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[1-4] indignat., eine Rede, s. § 5, in welcher er seinen Unwillen aussprach; die c. 56, 7 erwähnte kann nicht gemeint sein, da diese ganz andere Verhältnisse voraus- [p. 372] setzt. vestris, die Tribunen, an welche (mit Ausnahme der Petillier) die Rede gerichtet ist, sind bei den Anklägern, deren Verfahren sie billigen, s. c. 52, auf den Rostra sitzend zu denken. — quatt. etc., s. 28.38.3. fud. fug., s. 33.25.9, zu 2.31.1. vectigal., da es Tribut zahlen muss, s. 36.4.7. duob., zwei (unbedeutenden) Petill. de P., 35.12.15. palmam pet., dieselbe Wendung wie § 7: durch die Ueberwindung des Sc. einen Siegespreis erstreben, zu gewinnen suchen könntet, vgl. 28.41.8 u. a.; die palma entspricht den spolia § 7, welche dem bereits überwundenen Feinde (succumberet) abgenommen wird. Die Rede ist wieder an die Tribunen gerichtet, von denen sie ausgegangen war, da diese durch die Aufrechthaltung des Verfahrens der Ankläger berühmt werden wollen. vestris kann nur als Anrede an das Volk genommen werden, von dem die honores als beneficia vergeben werden; doch ist der rasche Uebergang, da vorher u. nachher § 5 nur von den Tribunen die Rede ist, auffallend, die Stelle wahrscheinlich nicht richtig od. lückenhaft; auch hat die Mz. Hs. cumqua st. umquam, in den übrigen fehlt umquam saltem; Madvig verm. nostris und vorher petiferetis st. peteretis. tutam et vel. sanct. enthält die Umschreibung des Asyls, worauf auch inviolata hinweist, s. 2.1.4; der Gedanke wie 2.7.9.
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