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1. [1-4] Dum ne quidem wie 35.51.10: cum ne quidem; fuerant, die Ereignisse gehören noch in das vorhergeh. Jahr, s. c. 3, 1; 6; 37, 49, 6. pulso, 36.14.9. Phil., 36.33.7; ib. c. 34, 9. exul., 36.28.3. remissiq., bei literis ist vorausgesetzt, dass ihm das Schreiben durch sichere Leute überbracht ist, diese schickt er mit einer mündlichen Botschaft zurück, vgl. 24.6.2: remissi nuntiant. Argith. lag wahrscheinlich in dem Thale des Achelous nicht weit von dem linken [p. 267] Ufer desselben. haberet ventur., Amynander. impetrato auxil. ist in Bezug auf venturum: wenn er — haben würde; die folg. Worte sind nicht sicher, da die Mz. Hs. cum delectis Aetolorum, die übrigen nur delectis haben; doch darf der Umstand sie nicht verdächtigen, dass dieselbe Erklärung: quod etc. schon 36.28.8 gegeben ist, denn auch da wäre sie wegen 35.34.2 nicht nöthig gewesen, s. Nissen 74. Da die Apocleten im Folg. nicht erwähnt werden, so wird angenommen, dass vor cum Aetolis etwas ausgefallen sei, etwa sic convenerat oder sic convenisse; indess wird erst jetzt der Plan gefasst, und es wäre eher zu denken: deque ea re se acturum oder eine ähnliche Wendung; doch bleibt auch die Möglichkeit, dass Polyb., dem L. hier wieder folgt, nur von delectis Aetolorum, s. 26.5.3: delecti ped itum; 2, 15, 2, den § 9 erwähnten 1000 Mann, gesprochen, L. unpassend quod gentis etc. zug esetzt habe. cum del. A. et pr., wie c. 9, 1. Nicand., 36.29; er ist Strateg 190—89; ob er an dem Zuge nach Athamanien Theil genommen habe, ist nicht sicher, s. zu c. 3, 3; 4, vgl. c. 2, 9 ff. [5-8] quos bezieht sich schwerlich auf die Aetoler, sondern geht auf popularium zurück, auf jene bezogen, müssten diese nothwendig bei certiores s. facit irgend wie bezeichnet sein; auf die Athamanen dagegen, enthalten die Worte die Bestätigung von § 4: si haberet, worauf es Amynander am meisten ankommen musste; auch war die Benachrichtigung von dem Aufbruch für die Athamanen nöthig, s. § 8, während die Kenntniss der Zeit bei den Aetol. vorausgesetzt werden konnte. quattuor etc. holt nach, wie sich die Athamanen in Bereitschaft gesetzt haben. ita auf das Vorhergeh., § 8 auf das Folg. sich beziehend. quadrif., 1.43.13: quadrifariam urbe divisa. Heraclea, die Lage der Stadt und der im Folg. genannten lässt sich nicht mehr bestimmen. ubi sol. erat, wo sonst gewöhnlich war; es ist der Schatz der athaman. Könige, der der macedonischen war in Pella, 44, 10, 2. custodia, die Aufbewahrung. convocar., dass sie zum Abfall auffordern sollen, ist nicht besonders bemerkt. [p. 268] [9-11] ubi advenit erat, 23.18.7. sese gehört auch zu restituerent, vgl. zu 31.31.20: restituendi vos in amicitiam etc. patrium wäre hier: das, worauf man von dem Vater ein Recht hat, das von den Vätern überkommene, dem Volke angestammte, der Usurpation gegenüber, vgl. Tac. Ann. 1, 79: patriis amnibus; 15, 29: patriis insignibus, gewöhnlich aber wird es, wie Duker bemerkt, von den Fürsten gebraucht, welche ihr Reich von den Vätern erhalten, wie paternus c. 3, 2; 29, 30, 7; 30, 11, 1; vgl. ib. 12, 6; die legitime Herrschaft besteht zwar jetzt nicht factisch, aber ideal dauert sie fort, und restituer. in patr. etc. konnte hier in Bezug auf Amynander ebenso gesagt werden wie von Camillus 7, 1, 9: restitutus in patriam secum patriam ipsam restituit. Athenaeum lag wahrscheinlich östlich von Argithea, und deckte die Strasse über den Cercetius nach Gomphi, vgl. 39.25.17. Xenon., vgl. 37.44.
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