22. in contionem] auf dem vor der Kurie liegenden Komitium oder Forum. videor] nälich mihi; s. 40.55.3; vgl. zu 1.23.7. [2] sortito . . provinciam] wie 17.7; 45.39.9; wahrscheinlich ist die Bemerkung nicht Polybios, sondern einem Annalisten entlehnt, während Liv. den übrigen Inhalt aus jenem genommen hat. gratulationem . .] s. 26.22.3. cum aut consul sum consalutatus . .] obgleich die La. nicht ganz sicher ist, so hat sie doch die Wahrscheinlichkeit für sich, zumal da Plut. 10, 3 bemerkt, dafs Aemilius erst nach vielfachem Drängen des Volkes sich entschlossen habe, sich um das Konsulat zu bewerben, und ihn diesen Umstand auch in der Rede andeuten läfst. inii] die La. ist unsicher, da die Hdschr. iniissent hat (Wfsb. giebt inisent an); Va. vermutet: inii ipsum; Mg.: inii esse mit auffallender Wortstellung. Es ist bei quo die . . die Beglückwünschung gemeint, welche erfolgte, nachdem der Konsul an dem Tage, an welchem er das Amt antrat, in der Frühe Auspicien gehalten (s. Dion. Hal. 2, 6) und die Toga praetexta angelegt hatte; s. zu 21.63.7; Becker 2, 2, 123. [3] dignum . .] s. Plut. 11: τὴν μὲν προτέραν ὑπατείαν μετελθεῖν ἔφη αὐτὸς ἀρχῆς δεόμενος, τὴν δὲ δευτέραν ἐκείνων στρατηγοῦ δεομένων. hinc favisse sorti] nach der Ansicht, dafs die Götter das Los lenken; s. 27.11.11. favisse . . spero] s. 45.41.9; zu 4.15.6. adfuturos esse] n. mihi; vgl. 1.9.4: defuturam. [4] ominari] in Bezug auf das zuletzt Gesagte; sperare in Bezug auf § 3: exitum . . posse. Der Gedanke bildet den Übergang: wie Menschen und Götter günstig seien, so werde auch er selbst und sein Kollege alles thun, um der Hoffnung zu entsprechen. omni ope adnisurum] s. 8.16.4; 9.26.15 [p. 106] u. a. conceperitis] ‘gefafst haben sollt’, der Erfolg soll zeigen, dafs ihr nicht . . habt; vgl. 22.14.10: vereor ne . . servaverint; 6, 15, 13; Senec. Ep. 6 (35), 2: festina . . nedidiceris; Cic. ad Att. 9, 9, 1; vgl. zu 21.33.9. [5] in mora sum] s. 3.24.7: in mora tribuni erant; gewöhnlich folgt ein Objektsatz (s. 30.44.3 u. a.), der hier im Vorhergehenden angedeutet ist. Zu placet ist wieder senatui zu denken, was ego gegenüber nicht zugesetzt wurde, weil es eben vorhergegangen war. [6] vos . .] Ermahnung des Volkes, der im Vorhergehenden angekündigten Thätigkeit keine Hindernisse in den Weg zu legen. aut vobis] da die Magistrate nur an den Senat berichten, so kann vobis nicht von scripsero abhängen; daher ist wahrscheinlich im Folgenden aufser dem Gedanken: ea pro certis habete oder einem ähulichen ein zweiter ausgefallen: aut vobis magistratus indicaverint. Wie alatis negativ an das Vorhergehende angeknüpft gewesen sei, läfst sich nicht sicher ermitteln; die Lesart früherer Ausgaben: rumores . . ne alatis wäre gegen den prosaischen Sprachgebrauch (s. zu 3.2.9), während sich bei Dichtern, besonders den Komikern, ne mit der 2. Pers. Praes. Coni. und dem Imperativ findet. Mg. vermutet als ungefähren Wortlaut des Ausgefallenen: ea vera esse credatis rogo, neve rumores . .; Harant ändert die letzten Wörter in rumoribus credulitati vestrae adlatis, wozu man inder Lücke ergänzen könne: iis rogo credatis, non . . rumores . . alatis] vgl. 28.24.1. auctor] von Gerüchten auch 5.1.7; vgl. 22.55.7; ohne Berichte von ihm gebe es keine Bürgschaft für das, was erzählt werde. [7] nam . .] enthält den Grund zu dem ausgelassenen Gedanken: wenn ihr dagegen handelt, so bereitet ihr grofse Nachteile; s. § 10: magna impedimenta; vgl. die Stelle aus Polybios zu § 8. nunc quidem . . nemo . . possit] ist der Hauptgedanke: in unserer Zeit ist niemand so selbständig, dafs er das Gerede gering achtete und sich nicht durch dasselbe entmutigen, in seinen Plänen stören liefse; quod . . animadverti ist, wie häufiger id quod, vorangestellt, besonders um nunc zu motivieren; vgl. 24.2; 1.59.4: auctor, quod viros . . deceret, arma capiendi; 10, 20, 8 u. a.; vulgo = ‘ganz allgemein, bei allen’; s. 33.44.4 u. a. Da hoc bello nicht nunc, sondern vulgo entgegensteht, so ist auch dabei mehr an die den Krieg führenden Feldherren zu denken. contemptor est] ist nachdrücklicher als contemnit (s. zu 1.28.5) und wie ein Adjektiv durch tam gesteigert mit folg. qui, wie nicht selten bei Cic., z. B. in Cat. 3, 21; Tusc. 1, 30; ad fam. 9, 2, 2 u. a. non debilitari . . possit] dafs bei ihm ungeachtet des (ungünstigen) Rufes das non debilitari stattfinden, d. h. dafs er dennoch mit Konsequenz u. Energie handeln könnte. Im Folgenden wird zunächst erklärt, wie jetzt die fama herrsche, wei- [p. 107] terhin (§ 10 f.) das Verhalten der Menschen, besonders der Feldherren dazu geschildert. [8] circulis] Kreise von Menschen, die zufällig zusammen gekommen sind (in Bädern, Hallen usw.) und sich unterhalten; s. zu 34.37.1; dagegen convivia = gesellige Vereine geladener Gäste; beides öfter mit einander verbunden; s. 32.20.3; 34.61.5; Cic. ad Att. 2, 18, 2 u. a.; vgl. Friedländer, Darstellungen aus der SG. Roms 1, 281 f. si dis placet] wie 4.3.9; vgl. Donat. zu Terent. Eun. 919: proprium est exclamantis propter indignationem alicuius rei. Zur Sache s. Pol. a. a. O.: αὐτοὺς μίαν ἔχειν διατριβὴν καὶ παρὰ τὰς συνουσίας καὶ παρὰ τὰς ἐν τοῖς περιπάτοις Ο῾μιλίας διοικεῖν αὐτοὺς ἐν Ῥώμῃ καθημένους τὸν ἐν Μακεδονίᾳ πόλεμον . . . ἐξ ὧν ὄνησιν μὲν οὐδέποτε γίγνεσθαι τοῖς κοινοῖς πράγμασι, βλάβην δὲ πολλάκις καὶ ἐπὶ πολλῶν γεγονέναι. καὶ τότε δὲ τοὺς ἄρχοντας μεγάλα βλάπτεσθαι διὰ τὰς ἀκαίρους εὑρησιλογίας: πάσης γὰρ διαβολῆς ἐχούσης ὀξύ τι καὶ κινητικόν . . ducant] Mg. will aus der Überlieferung inducant herstellen; vgl. 20.2; doch scheint in den Worten exercitus . . occupanda nur vom Marsche bis an die Grenze Macedoniens die Rede zu sein. Zu der folgenden Darstelung der verschiedenen Obliegenheiten des Feldherrn vgl. 35.28.2 f. sciant] vgl. 22.38.9. terra mari] zweigliedriges Asyndeton; vgl. zu 21.28.2. quiesse sit melius] s. 36.13; 3.41.3. 48, 3. [9] aliter, quam] s. zu 2.27.7; zur Sache vgl. Pol. a. a. O.: ποτὲ μὲν ἐπιτιμῶντας τοῖς ὑπὸ τῶν στρατηγῶν πραττομένοις, ποτὲ δὲ τὰ παραλειπόμενα διεξιόντας. veluti dicta die] als ob sie eine förmliche Klage, etwa wegen Mifsbrauchs der Amtsgewalt, gegen ihn anstellten; vgl. 24.25.1; zu accusant kann id oder de (in) eo hinzugedacht werden. [10] impedimenta . .] vgl. Plut. 11: ἐὰν ἄρχοντος ἄρχειν ζητῶσιν, ἔτι μᾶλλον ἢ νῦν καταγελάστους ἐν ταῖς στρατείαις ἐσομένους. contra] s. Sall. Jug. 28, 5: firmissimus contra pericula et insidias; vgl. 22.39.18; zu 28.22.14; zur Sache vgl. 30.26.9. minui] s. 22.25.1 f. per vanitatem] Gegensatz der constantia: infolge der Unbeständigkeit und des Leichtsinns. [11] immo] s. 41.7.9. superbum] vgl. zu 23.12.9. quid ergo est?] ‘wie verhält es sich also’?, führt das wirklich Statthabende ein und stellt es (nachdrücklicher als [p. 108] sed) dem negativen Gedanken non . . esse entgegen; vgl. Cic. p. SRosc. 55. [12] a prudentibus . .] beim Gerundivum statt des Dativs, weil hier nicht sowohl die Person bezeichnet werden soll, deren Pflicht oder Aufgabe eine Handlung ist, als vielmehr die Person, durch deren Vermittelung eine an sich notwendige Handlung ausgeführt wird; vgl. Cic. de fin. 2, 30; Sen. ep. 7, 3 (65), 3. proprie] ‘hauptsächlich, ganz eigentlich’. peritis] die Kenntnis haben, und zwar nicht nur theoretische, sondern auch durch Erfahrung (usu) erworbene; vgl. Sall. Jug. 85, 12 f. vident] ist in etwas anderer Bedeutung zu hostem als zu temporum opportunitatem zu nehmen. velut navigio] so dafs keiner der Gefahr entrinnen kann; velut ist des Bildes wegen hinzugesetzt, wie 24.2.8 u. a.; vgl. Cic. ad fam. 2, 5, 1: tibi, etsi . . in eadem es navi, tamen quod abes gratulor; ebend. 12, 25, 5; ad Att. 15, 11, 3. [13] suadere se . . confidat] das Praesens statt des Fut. als bestimmter Ausdruck des sicher Geschehenden; vgl. 9.14.6; 42.28.8 und 43.6.4; zu 4.58.14; Caes. BG. 2, 32, 3; Mg. vermutet: suadere se posse . . [14] e terra . .] dasselbe Bild wie § 12; ne gubernaverit ist die gewöhnliche Form des Verbotes, obgleich die 3. Pers. Praes. Coni. nicht selten ist, wie § 13. [15] iis loquacitatem . . contineat] sie mag auf diese . . beschränken; vgl. 1.10.1; L. hat zwar den Stoff der Rede dem Polybios entnommen, scheint sie aber in der Absicht eingefügt zu haben, um die wichtigsten Charakterzüge des Aemilius, Frömmigkeit, Würde, Selbstvertrauen und Bescheidenheit, Offenheit und Einfachheit anzudeuten; vgl. 45.41.1 f. [16] ab hac contione] ‘nach dieser . .’; s. 34.6.45, 14; 40, 49, 1. 56, 7 u. a. Latinis] vgl. zu 32.1.9. pridie kal. Apriles] s. zu 19.4. in monte] näml. Albano, was oft ausgelassen wird, z. B. 21, 63, 8; 25, 12, 1: s. dagegen 5.17.2; 32.1.9. Dieses Opfer war der letzte Akt der viertägigen Feier. protinus inde] kann genommen werden = ‘sogleich von dort’, näml. von dem mons Albanus; s. zu 31.38.4; indefs die grofse Begleitung scheint anzudeuten, dafs der Konsul in die Stadt zurückgekehrt und von da abgezogen sei; daher wird protinus inde besser temporal genommen, = ‘unverzüglich darnach’; s. zu 9.28.1. Der Auszug erfolgt [p. 109] also an dem Opfertage (s. 25.12.2), am letzten März nach dem damaligen Kalender, etwa 90 Tage früher nach dem berichtigten. [17] maiore . .] s. 42.49.2; vgl. 22.40.4; Cic. ad Att. 4, 13, 2: Crassum quidem nostrum maiore dignitate aiunt profectum paludatum, quam olim aequalem eius L. Paulum iterum consulem; vgl. Becker 2, 2, 64. celebratum] zahlreich begleitet und ‘gefeiert’; vgl. zu 5.11.9. prope certa spe ominatos] sie ahnten mit sicherer Hoffnung, d. h. ihre Ahnung war von . . begleitet; ähnlich 26.18.8: clamore ac favore ominati . . sunt felix faustumque imperium; vgl. 2.46.1: prope certa spes erat. adesse] ‘stehe bevor’, wie 29.10.6 u. a. Zu reditum . . vgl. 42.49.6; Plut. 11: πολλὴν μὲν αἰδῶ πρὸς αὑτὸν ἐνεποίησε τοῖς πολίταις, μεγάλην δὲ προσδοκίαν τοῦ μέλλοντος.
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22. in contionem] auf dem vor der Kurie liegenden Komitium oder Forum. videor] nälich mihi; s. 40.55.3; vgl. zu 1.23.7. [2] sortito . . provinciam] wie 17.7; 45.39.9; wahrscheinlich ist die Bemerkung nicht Polybios, sondern einem Annalisten entlehnt, während Liv. den übrigen Inhalt aus jenem genommen hat. gratulationem . .] s. 26.22.3. cum aut consul sum consalutatus . .] obgleich die La. nicht ganz sicher ist, so hat sie doch die Wahrscheinlichkeit für sich, zumal da Plut. 10, 3 bemerkt, dafs Aemilius erst nach vielfachem Drängen des Volkes sich entschlossen habe, sich um das Konsulat zu bewerben, und ihn diesen Umstand auch in der Rede andeuten läfst. inii] die La. ist unsicher, da die Hdschr. iniissent hat (Wfsb. giebt inisent an); Va. vermutet: inii ipsum; Mg.: inii esse mit auffallender Wortstellung. Es ist bei quo die . . die Beglückwünschung gemeint, welche erfolgte, nachdem der Konsul an dem Tage, an welchem er das Amt antrat, in der Frühe Auspicien gehalten (s. Dion. Hal. 2, 6) und die Toga praetexta angelegt hatte; s. zu 21.63.7; Becker 2, 2, 123. [3] dignum . .] s. Plut. 11: τὴν μὲν προτέραν ὑπατείαν μετελθεῖν ἔφη αὐτὸς ἀρχῆς δεόμενος, τὴν δὲ δευτέραν ἐκείνων στρατηγοῦ δεομένων. hinc favisse sorti] nach der Ansicht, dafs die Götter das Los lenken; s. 27.11.11. favisse . . spero] s. 45.41.9; zu 4.15.6. adfuturos esse] n. mihi; vgl. 1.9.4: defuturam. [4] ominari] in Bezug auf das zuletzt Gesagte; sperare in Bezug auf § 3: exitum . . posse. Der Gedanke bildet den Übergang: wie Menschen und Götter günstig seien, so werde auch er selbst und sein Kollege alles thun, um der Hoffnung zu entsprechen. omni ope adnisurum] s. 8.16.4; 9.26.15 [p. 106] u. a. conceperitis] ‘gefafst haben sollt’, der Erfolg soll zeigen, dafs ihr nicht . . habt; vgl. 22.14.10: vereor ne . . servaverint; 6, 15, 13; Senec. Ep. 6 (35), 2: festina . . nedidiceris; Cic. ad Att. 9, 9, 1; vgl. zu 21.33.9. [5] in mora sum] s. 3.24.7: in mora tribuni erant; gewöhnlich folgt ein Objektsatz (s. 30.44.3 u. a.), der hier im Vorhergehenden angedeutet ist. Zu placet ist wieder senatui zu denken, was ego gegenüber nicht zugesetzt wurde, weil es eben vorhergegangen war. [6] vos . .] Ermahnung des Volkes, der im Vorhergehenden angekündigten Thätigkeit keine Hindernisse in den Weg zu legen. aut vobis] da die Magistrate nur an den Senat berichten, so kann vobis nicht von scripsero abhängen; daher ist wahrscheinlich im Folgenden aufser dem Gedanken: ea pro certis habete oder einem ähulichen ein zweiter ausgefallen: aut vobis magistratus indicaverint. Wie alatis negativ an das Vorhergehende angeknüpft gewesen sei, läfst sich nicht sicher ermitteln; die Lesart früherer Ausgaben: rumores . . ne alatis wäre gegen den prosaischen Sprachgebrauch (s. zu 3.2.9), während sich bei Dichtern, besonders den Komikern, ne mit der 2. Pers. Praes. Coni. und dem Imperativ findet. Mg. vermutet als ungefähren Wortlaut des Ausgefallenen: ea vera esse credatis rogo, neve rumores . .; Harant ändert die letzten Wörter in rumoribus credulitati vestrae adlatis, wozu man inder Lücke ergänzen könne: iis rogo credatis, non . . rumores . . alatis] vgl. 28.24.1. auctor] von Gerüchten auch 5.1.7; vgl. 22.55.7; ohne Berichte von ihm gebe es keine Bürgschaft für das, was erzählt werde. [7] nam . .] enthält den Grund zu dem ausgelassenen Gedanken: wenn ihr dagegen handelt, so bereitet ihr grofse Nachteile; s. § 10: magna impedimenta; vgl. die Stelle aus Polybios zu § 8. nunc quidem . . nemo . . possit] ist der Hauptgedanke: in unserer Zeit ist niemand so selbständig, dafs er das Gerede gering achtete und sich nicht durch dasselbe entmutigen, in seinen Plänen stören liefse; quod . . animadverti ist, wie häufiger id quod, vorangestellt, besonders um nunc zu motivieren; vgl. 24.2; 1.59.4: auctor, quod viros . . deceret, arma capiendi; 10, 20, 8 u. a.; vulgo = ‘ganz allgemein, bei allen’; s. 33.44.4 u. a. Da hoc bello nicht nunc, sondern vulgo entgegensteht, so ist auch dabei mehr an die den Krieg führenden Feldherren zu denken. contemptor est] ist nachdrücklicher als contemnit (s. zu 1.28.5) und wie ein Adjektiv durch tam gesteigert mit folg. qui, wie nicht selten bei Cic., z. B. in Cat. 3, 21; Tusc. 1, 30; ad fam. 9, 2, 2 u. a. non debilitari . . possit] dafs bei ihm ungeachtet des (ungünstigen) Rufes das non debilitari stattfinden, d. h. dafs er dennoch mit Konsequenz u. Energie handeln könnte. Im Folgenden wird zunächst erklärt, wie jetzt die fama herrsche, wei- [p. 107] terhin (§ 10 f.) das Verhalten der Menschen, besonders der Feldherren dazu geschildert. [8] circulis] Kreise von Menschen, die zufällig zusammen gekommen sind (in Bädern, Hallen usw.) und sich unterhalten; s. zu 34.37.1; dagegen convivia = gesellige Vereine geladener Gäste; beides öfter mit einander verbunden; s. 32.20.3; 34.61.5; Cic. ad Att. 2, 18, 2 u. a.; vgl. Friedländer, Darstellungen aus der SG. Roms 1, 281 f. si dis placet] wie 4.3.9; vgl. Donat. zu Terent. Eun. 919: proprium est exclamantis propter indignationem alicuius rei. Zur Sache s. Pol. a. a. O.: αὐτοὺς μίαν ἔχειν διατριβὴν καὶ παρὰ τὰς συνουσίας καὶ παρὰ τὰς ἐν τοῖς περιπάτοις Ο῾μιλίας διοικεῖν αὐτοὺς ἐν Ῥώμῃ καθημένους τὸν ἐν Μακεδονίᾳ πόλεμον . . . ἐξ ὧν ὄνησιν μὲν οὐδέποτε γίγνεσθαι τοῖς κοινοῖς πράγμασι, βλάβην δὲ πολλάκις καὶ ἐπὶ πολλῶν γεγονέναι. καὶ τότε δὲ τοὺς ἄρχοντας μεγάλα βλάπτεσθαι διὰ τὰς ἀκαίρους εὑρησιλογίας: πάσης γὰρ διαβολῆς ἐχούσης ὀξύ τι καὶ κινητικόν . . ducant] Mg. will aus der Überlieferung inducant herstellen; vgl. 20.2; doch scheint in den Worten exercitus . . occupanda nur vom Marsche bis an die Grenze Macedoniens die Rede zu sein. Zu der folgenden Darstelung der verschiedenen Obliegenheiten des Feldherrn vgl. 35.28.2 f. sciant] vgl. 22.38.9. terra mari] zweigliedriges Asyndeton; vgl. zu 21.28.2. quiesse sit melius] s. 36.13; 3.41.3. 48, 3. [9] aliter, quam] s. zu 2.27.7; zur Sache vgl. Pol. a. a. O.: ποτὲ μὲν ἐπιτιμῶντας τοῖς ὑπὸ τῶν στρατηγῶν πραττομένοις, ποτὲ δὲ τὰ παραλειπόμενα διεξιόντας. veluti dicta die] als ob sie eine förmliche Klage, etwa wegen Mifsbrauchs der Amtsgewalt, gegen ihn anstellten; vgl. 24.25.1; zu accusant kann id oder de (in) eo hinzugedacht werden. [10] impedimenta . .] vgl. Plut. 11: ἐὰν ἄρχοντος ἄρχειν ζητῶσιν, ἔτι μᾶλλον ἢ νῦν καταγελάστους ἐν ταῖς στρατείαις ἐσομένους. contra] s. Sall. Jug. 28, 5: firmissimus contra pericula et insidias; vgl. 22.39.18; zu 28.22.14; zur Sache vgl. 30.26.9. minui] s. 22.25.1 f. per vanitatem] Gegensatz der constantia: infolge der Unbeständigkeit und des Leichtsinns. [11] immo] s. 41.7.9. superbum] vgl. zu 23.12.9. quid ergo est?] ‘wie verhält es sich also’?, führt das wirklich Statthabende ein und stellt es (nachdrücklicher als [p. 108] sed) dem negativen Gedanken non . . esse entgegen; vgl. Cic. p. SRosc. 55. [12] a prudentibus . .] beim Gerundivum statt des Dativs, weil hier nicht sowohl die Person bezeichnet werden soll, deren Pflicht oder Aufgabe eine Handlung ist, als vielmehr die Person, durch deren Vermittelung eine an sich notwendige Handlung ausgeführt wird; vgl. Cic. de fin. 2, 30; Sen. ep. 7, 3 (65), 3. proprie] ‘hauptsächlich, ganz eigentlich’. peritis] die Kenntnis haben, und zwar nicht nur theoretische, sondern auch durch Erfahrung (usu) erworbene; vgl. Sall. Jug. 85, 12 f. vident] ist in etwas anderer Bedeutung zu hostem als zu temporum opportunitatem zu nehmen. velut navigio] so dafs keiner der Gefahr entrinnen kann; velut ist des Bildes wegen hinzugesetzt, wie 24.2.8 u. a.; vgl. Cic. ad fam. 2, 5, 1: tibi, etsi . . in eadem es navi, tamen quod abes gratulor; ebend. 12, 25, 5; ad Att. 15, 11, 3. [13] suadere se . . confidat] das Praesens statt des Fut. als bestimmter Ausdruck des sicher Geschehenden; vgl. 9.14.6; 42.28.8 und 43.6.4; zu 4.58.14; Caes. BG. 2, 32, 3; Mg. vermutet: suadere se posse . . [14] e terra . .] dasselbe Bild wie § 12; ne gubernaverit ist die gewöhnliche Form des Verbotes, obgleich die 3. Pers. Praes. Coni. nicht selten ist, wie § 13. [15] iis loquacitatem . . contineat] sie mag auf diese . . beschränken; vgl. 1.10.1; L. hat zwar den Stoff der Rede dem Polybios entnommen, scheint sie aber in der Absicht eingefügt zu haben, um die wichtigsten Charakterzüge des Aemilius, Frömmigkeit, Würde, Selbstvertrauen und Bescheidenheit, Offenheit und Einfachheit anzudeuten; vgl. 45.41.1 f. [16] ab hac contione] ‘nach dieser . .’; s. 34.6.45, 14; 40, 49, 1. 56, 7 u. a. Latinis] vgl. zu 32.1.9. pridie kal. Apriles] s. zu 19.4. in monte] näml. Albano, was oft ausgelassen wird, z. B. 21, 63, 8; 25, 12, 1: s. dagegen 5.17.2; 32.1.9. Dieses Opfer war der letzte Akt der viertägigen Feier. protinus inde] kann genommen werden = ‘sogleich von dort’, näml. von dem mons Albanus; s. zu 31.38.4; indefs die grofse Begleitung scheint anzudeuten, dafs der Konsul in die Stadt zurückgekehrt und von da abgezogen sei; daher wird protinus inde besser temporal genommen, = ‘unverzüglich darnach’; s. zu 9.28.1. Der Auszug erfolgt [p. 109] also an dem Opfertage (s. 25.12.2), am letzten März nach dem damaligen Kalender, etwa 90 Tage früher nach dem berichtigten. [17] maiore . .] s. 42.49.2; vgl. 22.40.4; Cic. ad Att. 4, 13, 2: Crassum quidem nostrum maiore dignitate aiunt profectum paludatum, quam olim aequalem eius L. Paulum iterum consulem; vgl. Becker 2, 2, 64. celebratum] zahlreich begleitet und ‘gefeiert’; vgl. zu 5.11.9. prope certa spe ominatos] sie ahnten mit sicherer Hoffnung, d. h. ihre Ahnung war von . . begleitet; ähnlich 26.18.8: clamore ac favore ominati . . sunt felix faustumque imperium; vgl. 2.46.1: prope certa spes erat. adesse] ‘stehe bevor’, wie 29.10.6 u. a. Zu reditum . . vgl. 42.49.6; Plut. 11: πολλὴν μὲν αἰδῶ πρὸς αὑτὸν ἐνεποίησε τοῖς πολίταις, μεγάλην δὲ προσδοκίαν τοῦ μέλλοντος.
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