren Adler gedacht; s. zu 41.4.1) sind sie wenn auch nicht in die Stadt, so doch in die Nähe derselben gekommen, zum Abstimmen natürlich nur einzeln, nicht als Heer.
vos certe . .] vos ist Acc.; ihr müfstet wünschen, dafs man euch wenigstens als Sieger sähe (wenn auch den Paulus nicht), da ihr einen glänzenderen und des Triumphes würdigeren Sieg erfochten habt als andere Heere, die den Triumph also nicht mit gleichem Rechte wünschen konnten. Der Gedanke bekräftigt das Vorhergehende und bildet zugleich den Übergang zu dem neuen Grunde: es wäre für euch schmachvoll, wenn bei dem wichtigeren Siege nicht triumphiert würde, während es bei unbedeutenderen geschehen ist.
regnabant, cum . . triumphatum est] vgl. 2.51.1; 23.49.5.
abducto] aus seinem Reiche, was hier das Wichtigere ist im Gegensatze zu den in ihrer Herrschaft gebliebenen Königen, die vorher erwähnt sind; darnach wäre adducto der natürlichere Ausdruck; s. 7.2.
scandentis] das Subjekt wird erst aus dem folgenden Anici . . Octavi klar; mit scandentis ist Capitolium zu verbinden; vgl. 3.68.7; 4.2.14; gewöhnlicher steht es mit in; s. 42.49.6 u. a.; vgl. 38.48.16: triumphans in Capitolium ascenderem.
auratos purpuratosque] s. Dion. 3, 61: xitw=na/ te porfurou=n xruso/shmon (tunica palmata) kai\ peribo/laion porfurou=n poiki/lon (toga picta); s. zu 10.7.9.
ex inferiore loco] näml. von der ebenen Erde aus; vgl. 8.33.9, wo es den rostra gegenübersteht.
togatorum unus privatus] ein gewöhnlicher Privatmann in der Toga, nicht im Triumphatorgewande; nur als solcher konnte Aemilius, wenn ihm das Imperium für den Triumph nicht gegeben wurde oder wenn dieser vorüber war, in Rom erscheinen; vgl. 6.40.6: unus Quiritium quilibet.
curru descensuri] der Gedanke wie 35.5; früher wurde nach Gryn. currum ei cessuri gelesen; allein diese Konstruktion findet sich nur bei Späteren und fast nur an kritisch unsicheren Stellen; Cic. de off. 2, 64 ist anders aufzufassen (vgl. L. 42, 50, 4); daher vermutet Mg. currum ei <con> cessuri; Harant: curru ei cessuri, letzteres sehr wahrscheinlich; vgl. 11.11.
prae pudore] prae in einem der Form nach affirmativen, dem Sinne nach negativen Satze; s. 5.13.13: prae metu exclusere; 22, 3, 13: prae metu obtorpuerit; vgl. zu 1.29.3.
videntur] ‘ich glaube sie werden’, es
ist (jetzt schon) anzunehmen, dafs sie . .; vgl. Hor. Epist. 2, 1, 51.
et vos . .] wie 38.2; drückt den Unwillen aus; es liegt aber der Schlufs zu Grunde: also dürft ihr nicht.
accessione . . belli] s. 7.2.
de bello] ‘über den eigentlichen, wirklichen Krieg’; der Gegensatz zu accessio belli ist wohl der Grund, warum hier de bello gesagt ist, nicht, wie sonst, de hostibus oder ex Macedonibus; s. § 1; 40, 45, 6 u. a.; vgl. Plut. 31.
et legiones . .] ist Ausführung des Vorhergehenden.
navales socii] die Seetruppen.
abrogato] allgemein = ‘entzogen’, oder es ist ungenau in Bezug darauf gesagt, dafs der Senat den Triumph bereits gewährt hat, während sonst abrogare von der Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen, die das Volk gemacht hat, gebraucht wird und im vorliegenden Falle die Rogation auf die Erteilung des Imperiums in der Stadt, nicht unmittelbar auf den Triumph gerichtet war; s. 35.4.
triumpho] die Hdschr. hat triumphos, das aber nur bei Voranstellung von alienos erträglich erscheint; s. zu 39.16.4 und 42.14.6.
opimae praedae] da sonst gewöhnlich der Abl. mit fio und facio verbunden wird, wie 33.27.10 und oft bei Cicero (L. 27, 16, 8; 34, 24, 3 läfst sich die Form nicht erkennen), oder de (s. 2.31.8), selten der Dativ (s. Ov. A. am. 1, 536), so verm. Gr. opima praeda; über praeda und spolia s. 33.2; 23.11.3; 38.43.11; mit den letzteren sind besonders die im folgenden bezeichneten Waffen gemeint.
armorum] ‘Waffenstücke’.
signa . .] s. 33.5.
argenti caelati] ‘ciseliertes Silbergeschirr’; s. Becker, Gallus 2, 320; Guhl und Koner 535; zu auri (‘goldenes Geschirr’) gehört caelati nicht.
an noctu . .] die Antwort ist wieder in Frageform gegeben, um das Absurde der in derselben ausgesprochenen Ansicht anzudeuten.
furtiva] hier = ‘gestohlen’, wie sonst mehr bei Dichtern.
quid?] lenkt die Aufmerksamkeit auf einen neuen, gleichfalls sehr zu beachtenden Punkt; s. § 13; 33, 13, 6; 40, 13, 3; etwas anders § 4.
spectaculum] Gegenstand des Schauens, ‘Schauspiel’; s. 33.3; zur Sache vgl. Cic. in Verr. 5, 66.
victori populo] wie der Triumph, so gehört der Sieg dem ganzen Volke; s. 38.3; vgl. Plut. a. a. O.
quos . . Perseus . .] die Schlufsform wie § 4: et legiones . .; vgl. 3.19.9; 5.4.12. 6, 3 u. a.
accessio . .] s. zu 7.2.
fecerit] ‘veranlafst habe’; s. 7.2; übrigens
folgt L. hier dem Polybios, dessen Zeugnis er 30, 45, 5 nicht vollständig anerkannt hat.
plerique meminimus] ‘es sind viele unter uns, welche . .’; s. 23.13.3: plerique, qui meminerimus, supersumus; vgl. 24.6.
Philippus et Alexander] s. 42.52.5.
tanta nomina] Namen, die an so grofse Könige erinnern (‘welche Namen!’); s. 7.3.9, 4 f.; 44, 25, 9; vgl. 35.47.5.
domitorem] s. 21.43.15: domitorem Hispaniae Galliaeque.
Graeciae] in weiterer Bedeutung (vgl. 39.33.2; 42.17.1), wie 43.6.10: Macedonia.
conspicere . . avent] derselbe Ausdruck noch 33.32.8; vereinzelt bei Tacitus, gar nicht bei Sallust und Caesar; dagegen häufig bei Cic., z. B. de off. 1, 13.
ad hoc] wie 38.14: ad quam rem; vgl. 28.39.7.
quadriennium] wie 41.5, obgleich der Krieg bei der Ankunft des Aemilius erst 3 Jahre gedauert hatte.
ingenti . . pudore] ‘unter grofser . ., so dafs damit . . verbunden war’; vgl. bono exemplo u. a.
etiam] aufser der langen Zeit und der dadurch bedingten Anstrengung und den Kosten.
nostro] s. 5.3.4; 29.18.18.
sortito] vgl. 44.22.2; der Satz bildet den Übergang zu den religiösen Argumenten.
praesagientibus animis] s. 1.38.7: praesagiente animo . . amplitudinem loci; 25, 35, 3; 30, 20, 5.
destinavimus] s. 9.16.19 u. a.; victoriam triumphumque hängt ab von den eng zu verbindenden Begriffen praesagientibus animis . . destinavimus; vgl. 1.5; 26.18.8; 29.20.2; 44.22.4.
et quidem] wird gewöhnlicher durch ein Wort getrennt; s. 27.34.1; 35.25.1; et fügt etwas Neues an, durch quidem wird der Gedanke bekräftigt; s. zu Cic. Lael. 79.
sed deos . .] s. 33.22.5; 38.48.16; 41.6.4; Preller RM. 208.
quoque enim] s. 2.18.4.
finem eum] und machten mit diesen ein Ende, ‘beschlossen alles mit diesen’; dieselbe Ausdrucksweise wie hic metus (‘Furcht davor’) u. a.; nur vertritt das Pronomen nicht einen Genet. obiect.; vgl. Sall. C. 7, 6: eas divitias; zum Gedanken s. 38.48.14; Hor. Carm. 3, 6, 6; Marq. 2, 564, 2.
praetorve] erscheint infolge der Stellung von proficiscens als blofser Zusatz; nur Konsuln und Prätoren (und Diktatoren) konnten den Triumph erlangen; bei Pompeius zuerst wurde eine Ausnahme gemacht; s. Cic. de imp. Pomp. 61; vgl. L. 31, 20, 3.
paludatis lictoribus] s. zu 41.10.5.
vota in Capitolio . .] s. 21.63.9; vgl. Mms.
StR. 12, 61, 6.
eodem] kann nicht auf bellum zurückweisen, sondern mufs sich auf in Capitolio zurückbeziehen; daher ist notwendiger Weise vor oder nach perpetrato etwas als ausgefallen anzusehen (Mg. vermutet eo neben bello; eo allein schreibt Htz.; auch Mms. empfiehlt dies eo, streicht aber gleichzeitig in Capitolio (so die Hdschr. hinter eodem). Da aber der Triumph nicht auf das Kapitol beschränkt ist, kann in Capitolium wohl bleiben; s. 42.49.6; vgl. 42.47.9: eodem in Graeciam.
merita dona . .] s. 3.69.3; 4.41.9 u. a.; vgl. 23.11.3; zu portans vgl. 5.16.11. 25, 10; 21, 62, 8 u. a. Da die Hdschr. meritabonaque hat, so vermutet MMüller: merita <debita> que dona; vgl. 39.4.6; Cic. Phil. 7, 3; v. Leutsch: merita <munera> donaque.
pars . . est victimae] s. zu 1.35.9: ludicrum fuit . . pugiles; Tac. Hist. 1, 15: documentum sit . . necessitudines; umgekehrt 34.22.9: iniuriae . . causa fuerit; vgl. 28.3.12.
praecedentes] näml. zwischen der Beute und den Gefangenen; s. 34.52.9.
traducendas . .] vgl. 37.10.40, 1.43.4; 33.23.4; 36.40.11; wenn das Wort richtig ist, so ist zugleich an das hinterher erfolgende Opfern der Tiere zu denken; MMüller ergänzt in triumpho <Jovique O. M. immolandas>.
dicavit] so Gr. statt des hdschr. uindicavit; MMüller: designavit; vgl. 5.25.6; Gr.: locavit; beachtenswert Turnebus: in triumphum dicavit; ebenso Gitlbauer und Harant, nur dafs dieser auch traducendo, wie die Hdschr. hat, beibehalten will; Wfsb. dachte an ornavit nach Plut. 31.
caedente] die Hdschr. hat dēte. Jenes pafst an sich (s. 7.1), aber nicht neben mactate; daher schreibt Htz.: ducente; HJM. vermutet (als Gegensatz zu traducendas): abducentes oder abdentes (s. § 5) und fafst alio lokal; Gitlbauer: alias alio ducent mactaturi.
mactate] ironische Aufforderung; s. 3.21.6: imitamini.
quid?] Anreihung eines religiösen Gesichtspunktes. Die Hdschr. hat quidem; Wfsb. dachte an quid enim (s. Hand Turs. 2, 386); ebenso Gitlbauer. Harant schreibt: quid deinde; HJM. vermutet quid <tand>-em?; vgl. 3.9.9; 9.9.6 u. a.
illae epulae] da so die Hdschr. hat und die Worte nach deorum hominumque sehr verdorben sind, so ist wohl anzunehmen, dafs das Hauptverbum (Prädikat zu epulae) ausgefallen ist; Wfsb. vermutete, dafs vor auctore einzufügen sei: <parantur (oder concelebrantur)? et vos eas>; MMüller: quo<ndam a maioribus vestris institutae sunt? et has> Gitlbauer: <fiunt. quae>; weniger passend ist es, illas epulas zu lesen, da alsdann die Hauptsache utrum . . honoris als Parenthese aufgefafst werden mufs (so Döring); über die epulae s. Preller RM. 206.
profano] ist hinzugesetzt, weil auch die Tempel dem Staate gehören.
honoris] das hdschr. hominumque ist wahr-
scheinlich aus hominum entstanden und hat das ursprüngliche Wort (honoris) verdrängt, da hier der Gegensatz zwischen Göttern und Menschen hervorgehoben werden soll und die Erklärung ‘wird es nur der Menschen wegen oder der Götter und Menschen (= Senatoren; s. Plut. Quaest. Rom. 80) wegen . . ?’ gesucht sein würde. Zur Sache vgl. Plut. 31: fh/mhs peri\ ni/khs a)bebai/ou pro/teron ei)s th\n po/lin e)mpesou/shs e)qu/sate toi=s qeoi=s . . ., h(/kontos de\ tou= strathgou= meta\ th=s a)lhqinh=s ni/khs a)fairei=sqe tw=n me\n qew=n th\n timh/n, au(tw=n de\ th\n xara/n: Übrigens ist es auffallend, dafs L. das von ihm mehrfach in solchen Reden (s. 26.21.3; 31.48.12) geltend gemachte Argument, welches gerade Plut. 33 aufsführt, dafs der Supplikation der Triumph folgen müsse, nicht berührt. Vielleicht ist an u. St. noch mehr ausgefallen. Zu honoris ist causa zu ergänzen; Wfsb. war geneigt, noch <gratia> hinzuzufügen (vgl. Cic. de fin. 1, 36); doch s. Cic. de nat. d. 2, 37; Lael. 57; Sen. Contr. 9, Praef. 1: adeo numquam ostentationis declamavit causa, ut ne exercitationis quidem declamaverit.
Ser. Galba] dafür schreibt Harant Servio illo Galba, da die Hdschr. seruntulogalba habe (vgl. 6.40.7. 17); allein die Hdschr. hat nach Gitlbauer seruntuio galba, wo uio wohl als in den Text aufgenommene Verbesserungsvariante zu unt aufzufassen ist.
L. Pauli . .] geht unvorbereitet auf einen anderen Gegenstand über, der zum Teil schon § 5 und 7 berührt ist und den Schlufs vorbereitet.
portae] verallgemeinernd = ‘die Stadt’; der Triumphzug ging von dem Marsfelde unter der sogenannten Porta triumphalis hin, über den Circus Flaminius durch die Porta Carmentalis in die Stadt; s. Marq. 2, 563; Preller, Regionen der St. Rom 239; daher im folgenden in circo Flaminio; s. 39.5.17; Plut. Luc. 37.
privatus] s. § 2.
et tu . .] im folgenden ist mehreres verdorben oder ausgefallen, was sich nicht sicher herstellen läfst; wahrscheinlich war der über den Feldherrn ausgesprochene Gedanke (privatus . . ibit) auch auf die Soldaten angewendet, wie 38.12 f., etwa nach Wfsbs. Vermutung: et tu centurio, miles, quibus . . donatus <es, donis abiectis (occultatis) furtim urbem inibis? (oder discedes?)>, woran sich dann die Aufforderung anschlofs: at, quae senatus decrevit potius, quam <quae> Ser. Galba fabulatur (so vermutet HJM.), audi (= ‘höre auf . .’).
et hoc . .] hier ist die Form des Ausdrucks mit potius quam . . audi beibehalten; zu dicere audi, wofür Mg. und Wfsb. dicentem verlangten, vgl. Cic. in Verr. 4, 50. 62. 70 und oft; Wfsb. war aufserdem der Ansicht, dafs dieses audi aus dem Vorhergehenden wiederholt sei. Htz. vermutet: et hoc adicere (oder dicere) <me decet (oder oportet)>: me potius . . audi. Mg. liest die ganze Stelle ohne Annahme einer Lücke folgendermafsen: et tum, centurio miles <que> . ., donatus es, decreta potius, quam quid Ser. Galba fabularetur, audisti, et hodie me potius . . audi.
nihil praeterquam] s. 7.32.11.
ipsum id] s. zu 35.42.9.
per provocationem] konnte wohl ebenso die Gelegenheit oder Art und Weise bezeichnen, wie 28.33.6; 37.18.9: per excursiones proelia fieri; 43, 19, 10; vgl. 5.26.9 u. a.; Mg. vermutet provocanti, Htz.: provocato. Der gewöhnliche Ausdruck ist ex provocatione pugnare.
ex omnibus] ähnlich triumphare ex aliquo; s. 40.34.7.
spolia] s. 23.23.6. 46, 14.
adverso corpore] Servilius entblöfst nur die Brust; daher ist auch an u. St. dasselbe gemeint, wie 2.23.4: adverso pectore; vgl. Cic. in Verr. 5, 3: cicatrices . . adverso corpore exceptas; Sall. Jug. 85, 29: ostentare . . cicatrices advorso corpore; Curt. 3, 11, 9: adverso corpore vulneribus acceptis u. a.; vgl. Plut. 31: e)ce/fhne kata\ tw=n ste/rnwn w)teila\s a)pi/stous.
adapertis] s. 5.21.8; 25.30.10; zur Sache vgl. lust. 12, 8, 12; Tac. Ann. 1, 35.
in equo] da die Hdschr. quamquo hat, so schreibt Harant: <Quirites>, in equo; vgl. 41.1, wo que = Quirites ist.
persedendo] = ‘anhaltend sitzen’; wird selten gebraucht; Plut. 31: u(pe\r tou/twn (tw=n politw=n) ga\r h(me/ran kai\ nu/kta sunexw=s i(ppasa/menos tau=t' e)/sxon; vgl. die Münzen bei Mms. MW. n. 130. 192.
nitens . .] kurz statt ‘er mag sich entblöfsen; dann wird sich zeigen, wie glatt . .’; Plut. 31: a)/nqrwpos a)/trwtos kai\ tw=| sw/mati sti/lbwn u(po\ leio/thtos kai\ skiatrafi/as.
revocate] s. 24.8.20; 26.22.4; die Aufforderung ist an alle Tribunen gerichtet, wie 36.2.
si videtur] s. 26.16.4; 36.46.5 u. a. — Am Ende der Rede fehlt wohl nur, was Plut. berichtet: a)ll' a)/ge labw\n au)tou\s e)pi\ th\n yh=fon e)gw\ de\ kataba\s parakolouqh/sw pa=si kai\ gnw/somai tou\s kakou\s kai\ a)xari/stous kai\ dhmagwgei=sqai ma=llon e)n toi=s pole/mois h)\ strathgei=sqai boulome/nous.
summam] davor ist ausgefallen zunächst die Angabe der Zeit des Triumphes; s. Fast. triumph. a. 587: L. Aemilius L. f. M. n. Paullus II pro cons. an. DXXCVI ex Macedon. et rege Perse per triduum IIII. III. pridie k. Decemb.; vgl. 42.1; sodann der gröfsere Teil der Schilderung des Triumphes, in dem am ersten Tage nach Plutarch Sta-
tuen, Gemälde usw. auf 150 Wagen vorübergefahren wurden, am zweiten ebenso die Waffen (s. 33.1). Darnach wurde das erbeutete Geld vorübergetragen, und hieran schliefst sich die bei Livius erhaltene Stelle an. Bei Synkellos ist die Anordnung des Triumphzuges eine andere; s. Diod. 31, 8, 10.
captivi] s. 21.33.11.
sestertium] könnte fehlen, wird aber nur selten weggelassen; s. Hor. Sat. 1, 3, 15; 2, 3, 237; Hultsch Metr. 223; vgl. zu 4.1.
milliens ducenties] 120 Millionen Sesterze, = 21 Millionen Mark.
maior aliquanto] über die Wortfolge s. zu 2.31.4; die Summe wird von anderen in der That höher angegeben, von Vell. Pat. 1, 9, 6: bis miliens centiens sestertium; Plin. 33, 56: intulit . . Paulus . . e Macedonia praeda |M_M_M_| (d. h. 300 Mill.), a quo tempore p. R. tributum pendere desiit; vgl. Cic. de off. 2, 76; Plut. 38; wenn L. hier genau berichtet, so ist die Angabe um so auffallender, da Valerius sonst in ähnlichen Fällen zu übertreiben pflegt. Gr. vermutet, dafs bis milliens ducenties zu schreiben sei; Unger meint, dafs Livius in dem von ihm gebrauchten Exemplar des Valerius MCC gelesen habe, dafs dies aber ein Fehler statt MMC sei, so dafs Valerius mit Velleius übereinstimme.
ex numero plaustrorum ponderibusque . .] nach der Zahl der Wagen und den Massen des Silbers und Goldes, die er angiebt; nach Valerius scheinen die kostbaren Geschirre auf Wagen transportiert und diese sowohl als auch abgesondert von denselben die Summen des Silbers und Goldes berechnet gewesen zu sein, wie es auch Plutarch angiebt; vgl. Synkellos a. a. O. p. 11: th=| de\ deute/ra| proekomi/sqh nomisma/twn ta/lanta xi/lia, a)rgu/rou ta/lanta disxi/lia diako/sia, e)kpwma/twn plh=qos, a)galma/twn kai\ a)ndria/ntwn poiki/lwn a(/macai pentako/siai, a)spi/des te xrusai= kai\ pi/nakes a)naqematikoi\ pa/mpolloi. Ob Liv. selbst der Angabe des Valerius in der Erzählung gefolgt ist oder dieselbe, wie man aus ab ipso efficitur schliefsen könnte, nur als abweichend von der seinigen erwähnt hat (s. 38.55.8), läfst sich wegen der Lücke nicht sicher erkennen; vgl. Nissen 278.
auri, argenti] s. 22.6.
generatim] ist wohl wie 5.52.6: ne omnia generatim saera . . percenseam zu nehmen, = ‘nach (einzelnen) Arten und Klassen’, d. h. nach der Zahl der Wagen, der Summe des Goldes und der des Silbers.
alterum tantum] ‘eine zweite, eben so grofse Summe’; s. § 5; 1, 36, 7; 8, 8, 12; Plaut. Bacch. 1184.
dissipatum] s. 44.45.12.
id] ist nicht auf das folgende quod zu beziehen, sondern dieses ist Konjunktion, während id das Vorhergehende allgemein und unbestimmt zusammenfafst, = ‘dafs der königliche Schatz so grofs war’, wie durch qua . . maior . . summa und alterum tantum . . angedeutet ist.
fructu . .] ‘der Ertrag, die Einnahme von . .’; s. 18.3.
coacervatum fuerat] = coacervatum erat, wie
bei Liv. nicht selten; s. 12.8; 3.4.7; 5.13.10. 23, 1; 6, 3, 10; 38, 2, 2 u. a.; bisweilen ist es = ‘. . gewesen war’; s. 2.52.1; 6.36.5; 8.6.15; 27.44.1; 44.10.1; 45.44.7; vgl. zu 30.38.6.
bellare] die Handschrift hat bellaregē; dafür vermutet HAKoch bella gerere. Was die Sache betrifft, so hat Diod. 30, 9, 2 eine andere Vergleichung. Es ist auffallend, dafs die Darstellung der einzelnen Partieen des Triumphes durch die Bemerkung § 1—3 unterbrochen wird, und dafs im folgenden nicht erst der Zug der Gefangenen, der dem Triumphwagen vorausging, sondern sogleich nach der Beute der Triumphator selbst erwähnt wird. Da jedoch nicht bekannt sei, wie Liv. den ersten Teil des Triumphes geordnet und geschildert habe, und im folgenden von dem gefangenen König so gesprochen werde, als ob er schon erwähnt wäre, so hält Wfsb. es für bedenklich, die Worte ipse postremo . . ordinibus mit Crevier vor summam omnis (§ 1) zu stellen. Es läfst sich jedoch nicht verkennen, dafs man diese Worte inmitten der Beutebeschreibung und der Erwähnung der Geldgeschenke nicht erwartet. § 4 ist ein Stück der Erzählung des Triumphes und gehört wohl in die Lücke zwischen Kap. 39 und 40; dafür spricht auch das Fehlen des Prädikats, welches man am natürlichsten als in einem früheren Satze voraufgegangen annimmt (etwa secuti sunt).
ipse] hierzu und zu den folgenden Subjekten fehlen die Prädikate; Wfsb. meint, dafs diese nicht ausgefallen, sondern aus in curru und post currum zu entnehmen seien.
dignitate] vgl. 44.41.1: maiestas; Plut. 34: a)nh\r kai\ di/xa tosau/ths e)cousi/as a)cioqe/atos.
senecta] s. zu 26.2.15.
prae se ferens] ‘er liefs sie hervortreten’; Ostentation soll nicht bezeichnet werden.
inter alios] gewöhnlich angesehene Männer, die am Kriege teil genommen haben, und Freunde des Triumphierenden; vgl. Dio Cass. 51, 21.
Maximus . . Scipio] s. 44.35.14; als erwachsen, nicht mehr praetextati (s. § 8), und vielleicht auch weil sie nicht mehr dem Hause des Paulus angehören, sind sie nicht auf dem Triumphwagen, wie nach Val. Max. 5, 10, 2 der dritte Sohn; s. § 7. Die Hinzufügung von Q. (Sig.) ist vielleicht nicht notwendig; s. 43.2.7.
cohortes] s. 34.2; zur Sache vgl. 3.29.5.
ordinibus] nach Centurien geordnet.
pediti in singulos] s. 39.7.2.
denarii] s. 37.59.6; 39.5.17 u. a.
tantum] dies allein wäre undeutlich und könnte nur etwa bedeuten: ‘soviel als den Reitern’; deshalb ist alterum hinzugesetzt.
daturum fuisse] nämlich eum.
pro rata] nämlich parte, = gemäfs dem (durch ein gewisses Verhältnis) bestimmten Teile, ‘nach Verhältnis’; s. Cic. Tusc. 1, 94; Caes. BC. 1, 17, 4: pro rata parte centurionibus; vgl. L. 29, 5, 7: pro parte; 34, 50, 7: pro portione.
refra-
gati . . fuissent] s. 39.41.3; da die Hdschr. non suffragi hat, so meint Wfsb., dafs vielleicht nach non eine Bestimmung wie neglegenter (s. 35.7) oder inviti ausgefallen und non . . suffragati zu lesen sei; MMüller ebenso, nur will er non in initio verwandeln; Harant vermutet: si aut in suffragio . . favissent.
pronuntiata] s. 21.45.4.
documentum] ‘ein lehrreiches Beispiel’, welche Wechselfälle den Menschen treffen können; s. 8.6.41, 10: exempla; vgl. Plut. 34.
in catenis . .] s. Val. Max. 6, 2, 3; Zonaras: e)n tw=| tw=n ai)xmalw/twn sxh/mati; Plut. 34: au)to\s de\ tw=n te/knwn o( *perseu\s kai\ th=s peri\ au)ta\ qerapei/as kato/pin e)poreu/eto faio\n me\n i(ma/tion a)mpexo/menos kai\ krhpi=das e)/xwn e)pixwri/ous . . erwähnt der Ketten nicht; vgl. Mms. MW. 632 f.; Perseus hat sich dagegen gesträubt, dafs er im Zuge geführt würde; s. Cic. Tusc. 5, 118.
duobus] die beiden § 4 genannten.
nominis] s. 41.11.
sacrorum] die an das Geschlecht geknüpft sind, die sacra gentilicia; vgl. Rein PR. 472. 510.
duodecim . . triduo] im einzelnen abweichend Plut. 35; App. Maced. 19; Vell. Pat. 1, 10; etwas verschieden Val. Max. 5, 10, 2; ungenau Eutr. 4, 4.
praetextatos] s. 22.57.9; vgl. 44.44.3; Val. Max.: alter in triumphali curru conspectus post diem tertium expiravit.
curru vehi] nach Cic. p. Mur. 11 und Suet. Tib. 6 sitzen die filii praetextati auf den Pferden am Triumphwagen.
praedestinantis] sich im voraus bestimmten, ‘erwarten durften’; das Wort findet sich bei L. nur hier und ist überhaupt in früherer Zeit selten gebraucht (bei Nep. Eum. 2, 4 falsche La.).
oportuerat] s. zu 22.60.25; wenn dies genau zu nehmen ist, so hat keiner der Söhne den Vater auf dem Triumphwagen begleitet.
Rede des Aemilius Paulus an das Volk. Diod. 31, 11; Plut. 36; App. Mac. 19; Vell. Pat. 1, 10.
paucis . . contione . .] vgl. 36.40.14; Vell. § 4: cum in contione extra urbem more maiorum ante triumphi diem ordinem actorum suorum commemoraret . . scheint den Vortrag im Senate vor dem Triumphe mit dem in der Volksversammlung verwechselt zu haben; vgl. Marq. 1, 394, 8.
Antonio] s. 21.3; Paulus, jetzt Privatmann, kann keine Versammlung berufen; Lange 2, 664.
dissereret] wird durch die Hdschr. (dedissetre morabilis) angedeutet, das früher aufgenommene disseruiset liefse sich nur künstlich verteidigen; s. Krüger, Gr. Unters. 2, 289. Harant vermutet <rationes> dedisset;
HJM.: edissereret; vgl. zu 44.41.4.
principe] s. 5.30.3.
et qua] so oder et quanta (Wfsb.) ist statt des hdschr. ob quam zu lesen; vgl. 8.25.12: potius cum quanto studio . . quam qua stultitia.
rem publicam administraverim] s. 4.24.4.
fulmina] s. Cic. de rep. 1, 7: me gravissimis tempestatibus ac paene fulminibus ipsis obvium ferre; vgl. L. 22, 35, 3; anders 6.39.7: dictatorium fulmen.
nunc . . nunc] ‘das eine . . das andere Mal’; ohne Rücksicht auf die Gegenwart; s. zu 2.9.1.
eo, quo . .] vgl. Cic. de imp. Pomp. 47. Der Eingang ist wahrscheinlich von L.; einen anderen hat Plutarch; die folgende Rede dagegen findet sich fast ebenso bei diesem und Diodor wie bei L.; sie ist wahrscheinlich dem Polybios entlehnt, wofür der einfache, würdige Ton spricht, der auch in der Rede 44, 22, 1 f. herrscht.
sole orto] Diod. § 1: a)poqewrh=sai th\n a)natolh\n kai\ to/te to\n plou=n poihsa/menon e)na/ths w(/ras katapleu=sai mhdeno\s a)poleifqe/ntos ei)s *ke/rkuran; ähnlich Appian.
Corcyram tenui] wie 44.1.3; die Überfahrt wird also in kurzer Zeit vollendet; vgl. Plin. 19 Pr. 3.
quinto] ebenso Plutarch und Appian; dagegen Diod. § 1: e)kei=qen de\ tetartai=on e)n *delfoi=s kallierh/santa tw=| qew=| meta\ pe/nte h(me/ras ei)s *makedoni/an paragene/sqai.
Apollini] s. 27.7. —
pro . . sacrificavi] wie vota facere, suscipere pro . .; zur Sache vgl. 29.27.2. Htz. schreibt mit Döring statt vestris, weil in der Hdschr. lustri steht, lustrandis, doch ist die Konstruktion des Gerundivs mit pro nur selten und bei sacrificare wohl kaum sonst gebraucht; s. zu 23.28.11; Cato R. R. 144; Cic. de off. 3, 25; ferner würde lustrandis auch auf me bezogen werden müssen, was nicht passend erscheint.
accepto] darnach könnte man noch et lustrato erwarten nach Plut.: to\n ei)wqo/ta suntele/sas kaqarmo/n (vgl. 3.22.4; 41.18.7); doch sagt auch Diodor nur paralabei=n und ebenso Appian.
mutatis] s. 44.33.5 f.
inexpugnabilia . .] s. 44.35.9.
neque cogipugnare . .] wie 42.7; 38.13.2: cogeret (castellum) iura antiqua pati; dagegen der Acc. c. inf. nach cogere 27, 8, 4 u. a.
inter praesidia] weil der Pafs besetzt war; s. 44.35.15.
ad Petram] ist Attribut zu saltum; s. Diod. § 1: bia/sasqai ta\ stena\ ta\ kata\ *pe/tran.
evasi] ‘habe erstiegen und so passiert’; vgl. 21.32.13; 38.2.8 u. a.
ad pugnam] s. zu 23.1.4;
Sall. Iug. 85, 3 u. a.; da die Hdschr. coacto nicht hat, so vermutet Mg. ad Pydnam acie vici; allein keine der anderen Quellen hat den Namen der Stadt, auch die Periocha und Orosius nicht, und Diodor sagt blofs: parata/casqi kai\ nikh=sai *perse/a; nur bei Strabo heifst es 7, fr. 22: e)n ... tw=| pro\ th=s *pu/dnhs pedi/w|, aber um dies den Worten tw=| pro\ th=s *meqw/nhs entgegenzustellen; vgl. Vell. 1, 9.
quadriennium] wie 39.8; richtiger 9.2; Plutarch und Diodor haben die Zeitangabe nicht; Livius scheint sie selbst hinzugefügt zu haben, und daher gehört wohl auch ihm der Irrtum quattuor ante me consules.
quindecim] ebenso Diod. § 1: e)n h(me/rais de\ tai=s a(pa/sais pentekai/deka ... nikh=sai *perse/a und wahrscheinlich auch das Elogium CIL. I p. 289: copias reg[is in dieb]us quibus Mace[doniam obtinuit] XV delevit; da Aemilius nach dem damaligen Kalender (s. 44.22.16) im Anfang April in die Provinz abgegangen, 11 Tage nach der Abfahrt von Brundisium, wohin er von Rom in wenigen Tagen gelangt sein kann, zum Heere gekommen (s. § 3—4) und die Schlacht am 4. Sept. geliefert worden ist, also 5 Monate nach seinem Abzug von Rom, so verstofsen die Worte entweder geradezu gegen die Geschichte (zu der Annahme, dafs Aemilius in der Zwischenzeit nach Rom zurückgekehrt sei, um Truppen zu holen, fehlt jeder Anhaltepunkt), was bei Polybios kaum anzunehmen ist, oder die 15 Tage sind nicht von der Ankunft des Aemilius bei Phila (s. 44.34.10), sondern von dem Beginn der Expedition über den Pafs bei Petra an gerechnet; vgl. 44.35.5: post diem quintum decimum ..
velut proventus] =‘reiche Saat’; velut ist hinzugefügt, weil Livius die ursprüngliche Bedeutung von proventus (das Hervorkommen, die hervorspriefsende Frucht) im Auge hat; dagegen Caes. BG. 7, 29: secundos rerum proventus; vgl. BC. 2, 38.
prope] zwischengestellt, wie 1.14.4: in ipsis prope portis; 27, 18, 3: portis prope ipsis u. a.
quoque] wie wohl auch anderen; s. 4.44.9; 44.14.7.
nimia..fortuna..] vgl. 10.13.6: et fortunam ipsam vereri; Diod. § 2: qauma/zein e)/fh to\ para/logon tw=n katorqwma/twn: ... polu\ ma=llon qauma/zein th\n eu)/roian th=s tu/xhs; Plut.: a)pistw=n de\ th=| tu/xh| dia\ th\n eu)/roian tw=n pragma/twn. .
cum ex summo retro volvi . .] s. Ennius (Ann. 298) bei Macr. 6, 2, 16: et rursus multae fortunae forte recumbunt; Hor. Carm. 3, 10, 10: ne currente retro funis eat
rota.
mutationem . . sentiret] ebenso Diodor und Appian; anders Plutarch, Vell.: deos immortalis precatus est, ut, si quis eorum invideret operibus ac fortunae suae, in ipsum potius saevirent quam in rem publicam, Zon. 9, 24: hu)/cato kai\ ou(=tos kata\ to\n *ka/millon. ., L. 5, 21, 15; in der Periocha ist der Wunsch zu früh gesetzt.
defunctam esse] ‘habe überstanden, sei davongekommen’ infolge meiner calamitas; vgl. 2.35.3; 3.8.1; 4.52.4; 10.29.3: Romanos defunctos consulis fato.
spero] s. zu 44.22.3; Draeger HS. 2, 369.
ad ludibrium] um sie zum Gegenstande des Spottes zu machen; s. 3.3.
et] führt einen neuen Punkt ein; der Schlufs der Rede ist wohl von Livius selbst; Diodor und Plutarch haben denselben nicht.
nobilia maxime . .exempla] vgl. Val. Max. 5, 10, 2: clarum exemplum nec minus tamen inlustre . . Aemilius Paulus; das Adverbium maxime gehört, wie es scheint, zu nobilia, nicht zu spectemur; s. zu 39.31.16.
mortalium] s. zu 1.9.8.
captivus] ist wohl wegen des Gegensatzes zu ipse hinzuzusetzen; Plut.: ou)k a)fane/steron e)/xousa (ne/mesis) para/deigma th=s a)nqrwpi/nhs a)sqenei/as (exempla) tou= qriambeuome/nou to\n qriambei/onta.
currum] das Fehlende ist dem Sinne nach klar: conscendi et in Capitolium vectus sum, ad alterum ex Capitolio; die Worte lassen sich nicht sicher herstellen, erwähnenswert ist jedoch der Versuch Büttners: curru in <Capitolium vectus, alterum rediens> ex Capitolio . . inveni und der ähnliche Vahlens: currum <conscendi, rediens alterum> ex Capitolio .. inveni (vgl. Gr.: currum < escendi, ad alterum> ex Capitolio . . veni).
prope iam] s. 29.32.3.
tanta] den vier Söhnen.
tamquam. .] ‘der mir zu sein schien; als ob. . wäre’.
Paulus] ein Paulus, einer von der Familie der Pauli; s. 40.7: familiaeque.
1. magis . . quam si] vgl. Cic. ad fam. 6, 4, 3: ad omnes casus . . magis obiecti sumus, quam si abessemus.
confudere] ‘erschütterte’ ‘machte Eindruck’; Diod. § 3: o( dh=mos th\n megaloyuxi/an au)tou= e)qau/masen, e)pi\ de\ toi=s paisi\ pollapla/sion e)/sxe sumpa/qeian.
12. Triumph des Octavius. Senatsbeschlufs über Perseus. Gesandtschaft des Königs Kotys. Pol. 30.12; Diod. 31, 8.
kal. Dec.] also einen Tag nach dem Triumphe des Paulus, gleichsam ein Zusatz zu demselben, da beide Triumphe einem Volke galten; s. Fast. triumph. p. 459: Cn. Octavius Cn. f. Cn. n. pro pr. an. DXXCVI ex Macedon. et rege Perse naval. egit k. Dec.; unrichtig Diod. § 10: prw=tos (vor Paulus) me\n *)anikios kai\ *)oktaou/ios . . a)na\ mi/an h(me/ran e(ka/teros e)qria/mbeusen.
sine captivis. .] alles war an den Oberbefehlshaber abgeliefert worden (s. 6.11) und eine Seeschlacht hatte nicht stattgefunden.
dedit] das Subjekt ist Octavius.
sociis navalibus] Libertinen und Bundesgenossen; sie bekommen 3/4 der Summe, welche die Landtruppen erhalten haben; vgl. 43.7; Lange 2, 289.
gubernatoribus] sie haben nur das Steuer zu führen oder die Führung desselben zu beaufsichtigen und stehen an Rang, wie auch das geringere Geschenk zeigt, den magistri navium (den Kapitänen) nach, welche die Seesoldaten kommandieren, überhaupt den Oberbefehl auf dem Schiffe haben; s. 43.8.7; zu 29.25.7.
qui. .fuerant] weshalb dieser selbstverständliche Zusatz gemacht ist, und nur bei den gubernatores, läfst sich nicht erkennen.
deinde] überhaupt nach dem Triumphe, nicht an demselben Tage, da an diesem ein Mahl des Senats stattfand; s. 39.13; die Verbindnng ist locker.
censuerunt] nach Plut. 37 auf Antrag des Aemilius.
Q. Cassius] der Praetor urbanus des Jahres; s. 16.3; dies hinzuzusetzen (pr.) ist nicht notwending; s. 43.3.3.
Albam] es ist Alba Fucentia; s. 10.1.1; 29.15.5; Per. 61; vgl. Pol. 37.1d, 2: *fi/lippos (der Sohn des Perseus) . . sxedo\n o)ktwkai/deka gegonw\s e)tw=n meth/llace to\n bi/on e)n *)/alba| th=s *)itali/as dusi\n u(/steron e)/tesin au)tou= tou= *perse/ws; was Diod. 31, 9, 3 über den Aufenthalt des Königs in dem Kerker zu Alba und dessen qualvollen Tod erzählt, scheint erdichtet; vgl. Plut. 37; Vell. Pat. 1, 11, 1: quadriennio post in libera custodia Albae decessit.
nihil . .] was darnach aufser Bithys, filius Cotyis ausgefallen ist, läfst sich entnehmen aus Zonar. 9, 24: *perseu\s de\ ei)s *)/alban su\n toi=s paisi\ kai\ th= qerapei/a| katete/qh.
obsidibus] davon hat L. noch nichts erwähnt; Wfsb. meint, essei vielleicht vor obsidibus mehr als cum ausgefallen; vgl. Pol. § 3: o(\s (Bithys) o(mhrei/as xa/rin doqei\s ei)s *makedoni/an e(alw/kei meta\ tw=n *perse/ws te/knwn; Zon.: e)/pemye (Paulus) de\ kai\ Bi/qun, to\n tou= Ko/tuos ui(o/n.
ceteros] auch die Geiseln waren in die Gewalt der Römer gekommen und gehörten zu den captivi.
in carcerem . .] s. 43.9; 30.21.5; 38.60.6; sonst
werden Geiseln und Gefangene in den Lautumien eingeschlossen; s. 32.26.16f.; 37, 3, 8; vgl. 26.27.3.
condi] s. zu 26.13.15.
acta erant] s. 27.5.9. Die Hdschr. hat haectanta; dafür vermutet Htz.: haec erant acta; Harant: haec sunt acta.
id ipsum argumenti] ‘gerade das legten sie als Grund ihrem Vortrag unter’; id . . argumenti, = ‘den Teil ihres Beweises’, dafs..., ist wenig veschieden von id ipsum argumentum; vgl. 4.7.10: id documenti; 7, 26, 12: id cognominis; 43, 17, 8: id . . ignominiae u. a.; s. zu Praef. 13.
orationi] das hdschr. orationis (vgl. 37.54.13: titulum belli praetendere) würde hier nicht passen, da nicht das argumentum der Rede als Vorwand gebraucht, sondern für dieselbe, d. h. für den Inhalt derselben, ein Grund als Vorwand gesucht wird. Zu praetendentibus vgl. 3.45.1; 34.3.8 u. a.
non . . iuvisse] hängt von dem Begriffe argumenti ab, und quod . . esset ist Epexegese von id ipsum.
ex auctoritate senatus] durch den Prätor.
amicitiae . . gente Thracum. .] bisher ist nur die Verbindung einiger thracischen Stämme mit Rom erwä s. 42.19.6; vgl. 38.40.7 f.; über Kotys s. 42.29.12.
Cotye] wie § 6; 42, 67, 3; vgl. 1.3.8: Atye . . Capye.
crimen] hier von einem bestimmten Faktum, = ‘Vergehen’; zu criminis defensionem vgl. Cic. p. Mil. 6.
cum. . timendus fuerit] ist zugleich bedingt, da quietus und occupatus kondiciona! zu fassen sind; s. 4.52.3.
merito eius] gemäfs dem, was er verdient hätte, d. h. ‘nach seinem Benehmen’, wobei der Begriff der Schuld vorschwebt; s. zu 44.14.9.
filium . .] erklärendes Asyndeton; vgl. zu 2.10.4.
pretium . . malle . . exigere] es wolle den Preis nicht bar ausgezahlt baben, sondern lieber. . zurücklassen, gleichsam als Unterpfand (Kapital); ist eine nähere Erklärung von gratuita und eine gesuchte Bezeichnung für Dankbarkeit, Verpflichtung; Pol. § 2 sagt einfach: tou= pro\s to\n *perse/a pole/mou kata\ nou=n prokexwrhko/tos, th\n de\ pro\s *ko/tun diafora\n pro\s ou)de\n e)/ti diatei/nein, sunexw/rhsan au)tw=| komi/zesqai ti\n, to\n ui(o/n . . boulo/menoi th\n au(tw=n pra|o/thta kai\ megaloyuxi/an e)mfai/nein, a(/ma de\kai\ to\n *ko/tun a)nadou/menoi dia\ th=s toiau/ths xa/ritos.
Über den Grund der auffallenden Nachsicht und Liberalität s. Mms. RG. 15, 781.
T. Quinctius] der Vorname ist nicht sicher, weshalb es sich nicht bestimmen läfst, ob er dieselbe Person wie 44.3 oder der 41.8.1 genannte ist; schwerlich war es der Befreier Griechenlands, eher dessen Sohn; s. 41.28.10.
C. Licinius] sonst wird in dieser Zeit nur der 3.1 und 16.3 erwähnte Träger dieses Namens genannt; da dieser aber in dem laufenden Jahre in Spanien war, so müfste die Gesandtschaft erst im nächsten Jahre abgegangen sein.
Caninius] s. 43.11.2.
munera] s. 43.5.8.
naves regiae] 35, 3, ist nur von einem grofsen Schiffe die Rede; vgl. Pol. 18.27; die Macedonier haben sonst lembi; s. 44.28.10. 29, 1; wahrscheinlich hat Valerius Antias die Sache vergröfsert.
invisitatae] s. 4.33.1; 5.35.4: formas hominum invisitatas; übrigens waren nur in Rom so grofse Schiffe unbekannt (vgl. jedoch 33.30.5); von den Nachfolgern Alexanders d. Gr., Demetrius (s. Plut. Demetr. 43), Ptolemaeus Philadelphus und Philopator (s. Athen. 5, 203f.; vgl. Plin. 7, 208), waren schon vor längerer Zeit solche Kolosse erbaut worden; s. Graser, De re nav. p. 56.
in campo Martio] es sind die navalia gemeint; s. 3.26.8; Jordan Top. 1, 436 f.; Preller, Regionen 240.
Triumph des Anicius. Pol. 30.13; App. Illyr. 9; Vell. Pat. 1, 9.
haerente . . in animis . . oculis] ‘als dem Geiste . . gegenwärtig war, vorschwebte’ vgl. Cic. Phil. 13, 5: hi in oculis haerebant.
adhuc] von der Vergangenheit, wie 37.8.4: Gallicos adhuc . . servantes animos; s. zu 6.33.2.
Macedonici] der Triumph des Octavius wird als ein Teil von diesem hier nicht beachtet.
Quirinalibus] am 17. Februar des damaligen Kalenders; s. Fast. triumph.: L. Anicius L. f. M. n. Gallus propr. de rege Gentio et Illurieis a. DXXCVI. Quirinalibus.
similia . . paria] vgl. Curt. 5, 5, 7: intuentibus similes quidem, sed tamen dispares poenas.
ipse imperator] im Gegensatze zu dem folgenden Gentius . .
nobilitate] in seiner Stellung als Mensch und Bürger; vgl. 4.17.11: cum potestas maior, tum vir quoque; das Geschlecht der Anicier, wahrscheinlich aus Präneste stammend (s. 23.19.17), war bis dahin noch wenig berühmt gewesen, während das der Ämilier bis in die Urzeit Roms reichte: s. Claussen, Aeneas 971.
iure imperii] s. 43.14.4.
non Gentius . .] die Vergleichungspunkte der zweiten Reihe sind nicht mehr in der Form bezeichnet, wie die
ersten; aber auch hier steht der minor voran; vgl. 31.1.6. Der Abwechslung wegen ist daher auch conparari mit dem Dativ statt mit cum konstruiert; aus demselben Grunde 37, 53, 20; sonst ist die Wiederholung der Präp. in der 4. und 5. Dekade das gewöhnliche (umgekehrt in der 1. und 2. Dekade).
ipsum per se] ‘an und für sich’; s. 37.26.2; anders 34.31.1: ipse per me; vgl. zu 1.10.3.
intuentibus] hängt hier von apparebat ab, wie bei Curt. 5, 5, 7, obgleich dieser Dativ sonst in freierer Konstr. auch bei esse steht; vgl. 10.30.4; zum Gedanken vgl. 37.58.7 f.
intra paucos dies] s. 44.32.5.
terra marique] ist nähere Bestimmung zu ferocem; mari: weil sie tüchtige Seeleute, ja als Seeräuber berüchtigt waren; s. 40.42.1.
munimentisque] s. 44.31.2.
regem . .] asyndetisch und chiastisch.
regiaeque omnes stirpis] ‘alle die dazu gehören, die denselben ausmachen’; s. zu 2.2.11.
decem et novem] derselbe Ausdruck 40, 40, 13; zur Sache vgl. 37.46.3. Die Zahl ist wahrscheinlich nicht richtig, da so die Summe des Silbers kleiner wäre als die des Goldes; Gr. vermutet: mille et novem pondo; es sind dem gemünzten Golde gegenüber Gold - und Silberbarren oder goldene und silberne Geschirre, welche letzteren jedoch schon in supellectilem mitumfafst sein könnten.
denarium] römische Denare oder Drachmen.
Illyrici argenti] illyrische Silbermünzen, sogenannte victoriati; s. zu 41.13.7.
Caravantius] s. 44.30.9; Ketten werden hier nicht erwähnt; s. 40.6.
quadragenos quinos] also nicht die Hälfte des von Aemilius Gegebenen.
sociis nominis Latini] ist besonders bemerkt, weil dieselben damals schon mehrfach zurückgesetzt wurden; s. zu 41.13.8; Mms. RG. 15, 810; Lange 2, 254 f.; ebenso die socii navales, wahrscheinlich die von der 44.30.15 erwähnten Flotte, die hier den milites scharf entgegengestellt werden (s. 26.48.1. 6) und gewöhnlich weniger erhalten; s. 42.3; Marq. 2, 482.
dux ipse] sonst auch andere (s. 4.20.2), namentlich die Götter; vgl. 10.30.9; 39.7.3 u. a.
sester-
tium ducentiens] = 3508000 M.; sestertium ist Acc.; s. zu 4.1. Wie grofs die von L. selbst angegebene Summe gewesen sei, läfst sich, da damals der Wert der victoriati noch nicht fest stand, nicht bestimmen.
potuerit . . apparebat] vgl. zu 39.28.6; apparebat etwa = ‘mir klar wurde’, als ich die Nachrichtlas und prüfte.
auctorem pro re] d. h. statt die Sache selbst als beglaubigt anzuführen . . Die den damaligen Bildungsstand der Römer charakterisierende Scene bei Pol. 30.13 hat sich L. wohl gescheut anzuführen.
Spoletium] s. 22.9.1.
in carcerem] vgl. zu 42.5.
recusantibusque] es stand also den Bundesgenossen frei, solche Anforderungen abzulehnen.
custodiam] ‘Bewachung’, die Aufgabe zu bewachen.
Iguvium] in Umbrien, j. Eugubio, wo die sogenannten Eugubinischen Tafeln gefunden worden sind; vgl. Sil. It. 8, 459: infestum nebulis humentibus olim Iguvium.
reges] ‘die königliche Familie’; s. zu 1.39.2.
relicum] ‘der Rest’; über erant s. 39.12; 1.1.5; 34.22.9 u. a.; Mg. vermutet reliqui.
ex Illyrico] ist Attribut zu praedae; s. zu 1.21.3; Mg. vermutet: ex Illyrica praeda.
de Gentio . .] scheint an die Spitze gestellt zu sein, um es dem Folgenden gegenüber hervorzuheben; vielleicht liegt darin ein Grund angedeutet, weshalb gerade jenen Staaten die Schenkung zu teil wird; wollte man es mit Mg. zu dem Vorhergehenden ziehen und de Gentio . . capti; eos ändern, so würden die Worte neben ex Illyrico praedae pleonastisch stehen; über de s. 44.9; 1.38.4 u. a.; da tribuit folgt, so mufs captos anzeigen, dafs sie schon vorher genommen waren.
Corcyraeis . . Dyrrachinis] s. 40.42.4; 43.21.3; 44.30.10.
Cassius] wie 42.4.
Magistrats- und Priesterwahlen. König Prusias in Rom. Pol. 30.16; Diod. 31, 22; App. Mithrid. 2; Dio Cass. fr. 57, 69; Zonar. 9, 24; Val. Max. 5, 1, 1.
consules] ihr Abgang aus der Stadt ist nicht erwähnt; s. 16.3.
numquam] wie 44.5.12: nec . . umquam; näml. in der ganzen Zeit nicht, während der sie dort waren; usquam mit Crev. zu ändern ist nicht nötig; vgl. 42.34.15.
crearunt] s. zu 3.8.2.
Claudium . . Sulpicium] beide sind 585/169 Prätoren gewesen; s. 43.15.1; über Sulpicius vgl. auch zu 44.37.5.
postero die] ist genauere Bestimmung zu deinde; vgl. 33.24.2.
Iulium] es ist
wohl nicht der 39.45.5 genannte, da sonst bemerkt wäre, dafs er die Prätur zum zweiten Male verwaltet habe.
Apuleium] s. 42.4.4.
Licinium] s. 42.35.7; 44.18.6; die folgenden Männer sind noch nicht erwähnt.
duae urbanae . .] s. zu 43.11.8.
duae Hispaniae] wie 16.3.
postridie Terminalia] also nach dem 23. Februar; das jetzt laufende Jahr ist ein 377 tägiges Schaltjahr, weshalb der Schaltmonat um einen Tag früher beginnt als in dem 43.11.13 (s. die Anmerk.) erwähnten 378 tägigen; vgl. Mms. Chron. 20. 42.
intercalariae] s. zu 37.59.2; die Bestimmung der Interkalation war Sache des Senats und der Priester; s. Lange 2, 209; daher ist sie mit der Wahl der Priester, die sich sonst oft an die der Magistrate anschliefst, verbunden.
Claudius] s. 33.44.3.
Quinctium] der Vorname ist nicht sicher; vgl. 42.11.
flamen Quirinalis . . Pictor] s. 37.47.8; Mms. MW. 542; manche halten den hier genannten für den bekannten Geschichtschreiber (s. 1.44.2); doch läfst sich diese Annahme nicht sicher nachweisen.
Prusia] wie § 14; 1, 3, 9: Proca; er war König von Bithynien (s. 42.29.3; 44.14.5) und wird jetzt Eumenes gegenüber von den Römern begünstigt.
cum . . Nicomede] findet sich bei Polybios nicht erwähnt.
ad forum . . tribunalque . .] s. 2.3.
concursu . .] vgl. Val. Max. a. a. O.: in eo excipiendo tota urbs unius humani amici vultum habuit.
deos, qui . . incolerent] die e)gxw/rioi qeoi/; zur Sache vgl. 42.11.3.
salutatum . . et gratulatum] s. 20.7; die Stellung ist chiastisch.
in dicionem redactis] dies hätte geschehen können (s. 33.1.1; 38.11.9) und fand, wenn auch nicht der Form nach, doch in der Wirklichkeit statt.
velit] ist nur auf daturum bezogen, ohne Rücksicht auf dixisset; s. zu 26.22.7; 38.58.8; vgl. 44.21.3 u. a.
Scipio] s. CIL. I p. 20: L. Corneli L. f. P. n. Scipio quaist. tr. mil. annos gnatos XXXIII mortuos. pater regem Antioco subegit. Derselbe, an u. St. in der Hdschr. ausgelassene, Vorname steht § 17; bei Val. Max. heifst er Publius.
quaestor] wie 13.12; er leistet ihm im Namen des Staates die Pflichten der Gastfreundschaft; s. Lange 1, 741.
missus fuerat] s. 40.2.
aedes] s. 42.19.6.
benigne] ‘in reichlichem Mafse’, so dafs er reichlich Raum hatte; doch findet sich das Wort sonst nicht leicht von der Wohnung gebraucht, gewöhnlich von Menschen; s. 1.53.10: benigne ab Gabinis excipitur; 1, 57, 10. 58, 2; 2, 35, 6 u. a.; L. hat also, was von den Menschen zu sagen war, auf die Wohnung übertragen, = quibus benigne reciperentur; Duk. zweifelt an der Richtigkeit der Lesart.
merita] L. hat nichts weiter erwähnt als die Sendung von fünf Kriegsschiffen (s. 44.10.12) und den Versuch, den Frieden zu vermitteln; s. 44.14.5; Appian: o( *prousi/as ou)dete/rois sunema/xei.
in Capitolio] näml. dem Juppiter; HJM. vermutet, dafs Iovi hinter Capitolio ausgefallen ist; s. 13.17; 43.6.6; 44.14.3 u. a.
Praeneste] s. zu 1.2.3.
Fortunae] s. 23.19.18; 42.1.7; Preller RM. 561.
ea] scheint Subjekt zu sein und auf das Vorhergehende zurückzuweisen, (vota esse also Prädikat); vgl. 1.37.5.
societas . . renovaretur] sonst geschieht dies, wenn ein Rom befreundeter König die Regierung antritt; s. 40.58.9; vgl. 27.4.10.
agerque . .] von diesem ist weder 37.56.2; 38.38.4, noch 38.40.2 die Rede gewesen.
imperatores] scheint durch Attraktion in den Nebensatz gezogen zu sein; s. zu 18.3; vgl. 9.17.2; 40.31.9 u. a.; oder es ist omnium eorum, qui . . zu denken, wie 25.2.
de agro . .] den zu erlangen, war wohl für den König die Hauptsache; vgl. 20.2.
inspiciendam] s. zu 4.36.4; 27.21.7 u. a.
si . . fuisset] = ‘wenn . . geworden wäre’, = in den Besitz gekommen wäre, wie 1.25.13: dicionis alienae facti; 32, 33, 8: quae . . dicionis eorum fuisset u. a.; an u. Stelle ist fuissent gesagt wie 32.30.8: si . . occasio fuisset; 34, 21, 7: locupletior in dies provincia fuit; 42, 31, 6; vgl. zu 3.55.12: mos fuerit; Mg. vermutet eine Lücke: populi Romani <factus esset, cum Antiochi> fuisset; ansprechend; doch ist die Erwähnung des Antiochus wohl im folgendem, aber nicht gerade hier nötig.
et eo] findet sich selten; mehr eo bei folgendem quod, ut, ne; s.
8, 30, 9; 9, 2, 4; meist steht es ohne et im Anfange des Satzes; s. 1.11.8; 2.48.4; 3.66.4. 71, 6; 5, 16, 4. 20, 9 u. a.; bisweilen eoque; s. 41.7; 33.37.2; 36.12.3; vgl. 8.8.8: eo et.
ex nullius iniuria] s. 7.39.10; die iniuria ist gleichsam der Ausgangspunkt, das Geben beginnt damit; die Negation ist, um diesen Begriff zu heben, auf ullius übertragen und vom Prädikate nollet ex ullius . . getrennt; zur Sache vgl. 42.23.7.
qui det, ubi vellet] vgl. 8.23.16; 28.31.4: hortentur, ut . . mitterent; 42, 7, 6: quanto . . possent tumultu, incurrant; 43, 1, 10; 44, 26, 14; zu 28.33.11.
Ptolemaeum] s. 12.4.
et vasorum . .] scheint hier nur als das Besondere erklärend an munera angeknüpft zu sein (s. 13.1; 3.1.3), da auch die vasa ein Teil der munera sind.
pondo quinquaginta] im Wert von etwa 2800 Mk.
dari censuerunt . . et ut . .] s. zu 2.5.1.
Masgabae] s. 14.6.
seu . . seu] es soll keins von beiden ausgeschlossen, sondern ihm vielmehr die freie Verwendung der Opfertiere an beiden Orten überlassen werden; s. § 8; vgl. 1.42.3; = wenn er in Rom . . wenn er in Präneste . . will, den einen oder anderen Fall gesetzt, soll er . . erhalten.
ex publico] s. zu 1.20.5.
naves longae] Bezeichnung der Kriegsschiffe, deren sich L. bedient, wo er den Annalisten folgt; s. Nissen 109.
quibus uteretur] ist so gesagt, dafs man erwartet, es sei dem König nur der Gebrauch, die Verwendung der Schiffe, nicht, was das folgende dono datam voraussetzt, es sei ihm der Besitz derselben zugestanden worden; eine Unklarheit, die auch dadurch nicht entfernt wird, dafs man mit Mg. nach uteretur das Punktum setzt (früher wurde der Satz donec . . pervenisset zum Vorhergehenden gezogen). Aufserdem ist vorher eine Flotte, die bei Brundisium stationiert gewesen sei, nicht erwähnt worden, und es erscheint höchst auffallend, dafs eine so bedeutende Kriegsflotte an einen König verschenkt wird, der zwar befreundet ist, sich aber, so viel wir wissen, in dem nun beendeten Kriege keine besonderen Verdienste erworben hat. Man könnte erwarten, dafs der Senat, wie 43.10 aus der illyrischen, so jetzt aus der macedonischen Beute eine Anzahl lembi verschenkt habe, und dafs diese
dann von Valerius Antias zu naves longae gemacht worden seien; vgl. 42.12.
donec . . donec] die Zusammenstellung von zwei Sätzen mit donec (anders verhält es sich bei si, cum), ist ungewöhnlich und wohl unabsichtlich erfolgt.
mire laetum] s. 1.45.7: mire gratum; vgl. 1.45.2: laudare mire; = ‘aufserordentlich’.
ea benignitate] ansprechend vermutet Lentz cetera statt ea, da die Hdschr. etea hat; Harant will ex ea (so schon Aldus).
indignum . . tradit] vgl. 2.8.8: traditur certum; Cic. Tusc. 5, 115: quem sapientem fingunt poetae; p. Mil. 47: me latronem . . describebant; Sall. Iug. 89, 4: conditor . . memorabatur u. a. Die Auffassung des Polybios und die der Annalisten (nostri scriptores), obgleich L. wohl nur einen, den Valerius Antias, vor sich hatte, werden hier einander scharf entgegengestellt; von diesen wurde die Verehrung des Senats seitens des Königs gelobt (s. die St. aus Pol. zu § 20: audientibus), von Polybios das Auftreten desselben lebhaft getadelt; beide Auffassungen konnten wohl von verschiedenen Standpunkten aus statt haben; s. Nissen 49; Lange 2, 286.
pilleatum] s. 24.16.18. 32, 9; 38, 55, 2.
obviam ire legatis solitum] die früher mehrfach an ihn geschickt worden waren; s. Dio Cass.: e)le/geto ga\r kai\ oi)/koi tou\s pre/sbeis au)tw=n, o(sa/kis a)fi/kointo, proskunei=n . . kai\ pili/on polla/kis e)peti/qeto; dagegen Pol. § 3: prw=ton me\n presbeutw=n paragegono/twn *(rwmai+kw=n pro\s au)to\n e)curhme/nos th\n kefalh\n kai\ pi/leon e)/xwn kai\ th/bennan kai\ kaliki/ous (toga und calcei, weil der König als ein eben erst freigelassener Sklave erscheinen will) a)ph/nta tou/tois kai\ kaqo/lou toiau/th| diaskeuh=| kexrhme/nos, oi(/an e)/xousin oi( prosfa/tws h)leuqerwme/noi para\ *(rwmai/ois, ou(\s kalou=si libe/rtous.
se . . ferre] ‘sich bezeichnen als . .’; s. zu 7.1.10.
insignia] ‘die Kennzeichen’, das, woran man etwas erkennt; s. 2.7.7; es sind die vorher genannten; s. die St. aus Pol.
summisisse . . contigisse] er habe sich niedergebeugt und die Schwelle geküfst, wie sonst die Götter verehrt werden; vgl. jedoch 9.18.4; Cic. in Verr. 4, 94. Zu contigisse vgl. 1.56.12: terram osculo contigit; Pol. § 5: kata\ th\n ei)/sodon geno/menos th\n ei)s th\n su/gklhton, sta\s kata\ to\ qu/retron a)nti/os tou= sunedri/ou kai\ kaqei\s ta\s xei=ras a)mfote/ras (summisisse stellt die Sache etwas anders dar) proseku/nhse to\n ou)do\n kai\ tou\s kaqhme/nous e)pifqegca/menos: xai/rete, qeoi\ swth=res
; vgl. Liv. 7.30.20; 37.45.9: haud secus quam deos. Zur Sache vgl. Ihne RG. 3, 234.
audienlibus . . sibi] sibi statt des bestimmteren ipsi; Pol. § 7:
fanei\s tele/ws eu)katafro/nhtos a)po/krisin e)/labe di' au)to\ to\ fila/nqrwpon.
circa . .] ‘in der Stadt und in der Umgegend derselben’; s. 31.3.5: quem ad modum circa urbes . . conciret homines ad arma.
haud amplius] nachgestellt, wie 1.18.2; 37.24.6 u. a. Livius findet die Zeit kurz.
actumque] die nach genaueren Vergleichungen der Handschrift erkannten Buchstaben benutzt Mms. zu folgender Ergänzung: actumque in Asia bellum <in>ter <Eumene>n et Gallos inde coepit; Gitlbauer: actumque in Asia bellum inter Eumen<en> et Gallos in<crev>it.