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[3] deliberationis . .] der Zusammenhang ist: vor dem Beschlusse ist also Überlegung nötig; deshalb bringe ich jetzt die Sache nicht zur Abstimmung; wie lange aber in dem vorliegenden Falle (eius) die Überlegung dauern soll (tempus), könnt ihr schon jetzt bestimmen, wenn ihr mir Vollmacht gebt u. s. w.

maturitatem . .] im Gegensatze zu praecipitata; man müsse die . . zur Reife kommen lassen.

ita] ‘in folgender Weise’; wird hinterher durch decernerent . . erklärt und beschränkt, da so eine Versammlung der Zeit nach vor der regelmäfsigen gestattet, die Zeit also gewissermafsen bestimmt wird.

nisi in Panaetolico] da nach 29.1 auch jetzt eine allgemeine Versammlung stattfand, so ist der Sinn: da auf dem jetzigen Panätolium die Sache nicht entschieden werden könne und doch der Art sei, dafs ein Beschlufs über dieselbe nur auf einem Panätolium gefafst werden könne, so möge man, wenn sie vor dem nächsten gesetzlichen Panätolium zum Beschlufs reif sei, dem Strategen die Vollmacht geben, eine aufserordentliche Versammlung zu berufen, und schon jetzt bestimmen, dafs deren Beschlüsse die Gültigkeit wie die des Panätolium haben sollten.

Panaetolico] die adjektivische Form von Panaetolium; s. 29.1; zur Sache s. Schömann Gr. Alt. 2, 104.

Pylaico*] auch diese Bezeichnung der ätolischen Bundesversammlung ist sonst nicht bekannt; Liv. stellt sie hier durch et dem Panätolium parallel und unterscheidet sie von demselben § 4 durch aut. Indes wäre es sehr auffallend, dafs dann der eine Name die Versammelten, der andere den Ort bezeichnete, weil so angedeutet wäre, dafs auch nicht die ganze Volksgemeinde, sondern die gerade an diesem Orte Versammelten über die wichtigsten Dinge Beschlüsse fassen könnten; wenn aber einmal zu einem gewissen Zwecke die ganze Volksgemeinde versammelt sein mufste (Panaetolium) und diese an verschiedenen Orten zusammenkommen konnte (s. 29.1), so war es nicht nötig, gerade einen Ort zu nennen, wenn es nicht der regelmäfsige und gesetzlich bestimmte war. Dieser aber war Thermon, [p. 64] und es ist daher sehr wahrscheinlich, dafs Liv., weil auch in Heraklea an den Thermopylen Versammlungen der Art gehalten wurden (s. 33.3.7), bei Polybios etwa τὸ Παναιτώλιον τὸ ἐν Θέρμοις (s. 29.1) gefunden, aber wie 33.35.8 bei Θέρμα nicht an den bekannten Versammlungsort der Ätoler in Thermon oder Therma, sondern an die Thermopylen gedacht habe, die aber nie τὰ Θέρμα genannt werden. Mag man dieses oder mit Nissen 127 annehmen, dafs bei Polybios ἐν τῷ Παναιτωλίῳ καὶ τῇ τῶν Θερμικῶν συνόδῳ gestanden habe, so bleibt es immer unklar, wie ein solches Panaetolicum concilium von anderen durch die Strategen berufenen, nicht Panaetolium genannten Versammlungen (s. 26.24.1; 35.12.3. 43, 7) sich unterschieden habe, die ebenfalls über Krieg und Frieden entscheiden.

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