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[3] Pamphylii] das Volk scheint nach dem 38.39.17 erwähnten Streite für frei erklärt und mit den Römern in ein Bündnis getreten zu sein, welches jetzt erneuert wird. Philippeorum] da auream vorhergeht, so sind Goldmünzen zu verstehen; gewöhnlich wird zu Philippeus nummus noch aureus hinzugesetzt (s. 34.52.7; 37.59.4; 39.7.1 u. a.), was an u. St. nicht nötig war. Da der Philippeus nach dem Werte des Goldes im Altertum gegen 18, noch dem jetzigen gegen 24 Mk. beträgt (s. Mms. MW. 58; Hultsch 177), so wäre der Kranz kostbarer gewesen als ähnliche (s. 36.35.12; 38.9.13; 39.7.1; 43.6.6), selbst als der des Attalus von 246 Pfund Gold, gegen 225000 Mk. (s. 32.27.1), oder der von Antiochus versprochene von 50 Talenten, gegen 237000 Mk. (s. Pol. 28.18); nur die Rhodier bringen gleichfalls einen Kranz von 20000 Philippsdor; allein der rhodische Staat war weit reicher als der der Pamphylier, und der Kranz wurde in der höchsten Not geschickt (s. 45.25.7), auch giebt Polyb. 30, 5 nur 10000 Philippei an. Wfsb. vermutet nach Drak., dafs an u. St. die Zahl verdorben ist (etwa aus ex II milibus) oder von den Annalisten vergröfsert wurde. in cella . .] gewöhnlich heifst es nur in aede Iovis oder in Capitolio; s. 3.57.7; 36.35.12; 43.6.6 u. a. Als Bundesgenossen sind die Pamphylier Gastfreunde der Römer und dürfen mit Erlaubnis des Senats in gewisser Beziehung am römischen Kultus teilnehmen; vgl. Mms. RF. 1, 347.
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