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[6] prodisti] mit dieser Frage soll den Bürgern die Versicherung abgenommen werden (bei der nach der [p. 33] Aushebung erfolgenden Schätzung), dafs sie sich zu der jetzigen Aushebung gestellt haben. Wfsb. schrieb mit Duk. prodibis (Hdschr.: proditi), was nur dann möglich wäre, wenn der Census vor der Aushebung abgehalten würde. quoad . .] sie wollen keine Bestimmung treffen, die über ihre Amtszeit hinausgeht, also nur auf 1 1/2 oder auf 5 Jahre; s. 45.15.9. Da die Hdschr. quaehi hat, so wird von Wfsb. quamdiu hi, von Mg. cum hi, von Gr. quem his censo ribus magistratus . . vermutet. miles factus non eris] d. h. wenn du nicht schon im Dienste bist. in dilectu] anders vorher ad dilectum, dem entsprechend Sig. auch an u. St. in dilectum vermutet. Die Formel wurde von den Censoren oder ihren Gehülfen vorgesprochen und mufste von den Gefragten unter eidlicher Versicherung bejaht werden.
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