[8] in medium] in die Rennbahn oder in den Raum zwischen dieser und den fori publici.
eo senatum . . vocavit] wie das Volk von der Versammlung des Senats, in welcher der Bericht vorgelesen und der Beschlufs, ihn dem Volke sogleich mitzuteilen (ex auctoritate patrum), gefafst worden sein mufs, habe fern gehalten werden können (s. 27.51.5), läfst sich nicht bestimmen, da die Lokalität nicht näher bekannt ist. Übrigens ist diese Berufung des Senats eine ganz aufserordentliche, da sonst die Sitzungen desselben nur in der Kurie oder in einem Tempel gehalten werden; vgl. jedoch 23.32.3; zu 26.10.2.
pro foris publicis] ist wie pro tribunali, pro rostris u. a. gesagt, = ‘von . . aus’.
denuntiavit] s. 22.49.3.