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47. comparav., bezeichnet hier nicht die bei den Consuln oft statt des Looses sich findende Uebereinkunft, die bei den Prätoren nicht vorkommt, sondern dass sie einen gemeinschaftlichen Kriegsplan entwerfen. iret Albinus etc.; in der hs. Lesart iret Albinus in Celtiberiam inde reverteretur si Gracchus maius sibi bellum esset in ultima Celtiberiae penetraret Mundam sind die Worte verstellt und verdorben oder lückenhaft. si maius ... esset, von dieser Bedingung kann nicht das Vordringen des Gracchus bis an die äussersten Grenzen Celtiberiens abhängig gemacht werden, man erwartet vielmehr, dass er um dieses ausführen zu können anderweitige Unterstützung erhalte; deshalb ist die Bedingung wol zum vorhergehenden Satze zu ziehen, und entweder zu lesen: si Graccho ibi esset; is in; oder Gracchus in den folg. Satz zu ziehen: Postumius soll nach Celtiberien zurückkehren um, wenn Gracchus weiter vordringt, ihn im Rücken zu decken; Andere lesen: reverteretur, Gracchus si etc. ultima Celtib. ist, besonders bei der unbestimmten Ausdehnung Celtiberiens, vgl. Strabo 3, 2, 11, p. 148, ein sehr dehnbarer und undeutlicher Begriff, da man nicht sieht, nach welcher Richtung hin gezogen werden soll. penetraret, darnach ist viell. mehr als is ausgefallen, wenn anders der Annalist, dem L. das Erzählte entlehnt, das Folgende hat vermitteln wollen; doch kann er es auch aus Unkenntniss der Lage der Städte unmittelbar angeknüpft haben. Vacc., s. 21.5.5. Lusit. 39.42.1; wenn reverteretur genau zu nehmen wäre, so hätte auch Albinus von Celtiberien aus den Feldzug begonnen; doch ist es wahrscheinlicher, dass dieses von Baetica aus geschah. Nach Frontin. 3, 5, 2; 4, 7, 33 führt Gracchus gegen die Vaccäer und Lusitanier Krieg, vgl. Periocha 41. [2] primo da die Hds. vi cepiturbem primo (od. primum) aggressus nocte acceptis deinde ex improviso obsidibus hat, so kann L. auch geschrieben haben urbem vi cepit prima nocte ex impro. aggress. oder urbem primo impetu c. nocte ex imp. aggr. Certimam, nicht wiet von Malaca westlich wird eine Stadt Cartima erwähnt, welche wahrscheinlich mit der von L. hier genannten, deren Name an den Fluss Certis erinnert, s. 28.22.1, identisch ist. In der Nähe von Cartima lag das bekannte Munda, wo Cäsar den Cn. Pompeius besiegte. Da ein anderes Certima oder Cartima nicht sicher bezeugt wird, so ist hier wahrscheinlich auch das in dessen Nähe liegende Munda gemeint, nicht, wie gewöhnlich nach einigen unächten Inschriften angenommen wird, ein weiter nördlich in Celtiberien angenommenes Certima und Munda. Wenn Gracchus auf diese Weise sogleich nicht allein an den [p. 199] äussersten Grenzen Celtiberiens, sondern noch weiter südwestlich erscheint, so kann dieses bei der Art der Darstellung der Annalisten und der Unsicherheit der hs. Ueberlieferung nicht auffallen, vgl. 24.42.1; CIL. II p. 247 fg. Inscpt. falsae n. 152 ff.; n. 464 f. [3-5] antiq., alterthümliche, biedere Einfalt. bellat. c. 38, 5. eos könnte sich nur auf die Bürger der Stadt beziehen: sie würden ohne Rücksicht auf die Celtiberer die Bürger zu Rathe ziehen, sich mit diesen berahen, 6, 39, 2; doch kam dieses den Gesandten nicht zu, und se wird besser von den Bürgern als den Berathenden oder den Gesandten, insofern sie diese vertreten, verstanden, und eos entfernt, oder es ist suos ab illis se, vgl. 23.20.4; Caes. B. C. 1, 76, 2: neque sibi separatim a reliquis consilium capturos, od. sese ab iis esse etc. zu lesen K. 105. post p. d., c. 57, 2; zu 32.5.10; ebenso ante c. 52, 1, vgl. post aliquanto 2, 31, 4 u. ä., dagegen c. 51, 4: post aliquot annos: post paucos dies 39, 54, 8, vgl. ib. 21, 8; 5; 37, 12, 9; an u. St. u. ähnlichen ist post (ante) Adverb. bibere; zu trinken geben, Fannius bei Charis. I p. 124 (K.): iubebat biber dare; Terent. Andr. 3, 2, 4; Cic. Tusc. 1, 26, 65: ut Iovi bibere ministraret; zur Sache vgl. 34.16.5. in tam etc., die Veranlassung, die in den Personen oder Umständen liegt: bei, 24, 8, 2. moris, aller feinen Sitte, s. Nissen 101. [8-10] imperat iubeant, 29.2.8. ornari, sich vollständig rüsten, 44, 1, 6. decurr., 26.51.4. abh. sp. l. dim., s. c. 49, 1; 24, 39, 1; 28, 33, 1; anders 24.22.6. quod s. conv. sollte man vor nequiquam erwarten; doch s. zu 35.47.7; 39.25.9; 38.9.21. nummum = sestertium, s. Mommsen G. d. r. MW. 198; Hultsch Metrol. 221. Dass eine Kriegscontribution gemeint sei, zeigt der Zusammen- [p. 200] hang, Nitsch 144. equites, dazu ist, wenn nichts ausgefallen, aus exactum wieder exacti zu denken, s. Caes. B. C. 1, 30; viell. fehlt auch et vor quadrag. ... nec et tamen, s. 21.3.3; zu 35.23.2.
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