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8. ab hac oratione] s. zu 24.22.6. missi] wie 7.1. uti rogaret *] der Konj. nach der Ansicht der Stimmenden, die berichtet wird; s. 38.54.12: uti rogasset iusserunt; vgl. 30.43.3; 33.25.7; zur Sache vgl. Lange 2, 515. [2] supplicatio] ein Bettag (s. 27.11.6), wie sie immer vor dem Beginne des Krieges gehalten wurden; s. 21.17.4; 36.1.2; 42.28.7; vielleicht vom Senat bestimmt (e.c sc.) nach Befragung der Decemviri sacris faciundis, welche sonst die Supplikationen nach den sibyllinishchen Büchern anordnen. in triduum] vgl. 22.1.15. obsecrati] in dem bei der supplicatio zu sprechenden Gebete; s. 9.6; 4.21.5; das Passiv ist nicht häufig, obgleich obsecrare aliquem nicht selten gesagt wird. omnia pulvinaria] s. 5.13.6; 22.1.19; zu 32.1.14. bellum . . iussisset] wie § 1; 9, 43, 2. [3] consultique fetiales] die Befragung des Fetialenkollegium erfolgt ebenso 36.3.9 ff.; 38, 46, 11 und betrifft nur die Formalität der Ankündigung des Krieges; s. 30.43.9; Lange 1, 245; Marq. 3, 402 ff. indiceretur] ‘angesagt werden sollte’. in finibus regni] ist als Hauptbegriff vorangestellt. eo] s. 36.3.9: ad praesidium nuntiari. decreverunt] die 20 Fetialen geben ein Gutachten ab. utraum] Pronomen relativum. fecisset . . recte facturum] ebenso 44.8 und im Perfektum 8, 33, 10: bene agis, cum . . iussisti. Die That selbst wird als vollendet in der Zukunft, die Beschaffenheit derselben, die erst infolge eines Urteils über die That dieser beigelegt wird, so dafs auch sie als vollendet bezeichnet werden sollte (in Or. recta: si fecerit, recte fecerit), wird nur als der Zukunft angehörig dargestellt, ohne Andeutung des zeitlichen Verhältnisses zur That. Die eigentümliche Zusammenstellung wurde wohl veranlafst durch die nahe Verwandtschaft des Fut. 1 und Fut. exact. und den Mangel einer das Verhältnis darstellenden Form im Aktiv, welcheder passiven factum fore entspräche; vgl. 22.10.6; si . . liber faxit, pro be factum esto; 39, 15, 5; einfacher sind Sätze, wo verschiedene Thätigkeiten zusammengestellt werden wie Cic. p. Sest. 129: si quis aliter fecisset . . senatum gravissime laturum; Liv. 3.64.10: si rogabo, si vos fece [p. 15] ritis; vgl. Verg. Aen. 10, 503: Turno tempus erit, cum optaverit. [4] ex iis . .] bezieht sich wohl nur auf die Fetialen, die nicht Senatsmitglieder sind, nicht auf die Römer überhaupt. legatum] bestimmter 9.10.10: legatum fetialem; s. 1.24.4. [5] exercitibus]* binas] wegen scribere war es nicht nötig novas hinzuzufügen. veteres] die in diesem Falle wohl zum grofsen Teile aus Veteranen bestanden. [6] Sulpicio . . praetoribus . .] die einzelnen Teile des Senatsbeschlusses. magni nominis] s. 21.43.11; 30.17.4: ingentis nominis regem. deportasset] s. 30.45.1. voluntarios] also nach ihrer Entlassung. invitum ne quem . .] Beschränkung des Vorhergehenden; dafs es doch geschehen sei, zeigt 32.3.4. [7] socium Latini nominis] vgl. § 8; dafs alle hier und im folgenden erwähnten Besatzungstruppen allein aus den italischen Bundesgenossen genommen werden, ist ungewöhn lich, vielleicht ein den im Kriege erschöpften Bürgern für die Genehmigung der Kriegserklärung gemachtes Zugeständnis; s. Mms. RG. 15, 711. consules] * Galliam] s. 2.5. 8 ipse] im Gegensatze zu consules darent; er soll sein Heer selbst bilden; s. 32.8.6. stipendia haberet] vgl. 29.1.12 u. a. socium ac Latini nominis] vgl. § 7; 10, 5; zu 22.50.6. id praesidii*] vgl. 23.17.10; 44.20.5. 21, 9. esset] ist durch den Begriff in iussus veranlafst, obgleich dies der Form nach nur zu Fulvius . . legere gehört. Über den Wechsel des Ausdrucks s. 11.10; 24.10.3; 26.22.7; 28.36.1. [9] Campaniam . .] stimmt nicht zu 30.40.5. 41, 1; zuletzt ist C. Hostilius als Proprätor in Kampanien erwähnt worden; s. 29.13.6; wahrscheinlich hat Liv., wie sonst bisweilen (s. 25.41.12), den Wechsel der Verwalter der Provinzen zu bemerken nnterlassen. [10] haberent] * [11] et consules . .] ist locker an- [p. 16] geknüpft, da Valerius keine Truppen ausgehoben hat. quae. .] zwei städtische Legionen als Reserve werden regelmäfsig aufgestellt, dieses Mal, um sie sogleich verwenden zu können. si quo res posceret] vgl. 26.9.9; 27.22.3. 28, 5; 35, 20, 7. 25, 10. 41, 5; 37, 52, 6; 42, 28, 6. 35, 5; 43, 12, 6. 8; 44, 17, 10. iraque . . tumentibus] innerlich vor Zorn darüber glühten; vgl. 33.11.4; Cic. Tusc. 3, 19: sapientis animus . . numquam turgescit, numquam tumet; at iratus animus eiusmodi est; der Zorn hatte seinen Grund wohl ebenso sehr in den strengen Untersuchungen und harten Strafen; s. 7.12. sex legionibus Romanis] die Legionen in Spanien sind nicht angegeben; s. 49.7. Obgleich die Zahl der Legionen weit geringer ist als früher (s. 30.2.7. 40, 9; vgl. 27.36.11), so mufs der Kriegsdienst bei dem Verluste so vieler Bürger doch drückend gewesen sein; s. § 7.
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