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quem getilgt nach Mg. Wfsb.2 bemerkt dazu: ‘obgleich Liv. in Nebensätzen die Kopula bisweilen wegläfst (s. zu 27.5.9; 29.10.1), so könnte doch hier, da man rebatur erwartet, nicht wohl est gedacht, sondern ratus nur als Particip betrachtet werden; die Konstr. wäre dann anakoluthisch, indem Romam . . cum venisset angeknüpft wird, als wenn nicht quem, sondern eum vorherginge, oder quem gesagt ist, als ob Romam . . venerat folgte (imminens, quem . . venerat), so dafs quem . . ratus nicht verkürzter Vordersatz zu einem Hauptsatz, sondern das, was Hauptsatz sein sollte, wieder Vordersatz zu einem andern Nachsatze geworden ist, wie sonst nicht selten das Particip; s. 5.48.6. Ob Liv. selbst diese Ungenauigkeit verschuldet hat, wie an anderen Stellen (s. 22.3.7; 23.36.10; 28.31.1 u. a.; vgl. 31.30.6: habitantes), oder quem statt eumque oder atque eum verschrieben sei, läfst sich nicht erkennen.’
petit] B; Mg. schreibt: petiit.
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