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[6] vos . .] Ermahnung des Volkes, der im Vorhergehenden angekündigten Thätigkeit keine Hindernisse in den Weg zu legen. aut vobis] da die Magistrate nur an den Senat berichten, so kann vobis nicht von scripsero abhängen; daher ist wahrscheinlich im Folgenden aufser dem Gedanken: ea pro certis habete oder einem ähulichen ein zweiter ausgefallen: aut vobis magistratus indicaverint. Wie alatis negativ an das Vorhergehende angeknüpft gewesen sei, läfst sich nicht sicher ermitteln; die Lesart früherer Ausgaben: rumores . . ne alatis wäre gegen den prosaischen Sprachgebrauch (s. zu 3.2.9), während sich bei Dichtern, besonders den Komikern, ne mit der 2. Pers. Praes. Coni. und dem Imperativ findet. Mg. vermutet als ungefähren Wortlaut des Ausgefallenen: ea vera esse credatis rogo, neve rumores . .; Harant ändert die letzten Wörter in rumoribus credulitati vestrae adlatis, wozu man inder Lücke ergänzen könne: iis rogo credatis, non . . rumores . . alatis] vgl. 28.24.1. auctor] von Gerüchten auch 5.1.7; vgl. 22.55.7; ohne Berichte von ihm gebe es keine Bürgschaft für das, was erzählt werde.
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