17. [1-3] in re praes., s. c. 29, 9; 34, 62, 15, da es hier heisst in re praesenti disceptaret; 42, 23, 2: qui in re pr. cognoscerent; CIL. I. 199 p. 72: in re praesenti cognoverunt, so ist auch an u. St. in re pr. mit disceptatores fuerunt zu verbinden; Romani wegen der Wortstellung (anders § 3) als Attribut, nicht als Subj. zu nehmen: es waren da, fanden sich ein röm. Schiedsrichter; disceptat. wie 39.25.1; vgl. 1.50.8; auch das Verfahren der Römer ist so wie gegen Philipp. de agro, dieser ist weder hier, noch c. 34, 14 genauer bezeichnet, vgl. 42.23.2; nach L. ist es ein neuer Raub: eo anno cepit; nach Polyb. scheint die Verhandlung mit der über die Emporia 34, 62 zusammenzuhängen, denn er sagt 32.2: Μασανάσσης θεωρῶν τὸ πλῆθος τῶν πόλεων τᾶν περὶ τὴν μικρὰν Σύρτιν ἐκτισμένων καὶ τὸ κάλλος τῆς χώρας ἣν καλοῦσιν Ἐμπόρια, dann dass er die Städte nicht habe erlangen können und: πρεσβευτῶν πολλάκις ἐληλυθότων διὰ ταῦτα παρ᾽ ἑκατέρων ἀεὶ συνέβαινε τοὺς Καρχηδονίους ἐλαττοῦσθαι παρὰ τοῖς Ῥωμαίοις οὐ τῷ δικαίῳ etc.; an die campi magni, s. 30.8; Polyb. 14, 8, zu denken könnte man dadurch veranlasst werden, dass der Landstrich früher Syphax gehört hatte, dem schwerlich im Osten von Carthago in den Emporien Besitzungen angehörten, sondern an der Grenze von dem Reiche Galas. ceper. e. ab C., s. 2.63.6; häufiger de od. ex. Gala, 29.29; ib. 31, 5. in grat., 39.26.12. Hasdrub., 29.23. certam. anim., 2.59.1, es könnten nur die Kämpfe im 2. punischen Kriege gemeint sein, da die Karthager jetzt ohne die Zustimmung der Römer keinen Krieg führen dürfen, s. zu 42.23.3; oder L. hat dieses nicht beachtet, wie auch Polyb. 1. 1. die Möglichkeit eines Kampfes voraussetzt. [4-5] paterni, dazu gehört habe nach der Bestimmung in dem Friedensvertrage Pol. 15.18: χώραν καὶ πόλεις καὶ εἴ τι ἕτερόν ἐστι Μασσανάσσου ἢ τῶν προγόνων πάντ᾽ ἀποδοῦναι Μασσανάσσῃ. gent. iure, nach dem überall geltenden Rechte, dass der Besitz des Vaters auf den Sohn übergehe, c. 12, 13; oder es ist: nach Kriegsrecht, vgl. c. 34, 14: praesidio obtinebat. causa, dem Besitztitel (causa dominii) und dem factischen Besitz (possessione). super., er habe ein besseres Recht, s. c. 12, 19; 34, 31, 9 f. dum ver., s. 37.18.2, Bestimmung od. Umschreibung von pudor; zur Sache vgl. [p. 147] 42, 23, 7 ff. suos ... illius ist vom Standpunkte der Römer aus gesagt. damno s., dazu ist sibi aus se zu denken, wenn es nicht wie Duker verm., vor sit ausgefallen ist. possess. ius, sie liessen unentschieden wer das Recht auf den Besitz habe u. änderten den Besitzstand nicht. integr., s. 39.38.6; ib. 4, 4; wahrscheinlich hätten sie das Land Masin. zugesprochen, wenn er im Rechte gewesen wäre, s. d. Stelle aus Polyb. § 4; L. 34.62. [6-8] postea n. nach dem c. 16, 1 ff. Erzählten, ist aber so gesagt, als ob das Folg. auf das unmittelbar Vorhergehende bezogen werden solle. devios s., 39.20.6. dimitt. exerc., nach c. 19, 8; 25, 7 sind beide Heere geblieben, eine Abänderung des Beschlusses ist jedoch nicht erwähnt. Pisis, seit längerer Zeit, s. 35.3, der Stützpunkt gegen die Ligurer. Gallos etc. wie 39.45, vgl. ib. 55. ad com., n. habenda, 9, 22, 11: ad obsidionem redeunt; 1, 55, 6.
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17. [1-3] in re praes., s. c. 29, 9; 34, 62, 15, da es hier heisst in re praesenti disceptaret; 42, 23, 2: qui in re pr. cognoscerent; CIL. I. 199 p. 72: in re praesenti cognoverunt, so ist auch an u. St. in re pr. mit disceptatores fuerunt zu verbinden; Romani wegen der Wortstellung (anders § 3) als Attribut, nicht als Subj. zu nehmen: es waren da, fanden sich ein röm. Schiedsrichter; disceptat. wie 39.25.1; vgl. 1.50.8; auch das Verfahren der Römer ist so wie gegen Philipp. de agro, dieser ist weder hier, noch c. 34, 14 genauer bezeichnet, vgl. 42.23.2; nach L. ist es ein neuer Raub: eo anno cepit; nach Polyb. scheint die Verhandlung mit der über die Emporia 34, 62 zusammenzuhängen, denn er sagt 32.2: Μασανάσσης θεωρῶν τὸ πλῆθος τῶν πόλεων τᾶν περὶ τὴν μικρὰν Σύρτιν ἐκτισμένων καὶ τὸ κάλλος τῆς χώρας ἣν καλοῦσιν Ἐμπόρια, dann dass er die Städte nicht habe erlangen können und: πρεσβευτῶν πολλάκις ἐληλυθότων διὰ ταῦτα παρ᾽ ἑκατέρων ἀεὶ συνέβαινε τοὺς Καρχηδονίους ἐλαττοῦσθαι παρὰ τοῖς Ῥωμαίοις οὐ τῷ δικαίῳ etc.; an die campi magni, s. 30.8; Polyb. 14, 8, zu denken könnte man dadurch veranlasst werden, dass der Landstrich früher Syphax gehört hatte, dem schwerlich im Osten von Carthago in den Emporien Besitzungen angehörten, sondern an der Grenze von dem Reiche Galas. ceper. e. ab C., s. 2.63.6; häufiger de od. ex. Gala, 29.29; ib. 31, 5. in grat., 39.26.12. Hasdrub., 29.23. certam. anim., 2.59.1, es könnten nur die Kämpfe im 2. punischen Kriege gemeint sein, da die Karthager jetzt ohne die Zustimmung der Römer keinen Krieg führen dürfen, s. zu 42.23.3; oder L. hat dieses nicht beachtet, wie auch Polyb. 1. 1. die Möglichkeit eines Kampfes voraussetzt. [4-5] paterni, dazu gehört habe nach der Bestimmung in dem Friedensvertrage Pol. 15.18: χώραν καὶ πόλεις καὶ εἴ τι ἕτερόν ἐστι Μασσανάσσου ἢ τῶν προγόνων πάντ᾽ ἀποδοῦναι Μασσανάσσῃ. gent. iure, nach dem überall geltenden Rechte, dass der Besitz des Vaters auf den Sohn übergehe, c. 12, 13; oder es ist: nach Kriegsrecht, vgl. c. 34, 14: praesidio obtinebat. causa, dem Besitztitel (causa dominii) und dem factischen Besitz (possessione). super., er habe ein besseres Recht, s. c. 12, 19; 34, 31, 9 f. dum ver., s. 37.18.2, Bestimmung od. Umschreibung von pudor; zur Sache vgl. [p. 147] 42, 23, 7 ff. suos ... illius ist vom Standpunkte der Römer aus gesagt. damno s., dazu ist sibi aus se zu denken, wenn es nicht wie Duker verm., vor sit ausgefallen ist. possess. ius, sie liessen unentschieden wer das Recht auf den Besitz habe u. änderten den Besitzstand nicht. integr., s. 39.38.6; ib. 4, 4; wahrscheinlich hätten sie das Land Masin. zugesprochen, wenn er im Rechte gewesen wäre, s. d. Stelle aus Polyb. § 4; L. 34.62. [6-8] postea n. nach dem c. 16, 1 ff. Erzählten, ist aber so gesagt, als ob das Folg. auf das unmittelbar Vorhergehende bezogen werden solle. devios s., 39.20.6. dimitt. exerc., nach c. 19, 8; 25, 7 sind beide Heere geblieben, eine Abänderung des Beschlusses ist jedoch nicht erwähnt. Pisis, seit längerer Zeit, s. 35.3, der Stützpunkt gegen die Ligurer. Gallos etc. wie 39.45, vgl. ib. 55. ad com., n. habenda, 9, 22, 11: ad obsidionem redeunt; 1, 55, 6.
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