4. agris veterum militum] das Land, welches den . . gehören soll. Zum ersten Male werden nach Liv. (etwas verschieden scheint die von Frontin 4, 3, 12 erwähnte Schenkung) auf diese Weise lange Kriegsdienste mit Land belohnt; wahrscheinlich waren die Empfänger Soldaten aus den cannensischen Legionen (s. 29.24.12), die gegen 16 Jahre gedient und wohl in Italien alles verloren hatten. Sonst dienen in dieser Zeit locupletes, die schon Land haben; erst nach der Aufnahme der capite censi in die Legionen (vgl. jedoch Per. 55), nach [p. 7] Sullas Siegen, wird die Verteilung von Land an die Veteranen gewöhnlich; vgl. Marq. 1, 105. ductu atque auspicio] s. 8.31.1. [2] praetor urbanus*] er soll zum Zweck der Wahl Tributkomitien halten (s. 10.21.10; 34.53.2), wie auch sonst oft nur der Senatsbeschlufs in diesen und ähnlichen Fällen erwähnt wird; s. 37.46.10; 39.23.4; Lange 1, 657 f. si ei videretur] s. zu 26.16.4. decemviros] wie 49.6; 42.4.4; die grofse Zahl (gewöhnlich werden 3 Kommissare ernannt; s. 3.1.6) war wohl durch die Schwierigkeit des Geschäftes bedingt; vgl. zu 49.6. Samniti Apuloque] infolge des Abfalls dieser Völker an die Punier war ihnen ein Teil ihres Gebiets genommen und Staatsland der Römer geworden; s. 30.24.4; vgl. 34.45.1f. 53. 1 f; Marq. 1, 103. quod eius . .] ‘soviel davon . . ’; s. zu 5.25.7. metiendo] diese Abmessung und Verteilung erfolgt nicht bei der Occupation (s. 3.1.8), sondern erst bei der Assignation. Die Veteranen sollen nicht in Kolonieen geführt werden, wie später, sondern zerstreut in den genannten Gegenden ihre Bezitzungen erhalten; die, welche römische Bürger sind, bleiben es natürlich, so dafs sie an vielen Orten vereinzelt, in conciliabula oder fora wohnen; s. 7.15.13; 32.7.3. [3] P. Servilius] und Fulvius sind nicht näher bekannt. Caecilius] s. 29.11.9. C. Servilius] s. 30.39.4; 39.46.1. M. Servilius*] s. 29.38.8; 32.29.4. Geminis] wahrscheinlich waren sie Brüder. cognomen] s. 32.2.7. Hostilii*] s. 27.35.1; hier aber heifst der eine nicht L., sondern C. Villius Tappulus*] s. 29.38.4; 30.1.9; 31.49.12. Aelius] s. 30.39.4. 40, 5; 32, 7, 2. Quinctius] s. zu § 5; 49, 6. [4] Sulpicius] er ist zum zweiten Male Konsul (s. 25.41.11) und war früher längere Zeit in Griechenland; s. 26.22.1. 28, 9; 27, 7, 15. 31, 1 ff. Aurelius] s. 30.26.11 ff. exinde] wie 6.2 = ‘unmittelbar darauf’; stärker als deinde; vgl. über subinde zu 28.25.1; Anton Stud. 2, 199. Furius] s. 27.2.10. Gillo*] s. 30.21.12. [5] ludi Romani] s. 8.40.2; scenische Spiele (es war die Zeit des Ennius, Plautus u. a.) sind schon 24.43.7 erwähnt; vgl. Friedländer bei Marq. 3, 508 ff. magnifice apparateque] vgl. Cic. p. Sest. 116; apparatissimi magnificentissimique ludi; d. h. mit besonderer Pracht in der Ausrüstung, Dekoration u.s.w.; vgl. 50.1; zu 27.6.19; Lange 2, 187. Valerio] vgl. 27.8.5.— [p. 8] L.* Quinctio] Brüder des Besiegers des Philippus (§ 3); vgl. Nipperdey, Leges annales 24.60. biduum inslauratum est] das Prädikat, welches sonst den Spielen selbst beigelegt wird (ludi biduum oder in biduum oder bis instaurati), ist an u. St. auf die Zeit übertragen; zwei Tage der Festfeier wurden (wegen eines Versehens) von neuem veranstaltet; s. 50.3; 23.30.16; 27.21.9. 36, 8 u. a. [6] Scipio] vor seinem Abgang aus der Provinz; vielleicht war er selbst, als das Getreide ankam, noch nicht in der Stadt. quaternis aeris] = 1/4 Denar, 1 Sesterz, während später der gewöhnliche Preis des modius Weizen 1 Denar war; vgl. 50.1; 30.26.6; Marq. 2, 108; Mms. RG. 15, 851. populo] natürlich denen, die es annehmen wollten. diviserunt] eine Ehrenfunktion der kurulischen Ädilen, die hier auch das grammatische, in den zwei vorhergehenden Sätzen nur das logische Subjekt sind. [7] plebeii ludi] von den plebejischen Ädilen auf Kosten des Staates; s. 22.10.7. toti] s. 23.30.16. ex aedilibus plebi] über den Gen. plebi s. zu 25.7.5; über den Amtsantritt derselben s. 28.10.1. Der unmittelbare Übergang aus der A¯dilität in die Prätur ohne das Intervall von zwei Jahren, welches später die Lex Villia festsetzte, findet sich in dieser Zeit mehrfach; s. 49.12; 32.7.13 u. a. Iovis epulum] am 13. November; es steht mit den plebejischen Spielen in Verbindung (s. 25.2.10) und ist von einem anderen am 13. Sept. während der ludi Romani gefeierten epulum Iovis zu unterscheiden; s. CIL. 1, 401. 407; Marq. 3, 334. 477.
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4. agris veterum militum] das Land, welches den . . gehören soll. Zum ersten Male werden nach Liv. (etwas verschieden scheint die von Frontin 4, 3, 12 erwähnte Schenkung) auf diese Weise lange Kriegsdienste mit Land belohnt; wahrscheinlich waren die Empfänger Soldaten aus den cannensischen Legionen (s. 29.24.12), die gegen 16 Jahre gedient und wohl in Italien alles verloren hatten. Sonst dienen in dieser Zeit locupletes, die schon Land haben; erst nach der Aufnahme der capite censi in die Legionen (vgl. jedoch Per. 55), nach [p. 7] Sullas Siegen, wird die Verteilung von Land an die Veteranen gewöhnlich; vgl. Marq. 1, 105. ductu atque auspicio] s. 8.31.1. [2] praetor urbanus*] er soll zum Zweck der Wahl Tributkomitien halten (s. 10.21.10; 34.53.2), wie auch sonst oft nur der Senatsbeschlufs in diesen und ähnlichen Fällen erwähnt wird; s. 37.46.10; 39.23.4; Lange 1, 657 f. si ei videretur] s. zu 26.16.4. decemviros] wie 49.6; 42.4.4; die grofse Zahl (gewöhnlich werden 3 Kommissare ernannt; s. 3.1.6) war wohl durch die Schwierigkeit des Geschäftes bedingt; vgl. zu 49.6. Samniti Apuloque] infolge des Abfalls dieser Völker an die Punier war ihnen ein Teil ihres Gebiets genommen und Staatsland der Römer geworden; s. 30.24.4; vgl. 34.45.1f. 53. 1 f; Marq. 1, 103. quod eius . .] ‘soviel davon . . ’; s. zu 5.25.7. metiendo] diese Abmessung und Verteilung erfolgt nicht bei der Occupation (s. 3.1.8), sondern erst bei der Assignation. Die Veteranen sollen nicht in Kolonieen geführt werden, wie später, sondern zerstreut in den genannten Gegenden ihre Bezitzungen erhalten; die, welche römische Bürger sind, bleiben es natürlich, so dafs sie an vielen Orten vereinzelt, in conciliabula oder fora wohnen; s. 7.15.13; 32.7.3. [3] P. Servilius] und Fulvius sind nicht näher bekannt. Caecilius] s. 29.11.9. C. Servilius] s. 30.39.4; 39.46.1. M. Servilius*] s. 29.38.8; 32.29.4. Geminis] wahrscheinlich waren sie Brüder. cognomen] s. 32.2.7. Hostilii*] s. 27.35.1; hier aber heifst der eine nicht L., sondern C. Villius Tappulus*] s. 29.38.4; 30.1.9; 31.49.12. Aelius] s. 30.39.4. 40, 5; 32, 7, 2. Quinctius] s. zu § 5; 49, 6. [4] Sulpicius] er ist zum zweiten Male Konsul (s. 25.41.11) und war früher längere Zeit in Griechenland; s. 26.22.1. 28, 9; 27, 7, 15. 31, 1 ff. Aurelius] s. 30.26.11 ff. exinde] wie 6.2 = ‘unmittelbar darauf’; stärker als deinde; vgl. über subinde zu 28.25.1; Anton Stud. 2, 199. Furius] s. 27.2.10. Gillo*] s. 30.21.12. [5] ludi Romani] s. 8.40.2; scenische Spiele (es war die Zeit des Ennius, Plautus u. a.) sind schon 24.43.7 erwähnt; vgl. Friedländer bei Marq. 3, 508 ff. magnifice apparateque] vgl. Cic. p. Sest. 116; apparatissimi magnificentissimique ludi; d. h. mit besonderer Pracht in der Ausrüstung, Dekoration u.s.w.; vgl. 50.1; zu 27.6.19; Lange 2, 187. Valerio] vgl. 27.8.5.— [p. 8] L.* Quinctio] Brüder des Besiegers des Philippus (§ 3); vgl. Nipperdey, Leges annales 24.60. biduum inslauratum est] das Prädikat, welches sonst den Spielen selbst beigelegt wird (ludi biduum oder in biduum oder bis instaurati), ist an u. St. auf die Zeit übertragen; zwei Tage der Festfeier wurden (wegen eines Versehens) von neuem veranstaltet; s. 50.3; 23.30.16; 27.21.9. 36, 8 u. a. [6] Scipio] vor seinem Abgang aus der Provinz; vielleicht war er selbst, als das Getreide ankam, noch nicht in der Stadt. quaternis aeris] = 1/4 Denar, 1 Sesterz, während später der gewöhnliche Preis des modius Weizen 1 Denar war; vgl. 50.1; 30.26.6; Marq. 2, 108; Mms. RG. 15, 851. populo] natürlich denen, die es annehmen wollten. diviserunt] eine Ehrenfunktion der kurulischen Ädilen, die hier auch das grammatische, in den zwei vorhergehenden Sätzen nur das logische Subjekt sind. [7] plebeii ludi] von den plebejischen Ädilen auf Kosten des Staates; s. 22.10.7. toti] s. 23.30.16. ex aedilibus plebi] über den Gen. plebi s. zu 25.7.5; über den Amtsantritt derselben s. 28.10.1. Der unmittelbare Übergang aus der A¯dilität in die Prätur ohne das Intervall von zwei Jahren, welches später die Lex Villia festsetzte, findet sich in dieser Zeit mehrfach; s. 49.12; 32.7.13 u. a. Iovis epulum] am 13. November; es steht mit den plebejischen Spielen in Verbindung (s. 25.2.10) und ist von einem anderen am 13. Sept. während der ludi Romani gefeierten epulum Iovis zu unterscheiden; s. CIL. 1, 401. 407; Marq. 3, 334. 477.
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