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44. consules] ihr Abgang aus der Stadt ist nicht erwähnt; s. 16.3. numquam] wie 44.5.12: nec . . umquam; näml. in der ganzen Zeit nicht, während der sie dort waren; usquam mit Crev. zu ändern ist nicht nötig; vgl. 42.34.15. crearunt] s. zu 3.8.2. [2] Claudium . . Sulpicium] beide sind 585/169 Prätoren gewesen; s. 43.15.1; über Sulpicius vgl. auch zu 44.37.5. postero die] ist genauere Bestimmung zu deinde; vgl. 33.24.2. Iulium] es ist [p. 123] wohl nicht der 39.45.5 genannte, da sonst bemerkt wäre, dafs er die Prätur zum zweiten Male verwaltet habe. Apuleium] s. 42.4.4. Licinium] s. 42.35.7; 44.18.6; die folgenden Männer sind noch nicht erwähnt. duae urbanae . .] s. zu 43.11.8. duae Hispaniae] wie 16.3. [3] postridie Terminalia] also nach dem 23. Februar; das jetzt laufende Jahr ist ein 377 tägiges Schaltjahr, weshalb der Schaltmonat um einen Tag früher beginnt als in dem 43.11.13 (s. die Anmerk.) erwähnten 378 tägigen; vgl. Mms. Chron. 20. 42. intercalariae] s. zu 37.59.2; die Bestimmung der Interkalation war Sache des Senats und der Priester; s. Lange 2, 209; daher ist sie mit der Wahl der Priester, die sich sonst oft an die der Magistrate anschliefst, verbunden. Claudius] s. 33.44.3. Quinctium] der Vorname ist nicht sicher; vgl. 42.11. flamen Quirinalis . . Pictor] s. 37.47.8; Mms. MW. 542; manche halten den hier genannten für den bekannten Geschichtschreiber (s. 1.44.2); doch läfst sich diese Annahme nicht sicher nachweisen. [4] Prusia] wie § 14; 1, 3, 9: Proca; er war König von Bithynien (s. 42.29.3; 44.14.5) und wird jetzt Eumenes gegenüber von den Römern begünstigt. cum . . Nicomede] findet sich bei Polybios nicht erwähnt. ad forum . . tribunalque . .] s. 2.3. [5] concursu . .] vgl. Val. Max. a. a. O.: in eo excipiendo tota urbs unius humani amici vultum habuit. deos, qui . . incolerent] die ἐγχώριοι θεοί; zur Sache vgl. 42.11.3. salutatum . . et gratulatum] s. 20.7; die Stellung ist chiastisch. in dicionem redactis] dies hätte geschehen können (s. 33.1.1; 38.11.9) und fand, wenn auch nicht der Form nach, doch in der Wirklichkeit statt. [6] velit] ist nur auf daturum bezogen, ohne Rücksicht auf dixisset; s. zu 26.22.7; 38.58.8; vgl. 44.21.3 u. a. [7] Scipio] s. CIL. I p. 20: [p. 124] L. Corneli L. f. P. n. Scipio quaist. tr. mil. annos gnatos XXXIII mortuos. pater regem Antioco subegit. Derselbe, an u. St. in der Hdschr. ausgelassene, Vorname steht § 17; bei Val. Max. heifst er Publius. quaestor] wie 13.12; er leistet ihm im Namen des Staates die Pflichten der Gastfreundschaft; s. Lange 1, 741. missus fuerat] s. 40.2. aedes] s. 42.19.6. benigne] ‘in reichlichem Mafse’, so dafs er reichlich Raum hatte; doch findet sich das Wort sonst nicht leicht von der Wohnung gebraucht, gewöhnlich von Menschen; s. 1.53.10: benigne ab Gabinis excipitur; 1, 57, 10. 58, 2; 2, 35, 6 u. a.; L. hat also, was von den Menschen zu sagen war, auf die Wohnung übertragen, = quibus benigne reciperentur; Duk. zweifelt an der Richtigkeit der Lesart. [8] merita] L. hat nichts weiter erwähnt als die Sendung von fünf Kriegsschiffen (s. 44.10.12) und den Versuch, den Frieden zu vermitteln; s. 44.14.5; Appian: ὁ Προυσίας οὐδετέροις συνεμάχει. in Capitolio] näml. dem Juppiter; HJM. vermutet, dafs Iovi hinter Capitolio ausgefallen ist; s. 13.17; 43.6.6; 44.14.3 u. a. Praeneste] s. zu 1.2.3. Fortunae] s. 23.19.18; 42.1.7; Preller RM. 561. [9] ea] scheint Subjekt zu sein und auf das Vorhergehende zurückzuweisen, (vota esse also Prädikat); vgl. 1.37.5. societas . . renovaretur] sonst geschieht dies, wenn ein Rom befreundeter König die Regierung antritt; s. 40.58.9; vgl. 27.4.10. agerque . .] von diesem ist weder 37.56.2; 38.38.4, noch 38.40.2 die Rede gewesen. imperatores] scheint durch Attraktion in den Nebensatz gezogen zu sein; s. zu 18.3; vgl. 9.17.2; 40.31.9 u. a.; oder es ist omnium eorum, qui . . zu denken, wie 25.2. [10] de agro . .] den zu erlangen, war wohl für den König die Hauptsache; vgl. 20.2. inspiciendam] s. zu 4.36.4; 27.21.7 u. a. si . . fuisset] = ‘wenn . . geworden wäre’, = in den Besitz gekommen wäre, wie 1.25.13: dicionis alienae facti; 32, 33, 8: quae . . dicionis eorum fuisset u. a.; an u. Stelle ist fuissent gesagt wie 32.30.8: si . . occasio fuisset; 34, 21, 7: locupletior in dies provincia fuit; 42, 31, 6; vgl. zu 3.55.12: mos fuerit; Mg. vermutet eine Lücke: populi Romani <factus esset, cum Antiochi> fuisset; ansprechend; doch ist die Erwähnung des Antiochus wohl im folgendem, aber nicht gerade hier nötig. [11] et eo] findet sich selten; mehr eo bei folgendem quod, ut, ne; s. [p. 125] 8, 30, 9; 9, 2, 4; meist steht es ohne et im Anfange des Satzes; s. 1.11.8; 2.48.4; 3.66.4. 71, 6; 5, 16, 4. 20, 9 u. a.; bisweilen eoque; s. 41.7; 33.37.2; 36.12.3; vgl. 8.8.8: eo et. ex nullius iniuria] s. 7.39.10; die iniuria ist gleichsam der Ausgangspunkt, das Geben beginnt damit; die Negation ist, um diesen Begriff zu heben, auf ullius übertragen und vom Prädikate nollet ex ullius . . getrennt; zur Sache vgl. 42.23.7. [12] qui det, ubi vellet] vgl. 8.23.16; 28.31.4: hortentur, ut . . mitterent; 42, 7, 6: quanto . . possent tumultu, incurrant; 43, 1, 10; 44, 26, 14; zu 28.33.11. [13] Ptolemaeum] s. 12.4. [14] et vasorum . .] scheint hier nur als das Besondere erklärend an munera angeknüpft zu sein (s. 13.1; 3.1.3), da auch die vasa ein Teil der munera sind. pondo quinquaginta] im Wert von etwa 2800 Mk. [15] dari censuerunt . . et ut . .] s. zu 2.5.1. Masgabae] s. 14.6. seu . . seu] es soll keins von beiden ausgeschlossen, sondern ihm vielmehr die freie Verwendung der Opfertiere an beiden Orten überlassen werden; s. § 8; vgl. 1.42.3; = wenn er in Rom . . wenn er in Präneste . . will, den einen oder anderen Fall gesetzt, soll er . . erhalten. ex publico] s. zu 1.20.5. [16] naves longae] Bezeichnung der Kriegsschiffe, deren sich L. bedient, wo er den Annalisten folgt; s. Nissen 109. quibus uteretur] ist so gesagt, dafs man erwartet, es sei dem König nur der Gebrauch, die Verwendung der Schiffe, nicht, was das folgende dono datam voraussetzt, es sei ihm der Besitz derselben zugestanden worden; eine Unklarheit, die auch dadurch nicht entfernt wird, dafs man mit Mg. nach uteretur das Punktum setzt (früher wurde der Satz donec . . pervenisset zum Vorhergehenden gezogen). Aufserdem ist vorher eine Flotte, die bei Brundisium stationiert gewesen sei, nicht erwähnt worden, und es erscheint höchst auffallend, dafs eine so bedeutende Kriegsflotte an einen König verschenkt wird, der zwar befreundet ist, sich aber, so viel wir wissen, in dem nun beendeten Kriege keine besonderen Verdienste erworben hat. Man könnte erwarten, dafs der Senat, wie 43.10 aus der illyrischen, so jetzt aus der macedonischen Beute eine Anzahl lembi verschenkt habe, und dafs diese [p. 126] dann von Valerius Antias zu naves longae gemacht worden seien; vgl. 42.12. donec . . donec] die Zusammenstellung von zwei Sätzen mit donec (anders verhält es sich bei si, cum), ist ungewöhnlich und wohl unabsichtlich erfolgt. [18] mire laetum] s. 1.45.7: mire gratum; vgl. 1.45.2: laudare mire; = ‘aufserordentlich’. ea benignitate] ansprechend vermutet Lentz cetera statt ea, da die Hdschr. etea hat; Harant will ex ea (so schon Aldus). [19] indignum . . tradit] vgl. 2.8.8: traditur certum; Cic. Tusc. 5, 115: quem sapientem fingunt poetae; p. Mil. 47: me latronem . . describebant; Sall. Iug. 89, 4: conditor . . memorabatur u. a. Die Auffassung des Polybios und die der Annalisten (nostri scriptores), obgleich L. wohl nur einen, den Valerius Antias, vor sich hatte, werden hier einander scharf entgegengestellt; von diesen wurde die Verehrung des Senats seitens des Königs gelobt (s. die St. aus Pol. zu § 20: audientibus), von Polybios das Auftreten desselben lebhaft getadelt; beide Auffassungen konnten wohl von verschiedenen Standpunkten aus statt haben; s. Nissen 49; Lange 2, 286. pilleatum] s. 24.16.18. 32, 9; 38, 55, 2. obviam ire legatis solitum] die früher mehrfach an ihn geschickt worden waren; s. Dio Cass.: ἐλέγετο γὰρ καὶ οἴκοι τοὺς πρέσβεις αὐτῶν, ὁσάκις ἀφίκοιντο, προσκυνεῖν . . καὶ πιλίον πολλάκις ἐπετίθετο; dagegen Pol. § 3: πρῶτον μὲν πρεσβευτῶν παραγεγονότων Ῥωμαϊκῶν πρὸς αὐτὸν ἐξυρημένος τὴν κεφαλὴν καὶ πίλεον ἔχων καὶ τήβενναν καὶ καλικίους (toga und calcei, weil der König als ein eben erst freigelassener Sklave erscheinen will) ἀπήντα τούτοις καὶ καθόλου τοιαύτῃ διασκευῇ κεχρημένος, οἵαν ἔχουσιν οἱ προσφάτως ἠλευθερωμένοι παρὰ Ῥωμαίοις, οὓς καλοῦσι λιβέρτους. se . . ferre] ‘sich bezeichnen als . .’; s. zu 7.1.10. [20] insignia] ‘die Kennzeichen’, das, woran man etwas erkennt; s. 2.7.7; es sind die vorher genannten; s. die St. aus Pol. summisisse . . contigisse] er habe sich niedergebeugt und die Schwelle geküfst, wie sonst die Götter verehrt werden; vgl. jedoch 9.18.4; Cic. in Verr. 4, 94. Zu contigisse vgl. 1.56.12: terram osculo contigit; Pol. § 5: κατὰ τὴν εἴσοδον γενόμενος τὴν εἰς τὴν σύγκλητον, στὰς κατὰ τὸ θύρετρον ἀντίος τοῦ συνεδρίου καὶ καθεὶς τὰς χεῖρας ἀμφοτέρας (summisisse stellt die Sache etwas anders dar) προσεκύνησε τὸν οὐδὸν καὶ τοὺς καθημένους ἐπιφθεγξάμενος: “χαίρετε, θεοὶ σωτῆρες”; vgl. Liv. 7.30.20; 37.45.9: haud secus quam deos. Zur Sache vgl. Ihne RG. 3, 234. audienlibus . . sibi] sibi statt des bestimmteren ipsi; Pol. § 7: [p. 127] φανεὶς τελέως εὐκαταφρόνητος ἀπόκρισιν ἔλαβε δι᾽ αὐτὸ τὸ φιλάνθρωπον. [21] circa . .] ‘in der Stadt und in der Umgegend derselben’; s. 31.3.5: quem ad modum circa urbes . . conciret homines ad arma. haud amplius] nachgestellt, wie 1.18.2; 37.24.6 u. a. Livius findet die Zeit kurz. actumque] die nach genaueren Vergleichungen der Handschrift erkannten Buchstaben benutzt Mms. zu folgender Ergänzung: actumque in Asia bellum <in>ter <Eumene>n et Gallos inde coepit; Gitlbauer: actumque in Asia bellum inter Eumen<en> et Gallos in<crev>it.
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