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[6] Puteolos . .] der Satz enthält eine Erklärung des vorhergehenden; es könnte nam vor demselben stehen. Über die Kolonieen s. 45.1 ff.; 32, 29, 3. Puteolos . . adscripti] s. 31.49.6. Zu adscripti ist sunt ii, näml. a triumviris, zu denken. qui nomina dederant] das Subjekt sind eben die Ferentinaten, welche auf diese Weise römische Bürger werden wollen; über nomina dare s. 3.1.6. et] wir würden sed erwarten; vgl. 29.10; 29.27.6. ferrent] ‘sich für . . ausgaben’, als solche gerierten. Sie mochten glauben, dafs, wie in latinische Kolonieen tretende römische Bürger Latiner, so Latiner in römischen Kolonieen römische Bürger würden; allein dieser Grundsatz wird durch das Urteil des Senats (non esse . .) verworfen und festgestellt, dafs nur römische Bürger, seien sie es schon früher gewesen oder bei ihrem Eintritt in die Kolonie es geworden, in römische Bürgerkolonieen aufgenommen würden. Die Konsequenz scheint gewesen zu sein, dafs die Ferentinaten nicht zugelassen und nicht mit deduziert wurden; vgl. Voigt, Das ius civile u. ius gentium der Römer S. 115. 313. 338 f.; Lange 2, 182.
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