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[7] comprobavimus . . an . .] ironische Annahme einer Folge, die durch Anführung des Gegenteils zurückgewiesen wird; = folgt daraus, dafs wir . . gebilligt haben, wie die Gegner meinen? oder haben wir nicht vielmehr . .; es ist keine Doppelfrage, sondern, an . . steht selbsständig als rhetorische Frage, welche zugleich die Antwort auf die vorhergehende und die Widerlegung der in derselben ausgesprochenen Annahme enthält. tergo] durch Geifselung; s. 10.9.4; zur Sache s. 28.28.6. cum libertate legibusque] d. h. die Freiheit und das Recht sich selbst zu regieren, so weit dies nach dem Foedus mit Rom möglich war; s. 23.7.2; 33.32.5; Marq. 1, 31; Kuhn 2, 16 f.
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