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26. [1-4] a spe dec., Cic. Att. 2, 23, 2: ex quo loco decidit; Caes. B. G. 1, 48, 6: equo deciderat. Ephes., schon c. 25, 2 ist er aufgebrochen. instr. par. fuer., da die Flotte schon früher ausgelaufen, nur in den letzten Monaten unthätig gewesen ist, s. c. 13; 14, so bedeuten die Worte wol nur: gerüstet u. kampfbereit gewesen war, wie c. 11, 3; 43, 5; 23, 9; s. 1.2.1; K. 205. visendam, mag. quia etc., s. 2.1.7; die angeführten Gründe bereiten mehr den erst § 5 angegebenen Entschluss eine Seeschlacht zu liefern vor, als sie sich auf visendam beziehen, vgl. c. 35, 1 f., wenn man dieses nicht prägnant auffassen will: zu besichtigen, ob sie kampffertig sei; doch ist schwerlich etwas ausgefallen, sondern der Gedanke bei Polyb.: συλλογιζόμενος ὅτι μόνως ἂν οὕτω δύναιτο κωλῦσαι τὴν τῶν πεζικῶν στρατοπέδων διάβασιν καὶ τὸν πόλεμον ἀπὸ τῆς Ἀσίας ἀποτρίβεσθαι, εἰ βεβαίως κρατοίη τῆς θαλάττης, προέθετο ναυμαχεῖν erweitert, aber weniger deut- [p. 202] lich ausgedrückt. sibi, weil es Gedanke des Königs ist; 35, 17, 8. magnae fid., grosses und wohlbegründetes Vertrauen einflösste, etwas freiere Anwendung des genit. qual. tamen, obgleich die Flotte noch nichts ausgerichtet hatte, so war sie, da das Landheer die Feinde nicht abhalten konnte, doch seine einzige Hoffnung, und diese wurde durch die Umstände § 3 gesteigert. in praes., unter den gegenwärtigen Verhältnissen, c. 36, 8 u. a. aliquid, in einiger Beziehung, einigermassen, 23, 13, 4: si fortuna aliquid variaverit. inflab., c. 12, 4. animos, nur des Antiochus, 24, 40, 10. [5-8] Notium, ursprünglich die Hafenstadt Colophons, war nach der Entvölkerung dieser Stadt durch Lysimachus, s. Pausan. 1, 9, 8; 7, 3, 1, mehr bewohnt worden und hiess später selbst Colophon. vet., Thucyd. 3, 34, 1: οὗ (Νοτίου) κατῴκηντο Κολοφώνιοι τῆς ἄνω πόλεως ἑαλωκυίας etc., ib. § 4. et ipsam etc. ist ohne entsprechenden Satz, da man nach dem Vorhergeh. erwarten müsste: et Polyxenidae occasionem dare; ob L. selbst von der begonnenen Construct. abgegangen sei und mit eam occasion. etc. eine andere Wendung genommen habe, s. c. 53, 3; 21, 28, 1, oder ein Fehler in der Stelle liege (Madvig verm. et hos statt quos), ist nicht sicher zu entscheiden. urbem, kann nach dem Folg., besonders § 8: ad mare ded., nur Notium sein. proping., zwischen Ephesus und Notium lag nur der Berg Gallesion. Colophon., so konnten auch die Bewohner von Notium genannt werden, s. § 5; 9; c. 28, 4; 38, 39, 8: Colophoniis, qui in Notio habitabant. occas. ad, 4.53.10. testudin., vermittelst, unter [p. 203] Schutzdächern, testudines arietariae, vgl. Vitruv. 10, 13 (19), 2. [10-13] diu, die Bestimmung hat sich an segnis, statt an mora angeschlossen. provoc., c. 15, 9. Eumen. etc. ist dem folg. Gedanken bei- statt untergeordnet: während Eumenes — sei er u. s. w. incertam, vgl. 4.2.4: deren Ende sich nicht absehen lasse. Der Schlusssatz aus den beiden Prämissen ist § 13: quam discedere, da Aemilius dem Consul entgegensegeln will, nur angedeutet. et tenuer., der ihn auch, wie er ihn zurückgehalten hatte, so jetzt bedrängte; vgl. c. 53, 3; klarer wäre et ante tenuerat; die Sache selbst ist c. 22, 1 nicht erwähnt. dicere, quanto s. e. ist ungewöhnlich, da die in einer rhetorischen Frage enthaltene Aussage (hier multo satius esse) gewöhnlich nicht von einem Verbum abhängig gemacht, sondern selbständig ausgedrückt wird; indess finden sich einige Beispiele, s. 30.21.6: quantum terroris esse meminisse; vgl. 27.40.2: illa augeret cura, quos tam propitios fore deos; auch 4.58.13 haben die Hss.: quid esse rogitantes, und in Fällen wie 38.22.5 wird ein verbum dicendi wenigstens vorausgesetzt. sua p., c. 17, 9, der Seekrieg, nicht die Ueberschiffung der Landtruppen.
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