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[9-12] coram, persönlich bei ihm anwesend, ist 31.8.3 nicht zugesetzt. repetent., immer noch u. s. w., wie adveniens, decedens u. a., 35, 35, 6; 41, 10, 13; oder es ist vom Conatus gebraucht, 35, 11, 8. res kann zu repet. und zu reddi genommen werden, 1, 23, 7. Da es sich zunächst nur um die Freigebung der 35.16.3 genannten Städte durch Antiochus gehandelt hat (was von den Aetolern, an die wegen censuissent, wenn man nicht censuisset lesen will, auch zu denken wäre, gefordert worden sei, ist nicht bekannt), so kann nur gemeint sein: fordern, dass die Städte, die sich unter dem Schutze der Römer gestellt haben, frei gegeben werden, satisfieri, dieser Forderung genügen, überhaupt: Genugthuung leisten, s. 1.32.11; ib. 22, 4; 6; dadurch, dass der König dieses verweigerte, brach er den Freundschaftsvertrag, Mommsen Forsch. 342. ultro, 21.1.3, also sei es gar nicht nöthig den Krieg anzukündigen. sibi, weil sie im Namen des Volkes sprechen, 26, 29, 3. Demetr., 35.34; Chalc., 35, 50, nicht das 35.37 Erzählte.
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