26. nihil sane] wie haud sane 21, 32, 10. [p. 152] [2] habuisset] man erwartete haberet; vgl. zu 38.58.9, oportebat] s. 9.5. ipse] er selbst in eigener Machtvollkommenheit, gegen den Beschlufs des Senats, obgleich es 8, 3 nicht so bestimmt ausgesprochen ist, dafs alle entlassen werden sollen. quem..adduxit] man erwartete adduxerat; s. zu 1.1.1. [3] cogendis] also erst jetzt wird nach den Einfällen der Gallier (s. 31.10.3. 47, 7 ff.; vgl. 33.23.1; 34.22.3) die Stadt dürftig wiederhergestellt. 4. praeter spem] s. 31.47.5. circa urbem] in Latium, nicht in unmittelbarer Nähe Roms. tumultus] wie bei den Einfällen der Gallier, daher auch das Verfahren § 11. Setiae] vgl. zu 2.4. [6] eorum numerum] ebenso 25.1.8; 33.24.9; § 7: eo numero; vgl. 29.6.4; Anton Stud. 1, 89. augebant] bezeichnet die Handlung des Vermehrens als noch ununterbrochen andauernd; s. 21.27.4: dividebatur; Caes. BG. 6, 32, 5: manebant; vgl. 24.6 u. a.; das Subjekt ist mancipia. ut ab recenti Africo bello] wie natürlich infolge des eben beendeten afrikanischen Krieges, da nach diesem viele Gefangene (aus Afrika) verkauft worden waren; über ab s. 14.6.8; 5.28.7. 44, 6; 30, 6, 1. captiva..] captiva mancipia gehört zusammen, = 'kriegsgefangene Sklaven'; dies wird durch ab..Setinis empta ex praeda näher bestimmt, um anzugeben, wie diese mancipia nach Setia gekommen sind. nationis eius] ist aus Africo zu erklären. empta] s. 41.6.10: mancipia argento parata. [7] primum qui..] über die Nach stellung des Pronomens s. 2.8.1; 5.14.4; 9.32.11; 27.11.7. 12, 17; 35, 43, 4; 39, 47, 8; 42, 1, 11. 11, 2. 56, 3; 43, 21, 8; 44, 8, 3; 45, 12, 5. 13, 2. 18, 2; vgl. zu 1.26.1. Norbam]* [8] Norbam] * Lentulum] ein Irrtum des Liv. oder seiner Quelle, da auch Zon. sagt: οἱ δοῦλοι ... καθῃρέθησαν ὑπὸ Κορνηλίου Λεντούλου; vgl. 7.13.8, 5. urbanum]* [p. 153] [9] ante lucem] s. 7.5.3; Sall. C. 28, 1; die ersten Morgenstunden, in denen die vornehmen Römer Audienz gaben. Dem Stadtprätor wird die Anzeige gemacht, weil die Konsuln nicht anwesend sind. facta* futuraque] s. 8.7.12: facti futurique; Cic. de or. 2, 113: quid fiat, factum futurumve sit; ebd. 104; or. part. 64; de fato 17 u. a.; vgl. 17.5. [10] senatu vocato..] s. zu 25.4.1. quaerendam] der Senat allein erteilt ihm, da es sich hier um Bundesgenossen handelt, die Vollmacht, die Untersuchungen zu halten; s. 1.7; vgl. 9.24.14; 29.20.4; 31.12.3; 39.14.6. opprimendam] da er nach dem Folgenden auch eine Militärmacht hat, so übter, obgleich Stadtprätor, auch das Imperium militare aus; s. zu 22.57.8; 40.26.7; vgl. 41.5.8. [11] quinque legatis] s. 29.20.4. sacramento rogatos] nach oder gemäfs dem (ihnen vorgesagten) Eide gefragt, näml. ob sie sich nach demselben verpflichten wollen, d. h. nachdem er sie den (vorgesagten) Eid, hier den Fahneneid, hat ablegen lassen; s. 40.26.7; Caes. BG. 6, 1, 2; ähnlich sacramento adigere; s. 3.20.4; 4.5.2; beides wird von dem gesagt, welchem der Eid geleistet wird; dagegen von dem, welcher sich verpflichtet, heifst es sacramento dicere; s. 2.24.7; 4.53.2. 8; 24, 8, 18; 25, 5, 8; vgl. 28.29.12: in verba P. Scipionis iurant; Caes. BC. 1, 23, 5. Das Ganze giebt ein treues Bild des bei dem Tumultus beobachteten Verfabrens; s. 7.9.6; 8.17.6. 20, 3; 34, 56, 11; Cic. Phil. 8, 1. [12] omnibus] die Soldaten, nicht die Legaten. [13] qui vestigarent] s. 31.19.2; wahrscheinlich ist der Bericht über den Erfolg der Sendung und die Bestrafung der Schuldigen (s. § 16) ausgefallen; vgl. Periocha: duo milia quingenti necati und die St. aus Zon. zu § 8. [14] servorum indicum] wie exercitus victor, legatus fetialis 9, 10, 10 u. a. gesagt. centum milia gravis aeris] er bekam so viel, dafs er in die erste Klasse eintreten konnte. vicena quina] s. 4.45.2; 22.33.10; 26.27.9; anders 4.61.10; vgl. Dion 5, 57. aeris] natürlich auch gravis. wie vorher; der Libralas stand damals dem Sesterz gleich, die alte Benennung wurde jedoch in öffentlichen Verhältnissen beibehalten; s. 22.10.7; vgl. 45.15.2; Mms. MW. 302, 40; Nissen 108. Die Sklaven können so in die vierte Klasse eintreten. Dafs die drei Genannten römische Bürger geworden seien, ist nicht gesagt; aber in Setia wurde nach 29.15.10 der Census nach derselben Norm wie in Rom gehalten. ex aerario] ebenso wohl auch die vorhergehen- [p. 154] den Summen, beide nach einem Senatsbeschlusse. [16] eo..] obgleich Präneste und die vorher genannten Städte selbständige Bundesstaaten sind, hält doch der römische Prätor ohne weiteres in denselben Gericht infolge des Auftrages vom Senate, der über die Sicherheit Italiens zu wachen hat; s. § 10. 18. in timore..fuit obsides..moliri] s. 2.7.9. [17] per vicos] nach Quartieren. servatae] s. 33.4.2. circumire] näml. in den Privathäusern, in denen die obsides untergebracht waren, während die captivi in dem eigentlichen Staatsgefängnisse interniert sind. minores magistratus] Liv. scheint damit die Ädilen zu bezeichnen, da im folgenden die triumviri capitales noch besonders erwähnt werden; die Ädilen wurden eigentlich zu den minores magistratus gerechnet (s. Gell. 13, 15, 4; vgl. Cic. de leg. 3, 6 f.); doch gebraucht Liv. 39.16.12 minoribus magistratibus (vgl. ebd. 14, 10. 17, 5) von den triumviri capitales. triumviri] sie werden entweder nur tresviri genannt (s. Plaut. Amph. 155) oder triumviri (s. Gell. 3, 3, 15) oder triumviri capitales (s. 25.1.10; 39.14.10) oder triumviri nocturni; s. 9.46.3; vgl. Digest. 1, 2, 30: triumviri capitales, qui carceris custodiam haberent, ut, cum animadverti deberet, eorum interventu fieret; ferner haben sie als Gehülfen der Ädilen für die Sicherheit der Stadt in der Nacht zu sorgen, haben die Inspektion der Wachen u. a.; Lange 1, 651. carceris lautumiarum] die lautumiae waren nach 26.27.3; 39.44.7 ein Platz, wahrscheinlich an der Nordostseite des Kapitolium und ursprünglich nach Steinbrüchen genannt. Dafs in denselben auch ein Gefängnis war, geht aus 37.3.8. 46, 5 her vor, zugleich dafs darin Kriegs gefangene eingeschlossen wurden; die Geiseln werden in latinische Städte gebracht (vgl. 45.42.4 f.) und in privato, d. h. in libera custodia gehalten; s. 24.45.10. Daher scheint auch an u. St. carcer lautumiarum dasselbe zu bedeuten wie 37.3.8 lautumiae und ein von dem alten carcer (s. 1.33.8) verschiedenes Gefängnis zu sein, welches nach dem Ankauf 39, 44, 7 vielleicht nicht mehr gebraucht wurde; später wird seiner wenigstens nur selten Erwähnung gethan; s. Varro L. L. 5, 151; Sen. Contr. 27. Die triumviri werden also beauftragt, auf das Gefängnis in den Lautumien wegen der hier eingeschlossenen Gefangenen zu achten. [18] circa nomen Latinum] s. zu 1.9.2. obsides] die also nicht allein in Setia sind; s. § 4; 2, 4. et obsides..et captivi] entsprechen sich, neque ist in dem ersten Satze beigeordnet (s. § 17: que..et] und gleichfalls von dem auf den ganzen Satz sich beziehenden ut abhängig, = et (ut) ne; vgl. 2.32.10; 3.52.11; 7.31.9; 21.22.6; 22.10.5; 30.37.3 u. a. — [p. 155] 1ne minus] ist zu einer Formel geworden (s. zu 28.39.19), so dafs ne seine ursprüngliche Bedeutung verloren hat, = 'nicht unter'; daher konnte nulla folgen; vgl. 1.55.9; zur Sache s. 6.11.8. carceris publici] wie in Rom in den Lautumien; Gegensatz zu in privato.
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26. nihil sane] wie haud sane 21, 32, 10. [p. 152] [2] habuisset] man erwartete haberet; vgl. zu 38.58.9, oportebat] s. 9.5. ipse] er selbst in eigener Machtvollkommenheit, gegen den Beschlufs des Senats, obgleich es 8, 3 nicht so bestimmt ausgesprochen ist, dafs alle entlassen werden sollen. quem..adduxit] man erwartete adduxerat; s. zu 1.1.1. [3] cogendis] also erst jetzt wird nach den Einfällen der Gallier (s. 31.10.3. 47, 7 ff.; vgl. 33.23.1; 34.22.3) die Stadt dürftig wiederhergestellt. 4. praeter spem] s. 31.47.5. circa urbem] in Latium, nicht in unmittelbarer Nähe Roms. tumultus] wie bei den Einfällen der Gallier, daher auch das Verfahren § 11. Setiae] vgl. zu 2.4. [6] eorum numerum] ebenso 25.1.8; 33.24.9; § 7: eo numero; vgl. 29.6.4; Anton Stud. 1, 89. augebant] bezeichnet die Handlung des Vermehrens als noch ununterbrochen andauernd; s. 21.27.4: dividebatur; Caes. BG. 6, 32, 5: manebant; vgl. 24.6 u. a.; das Subjekt ist mancipia. ut ab recenti Africo bello] wie natürlich infolge des eben beendeten afrikanischen Krieges, da nach diesem viele Gefangene (aus Afrika) verkauft worden waren; über ab s. 14.6.8; 5.28.7. 44, 6; 30, 6, 1. captiva..] captiva mancipia gehört zusammen, = 'kriegsgefangene Sklaven'; dies wird durch ab..Setinis empta ex praeda näher bestimmt, um anzugeben, wie diese mancipia nach Setia gekommen sind. nationis eius] ist aus Africo zu erklären. empta] s. 41.6.10: mancipia argento parata. [7] primum qui..] über die Nach stellung des Pronomens s. 2.8.1; 5.14.4; 9.32.11; 27.11.7. 12, 17; 35, 43, 4; 39, 47, 8; 42, 1, 11. 11, 2. 56, 3; 43, 21, 8; 44, 8, 3; 45, 12, 5. 13, 2. 18, 2; vgl. zu 1.26.1. Norbam]* [8] Norbam] * Lentulum] ein Irrtum des Liv. oder seiner Quelle, da auch Zon. sagt: οἱ δοῦλοι ... καθῃρέθησαν ὑπὸ Κορνηλίου Λεντούλου; vgl. 7.13.8, 5. urbanum]* [p. 153] [9] ante lucem] s. 7.5.3; Sall. C. 28, 1; die ersten Morgenstunden, in denen die vornehmen Römer Audienz gaben. Dem Stadtprätor wird die Anzeige gemacht, weil die Konsuln nicht anwesend sind. facta* futuraque] s. 8.7.12: facti futurique; Cic. de or. 2, 113: quid fiat, factum futurumve sit; ebd. 104; or. part. 64; de fato 17 u. a.; vgl. 17.5. [10] senatu vocato..] s. zu 25.4.1. quaerendam] der Senat allein erteilt ihm, da es sich hier um Bundesgenossen handelt, die Vollmacht, die Untersuchungen zu halten; s. 1.7; vgl. 9.24.14; 29.20.4; 31.12.3; 39.14.6. opprimendam] da er nach dem Folgenden auch eine Militärmacht hat, so übter, obgleich Stadtprätor, auch das Imperium militare aus; s. zu 22.57.8; 40.26.7; vgl. 41.5.8. [11] quinque legatis] s. 29.20.4. sacramento rogatos] nach oder gemäfs dem (ihnen vorgesagten) Eide gefragt, näml. ob sie sich nach demselben verpflichten wollen, d. h. nachdem er sie den (vorgesagten) Eid, hier den Fahneneid, hat ablegen lassen; s. 40.26.7; Caes. BG. 6, 1, 2; ähnlich sacramento adigere; s. 3.20.4; 4.5.2; beides wird von dem gesagt, welchem der Eid geleistet wird; dagegen von dem, welcher sich verpflichtet, heifst es sacramento dicere; s. 2.24.7; 4.53.2. 8; 24, 8, 18; 25, 5, 8; vgl. 28.29.12: in verba P. Scipionis iurant; Caes. BC. 1, 23, 5. Das Ganze giebt ein treues Bild des bei dem Tumultus beobachteten Verfabrens; s. 7.9.6; 8.17.6. 20, 3; 34, 56, 11; Cic. Phil. 8, 1. [12] omnibus] die Soldaten, nicht die Legaten. [13] qui vestigarent] s. 31.19.2; wahrscheinlich ist der Bericht über den Erfolg der Sendung und die Bestrafung der Schuldigen (s. § 16) ausgefallen; vgl. Periocha: duo milia quingenti necati und die St. aus Zon. zu § 8. [14] servorum indicum] wie exercitus victor, legatus fetialis 9, 10, 10 u. a. gesagt. centum milia gravis aeris] er bekam so viel, dafs er in die erste Klasse eintreten konnte. vicena quina] s. 4.45.2; 22.33.10; 26.27.9; anders 4.61.10; vgl. Dion 5, 57. aeris] natürlich auch gravis. wie vorher; der Libralas stand damals dem Sesterz gleich, die alte Benennung wurde jedoch in öffentlichen Verhältnissen beibehalten; s. 22.10.7; vgl. 45.15.2; Mms. MW. 302, 40; Nissen 108. Die Sklaven können so in die vierte Klasse eintreten. Dafs die drei Genannten römische Bürger geworden seien, ist nicht gesagt; aber in Setia wurde nach 29.15.10 der Census nach derselben Norm wie in Rom gehalten. ex aerario] ebenso wohl auch die vorhergehen- [p. 154] den Summen, beide nach einem Senatsbeschlusse. [16] eo..] obgleich Präneste und die vorher genannten Städte selbständige Bundesstaaten sind, hält doch der römische Prätor ohne weiteres in denselben Gericht infolge des Auftrages vom Senate, der über die Sicherheit Italiens zu wachen hat; s. § 10. 18. in timore..fuit obsides..moliri] s. 2.7.9. [17] per vicos] nach Quartieren. servatae] s. 33.4.2. circumire] näml. in den Privathäusern, in denen die obsides untergebracht waren, während die captivi in dem eigentlichen Staatsgefängnisse interniert sind. minores magistratus] Liv. scheint damit die Ädilen zu bezeichnen, da im folgenden die triumviri capitales noch besonders erwähnt werden; die Ädilen wurden eigentlich zu den minores magistratus gerechnet (s. Gell. 13, 15, 4; vgl. Cic. de leg. 3, 6 f.); doch gebraucht Liv. 39.16.12 minoribus magistratibus (vgl. ebd. 14, 10. 17, 5) von den triumviri capitales. triumviri] sie werden entweder nur tresviri genannt (s. Plaut. Amph. 155) oder triumviri (s. Gell. 3, 3, 15) oder triumviri capitales (s. 25.1.10; 39.14.10) oder triumviri nocturni; s. 9.46.3; vgl. Digest. 1, 2, 30: triumviri capitales, qui carceris custodiam haberent, ut, cum animadverti deberet, eorum interventu fieret; ferner haben sie als Gehülfen der Ädilen für die Sicherheit der Stadt in der Nacht zu sorgen, haben die Inspektion der Wachen u. a.; Lange 1, 651. carceris lautumiarum] die lautumiae waren nach 26.27.3; 39.44.7 ein Platz, wahrscheinlich an der Nordostseite des Kapitolium und ursprünglich nach Steinbrüchen genannt. Dafs in denselben auch ein Gefängnis war, geht aus 37.3.8. 46, 5 her vor, zugleich dafs darin Kriegs gefangene eingeschlossen wurden; die Geiseln werden in latinische Städte gebracht (vgl. 45.42.4 f.) und in privato, d. h. in libera custodia gehalten; s. 24.45.10. Daher scheint auch an u. St. carcer lautumiarum dasselbe zu bedeuten wie 37.3.8 lautumiae und ein von dem alten carcer (s. 1.33.8) verschiedenes Gefängnis zu sein, welches nach dem Ankauf 39, 44, 7 vielleicht nicht mehr gebraucht wurde; später wird seiner wenigstens nur selten Erwähnung gethan; s. Varro L. L. 5, 151; Sen. Contr. 27. Die triumviri werden also beauftragt, auf das Gefängnis in den Lautumien wegen der hier eingeschlossenen Gefangenen zu achten. [18] circa nomen Latinum] s. zu 1.9.2. obsides] die also nicht allein in Setia sind; s. § 4; 2, 4. et obsides..et captivi] entsprechen sich, neque ist in dem ersten Satze beigeordnet (s. § 17: que..et] und gleichfalls von dem auf den ganzen Satz sich beziehenden ut abhängig, = et (ut) ne; vgl. 2.32.10; 3.52.11; 7.31.9; 21.22.6; 22.10.5; 30.37.3 u. a. — [p. 155] 1ne minus] ist zu einer Formel geworden (s. zu 28.39.19), so dafs ne seine ursprüngliche Bedeutung verloren hat, = 'nicht unter'; daher konnte nulla folgen; vgl. 1.55.9; zur Sache s. 6.11.8. carceris publici] wie in Rom in den Lautumien; Gegensatz zu in privato.
1 a. Chr. n. 198.
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