34. ne] von dem in litteris missis liegenden Begriffe monebat abhängig. ad ea] s. 6.9; 25.9.6. [2] missis centurionibus] nach litteris missis fällt auf; Ähnliches findet sich aber oft bei Livius, z. B. 44, 2, 5. Gryn. schrieb submissis, = ‘unter der Hand, nach und nach schicken’, weil nicht alle Orte gleich entfernt waren; s. 35.26.1 u. a. praesidia] die ein- [p. 91] zelnen sind bereits unterworfen; s. 26.10. denos principes] wie 29.1. civitatibus] wie § 1; dagegen § 2: urbes; da das kleine Land (es ist besonders Molossis gemeint; s. § 9) kaum 70 Städte im eigentlichen Sinne haben konnte, so ist civitates wohl die genauere Bezeichnung, aber dabei an Ortschaften zu denken, deren mehrere eine civitas (= κώμη; vgl. 29.4: urbes) bildeten; s. 29.12.11; Droysen, Hellen. 2, 433; doch scheint L. nach § 6: muri . . alle für befestigte Städte gehalten zu haben, obgleich er Kap. 26 nur die Eroberung von wenigen berichtet. cohortes] ist wohl nicht genau zu nehmen, sondern = ‘Abteilungen’; vgl. jedoch 34.28.7. dimisit] s. 21.54.4. [3] propiores] die Hdschr. hat proprietatis, was Kr. ergänzt zu propio<res civi>tates. [4] edita . . quae agerentur] ‘es wurde mitgeteilt (angezeigt), was . .’; zur Konstr. vgl. zu 44.30.12. signum ad diripiendas . . datum] s. 21.27.7 u. a.; dagegen 22.4.5: signum invadendi; vgl. zu 2.59.6. [5] in equitem . . peditibus] Wechsel der Form, wie 22.54.2. quadringeni denarii] = etwa 260 M.; vgl. Plut. 29: γενέσθαι . . ἑκάστῳ στρατιώτῃ τὴν δόσιν οὐ μείζον᾽ ἕνδεκα δραχμῶν, was die Unzufriedenheit der Soldaten (s. 35.6) eher erklären würde, aber schwerlich richtig ist. [6] circa septuaginta] vgl. 23.49.9: sedecim circa; zur Sache vgl. Strabo 7, 7, 3, p. 322: τῶν γοῦν Ἠπειρωτῶν ἑβδομήκοντα πόλεις Πολύβιός φησιν ἀνατρέψαι Παῦλον . . (Μολοττῶν δ᾽ ὑπάρξαι τὰς πλείστας), πέντε δὲ καὶ δέκα μυριάδας ἀνθρώπων ἐξανδραποδίσασθαι; Plin. 4, 39: Macedonia, cuius uno die Paulus Aemilius . . LXXII urbis direptas vendidit. L., sonst nicht ohne Mitgefühl, findet hier kein Wort der Mifsbilligung für dieses Verfahren, welches nach dem damaligen Kriegsrecht zwar erlaubt und bei einzelnen Städten wiederholt angewandt war (s. 2.16.9; 4.34.3; 23.37.12 u. a.), nie aber die Ausdehnung gehabt hatte, wie hier, oder dem hier angegebenen Zwecke gedient hatte; s. 7.27.9. Ebenso wenig freilich entschuldigt er den Aemilius, wie Plut. 29 f. es thut: φρῖξαι δὲ πάντας ἀνθρώπους τὸ τοῦ πολέμου τέλος . . Αἰμίλιος μὲν οὖν τοῦτο πράξας μάλιστα παρὰ τὴν αὑτοῦ φύσιν ἐπιεικῆ καὶ χρηστὴν οὖσαν εἰς Ὠρικὸν κατέβη; s. Schorn 367; Hertzberg 1, 208. praeda omnis] in diesem Falle auch wohl die Gefangenen (vgl. 41.11.8), die sonst für den Staat verkauft werden. ea summa] die eben bezeichnete. [p. 92] [7] expertis . . esse indignabantur] aus indignabantur ergiebt sich das zu expertis zu denkende Subjekt se, wie in ähnlichen Fällen, z. B. 25, 8, 12; 40, 21, 8; vgl. zu 21.27.7 und 41.6.8; Cic. de fin. 5, 31: minamur praecipitaturos alicunde; Mg. hät die Einfügung von se vor esse für notwendig. [9] et] knüpft etwas Ähnliches an. conventu . . acto] s. 10.39.2: concilia agere. reliquorum] der Thesproten und Chaoner, die wahrscheinlich abgesondert von den Akarnanen versammelt werden; da die Angelegenheiten der letzteren schon 31.12 bestimmt sind, so werden wohl jetzt nur die infolge der getroffenen Einrichtungen notwendigen Veränderungen eingeführt. principibus] s. 31.9. quorum] dazu gehört causae; zur Wortstellung s. 27.1.8: in Fulvii similitudinem nominis u. a. Das weitere Verfahren der Römer gegen die Griechen, besonders gegen den achäischen Bund (s. Paus. 7.10.2), hat Livius wohl an einer späteren Stelle erzählt. reservarat] s. 44.16.8.
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34. ne] von dem in litteris missis liegenden Begriffe monebat abhängig. ad ea] s. 6.9; 25.9.6. [2] missis centurionibus] nach litteris missis fällt auf; Ähnliches findet sich aber oft bei Livius, z. B. 44, 2, 5. Gryn. schrieb submissis, = ‘unter der Hand, nach und nach schicken’, weil nicht alle Orte gleich entfernt waren; s. 35.26.1 u. a. praesidia] die ein- [p. 91] zelnen sind bereits unterworfen; s. 26.10. denos principes] wie 29.1. civitatibus] wie § 1; dagegen § 2: urbes; da das kleine Land (es ist besonders Molossis gemeint; s. § 9) kaum 70 Städte im eigentlichen Sinne haben konnte, so ist civitates wohl die genauere Bezeichnung, aber dabei an Ortschaften zu denken, deren mehrere eine civitas (= κώμη; vgl. 29.4: urbes) bildeten; s. 29.12.11; Droysen, Hellen. 2, 433; doch scheint L. nach § 6: muri . . alle für befestigte Städte gehalten zu haben, obgleich er Kap. 26 nur die Eroberung von wenigen berichtet. cohortes] ist wohl nicht genau zu nehmen, sondern = ‘Abteilungen’; vgl. jedoch 34.28.7. dimisit] s. 21.54.4. [3] propiores] die Hdschr. hat proprietatis, was Kr. ergänzt zu propio<res civi>tates. [4] edita . . quae agerentur] ‘es wurde mitgeteilt (angezeigt), was . .’; zur Konstr. vgl. zu 44.30.12. signum ad diripiendas . . datum] s. 21.27.7 u. a.; dagegen 22.4.5: signum invadendi; vgl. zu 2.59.6. [5] in equitem . . peditibus] Wechsel der Form, wie 22.54.2. quadringeni denarii] = etwa 260 M.; vgl. Plut. 29: γενέσθαι . . ἑκάστῳ στρατιώτῃ τὴν δόσιν οὐ μείζον᾽ ἕνδεκα δραχμῶν, was die Unzufriedenheit der Soldaten (s. 35.6) eher erklären würde, aber schwerlich richtig ist. [6] circa septuaginta] vgl. 23.49.9: sedecim circa; zur Sache vgl. Strabo 7, 7, 3, p. 322: τῶν γοῦν Ἠπειρωτῶν ἑβδομήκοντα πόλεις Πολύβιός φησιν ἀνατρέψαι Παῦλον . . (Μολοττῶν δ᾽ ὑπάρξαι τὰς πλείστας), πέντε δὲ καὶ δέκα μυριάδας ἀνθρώπων ἐξανδραποδίσασθαι; Plin. 4, 39: Macedonia, cuius uno die Paulus Aemilius . . LXXII urbis direptas vendidit. L., sonst nicht ohne Mitgefühl, findet hier kein Wort der Mifsbilligung für dieses Verfahren, welches nach dem damaligen Kriegsrecht zwar erlaubt und bei einzelnen Städten wiederholt angewandt war (s. 2.16.9; 4.34.3; 23.37.12 u. a.), nie aber die Ausdehnung gehabt hatte, wie hier, oder dem hier angegebenen Zwecke gedient hatte; s. 7.27.9. Ebenso wenig freilich entschuldigt er den Aemilius, wie Plut. 29 f. es thut: φρῖξαι δὲ πάντας ἀνθρώπους τὸ τοῦ πολέμου τέλος . . Αἰμίλιος μὲν οὖν τοῦτο πράξας μάλιστα παρὰ τὴν αὑτοῦ φύσιν ἐπιεικῆ καὶ χρηστὴν οὖσαν εἰς Ὠρικὸν κατέβη; s. Schorn 367; Hertzberg 1, 208. praeda omnis] in diesem Falle auch wohl die Gefangenen (vgl. 41.11.8), die sonst für den Staat verkauft werden. ea summa] die eben bezeichnete. [p. 92] [7] expertis . . esse indignabantur] aus indignabantur ergiebt sich das zu expertis zu denkende Subjekt se, wie in ähnlichen Fällen, z. B. 25, 8, 12; 40, 21, 8; vgl. zu 21.27.7 und 41.6.8; Cic. de fin. 5, 31: minamur praecipitaturos alicunde; Mg. hät die Einfügung von se vor esse für notwendig. [9] et] knüpft etwas Ähnliches an. conventu . . acto] s. 10.39.2: concilia agere. reliquorum] der Thesproten und Chaoner, die wahrscheinlich abgesondert von den Akarnanen versammelt werden; da die Angelegenheiten der letzteren schon 31.12 bestimmt sind, so werden wohl jetzt nur die infolge der getroffenen Einrichtungen notwendigen Veränderungen eingeführt. principibus] s. 31.9. quorum] dazu gehört causae; zur Wortstellung s. 27.1.8: in Fulvii similitudinem nominis u. a. Das weitere Verfahren der Römer gegen die Griechen, besonders gegen den achäischen Bund (s. Paus. 7.10.2), hat Livius wohl an einer späteren Stelle erzählt. reservarat] s. 44.16.8.
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