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[9] feriae . .] die religiösen Angelegenheiten sind durch das oben Erzählte passend vorbereitet. instaurataesunt] wenn die in dem eben begonnenen Jahre gemeint sind, so hat Liv. die Verhandlung vorausgenommen, da die Feriae erst von den Konsuln angesetzt werden mufsten; s. 21.63.8; doch kann das Versehen auch im vorhergehenden Jahre geschehen (s. 5.19.1) und jetzt sogleich zur Sprache gebracht sein. Das Folgende zeigt, wie geringfügige Dinge die Wicderholung religiöser Feierlichkeit erforderten; s. 5.17.3. 19, 1; 37, 3. 4; 40, 45, 2; 41, 16, 1; Preller RM. 189. 191. ab Ardea] ist mit legati zusammenzunehmen; s. 6.9.3; vgl. 4.7.4. 45, 5; an u. St. entspricht es dem folgenden Formiani; s. 6, [p. 101] 17, 7. monte Albano] s. 5.17.2. Latinis] wie 44.22.16; vgl. 26.7: ludis; 31, 7, 1: comitiis. carnem..] an dem latinischen Bundesfeste, welches als religiöse Feier, auch nachdem die politische Verbindung der Latiner aufgelöst war (s. 8.14.9), noch fortbestand, wurden dem luppiter Latiaris ein oder mehrere (s. 41.16.1: quia in una hostia .. precatus non erat) weifse Stiere geopfert, und von dem Fleische derselben jedem der latinischen Staaten, zu denen auch Ardea gehörte (s. 4.11.3; Mms. RG. 15, 350), sein Anteil gegeben; die technischen Ausdrücke dafür waren: carnem dare und accipere; s. Schwegler 2, 296. ut adsolet] s. 1.28.2; vgl. 37.3.4: dari debebat; es bezieht sich dies nur auf dare ohne die Negation.
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