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44. ver sacrum] s. 22.10.3. [2] pontifex] statt pontifex maximus, wie 28.11.6; vgl. 31.9.7: andere Stellen, wie 1.32.2, beweisen nichts für diese Bedeutung von pontifex. recte] wie sonst rite; vgl. 22.9.9; 27.25.8. Nach Ideler Chron. 2, 103 ist dadurch gefehlt worden, dafs man die Erzeugnisse des vorhergehenden Jahres als Ver sacrum geopfert hatte statt derer des laufenden Jahres; vgl. § 3. renuntiasset] d. h. im Auftrag des Collegium pontificum, dessen Organ der Pontifex maximus war, vorgetragen; s. 31.9.7. arbitratu] ‘nach ihrem Gutachten’, wahrscheinlich durch die Konsuln; [p. 156] s. 33.44.2; 38.11.6; vgl. zu 22.10.1. ludosque magnos] diese sind 22.9.10 nicht so eng mit dem Ver sacrum verbunden, sondern nur eiusdem rei causa gelobt; 33, 44, 2 und unten § 6 werden sie nicht erwähnt, nach 27.33.8 sind sie schon lange ohne Fehler gefeiert; der Bericht des Liv. ist schwerlich genau. tanta . .] s. 31.9.7 f.; allein 22.10.7 ist die Summe genau bestimmt. [3] videri] s. 23.31.13. quod natum esset . .] ein Teil des Senatsbeschlusses, der nach dem Gutachten der Pontifices gefafst wird. inter kal. Martias et pridie* . .] vgl. 22.10.1 ff.; also zu opfern sei alles 22.10.3 bezeichnete Vieh, welches . . Die beiden genannten Monate fielen damals nicht in den Frühling, sondern in den Winter; s. 9.11; Mms. Chron. 67; doch scheint dies nicht beachtet und der Wortlaut der Formel ver festgehalten zu sein, oder Liv. hat nicht genau berichtet. Manche nehmen an, der § 2 erwähnte Fehler habe darin bestanden, dafs im vorhergehenden Jahre die Erzeugnisse des wirklichen Frühlings, nicht die der bezeichneten Monate als Ver sacrum seien geopfert worden. [4] censorum . .] s. 27.11.7; im folgenden wird zugleich die Thätigkeit der Censoren geschildert, um später (s. 35.9.1) keine Unterbrechung eintreten zu lassen; vgl. 29.37.8. principem* senatus*] s. zu 27.11.12. priores] nach 32.7.2 war Scipio selbst Censor, die Ernennung erfolgte also durch seinen Kollegen; vgl. 27.11.12. legerant, legerunt] absichtlich zusammengestellt. neminem . .] also, wenn praeterierunt wie gewöhnlich gebraucht ist (s. 27.11.12), quaestorii; s. 23.23.5; Lange 1, 586; oder, wenn es heifst ‘sie lasen nicht wieder vor und stiefsen so aus’, pedarii; vgl. 29.37.1. usum] s. Cic. p. Flacco 45; Sall. Iug. 25, 4. [5] gratiam quoque . .] ihr Verfahren fand nicht allein Billigung, sondern auch . . ludis Romanis . .] so nach Valerius Antias bei Ascon. in Cic. Cornel. S. 69; vgl. unten 54.3; über die ludi Romani s. 8.40.2; vielleicht enthät die Notiz eine Andeutung, dafs diese Spiele mit dem Lustrum in Verbindung gestanden haben; s. Mms. Chron. 167. aedilibus curulibus] sie sind curatores ludorum, aber den Censoren untergeordnet; s. Lange 1, 618 ff. 627 ff. loca senatoria] diese entstanden jetzt erst durch die Absonderung, wie in promiscuo zeigt; vgl. 54.6; 39.13.10. a populo] kurz statt a locis populi, wie Val. Max. sagt. spectabant*] s. 32.24.6. in ullum ordinem] ‘überhaupt gegen keinen’; s. 1.42, [p. 157] 4. atrium Libertatis] s. zu 25.7.12; Preller RM. 616; da es refecto heifst, so ist anzunehmen, dafs das Gebäude abgebrannt war, worauf auch Festus S. 241 hindeutet: lex fixa in atrio Libertatis cum multis aliis legibus incendio consumpta est; Liv. hat den Brand nicht erwähnt. villa publica] diese wird mit dem Atrium so verbunden, dafs beide örtlich und durch ihren Zweck in Beziehung zu einander gestanden zu haben scheinen; s. 4.22.7. [6] ver sacrum ludique . .] dafs Liv. hier andere Spiele als die § 5 und § 2 erwähnten meint, zeigt der Zusatz quos . .; es sind also, wenn § 2 genau berichtet ist, die daselbst erwähnten Spiele hier übergangen und statt derselben die an u. St. genannten mit dem Ver sacrum in Verbindung gesetzt. Die Anhäufung der Spiele in einem Jahre findet sich auch 36.36.1 u. a. ludique Romani* votivi] die hier gemeinten Spiele sind 31.9.10 gelobt (vgl. 29.22.10) und werden sonst nur ludi votivi oder magni genannt; vgl. zu 1.35.8; sie erscheinen hier als eigentliches Siegesfest; s. 31.49.4; übrigens werden sie im 6. Jahre statt im 5. nach der Gelobung gefeiert, das erste oder letzte Jahr ist also nicht gezählt. Ser.] ist nicht richtig; der Vorname war Publius. facti] von den Konsuln, nicht von den Censoren, die vorher Subjekt waren. [7] Pleminius] genauer 29.22.10: Pleminium Clodius Licinus . . refert ludis votivis, quos Romae Africanus iterum consul faciebat, conatum . .; ebenso Val. Max. 1, 1, 21; Diod. 27, 5; vgl. 31.12.2. in consternata . .] = si consternata . . esset; vgl. 31.46.11: in admissa culpa; 33, 3, 2. refringi] s. 6.17.6. [8] consciorum]* demissus] nach dem Vorhergehenden auf Befehl des Senats, obgleich er römischer Bürger ist. carcerem] vgl. 29.22.10; Sall. Cat. 55. necatusque] näml. fracta gula laqueo.
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