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13. expiatis . . religionibus] d. h. nach Sühnung der Prodigia, welche religionem hervorgerufen hatten.

pervestigatum . . erat] die Untersuchung hatte zum Ziele, d. h. zur Entdeckung der Schuldigen geführt.

in thensauros reposita] s. zu 29.19.7; vgl. 29.18.6.

[2] Valerio . . Claudio . .] s. 26.36.11.

mutuam] was Liv. 26.36.11 als grofse Freigebigkeit geschildert hat, erscheint hier als ein Darlehn; aber es liegt im Wesen des mutuum im Gegensatz zum Vertrage, dafs keine Zinsen gezahlt werden; s. Rein PR. 625; Mms. StR. 1 2, 229.

tertia pensio] ist nicht genau ausgedrückt (s. § 9); denn 29.16.3 war bestimmt, dafs die zweite Zahlung im dritten Konsularjahre nach dem Konsulate des P. Sempronius und M. Cornelius erfolgen solle; sie hätte also, wenn dieses in den 3 Jahren nicht mitgerechnet wird, im vorhergehenden Jahre, im Konsulate des Cn. Cornelius und P. Älius, wenn es aber mitgerechnet wird, schon ein Jahr vorher, die dritte in dem laufenden Jahre geschehen sollen. Da aber diese erst 4 Jahre später (s. 33.42.3) geleistet wird und wahrscheinlich zurückgestellt ist, so kann an u. St. nur von der zweiten Rate die Rede sein; denn da 33, 42, 3 die ultima pensio erwähnt wird, so läfst sich auch nicht wohl annehmen, dafs die zweite erst nachträglich erfolgt sei. Ebenso wenig folgt aus dem Namen trientabulum (s. § 9), dafs die Rate die dritte gewesen sei, und die Klagen § 4 lassen mehr die Verzögerung der zweiten annehmen.

senatum] ist zu betonen, im Gegensatze zu consules, und ist deshalb vorangestellt.

[3] magna classe . .] wie 26.36.4.

esse, unde . .] es seien keine Geldmittel da, aus denen u. s. w. Die Kapitalisten haben mit ihren Forderungen gewartet, bis der Krieg erklärt ist. [p. 25]

[4] non sustinuit] s. 5.28.1.

si in . .] ist Inhalt der Beschwerde (querentes).

quid aliud quam] s. zu 22.60.7.

publicatam . .] mit bitterer Ironie: ihr Geld würde dann zur Vergeltung ihrer Gefälligkeit, wie für ein Verbrechen (als ob sie ein Verbrechen begangen hätten) eingezogen sein. Der Gedanke ist kurz ausgedrückt, wie 6.41.1; vor noxia ist pro wieder zu ergänzen; vgl. 5.41.9; 21.28.8; es liegt eigentlich der Sinn darin: tamquam si in noxia essent et pro ea pecunia esset publicata. Über den Ausdruck publicatam . . fore s. zu 23.13.6; über noxia* s. zu 2.54.10; über die Konfiskation der Güter bei schweren Verbrechen s. 3.55.7; 4.15.8 u. a.

[5] et . . nec tamen] s. 21.3.3; 32.38.2.

solvendo aere . .] der Dativ auf e findet sich bisweilen in publicististischen und altertümlichen Ausdrücken; s. 42.28.6: iure dicundo; Cic., ad fam. 7, 13, 2: tresviros . . auro, aere, argento; Varro L. L. 5, 40 u. a.

solvendo . . esset] vgl. zu 2.9.6.

[6] medium inter . .] hier = das, in welchem beides zusammentraf, ‘beides vermittelnd’, sowohl das aecum, welches soeben anerkannt ist, da sie nach dem Senatsbeschlufs 29, 16, 3 die Zahlung fordern konnten, weshalb auch nicht ius gesagt zu sein scheint, als auch das im folgenden bezeichnete utile; auch von dem ius commune wird bisweilen utilitatis causa abgegangen; über die Neutra s. 4.8.6.

volgo] überall war Land zu verkaufen, wahrscheinlich, weil viele geringere Grundbesitzer durch den Krieg so heruntergekommen waren (s. 26.35.5; 27.9.4), dafs sie ihre Güter verkaufen mufsten. Da diese um geringen Preis zu haben sind, so wollen die Kapitalisten in diesen ihr Geld anlegen, daher: sibimet emptis opus esse.

copia . . fieret] es sollte Gelegenheit, Land zu erwerben, gegeben werden; vgl. Lange 3, 3.

[7] aestimaturos] sie würden den Wert nach der verschiedenen Lage und Güte feststellen.

asses] ‘je ein As’; ohne Hinzufügung von singulos, da das distributive in iugera vorhergeht; vgl. 1.19.6.

vectigal] als Abgabe an den Staat, die, da sie so gering war, nur als Nominalzins gelten konnte und blofs des sogleich erwähnten Zweckes wegen auferlegt wurde; s. Nieb. RG. 2, 156. 164; Schwegler 2, 433 ff.; Marq. 2, 151; Mms. MW. 303. Das zu zahlende vectigal (s. 4.36.2) ist also ein Zeichen, dafs das Land immer noch Ager publicus bleibt, d. h. dafs der Staat das Eigentum behält und dem Käufer nur den Besitz überträgt, dafs es also nicht, wie das verkaufte (s. 28.46.5) oder assignierte Staatsland, volles Eigentum der Privaten wird; vgl. CIL. 1 S. 99.

[8] ut, si quis . .] eine Bedingung, [p. 26] welche der Staat als Verkäufer macht, indem er zwar auf das Recht der Kündigung verzichtet, aber sich den Wiederkauf unter Voraussetzung der Einwilligung des Besitzers vorbehält; s. Lange 1, 448; 2, 170. 184.

si . . cum . .] vgl. zu 32.9.10.

[9] trientabulumque*] s. lex agr. CIL. 1, n. 200, XXXI: queive in trientabuleis fruentur; ist von trientare gebildet, wie stabulum, vocabulum, suffibulum von stare u. s. w.; s. CIL. 1, S. 98; = was als für den triens der Staatsschuld gegeben in die tabulae publicae, wahrscheinlich in die Staatsschuldbücher, eingetragen war. Es konnte dies ebensowohl der zweite als der dritte triens sein, und das folgende pro tertia parte ebensowohlfür den dritten Teil’, alsfür ein Drittelbedeuten; Liv. hat es, wie es scheint, in der ersten, sein Gewährsmann wohl in der zweiten Bedeutung genommen; nach dieser Auffassung hat Liv. auch § 2 tertia geschrieben.


Unternehmungen Philipps in Griechenland, Beginn des Krieges. Pol. 16.24 ff.; App. Mac. 4; Zon. 9, 15.

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  • Commentary references from this page (27):
    • Polybius, Histories, 16.24
    • Livy, The History of Rome, Book 42, 28
    • Livy, The History of Rome, Book 3, 55.7
    • Livy, The History of Rome, Book 23, 13
    • Livy, The History of Rome, Book 28, 46.5
    • Livy, The History of Rome, Book 2, 54.10
    • Livy, The History of Rome, Book 2, 9.6
    • Livy, The History of Rome, Book 22, 60
    • Livy, The History of Rome, Book 4, 15.8
    • Livy, The History of Rome, Book 4, 36.2
    • Livy, The History of Rome, Book 4, 8.6
    • Livy, The History of Rome, Book 5, 28.1
    • Livy, The History of Rome, Book 5, 41.9
    • Livy, The History of Rome, Book 26, 35.5
    • Livy, The History of Rome, Book 26, 36.11
    • Livy, The History of Rome, Book 26, 36.4
    • Livy, The History of Rome, Book 27, 9.4
    • Livy, The History of Rome, Book 1, 19.6
    • Livy, The History of Rome, Book 6, 41.1
    • Livy, The History of Rome, Book 29, 16.3
    • Livy, The History of Rome, Book 29, 18.6
    • Livy, The History of Rome, Book 29, 19.7
    • Livy, The History of Rome, Book 32, 38.2
    • Livy, The History of Rome, Book 32, 9.10
    • Livy, The History of Rome, Book 33, 42.3
    • Livy, The History of Rome, Book 21, 28
    • Livy, The History of Rome, Book 21, 3
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