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24. communia mandata] hierzu ist ein allgemeiner Begriff der Bewegung zu ergänzen; vgl. 41.3.5; Nipp. zu Tac. Ann. 4, 57; Wfsb. vermutete nach dem Vorgnag von Drak., dafs data oder sunt data ausgefallen sei (s. 7.31.8); Polybios hat dies nicht, dafür aber die Namen der Gesandten, die L. wahrscheinlich eben deshalb, weil er communia mandata sagt, nicht erwähnt hat. subicere] ‘unter (an) die Hand geben’, wie 1.59.11; 30.32.5; 40.9.6 u. a. poterat] über diesen Gebrauch von posse, welcher Begriff an u. St. ganz fehlen könnte, s. zu 3.50.10. [2] natura] s. 31.29.15; vgl. 37.54.6. inimica] s. 16.4; 40.10.6; zum Gedanken vgl. 2.9.3; 37.54.6; civitatem und regem sind die allgemeinen Begriffe ‘Freistaat’ und ‘Monarchie’; dafür im Folgenden konkret populum Romanum und reges. singulos . .] diese Zweideutigkeit findet sich auch [p. 112] sonst, wenn der Zusammenhang ein Mifsverständnis nicht zuläfst; zum Gedanken s. Sall. Jug. 81, 1; Tac. Agr. 14: populi Romani consuetudine, ut haberet instrumenta servitutis et reges. [3] Attalo] s. 31.14.4 u. a. Eumene] s. 35.13.7; 36.44.4; 37.41.9. Philippo] s. 37.7.16. [4] Asiam] das Reich des Eumenes; Syriam: das des Antiochus. sub specie] s. 9.45.5; 36.7.12; zum Gedanken vgl. 36.17.13; 42.52.15. [5] honore praeferri] bestimmte Thatsachen sind noch nicht angeführt, nur, dafs Eumenes den Römern verdächtig geworden sei; s. 20.7; Polyb. 29, 1c; über Prusias s. 14.5; 45.44.4. Aegypto arceri] der blofse Abl. bei arcere, wie gewöhnlich bei sachlichen Ausdrücken, namentlich lokalen Bezeichnungen (s. zu 21.57.1). Die Hdschr. hat abegypto; hiernach meint Wfsb., dafs vielleicht a praemio belli, ab Aegypto gelesen werden könne; vgl. 24.26.8. Was L. von § 2: natura bis § 5: arceri ausgeführt hat, findet sich nicht bei Polybios; wahrscheinlich hat er, wie auch in manchen anderen Reden, die Beispiele selbst hinzugefügt, um so die communia mandata einzuleiten; denn dafs alles, was bisher angeführt ist, sich auf beide Könige beziehen soll, zeigen die Gegensätze Asiam . . Syriam, Eumeni . . Antiochum. Wenn er fortfährt: haec cogitantem, so ist an jeden einzelnen der Könige zu denken, und L. ist in dieser Form Polybios gefolgt, der 3.9 sagt: μὴ παρορᾶν τὸν καιρὸν μηδ᾽ ὑπολαμβάνειν πρὸς αὐτὸν μόνον ἀνήκειν τὴν ὑπερηφανίαν . . τῶν Ῥωμαίων, σαφῶς δὲ γιγνώσκειν, ὡς ἐὰν μὴ καὶ νῦν αὐτὸς συνεπιλαμβάνηται, μάλιστα μὲν διαλύων τὸν πόλεμον, εἰ δὲ μή, βοηθῶν, ταχέως πεῖραν λήψεται τῆς αὐτῆς ἑαυτῷ τύχης. Bei L. ist, weil er communia mandata vorangestellt und die historischen Beispiele zugesetzt hat, das Verhältnis weniger klar; vgl. § 7. [7] ad Antiochum aperta . .] bildet den Übergang zum Folgenden und ist diesem, nicht § 1: communia entgegengestellt. ad Eumenen . .] ist Pol. 29.1c (die Stelle sollte hinter 29.3 stehen) entlehnt, aber frei umgestaltet; denn bei diesem findet sich zwar per speciem . . erat nicht, das Folgende re vera . . habitus aber wenigstens dem Sinne nach, während das locker angeknüpfte dum . . certant bei Pol. 29.1e, 2 und L. Kap. 25 bei Pol. Kap. 1d und 1e entspricht. per speciem] nur der Auffassung nach von § 4: sub specie verschieden; [p. 113] s. zu 19.8. occulliora] nach Polybios handelt es sich auch hier darum, dafs Eumenes den Frieden vermitteln oder die Römer nicht unterstützen soll; die Verhandlung wurde jedoch geheim betrieben. Nach gravioribus fehlt etwas; Htz. ergänzt mit Sig.: criminibus one-rarunt; Pol. 1c, 1 sagt nur: ὅτι δὶς Ἠροφῶν ἐπρέσβευσε πρὸς Εὐμένη παρὰ Περσέως, καὶ διὰ τοῦτο Ῥωμαίων οἱ πλείους ὑποψίαν ἔσχον οὐκ ἀπίθανον περὶ τοῦ βασιλέως Εὐμένους, δῆλον ἐκ τῶν περὶ Ἄτταλον συμβάντων. Dann § 11 entsprechend, 1c, 4: ἐπὶ τοσοῦτον ἠλλοτριώθησαν πρὸς αὐτὸν Ῥωμαῖοι. [8] inter se . . captantes] ‘indem sie sich gegenseitig zu fangen, zu überlisten suchten’; vgl. 25.12; zu inter se vgl. 21.28.11; 24.16.10 u. a.; zur Sache vgl. Pol. 1d, 2: λοιπὸν ἦν ἐξαπατᾶν καὶ στρατηγεῖν ἀλλήλους δι᾽ ἀπορρήτων. fraude et av.] s. Pol. 1e, 2: δυεῖν συγκρινομένων, τοῦ μὲν πανουργοτάτου δοκοῦντος εἶναι, τοῦ δὲ φιλαργυρωτάτου und 1f, 3: καταγωνίσασθαι τῇ σφετέρᾳ πανουργίᾳ τὴν τοῦ Περσέως μικρολογίαν. [9] Cydas erat . .] Umschreibung zur Hervorhebung der handelnden Person; vgl. 7.26.2; 25.3.9 u. a.; das, um was es sich handelt, folgt mit hic prius . .; dafs die Sache schon 13.9 berührt ist, scheint L. nicht beachtet zu haben, doch ist dort Amphipolis nicht genannt, sondern nur Demetrias; vgl. 12.8; Pol. 1c ex intimis] s. 23.2. inde postea] s. zu 2.8.3. sub ipsis . .] ‘unmittelbar unter’; Pol. 1c, 1 sagt nur συνεγγίσας τῷ τείχει. [10] Herophon] diese Form des Namens deutet die Hdschr. hier und 28.1 an; vgl. Pol. 1c; andere lesen nach Bekker Hierophon (wie 27.13 im Codex steht). [11] res . . habuit] vgl. 40.11.9 u. a.; weit zurückhaltender spricht sich Pol. aus 1b, 3: κατηνέχθην ἐπὶ τὸ γράφειν κεφαλαιωδῶς τὸ δοκοῦν . .
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