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[3] senatum..legerunt] s. 29.37.8; es wurde keiner ausgestofsen, keiner von den neu Aufzunehmenden übergangen.

portoria* venalicium] venalicium müfste eine Verkürzung aus venaliciorum sein, wie [p. 111] nummum, sestertium u. a., und bedeuten: 'Gegenstände des Verkaufs', = venaliciae merces (Dig. 9, 2, 27, 24); doch ist diese Annahme unsicher. portoria wären in Bezug auf Capua nicht Hafenzölle, sondern Zölle überhaupt; vgl. 2.9.6; 38.44.4; Cic. in Pis. 87; Caes. BG. 3, 1,2.

Castrum portorium] die Bedeutung der Worte ist unsicher; sie scheinen, verbunden wie Castrum album (24, 41, 3), Castrum novum (36, 3, 6) u. a., zu bedeuten 'das Castrum, wo der Zoll erhoben wird'; wo der Ort gelegen hat, ist nicht nachzuweisen; wegen der Nähe von Capua und Puteoli ist wohl an einen Ort in Kampanien zu denken; doch ist zu bezweifeln, dafs das 29.3 erwähnte castrum Salerni gemeint sei, da nach 34.45.2 die Kolonie nach Salernum geführt wird, so dafs an u. St. quo in loco nunc oppidum est nicht passen würde. Da eine Kolonie Castrum sonst nicht erwähnt wird, nehmen andere an, Castrum stehe statt castrorum und bezeichne den Ort im Bruttierlande, wo Hannibal lange Zeit sein Lager gehabt hatte (s. 27.51.11; 28.46.16; 29.36.4; Plin. 3, 95: Scylacium..paeneinsulam et in ea portus, qui vocatur castra Hannibalis), und, dorthin hätten die Censoren zum Schutze der Douane Kolonisten geführt; diese hätten anfangs nur einen pagus ohne Municipal wesen gebildet, später aber sei der Ort in die Kolonie Scylacium, auch Minervia genannt, umgestaltet worden; s. Marq. 1, 39.

fruendum locaverunt] s. 27.3.1.

trecentos] die Zahl deutet an, dafs es römische Bürger sind, der Zusatz finitus absenatu, dafs es keine Kolonie war (s. 29.3), da diese ohne einen Volksbeschlufs nicht bätte abgeführt werden können. adscripserunt endlich zeigt, dafs schon Einwohner, aber wohl keine römischen Bürger an dem Orte waren; s. 31.49.6.

Tifatis] s. 23.36.1.

Capuae agrum] d. h. zum Gebiete der Stadt Capua gehöriger Acker; ager Campanus hatte einen weiteren Umfang.

vendiderunt] s. 28.46.4; 31.13.6; Cic. de leg. agr. 2, 84; die römischen Bürger konnten sich auf dem Lande, das sie kauften, ansiedeln, so dafs dadurch neue Conciliabula entstanden; s. 31.4.2. Sowohl diese Mafsregel als die neuen Zollabgaben (s. § 3) werden wohl angcordnet, um der Not der Staatskasse (s. 31.13.3) zu Hülfe zu kommen. Dafs die Censoren im Einverständnis mit dem Senate beides ausgeführt haben, wird nicht bemerkt; s. 40.51.8; vgl. Lange 2, 170. 175.

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