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35. Romam . . in custodiam . .] vgl. zu 21.49.3; die Abführung des Gentius ist schon 44.32.4 erwähnt. quibus] davor ist ii zu ergänzen; auch die beiden Klassen quibus . . Graeciae werden wenn nicht in das Gefängnis gebracht, doch wenigstens interniert; s. Paus. 7.10: ἔς τε Τυρσηνίαν καὶ ἐς τὰς ἐκεῖ διέπεμψαν πόλεις, näml. die 1000 nach Rom geführten Achäer, unter denen sich auch Polybios befand. [2] apud reges] s. 32.8; in Ägypten, Syrien usw., wie Neo bei Per- [p. 94] seus; s. 31.15; auch auf die Freistaaten hat sich die Inquisition der Römer erstreckt; s. 31.13; Pol. 30.6 f. Va. schreibt peregre statt aputreges, wie die Hdschr. hat. [3] regia nave . .] s. zu 42.12; 33.30.5; Eutrop sagt 4.8: Romam cum ingenti pompa rediit in nave Peršei, quae invisitatae magnitudinis fuisse traditur. versus] Ruderreihen über einander; s. Dio Cass. fr. 66, 6. insignium . . textilium] s. 33.1.5; ebenso Plut. 30; vgl. Cic. de fin. 5, 70: quem Tiberina descensio festo illo die tanto gaudio affecit, quanto L. Paulum, cum regem Persem captum adduceret, eodem flumine invectio? Paulus scheint, wie später Anicius und Octavius, von Ostia her gekommen zu sein; daher subvectus, = ‘stromaufwärts fahrend’; s. 24.40.2; er mufs also um Italien herum gesegelt sein; von dem Heere (s. 34.8) ist bei ihm so wenig als bei Anicius die Rede, vielleicht war dieses vorher auf der Flotte nach Brundisium übergesetzt; s. 44.16. [4] classe sua] s. 5.1; ist wohl nur im Gegensatze zu regia nave gesagt, da allein Octavius eine Flotte kommandierte; vgl. 44.30.15. praetori] die Konsuln sind, da das Jahr schon weit vorgerückt ist (s. 40.1), in ihre Provinzen gegangen; s. 16.3. cum tribunis . .] erst der dritte Satz hat hier ut; s. 44.3.9. 9, 1 u. a.; vgl. 8.23.12: actum cum tribunis pl., ad plebem ferrent, ut . .; das Verfahren ist wie 26.21.5; s. Mms. StR. 12, 127; Lange 2, 629; das Volk erhält so die Macht, indirekt den Triumph zu verweigern; vgl. 3.63.8. [5] intacta . .] der Grund des Vorhergehenden ist des Nachdrucks wegen asyndetisch und ohne alle Vorbereitung angefügt, ebenso die folgenden Sätze bis § 8, von denen jeder die Erklärung des voraufgehenden giebt; zum Gedanken vgl. 8.31.7; Hor. Carm. 2, 10, 9 f.; nach u. St. Vell. Pat. a. a. O.: eminentis fortunae comes invidia altissimisque adhaeret. ipsi quoque] obgleich sie nach der Art der Menschen am meisten hätten geneigt sein können, ihr Verdienst zu überschätzen; von den übrigen hätte man also um so mehr ein unparteiisches Urteil erwarten sollen; aber das fand nicht statt, denn . . conparare erubuissent] diese Verbindung zuerst bei Liv.; s. 10.8.5; 42.41.2; vgl. Curt. 6, 5, 5. obtrectatio] wie 34.11: ver. carpsit] s. 44.38.2. [6] antiqua . .] s. 44.33.5; 45.28.9. 31, 2; Mms. RG. 15, 823. — [p. 95] de praeda parcius . .] s. 23.49.4. relicturis, si . .] ‘da sie nichts würden übrig gelassen haben, wenn . .’; enthält zugleich den Grund, warum das Verfahren des Aemilius zu billigen war; vgl. Tac. Ann. 1, 46: opponere maiestatem . . cessuris, ubi principem . . vidissent; L. 5, 39, 12; 21, 4, 10; häufiger ist bei ihm der Nominativ und Ablativ des Part. Fut. Act.; vgl. zu 4.18.6. [7] iratus neglegenter erat . .] die La. ist unsicher; Va. schreibt: exercitus <fuit iratus> imperatori; ita-<que> . . (ähnlich Htz.); Mg.: iratus Macedonicus exercitus imperatori erat; ita<que> . ., wo aber das zweifache erat störend und Macedonicus noch auffallender ist, als wenn totus hinzutritt, wie die Hdschr. hat. Ein Widerspruch zwischen den Begriffen: ‘das ganze Heer, alle Soldaten’ (im folgenden eos) und neglegenter erat adfuturus, ‘nachlässig, ohne Eifer zu erscheinen entschlossen’, um so dem Feldherrn ihre Erbitterung zu zeigen, scheint nicht statt zu finden; vgl. Plut. 30: οἱ στρατιῶται . . οὐ πάνυ προθύμως ἐπὶ τὴν ὑπὲρ τοῦ θριάμβου σπουδὴν ἀπήντησαν. Harant versetzt das von Mg. vermifste ob id, welches dieser an den Anfang vor iratus stellen wollte, zwischen imperatori und iratus. adfuturus comittiis] um sich an denselben zu beteiligen; vgl. 44.4.9: certamini adfuit; Wfsb. meint, dafs vielleicht in ausgefallen sei, welches in den Verbindungen in iudicio, in consilio adesse u. a. erscheint. ferendae legis] s. 3.19.2; 40.37.8; vgl. 22.25.16: rogationis ferendae dies. Die Soldaten sind vorläufig bis zum Triumphe entlassen (s. Plut. Pomp. 43; Marq. 2, 562), aber nach 38.14 noch in Rom und üben so ihr Stimmrecht als Bürger aus. [8] Sulpicius] ist bis jetzt nicht erwähnt; s. 37.3; ein anderer ist 44.37.5 genannt. Schwerlich hat Cato bei dieser Gelegenheit die von Gell. 1, 23 skizzierte Rede gegen Galba gehalten; s. Jordan a. a. O. S. LVII. LXXXVII; über diesen Galba s. Per. 48 f. secundae legionis] s. 44.41.2. prensando] um die Soldaten zu gewinnen, wie sonst bei dem Bewerben um Ämter. ipse ist des Gegensatzes wegen zu prensando zu nehmen; s. zu 2.38.6; vgl. 10.2; Nägelsb. § 91, 5. [9] imperiosum . .] Plut. 30: ὅτι βαρὺς γένοιτο καὶ δεσποτικὸς αὐτοῖς ἄρχων. malignum] s. § 6; 34, 7. plebem urbanam] diese bildet nach L. also schon jetzt den Hauptbestandteil der Abstimmenden, nicht die auf dem Lande und in den Municipien Wohnenden. dare non potuisse] ihm sei es unmöglich gewesen zu geben, aber die Soldaten hätten die Macht zu geben. Beide [p. 96] Sätze sind ironisch gesagt, = er habe nicht geben können (wie er sagte), in Wahrheit aber nicht geben wollen; der Soldat könne geben, dazu sei er gut genug (aber derselbe werde es nicht thun); vgl. 36.5; 22.34.11. Der Wortlaut der St. wird von den meisten Kritikern für unrichtig gehalten; Sig. schreibt: dare non potuisse . . dare non posse; Gr.: non dare potuisse . . non dare posse (so auch Mg.); Htz.: dare potuisse . . dare non posse. fructum gratiae] statt des blofsen gratiam; vgl. 33.33.3: gloriae fructu; = ‘den Genufs . .’
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