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1. legatus] mit den Worten haec gesta sunt (oder was sonst in der Lücke gestanden haben mag) ist auch der Name des Unterfeldherrn ausgefallen; Q. Mucius, wie Sig. vermutete, kann derselbe nicht gewesen sein, dieser nach Ambrakia geschickt war; s. 42.67.9. Illyricum] eine ähnliche Expedition gegen illyrische, noch zu Macedonien haltende Stämme wird 21.1 erwähnt (vgl. 9.6), ebenso ein Legat in Illyrien. [2] Ceremiam] der Name ist unsicher, da die Handschrift oppugna-juiceremiam hat, und die Stadt sonst nicht erwähnt wird. GFUnger vermutet, dafs Creunium zu lesen sei nach Pol. 5.108.8, wo eine Stadt Κρεώνιον in der Landschaft Dassaretis erwähnt wird. coegit in deditionem] diese Verbindung findet sich zuerst und nur hier bei Liv.; ähnlich 6.2.13: ad deditionem Volscos . . subegit; 9, 1, 4: subigi nos ad necessitatem dedendi res; s. zu 3.35.6; vgl. 36.39.9: nisi illi cogantur in ius iudiciumque populi Romani; 28, 43, 14; 41, 22, 4. Carnuntem] ebenfalls unbekannte Stadt und nicht mit Carnuntum in Pannonien (welches bei Ptol. 2, 14, 3 Καρνοῦς heifSt) zu verwechseln; s. Plin. 37, 45; Vell. Pat. 2, 109; GFUnger meint, es sei Sarnuntem zu schreiben; Σαρνοῦς wird von Steph. Byz. als illyrische Stadt erwähnt; vgl. Polyaen. 4, 2, 12. omniaque . . concessil] gegen das gewöhnliche Verfahren; s. zu 37.32.12. sua] auf den Dativ bezogen; s. 39.54.11. 55, 3; 44, 32, 2 u. a. [3] postquam . . poterat] das Impf. dr¨ckt die Nichtvollendung der Handlung aus, = ‘nachdem sich die Unmöglichkeit zeigte’ (p. potuit = ‘nachdem sie sich gezeigt hatte’); so oft bei L., auch nach ut, ubi u. a. Partikeln und im Wechsel mit dem Perf.; vgl. 25.33.8; zu 2.7.3 und 24.1.6. capere] näml. eam. nequiquam] ‘um nichts’, ohne etwas dah zu gewinnen, wie 21.33.9 u. a. [p. 2] fatigatus . . esset] aus dem Sinne des Subjekts, = ‘damit sich nicht abgemüht hätte (haben sollte’). [4] Cassius] er hat nach 42.32.4 Italien zur Provinz erhalten; hierin aber war zugleich auch die Verwaltung Galliens und im betreffenden Falle die Kriegführung daselbst miteinbegriffen; s. zu 15.3; Mms. StR. 12, 55, 1. per Illyricum] um das adriatische Meer herum, durch Illyrien seiner Länge nach von Norden nach Süden. in Macedoniam] welches er von vorn herein zur Provinz hatte haben wollen; s. 42.32.1. vano] ‘erfolglos’; vgl. 10.32.5; 35.47.2. [5] novam] die Kolonie war schon 10 Jahre vorher gegründet worden; s. 40.34.2; Vell. 1, 15; vgl. 17.1. inter infestas nationes] ‘bei, für . . Völker’, = ‘da sie unter . . liege’; s. Nägelsb. Stil. § 124, 6. Histrorum] ursprünglich ein Teil von Illyrien (s. Mms. CIL. 5, 1), später ein von Königen beherrschtes und nach seiner Unterwerfung schnell romanisiertes Lädchen; s. Kiepert AG. 335. mandari] dafs er etwa durch sein Heer die Befestigungswerke vollenden und erweitern lasse. [7] Aquileiam indicto ex.] indicere = ‘aufbieten, beordern’, daher mit Angabe des Versammlungsortes verbunden; ebenso 6.22.8; 40.21.1. 41, 7; vgl. 41.14.2 und zu 22.11.3. primo] diesem entspricht nicht tum (§ 8), sondern die weiteren Momente folgen § 9 u. § 10. Carnis] vgl. 5.3; Aquileia lag in ihrer Nähe; Schriftsteller der Kaiserzeit verlegen A. in das Gebiet der Carni; s. Plin. 3, 126. Ptol. 3, 1, 29. Strabo 4, 6, 9. Ungenau ist die Angabe des L. 40, 34, 2. forsitan] adverbial; s. zu Praef. 12. Histris] nach 41.11.9 (s. die Anm.) müfsten diese schon unterworfen sein; vgl. 5.3. triginta dierum] also für einen langen Marsch; ebenso 44.2.4; Per. 57; vgl. Marq. StVw. 2, 413. [9] enimvero] s. zu 24.31.1. suam provinciam relinqueret] s. zu 27.43.6; Mms. StR. 12, 56; 22, 305. Lange 2, 375. novo periculoso] die Adj. sind unverbunden, wie 21.35.3: per artas praecipites vias; vgl. 44.43.3. Anders, wenn das eine Adj. mit dem Subst. zusammen einen Begriff bildet; s. zu 1.31.8. itinere] zu Lande über das Gebirge; [p. 3] bis jetzt waren die röm. Heere immer zur See nach Griechenland und Macedonien gelangt. viam] vgl. 40.21.7; die Römer hatten erst wenige Jahre vorher von dieser Seite her in Italien eingedrungene Gallier zurückgewiesen; s. 39.45.7. 55, 11. [10] eo die] kann nur der Tag sein, an dem der Beschlufs gefafst wird; vgl. zu 36.36.3. possint] scheint hier, in der unmittelbaren Nähe so vieler Praesentia, dem hdschr. possent vorzuziehen zu sein, wenn L. sonst auch die Verbindung von Praes. und Imperf. Conj. in Orat. obl. nicht meidet; s. 44.21.3. 26, 14. 37, 7; 45, 5, 6. 15, 4. 19, 14. 44, 12; s. zu 1.51.4; 6.39.12; 28.31.4. persequantur] näml. eo, ubicumque sit. nuntient] zweigliedriges Asyndeton, wie 9.25.5; 10.26.6; 21.10.7; 22.3.13; 23.33.8; 45.20.2 u. a. [11] bellum moveat] s. 21.39.1; 24.40.1; 33.45.4 u. a. senatus censuerit] derselbe Fall wie 38.45.5; 41.7.8, wo jedoch auch ein Volksbeschlufs, ohne den ein Krieg nicht begonnen werden durfte, erwähnt ist; s. Rubino 1, 128, 3; Jhering, Geist des röm. Rechts 2, 294; das hdschr. censuerat ist hier schwerlich zulässig; anders 3.2.3: dederat. [12] legati] vom Sulpicius als vorsitzendem Magistrat erwählt; s. Mms. StR. 22, 658. Cethegus] s. 17.1. Fulvius] da der Zuname fehlt, so läfst sich nicht bestimmen, obder 11.2 u. 39, 44, 10 oder der 40.41.8. 45, 6 genannte oder ein anderer gemeint ist. Marcius] wird sonst nicht erwähnt; s. Mms. RF. 1, 104 A. metus de consule] ebenso 21.16.2 u. a.; vgl. 2.31.7. distulit] auf 2 Jahre; s. 17.1.
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