[13] itaque . .] die Stelle ist in der Hdschr. verdorben; Wfsb. meint, dafs nach accusatorem, womit in der Hdschr. eine Zeile schliefst, non und das Verb. finit. patet oder ein ähnliches oder patet neque ausgefallen sei; wahrscheinlicher ist Mgs. Vermutung, dafs keine Lücke vorliege, sondern zu verbessern sei hiscere prohibuisset (oder non sivisset; dafür Harant: noluisset oder vetuisset) und am Schlufs fecisset statt fuisse.