[9] cuius..erat] nach 32.28.2. 31, 6 war Sergius praetor urbanus, der auch sonst, wie Liv. selbst oft bemerkt, die Geschäfte der Konsuln in deren Abwesenheit besorgt; s. Mms. StR. 22, 123; Lange 2, 336. Ob der Irrtum aus der Quelle des Liv. oder von ihm selbst herrührt, ist nicht zu entscheiden; Verwechslungen kommen bei Liv. öfter vor; s. zu 6.9.5. referret] nur selten wird (den Prätor urbanus in dem eben erwähnten Falle ausgegenommen) berichtet, dafs die Prätoren das ius referendi, obgleich es ihnen zustand (s. 45.21.4), ausgeübt haben, besonders geht die relatio über die Provinzen und Heere in der Regel von den Konsuln aus. Im vorliegenden Falle müfste der Prätor infolge des besonderen ihm vom Senate erteilten Auftrages die relatio übernommen haben; s. 42.21.8; Mms. StR. 22, 122. Indes wird Kap. 25 und 26 eine Abweichung von dem gewöhnlichen Verfahren nicht erwähnt; vielleicht war daher der Sinn der Quelle, welcher Liv. hier folgt: der Präter solle, wenn die Konsuln die Sache zur Beratung brächten, seine Anträge stellen.
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[9] cuius..erat] nach 32.28.2. 31, 6 war Sergius praetor urbanus, der auch sonst, wie Liv. selbst oft bemerkt, die Geschäfte der Konsuln in deren Abwesenheit besorgt; s. Mms. StR. 22, 123; Lange 2, 336. Ob der Irrtum aus der Quelle des Liv. oder von ihm selbst herrührt, ist nicht zu entscheiden; Verwechslungen kommen bei Liv. öfter vor; s. zu 6.9.5. referret] nur selten wird (den Prätor urbanus in dem eben erwähnten Falle ausgegenommen) berichtet, dafs die Prätoren das ius referendi, obgleich es ihnen zustand (s. 45.21.4), ausgeübt haben, besonders geht die relatio über die Provinzen und Heere in der Regel von den Konsuln aus. Im vorliegenden Falle müfste der Prätor infolge des besonderen ihm vom Senate erteilten Auftrages die relatio übernommen haben; s. 42.21.8; Mms. StR. 22, 122. Indes wird Kap. 25 und 26 eine Abweichung von dem gewöhnlichen Verfahren nicht erwähnt; vielleicht war daher der Sinn der Quelle, welcher Liv. hier folgt: der Präter solle, wenn die Konsuln die Sache zur Beratung brächten, seine Anträge stellen.
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